KiMiss-Studie 2016/2017

Universität Tübingen untersucht Auswirkungen konfliktreicher Trennungen

Das KiMiss-Projekt der Universität Tübingen untersucht die Auswirkungen einer konfliktreichen Trennung der Eltern. Dabei kann es zu einer Sorgerechtsproblematik, zu Problemen wie Eltern-Kind-Entfremdung oder Sorgerechtsmissbrauch kommen. Die erste KiMiss-Studie wurde 2012 durchgeführt. Die aktualisierte Studie aus 2016/2017 zeigt die Veränderungen auf, die sich insbesondere durch die Neuregelung des §1626a BGB ergeben hat.  Die Neuregelung hatte das gemeinsame Sorgerecht für nicht verheiratete Paare quasi zum Standard gemacht.

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Internationale Studie belegt Vorteile des Wechselmodells

Eine Auswertung von 40 wissenschaftlichen Einzelstudien aus den letzten 25 Jahren zeigt auf, dass sich Kinder im Wechselmodell besser entwickeln, als im Residenzmodell. Die emotionale Entwicklung, die Gesundheit, die psychische Entwicklung und die Beziehung zu Vater und Mutter profitieren vom Wechselmodell.

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Weitere Studien zum Familienrecht gesucht

Bei der Veröffentlichung von Studien zum Familienrecht können Sie sich gerne aktiv beteiligen. Welche Studie sollen wir als nächstes veröffentlichen? Welche (veröffentlichte) Studie zum Familienrecht fehlt noch auf unserer Seite? Gerne können Sie uns entsprechende Studien zusenden, so das wir uns nach und nach damit beschäftigen und Ihnen noch mehr Informationen zur Verfügung stellen können.

Wie kann ich dazu beitragen, das Studien zum Familienrecht auf kindimmittelpunkt.de veröffentlicht werden?

Variante A: Sie senden uns einfach die entsprechende Studie zu, bzw. senden uns den Link zu der Veröffentlichung der Studie, damit wir die Studie von dort selber runterladen können.

Variante B: Sie schreiben als Gastautor einen Artikel zu der Studie, die die Studieninhalte zusammenfasst und Sie senden uns diesen Artikel zusammen mit dem Link zur Studie zu. Wichtig bei diesem Artikel ist, das der Text frei sein soll von persönlichen Meinungen und Wertungen. Der Beitrag soll die Ergebnisse der Studie zusammenfassen, so das der Leser/ die Leserin sich einen Kurzüberblick über die Studie verschaffen kann. Persönliche Meinungen können dann im Anschluss selbstverständlich gerne als Kommentar verfasst werden.

Ihren Beitrag senden Sie bitte per Mail an: admin@kindimmittelpunkt.de

Familienrecht in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme

Die Studie „Familienrecht in Deutschland – eine Bestandsaufnahme“ wurde von Dr. Wolfgang Hammer im April 2022 vorgelegt. Im ersten Teil untersuchte der Autor 92 Sorge- und Umgangsrechtsverfahren des Bundesverfassungsgerichtes sowie des Bundesgerichtshofes. Diese Auswahl ist keinesfalls repräsentativ. Bei Verfahren, die bis zu diesen Instanzen gelangen, ist wohl immer von einem außergewöhnlichen Elternkonflikt auszugehen. Der zweite Teil ist eine Fallstudie zu den Inobhutnahmen durch das Jugendamt.

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Zustandsbericht zur Lage im Familienrecht in Deutschland

Fachprofessionen werden als Treiber für die Eltern-Kind-Entfremdung angesehen

Vater mit Kind

Fehlendes fundiertes Wissen der meisten Fachprofessionen und der Mangel an wirksamen Werkzeugen unterstützt die Eltern-Kind-Entfremdung. Der Bericht zeichnet ein desaströses Bild des deutschen Familienrechts und stellt klare Forderungen.

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Gemeinsam getrennt Erziehen

Wissenschaftlicher Beirat des Bundesfamilienministeriums empfiehlt geteilte Betreuung im Gesetz zu verankern

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen sieht weitreichenden Reformbedarf, um die geteilte Kindesbetreuung im Rechtssystem zu verankern. Insbesondere der Kindesunterhalt sei nicht mehr zeitgemäß.

Geteilte Betreuung macht Väter, Mütter und Kinder zu Gewinnern

Das Bundesfamilienministerium hatte vor einiger Zeit den Wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen beauftragt, das Gutachten „Gemeinsam getrennt Erziehen“ zu erstellen. Das Gutachten ist seit März 2021 fertig gestellt. Ein aufmerksamer Vater hat das Gutachten in den Quellenangaben zu einem wissenschaftlichen Artikel entdeckt und über die Webseite „Frag den Staat“ die Veröffentlichung des Gutachtens erreicht.

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