Ab kommendem Montag werden wir täglich eine Frage zum deutschen Familienrecht beantworten. Die Frage und Antworten finden Sie bei Youtube und bei Tiktok.
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Heute beschäftigen wir uns mit der Frage, wie viel Männlichkeit wir in der Kindererziehung brauchen
Die Antwort auf diese komplexe Frage hängt von vielen Faktoren ab. Auf der einen Seite müssen wir sicherstellen, dass unsere Kinder ein gutes Gleichgewicht zwischen männlichen und weiblichen Eigenschaften erhalten.
Auf der anderen Seite ist es in Deutschland so, das wir uns für Gleichstellung und gegen Diskriminierung eiinsetzen müssen. Die Männlichkeit kann ein sehr wertvolles Geschenk sein, das unseren Kindern hilft, die richtigen Entscheidungen in Bezug auf Selbstdisziplin, Respekt, Verantwortung und Integrität zu treffen. Dies sind Eigenschaften, die in gewisser Weise männlich sind, aber auch für Mädchen relevant sind.
Männlichkeit kann Mut, Respekt und Ehrlichkeit fördern
Wir müssen unseren Kindern auch beibringen, dass Männlichkeit nicht gleichbedeutend ist mit Aggression oder Dominanz, sondern eher eine Einstellung ist, die Mut, Respekt und Ehrlichkeit fördert. Wir müssen unseren Kindern helfen, ein Gefühl für männliche Eigenschaften zu entwickeln, ohne dabei die Rechte von Frauen und Mädchen zu verletzen. Dies bedeutet, dass wir ein Gleichgewicht zwischen männlichen und weiblichen Eigenschaften beibehalten müssen, damit unsere Kinder einen gesunden Umgang mit beiden Geschlechtern lernen.
Ein weiterer Aspekt bei der Frage nach Männlichkeit in der Erziehung ist, welchen Erziehungsstil Sie als Eltern anstreben. Es ist wichtig, dass die Eltern verstehen, dass Männlichkeit und Weiblichkeit beide wichtige Eigenschaften sind, die ein Kind in seiner Entwicklung unterstützen können. Wenn wir über Männlichkeit in der Kindererziehung sprechen, sprechen wir über die Eigenschaften und Fähigkeiten, die Männer in Bezug auf die Erziehung ihrer Kinder mitbringen. Dazu gehören Dinge wie Disziplin, Struktur, Verantwortungsbewusstsein und Autorität. Diese Eigenschaften sind wichtig, um ein Kind zu erziehen, da sie es dazu ermutigen, Verantwortung für sein Tun und Handeln zu übernehmen und sich an Regeln und Grenzen zu halten.
Männlichkeit versus Weiblichkeit in der Erziehung: Beide Kompetenzen sind wichtig!
Gleichzeitig ist es wichtig, dass Männer auch Weichheit und Mitgefühl zeigen, um sicherzustellen, dass ihre Kinder auch liebevoll und geborgen sind. Es ist eine Balance, die erzielt werden muss, damit das Kind eine gesunde Entwicklung erfährt. Wenn beide Eigenschaften, Männlichkeit und Weiblichkeit, in der Erziehung berücksichtigt werden, kann sich ein Kind zu einer gesunden, selbstbewussten und starken Person entwickeln.
Eine Hochzeit ist immer ein Grund zu Freude. Das ein heiratswilliges Paar schon Kinder hat oder Kinder mit in die Ehe bringt, ist heute keine Seltenheit mehr. Nicht nur für das Brautpaar, sondern außerdem für die Kinder sorgt die bevorstehende Hochzeit für viel Vorfreude, aber auch für Aufregung. So ist es selbstverständlich, dass sich der Nachwuchs wünscht, in die Vorbereitungen sowie am Hochzeitstag selbst mit einbezogen zu werden.
Heute beschäftigen wir uns mit der Frage, inwieweit es erlaubt und/oder moralisch vertretbar ist, wenn die Sachverständige und der Verfahrensbeistand gemeinsam ein Kinderheim leiten.
Aus rechtlicher Sicht ist es derzeit so, das es kein Gesetz gibt, was es verhindern würde, das Sachverständige und Verfahrensbeistände ein Kinderheim leiten. Aus moralischer Sicht ist dieses Verhalten jedoch äusserst fragwürdig. Nach unserer Auffassung können Verfahrensbeistände und Sachverständige ihre Aufgabe als Verfahrensbeistand bzw. Sachverständige nur sehr schwer neutral ausführen, wenn sie verschiedene Interessen vertreten.
Wenn Sachverständige und Verfahrensbeistand gemeinsam ein Kinderheim betreiben, dann ist es ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, das das Kinderheim voll ist
Ein Kinderheim ist ein Wirtschaftsunternehmen, so wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen auch. Und wenn ein Kinderheim nicht ausgelastet ist, erhält das Kinderheim (verständlicherweise) nicht genügend Einnahmen um die Mitarbeiter zu bezahlen und wäre irgendwann insolvent. Dementsprechend haben Kinderheimbetreiber ein entsprechendes wirtschaftliches Interesse, das das Kinderheim voll ist. Diese innere Einstellung ist auch bei der Leitung des Kinderheims vorhanden. Sie muss vorhanden sein.
Wenn nun aber das Führungspersonal eines Kinderheims auch als Sachverständige und/oder Verfahrensbeistand arbeitet, dann entsteht ein entsprechender Interessenskonflikt. Das wäre in etwa so, wenn man die Chefetage von Rheinmetall beauftragen würde den Nahostkonflikt zu lösen oder Friedensverhandlungen zwischen Russland und der Nato in die Wege zu leiten.
Geld (Symbolbild)
Sachverständige und Verfahrensbeistände, die gleichzeitig ein Kinderheim leiten haben ein Interessenkonflikt
Wir sind der Meinung, das entsprechende mögliche Interessenkonflikte aufgezeigt werden müssen. Diese Interessenkonflikte müssen gegenüber dem Gericht und aber auch gegenüber den Eltern eines Gerichtsverfahrens offengelegt werden, damit der Richter bei der Auswahl seiner Sachverständigen und Verfahrensbeistände im Vorfeld darauf achten kann.
Und das unser vorgenanntes Beispiel nicht nur graue Theorie ist, sondern durchaus gängige Praxis, zeigt sich an dem Beispiel der Sachverständigen Christiane Hertkorn und der Verfahrensbeiständing Monika Wendt, die gemeinsam ein Kinderheim leiten und die natürlich die entsprechende Auffassung vertreten, das alle Kinder in ihrem Kinderheim glücklich sind. Diese innere Einstellung, das die Kinder im Kinderheim besser aufgehoben sind, dürfte bei einer Kinderheimleitung verständlich sein. Quelle: Kreisbote Garmisch Partenkirchen 05.04.2017 https://www.kreisbote.de/lokales/garmisch-partenkirchen/mauganest-mittenwald-8103867.html
Wer ein bisschen im Internet recherchiert, findet auch weitere Beispiele in denen Verfahrensbeistände und/oder Sacherständige nicht neutral sind, sondern Einkünfte dadurch erzielen, das die Kinder von ihren Eltern getrennt werden. Darüberhinaus dürfte es auch weitere Verfahrensbeistände geben, die dennoch einen Interessenskonflikt haben und beispielsweise kein Kinderheim leiten, aber vielleicht als Verfahrensbeistand oder Sachverständige dennoch dafür sorgen, das Kinder ins Heim kommen und dafür dann vielleicht als „Dankeschön“ für ein ordentliches Honorar eingeladen werden einen Vortrag in einem Kinderheim etc. zu halten und sie somit indirekt eine Belohnung dafür erhalten, das sie dem Kinderheim neue Kunden zuführen.
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Für Ihre Mitwirkung danken wir Ihnen recht Herzlich
Nach der Ankündigung des neuen Justizministers Dr. Buschmann (FDP) über eine groß angelegte Reform des Familienrechts, die bis zur Sommerpause vorliegen soll, gab es mehrere Interessierte die Herrn Dr. Buschmann persönlich angeschrieben haben und nach den Plänen und den aktuellem Status gefragt haben.
Die Studie „Familienrecht in Deutschland – eine Bestandsaufnahme“ wurde von Dr. Wolfgang Hammer im April 2022 vorgelegt. Im ersten Teil untersuchte der Autor 92 Sorge- und Umgangsrechtsverfahren des Bundesverfassungsgerichtes sowie des Bundesgerichtshofes. Diese Auswahl ist keinesfalls repräsentativ. Bei Verfahren, die bis zu diesen Instanzen gelangen, ist wohl immer von einem außergewöhnlichen Elternkonflikt auszugehen. Der zweite Teil ist eine Fallstudie zu den Inobhutnahmen durch das Jugendamt.
Wir von kindimmittelpunkt.de setzen uns für die Rechte von Kindern und Familien ein. Vor der Bundestagswahl fragten wir die politschen Parteien nach Ihren Zielen zum Familienrecht. Aber auch nach der Wahl haben wir uns vorgenommen mal hinzuschauen, was die neue Bundesregierung für Familien und Kinder auf den Weg gebracht hat. Darüber möchten wir heute berichten.
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Wissenschaftlicher Beirat des Bundesfamilienministeriums empfiehlt geteilte Betreuung im Gesetz zu verankern
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen sieht weitreichenden Reformbedarf, um die geteilte Kindesbetreuung im Rechtssystem zu verankern. Insbesondere der Kindesunterhalt sei nicht mehr zeitgemäß.
Geteilte Betreuung macht Väter, Mütter und Kinder zu Gewinnern
Das Bundesfamilienministerium hatte vor einiger Zeit den Wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen beauftragt, das Gutachten „Gemeinsam getrennt Erziehen“ zu erstellen. Das Gutachten ist seit März 2021 fertig gestellt. Ein aufmerksamer Vater hat das Gutachten in den Quellenangaben zu einem wissenschaftlichen Artikel entdeckt und über die Webseite „Frag den Staat“ die Veröffentlichung des Gutachtens erreicht.
Die Mitarbeiter vom Jugendamt Hannover beklagen sich über ihre völlige Überlastung. In einem Brief prangern die Mitarbeiter ihre desaströse Arbeitssituation und ihre Überlastung an. Offenbar könnten die Mitarbeiter des Jugendamtes Hannover nur noch die allerwichtigsten Fälle abarbeiten und das seien Kindeswohlgefährdungen.