News aus dem Familienausschuss des deutschen Bundestages.
Nach dem Willen der FDP-Fraktion sollen Alleinerziehende und getrennt Erziehende finanziell stärker unterstützt werden.
Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der FDP-Fraktion sollen Alleinerziehende und getrennt Erziehende finanziell stärker unterstützt werden. In einem Antrag (19/31533) fordert sie unter anderem die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von 1.908 auf 2.200 Euro und des Erhöhungsbetrages je Kind von 240 auf 275 Euro. Zudem müsse der Enlastunsgbetrag dynamisiert werden, künftige Preissteigerungen auszugleichen. Darüber hinaus sprechen sich die Liberalen dafür aus, dass Alleinerziehende und getrennt Erziehende eine Kinderzulage in Höhe des Kindergeldes pro Quartal erhalten.
In dem Antrag heisst es als Begründung unter anderem:
Auf die Frage, welche Familien stärker als bisher vom Staat unterstützt werden sollten, wurden getrennt Erziehende und Alleinerziehende von 84 Prozent der Befragten an erster Stelle genannt (vgl. Befragungen im Rahmen der demoskopischen Begleitforschung des BMFSFJ (09/2019): „Veränderungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Familienpolitik“ https://www.ifd-allensbach.de/fileadmin/IfD/sonstige_pdfs/Rahmenbedingungen_Bericht.pdf S. 38).
Quelle und ausführliche Infos unter: https://dserver.bundestag.de/btd/19/315/1931533.pdf
Entdecken Sie die Welt des Familienrechts mit einem erfahrenen Spezialisten an Ihrer Seite! Mit über einem Jahrzehnt an Fachwissen stehe ich, Ihr Berater, Coach, Trainer und Mentor, bereit, Sie durch die komplexen Landschaften des Familienrechts zu führen. Meine Reise begann mit dem ambitionierten Projekt vaterlos.eu, einem Blog, der sich der Aufdeckung und Diskussion wichtiger Themen im Familienrecht widmete. Meine Leidenschaft und mein Engagement für die Materie haben mich dazu bewogen, kindimmittelpunkt.de zu gründen, eine Plattform, die sich ausschließlich dem deutschen Familienrecht verschrieben hat. Dort teile ich mein umfassendes Wissen und meine tiefgreifenden Einsichten mit einem breiten Publikum.
Meine Arbeit hat nicht nur die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, sondern auch die Anerkennung vor dem OLG Celle erlangt, ein Zeugnis meines Engagements und meiner Professionalität. Ich verbinde meine Leidenschaft und meine schriftstellerische Begabung mit einer aktiven Rolle in der Familienrechts-Community, indem ich einen regelmäßigen Dialog mit Fachleuten wie Jugendämtern, Richtern, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen pflege. Darüber hinaus teile ich mein Fachwissen durch inspirierende Vorträge und biete Mentoring für all jene an, die sich in diesem wichtigen Rechtsgebiet weiterentwickeln möchten oder die aktuell selber von einer Auseinandersetzung betroffen sind.
Lassen Sie uns gemeinsam die Herausforderungen im Familienrecht meistern. Mit mir an Ihrer Seite sind Sie bestens gerüstet, um fundierte Entscheidungen zu treffen und tiefgreifende Kenntnisse in diesem spezialisierten Bereich zu erlangen.
Weitere Informationen finden Sie auch in meinen Videokanälen
https://www.tiktok.com/@heinercreydt
https://www.youtube.com/@kindimmittelpunkt9404
Hallo,
das ist in Hinblick auf die Kinder ja auch lobenswert dieses Vorhaben der FDP.
Wenn denn auch dieses Geld auch den Kindern wirklich zu Gute käme.
Da aber das nie nachprüfbar ist ob diese Entlastungen und Zuschläge bei den Kindern im vollen Umfang ankommen ist das ein aus meiner Sicht „ein Fass ohne Boden“.
Was ist denn z.B. ein Entlastungsbetrag auf was bezieht dieser sich?
Zum Kindergeld noch zusätzlich den Kinderzuschlag zukommen lassen?
Und trotzdem hier die Väter mit hohen Unterhaltsbeträgen weiterhin belasten?
Wie wäre es wenn umgekeht auch die zahlenden Väter mal in den Fokus der FDP rücken würden?
Diese werden weiterhin nur finanziell belastet von Entlastung keine Rede im Gegenteil.
Nein lieber werden die Unterhaltsbeträge die laut DD-Tabelle mittlerweile schon jährlich nach „oben“ hin „angepasst“ wie es so schön heißt.
Letztmalig um immerhin 6,5% für 2021!
Sämtliche Aufwendungen bez. den Umgängen (so sie denn stattfinden dürfen) sind unser „Privatvergnügen“ und sind nicht steuerrelevand.
Und wir dürfen zudem nach Steuerklasse 1 unsere Steuern weiterhin abführen.
Wenn ich z.B. mich als unterhaltsverpfichteter Vater sehe ich bekomme KEINEN Kinderzuschlag gewährt….klar weil unser Kind bei der Mutter lebt.
Und diese ganzen „Steuergeschenke“ an die „alleinerziehenden“ oder „getrennterziehenden“ Mütter dürfen wir Väter durch unsere Steuerabgaben dann auch noch mitfinanzieren.
Soziale Gerechtigkeit sieht für mich jedenfalls anders aus.