Vera Rosenzweig-Heyn

Vera Rosenzweig-Heyn ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Haßfurt und Umgebung

Vera Rosenzweig-Heyn ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Haßfurt und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.

Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.

Adresse und Kontaktdaten Verfahrensbeistand Vera Rosenzweig-Heyn

 

Vera Rosenzweig-Heyn
Hauptstraße 16
97437 Haßfurt

Mobil: 09521 / 950 00 98
Fax: 09521 / 950 00 97
E-Mail: rosenzweig@ksvw-rechtsanwaelte.de
Internet: KSVW Rechtsanwälte – Vera Rosenzweig-Heyn – Werdegang

Welche Aufgabe hat der Verfahrensbeistand?

Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes besteht darin, das Interesse des Kindes festzustellen und im Gericht zur Geltung zu bringen. Der Verfahrensbeistand ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes, ist aber gleichwohl Verfahrensbeteiligter im familiengerichtlichen Verfahren und kann als solcher z.b. ausdrücklich Rechtsmittel einlegen.

Was macht ein Verfahrensbeistand?

Wie der Verfahrensbeistand arbeitet ist nicht verbindlich vorgeschrieben. In der Regel nimmt der Verfahrensbeistand mit allen anderen Verfahrensbeteiligten (im Normalfall die Eltern) und dem Kind Kontakt auf und informiert sich was diese wollen. Darüberhinaus ist der Verfahrensbeistand auch bei der Anhörung des Kindes vor Gericht anwesend, da das Kind vom Gericht nicht ohne Verfahrensbeistand angehört werden darf.

Da der Verfahrensbeistand die Interessen des Kindes zum Ausdruck bringen soll, ist der Verfahrenbeistand auch bei den Gerichtsprozessen als Verfahrensbeteiligter zu laden.

Interessenkonflikt Verfahrensbeistand

Der Verfahrensbeistand bekommt in den meisten Fällen zusätzlich die Aufgabe übertragen, mit den Eltern Gespräche zu führen und an einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken. Dieses stellt an den Verfahrensbeistand hohe Anforderungen und ist verständlicherweise in den meisten Fällen sehr zeitintensiv und komplex da Eltern ja meistens nicht bei Gericht wären, wenn die Sache einfach wäre.

Da der Verfahrensbeistand pauschal vergütet wird, ist es für den Verfahrensbeistand lohnenswerter möglichst viele Fälle zu bearbeiten, anstatt sich viel Zeit für einzelne Fälle zu nehmen. Dadurch wird der Verfahrensbeistand in einen Konflikt gebracht. (Näheres hierzu unter https://www.vaterlos.eu/der-verfahrensbeistand-und-sein-interessenkonflikt/

Erfahrungsberichte Verfahrensbeistand Vera Rosenzweig-Heyn

Am 27.07.2020 hat das OLG Celle rechtskräftig entschieden, das eine Kritik an Sachverständigen in familiengerichtlichen Verfahren zulässig ist, da die Berichterstattung im öffentlichen Interesse ist. Was für Sachverständige gilt, gilt dementsprechend auch für Verfahrensbeistände. Aus diesem Grund haben wir eine Liste mit Verfahrensbeiständen gestartet, in die wir auch den Verfahrensbeistand Vera Rosenzweig-Heyn mit aufgenommen haben.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz hat uns mit Schreiben vom 28.07.2021 ebenfalls bestätigt, das die Veröffentlichung der in Rede stehenden personenbezogenen Daten der Verfahrensbeistände der Wahrung eines berechtigten Interessess dient. Als berechtigtes Interesse kommt jedes wirtschaftliche, rechtliche und ideele Interesse in Betracht. Rechtliche Interessen umfassen insbesondere Grundrechte der Europäischen Union (GRC). Art. 11 Abs 1 GRC schützt die Meinungsfreiheit. Unsere Website https://kindimmittelpunkt.de/verfahrensbeistand dient der Verwirklichung des Rechts auf Meinungsfreiheit, da sie (unter anderem) den Austausch Betroffener in Verfahren, in denen die aufgelisteten Verfahrensbeistände beteiligt waren bzw. sind, ermöglicht.

Gerne können Sie Ihre Erfahrungen mit dem Verfahrensbeistand Vera Rosenzweig-Heyn hier veröffentlichen.

  • Welche Erfahrungen haben Sie mit Vera Rosenzweig-Heyn gemacht?
  • Was hat dieser Verfahrensbeistand Ihrer Ansicht nach besonders gut gemacht?
  • Oder gibt es negative Erfahrungen mit der Arbeit dieses Verfahrensbeistandes?

Selbstverständlich laden wir auch den Verfahrenbeistand Vera Rosenzweig-Heyn dazu ein, auf dieser Seite eigene Wünsche und Veränderungsvorschläge zu machen und sich an unseren Reformvorschlägen zu beteiligen. Dem Verfahrensbeistand steht es natürlich auch frei, sich zu etwaigen Kommentaren und Kritiken zu äussern.

Vorbereitung Anhörungstermin

In Ihrem Verfahren wurde ein Verfahrensbeistand bestellt und Sie möchten sich auf den Termin mit Vera Rosenzweig-Heyn vorbereiten? Gerne können wir Sie auf diese Anhörung vorbereiten und Ihnen wichtige Fragen beantworten. Nehmen Sie dafür ganz bequem über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf.

7 thoughts on “Vera Rosenzweig-Heyn

  1. Everfor August 10, 2025 at 4:31 p.m.

    Bewertung der Verfahrensbeiständin Vera Rosenzweig-Heyn

    Insgesamt hinterließ die Verfahrensbeiständin einen unterdurchschnittlichen Eindruck.
    Zwar war erkennbar, dass sie sich bemühte, neutral und objektiv aufzutreten, jedoch mangelte es an der notwendigen fachlichen Kompetenz und Professionalität, die man von einer qualifizierten Verfahrensbeiständin erwarten darf.
    Es fehlten grundlegende Kenntnisse in folgenden Bereichen:
    – Familienrecht
    – Pädagogik
    – Psychologie
    Diese Defizite wirkten sich spürbar negativ auf den Verlauf des Verfahrens aus. Besonders enttäuschend war, dass die Aussagen meines Kindes ungeprüft an das Gericht weitergegeben wurden – trotz zuvor nachweislich geäußerter Hinweise auf mögliche Beeinflussung und Manipulation durch den betreuenden Elternteil. Auch auf offensichtliche Widersprüche oder nachweislich unzutreffende Aussagen wurde nicht eingegangen. Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Gesagten fand nicht statt.
    Die schriftliche Stellungnahme beschränkte sich im Wesentlichen auf eine bloße Wiedergabe der Gespräche mit Kind und Eltern – ohne Bewertung, ohne Analyse, ohne fundierte Argumentation. Eine eigenständige Einschätzung oder ein professioneller Beitrag zur Wahrung des Kindeswohls war leider nicht erkennbar.
    Besonders bedenklich ist, dass unreflektierte und teils widersprüchliche Aussagen an das Gericht weitergegeben wurden – mit potenziell weitreichenden Folgen für die gesamte Familie.

    Mein Fazit: Sehr schade. Aus meiner Sicht ist es nicht empfehlenswert.
    Besser eine/n andere/n, fachlich versierteren Verfahrensbeiständin / Verfahrensbeistand als Verfahrensbeistand in Betracht zu ziehen – damit das Kindeswohl tatsächlich im Mittelpunkt steht und nicht aufgrund mangelnder Fachkenntnis vernachlässigt wird.

  2. EvenFor August 21, 2025 at 2:39 p.m.

    Überarbeitet:
    Bewertung der Verfahrensbeiständin Frau Vera Rosenzweig-Heyn

    Insgesamt hinterließ die Verfahrensbeiständin einen unterdurchschnittlichen Eindruck. Zwar war erkennbar, dass sie sich bemühte, neutral und objektiv aufzutreten, jedoch mangelte es an der notwendigen fachlichen Kompetenz und Professionalität, die man von einer qualifizierten Verfahrensbeiständin erwarten darf. Es fehlten grundlegende Kenntnisse in folgenden Bereichen: Familienrecht, Sozialpädagogik, Psychologie

    Diese Defizite wirkten sich spürbar negativ auf den Verlauf des Verfahrens aus. Besonders enttäuschend war, dass die Aussagen meines Kindes und dessen betreuenden Elternteils (unwahre, vage Aussage) ungeprüft an das Gericht weitergegeben wurden – Hinweise auf mögliche Beeinflussung und Manipulation durch den betreuenden Elternteil wurden nicht berücksichtigt. Auch offenkundige Widersprüche oder nachweislich falsche Aussagen wurden nicht hinterfragt. Eine kritische Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Aussagen fand nicht statt.

    Die Aussage meines Kindes, dass es von der mir „seit Jahren täglich geschlagen und getreten“ werde, wurde von der Kindsbeiständin ohne weiteres Hinterfragen an das Gericht weitergegeben. Diese Behauptung wurde erstmals nach dem Wechsel des Kindes zum anderen Elternteil geäußert.  Zusätzlich gibt es keine früheren Hinweise auf körperliche Misshandlungen. Weder wurden Verletzungen am Kind vom Ärzten festgestellt, noch gab es Auffälligkeiten im schulischen Bereich oder Anzeichen für gesundheitliche Probleme. Kinder, die über längere Zeit misshandelt werden, zeigen in der Regel Verhaltensauffälligkeiten, auch wenn sie diese zu verbergen versuchen. Die vorgebrachte Aussage des Kindes wirkt angesichts dieser Faktenlage unplausibel.
    Ich fand es auch besorgniserregend, dass die Kindsbeiständin im Gespräch mit dem Kind weder die unpassende Wortwahl des Kindes noch die Tatsache bemerkte, dass Begriffe wie „Inobhutnahme“, „Alkoholgeruch“, „den Prozess gewonnen“ oder „vollgespamt“ usw. für ein 11-jähriges Kind nicht altersgerecht sind. Auch die Aussage des Kindsvaters, dass er „nur mal ein Bier“ trinke, wurde von der Kindsbeiständin ohne weitere Überprüfung an das Gericht weitergegeben, obwohl die alkoholbedingten Probleme des Kindsvaters seit Jahren bekannt sind, trotz meinen langjährigen Erfahrungen aus der Ehe über sein ausgeprägtes Alkoholproblem. Dieses Verhalten war für die Entscheidung über den eingeschränkten Umgangsbeschluss von entscheidender Bedeutung.Es ist für mich völlig unverständlich, wie die Kindsbeiständin ohne jeglichen Nachweis von Suchthilfe, Therapie oder relevanten gerichtlichen Verfahren zu der Schlussfolgerung kommen konnte, dass ein alkoholabhängiger Mensch, der seit Jahrzehnten mit dieser Problematik kämpft, diese über Nacht überwinden könne. Hat sie nur aufgrund seiner Aussagen geglaubt, dass das Problem nicht mehr besteht? Wenn der Kindsvater tatsächlich das Gegenteil behauptet, sollte er dies nachweisen können – jedoch steht in dem Bericht der Kindsbeiständin keinerlei Hinweis auf den notwendigen Beweis dafür, dass er keine Suchtproblematik mehr hat.
    Ich hatte ihr sogar ausdrücklich vorgeschlagen, diesen Aspekt in ihre Stellungnahme aufzunehmen, um die Glaubwürdigkeit der Aussagen des Kindsvaters zu überprüfen. Leider wurde mein Vorschlag nicht berücksichtigt. Diese unkritische Haltung und die fehlende Auseinandersetzung mit dem tatsächlichen Stand der Dinge enttäuschen mich sehr.

    Die schriftliche Stellungnahme beschränkte sich im Wesentlichen auf eine bloße Wiedergabe der Gespräche mit Kind und Eltern – ohne Bewertung, ohne Analyse, ohne fundierte Argumentation. Eine eigenständige Einschätzung oder ein professioneller Beitrag zur Wahrung des Kindeswohls war leider nicht erkennbar.
    Besonders bedenklich ist, dass unreflektierte und teils widersprüchliche Aussagen an das Gericht weitergegeben wurden – mit potenziell weitreichenden Folgen für die gesamte Familie.

    Mein Fazit: Sehr schade. Aus meiner Sicht ist es empfehlenswert, für das eigene Kind eine andere, fachlich versiertere Person als Verfahrensbeistand in Betracht zu ziehen – damit das Kindeswohl tatsächlich im Mittelpunkt steht und nicht aufgrund mangelnder Fachkenntnis vernachlässigt wird.

  3. EvenFor September 4, 2025 at 7:37 a.m.

    Trotz meiner wiederholten Hinweise auf die vagen Aussagen, die keinerlei fundierte Grundlage haben und offensichtlich von dem Kindsvater beeinflusst sind, hat sie weiterhin unbegründete Vorwürfe bezüglich angeblicher dauerhafter Misshandlungen meines Kindes an das Gericht weitergeleitet. Es gibt keinerlei Beweise für diese Misshandlungen, lediglich bloße Aussagen, die durch keinerlei dokumentierte Tatsachen oder Belege gestützt werden.

    Wichtig ist, dass dieser Vorwurf von der Staatsanwaltschaft bereits eingestellt wurde, was die Unbegründetheit der Anschuldigungen weiter unterstreicht. Trotzdem hat die Kindsverfahrensbeiständin erneut diese unbegründeten Behauptungen ohne jegliche sachliche Grundlage an das Gericht weitergeleitet.

    Angesichts der Fehlinterpretation von klaren Tatsachen und der wiederholten Weitergabe von vagen und unbegründeten Aussagen stellt sich mir die Frage nach der fachlichen Fähigkeit der Kindsverfahrensbeiständin, eine objektive und sachgerechte Einschätzung im Sinne des Kindeswohls vorzunehmen.

  4. E.V September 4, 2025 at 7:38 a.m.

    Trotz meiner wiederholten Hinweise auf die vagen Aussagen, die keinerlei fundierte Grundlage haben und offensichtlich von dem Kindsvater beeinflusst sind, hat sie weiterhin unbegründete Vorwürfe bezüglich angeblicher dauerhafter Misshandlungen meines Kindes an das Gericht weitergeleitet. Es gibt keinerlei Beweise für diese Misshandlungen, lediglich bloße Aussagen, die durch keinerlei dokumentierte Tatsachen oder Belege gestützt werden.

    Wichtig ist, dass dieser Vorwurf von der Staatsanwaltschaft bereits eingestellt wurde, was die Unbegründetheit der Anschuldigungen weiter unterstreicht. Trotzdem hat die Kindsverfahrensbeiständin erneut diese unbegründeten Behauptungen ohne jegliche sachliche Grundlage an das Gericht weitergeleitet.

    Angesichts der Fehlinterpretation von klaren Tatsachen und der wiederholten Weitergabe von vagen und unbegründeten Aussagen stellt sich mir die Frage nach der fachlichen Fähigkeit der Kindsverfahrensbeiständin, eine objektive und sachgerechte Einschätzung im Sinne des Kindeswohls vorzunehmen.

  5. EvenFor September 5, 2025 at 10:09 a.m.

    Sehr geehrte Frau Rosenzweig-Heyn,

    ich möchte Sie höflich darum bitten, bei der Vernehmung von minderjährigen Zeugen oder Betroffenen die Expertise einer spezialisierten Fachkraft einzubeziehen, wenn Sie selbst nicht in der Ausbildung und Praxis der Kinder- und Jugendpsychologie oder Aussagepsychologie geschult sind.

    Es kann nicht im Interesse der Wahrheit oder des Kindeswohls sein, Aussagen, die in ihrem Inhalt und ihrer Präsentation vage und in hohem Maße manipuliert wirken, ohne fachliche Einschätzung oder verlässliche Überprüfung an das Gericht weiterzuleiten. In diesem Fall war die Aussage des Kindes sowohl durch mich als auch durch Personen im nahen Umfeld als stark beeinflusst und unplausibel wahrgenommen worden, was die Glaubwürdigkeit und die potenziellen Auswirkungen der Aussage stark infrage stellt.

    Ich appelliere an Sie, in solchen Fällen auf die Expertise einer Aussagepsychologin oder eines Aussagepsychologen zurückzugreifen, um sicherzustellen, dass keine unbegründeten Belastungen für das Kind entstehen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Vernehmung korrekt und im besten Interesse des Kindes durchgeführt wird.

    Ich hoffe, Sie nehmen diesen Appell ernst, um unnötiges Leid für alle Beteiligten zu vermeiden.
    MfG

  6. EvenFor September 5, 2025 at 1:20 p.m.

    Dieser Anhörungsvermerk, der durch die Verfahrensbeiständin erstellt wurde, wirft erhebliche Fragen auf, wenn man ihn mit der Stellungnahme der begleiteten Fachkraft und unseren eigenen, realen Erfahrungen im Umgang mit dem Kind vergleicht. Die Verfahrensbeiständin hat das Kind nie persönlich im Alltag erlebt, konnte daher weder das Verhalten noch die Erzählungen des Kindes im Umgang mit anderen Menschen beobachten. Stattdessen stützt sie sich auf vage Aussagen, die weder belegt noch hinterfragt wurden. Und dennoch wurde auf Grundlage dieses Anhörungsvermerks, der im Wesentlichen nur die Aussage eines 11-jährigen Kindes widerspiegelt, eine Entscheidung vom Gericht getroffen. Wie kann es sein, dass solch eine einseitige, nicht ausreichend überprüfte Darstellung eine so gewichtige Rolle in der Urteilsfindung spielt? Diese Vorgehensweise erscheint mir vollkommen unverständlich und bedenklich, insbesondere in einem Verfahren, das so weitreichende Auswirkungen auf das Leben des Kindes und meiner Familie hat.

  7. EvenFor September 6, 2025 at 2:43 p.m.

    Zudem ist zu beachten, dass sowohl ich als auch die Kindsgroßtante während des Umgangs anwesend waren und wir alle gemeinsam die Widersprüche in den Aussagen des Kindes „live“ erlebt haben. Im Verlauf des Umgangs erzählte mein Kind völlig frei und aus eigenem Antrieb das komplette Gegenteil von dem, was es zuvor bei der Vernehmung der Beiständin ausgesagt hatte. Dieser deutliche Widerspruch zwischen den Aussagen des Kindes in verschiedenen Kontexten wirft ernsthafte Zweifel an der Konsistenz und Wahrhaftigkeit der Aussagen auf. Es stellt sich die Frage, warum diese Widersprüche in der Vernehmung der Beiständin Frau Rosenzweig-Heyn nicht hinterfragt oder thematisiert wurden, insbesondere zwischen der ersten und der zweiten Vernehmung bei ihr, bei denen das Kind selbst keine Unstimmigkeiten in seiner Darstellung bemerkte. Diese Widersprüche sollten auch vor dem Hintergrund der emotionalen Belastung und der Loyalitätskonflikte des Kindes betrachtet werden, die bereits mehrfach in Berichten und Beobachtungen thematisiert wurden. Sie werfen ein weiteres Licht auf die Möglichkeit, dass das Kind unter erheblichem Anpassungsdruck steht und möglicherweise von außen beeinflusst wird, was seine Aussagen verzerrt und inkonsistent erscheinen lässt.

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