Bettina Seibert

Bettina Seibert ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Gießen und Umgebung

Bettina Seibert ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Gießen und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.

Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.

Adresse und Kontaktdaten Verfahrensbeistand Bettina Seibert

 

Bettina Seibert
Roonstr. 31
35390 Gießen

Telefon: 0641-9718710

E-Mail:

Welche Aufgabe hat der Verfahrensbeistand?

Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes besteht darin, das Interesse des Kindes festzustellen und im Gericht zur Geltung zu bringen. Der Verfahrensbeistand ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes, ist aber gleichwohl Verfahrensbeteiligter im familiengerichtlichen Verfahren und kann als solcher z.b. ausdrücklich Rechtsmittel einlegen.

Was macht ein Verfahrensbeistand?

Wie der Verfahrensbeistand arbeitet ist nicht verbindlich vorgeschrieben. In der Regel nimmt der Verfahrensbeistand mit allen anderen Verfahrensbeteiligten (im Normalfall die Eltern) und dem Kind Kontakt auf und informiert sich was diese wollen. Darüberhinaus ist der Verfahrensbeistand auch bei der Anhörung des Kindes vor Gericht anwesend, da das Kind vom Gericht nicht ohne Verfahrensbeistand angehört werden darf.

Da der Verfahrensbeistand die Interessen des Kindes zum Ausdruck bringen soll, ist der Verfahrenbeistand auch bei den Gerichtsprozessen als Verfahrensbeteiligter zu laden.

Interessenkonflikt Verfahrensbeistand

Der Verfahrensbeistand bekommt in den meisten Fällen zusätzlich die Aufgabe übertragen, mit den Eltern Gespräche zu führen und an einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken. Dieses stellt an den Verfahrensbeistand hohe Anforderungen und ist verständlicherweise in den meisten Fällen sehr zeitintensiv und komplex da Eltern ja meistens nicht bei Gericht wären, wenn die Sache einfach wäre.

Da der Verfahrensbeistand pauschal vergütet wird, ist es für den Verfahrensbeistand lohnenswerter möglichst viele Fälle zu bearbeiten, anstatt sich viel Zeit für einzelne Fälle zu nehmen. Dadurch wird der Verfahrensbeistand in einen Konflikt gebracht. (Näheres hierzu unter https://www.vaterlos.eu/der-verfahrensbeistand-und-sein-interessenkonflikt/

Erfahrungsberichte Verfahrensbeistand Bettina Seibert

Am 27.07.2020 hat das OLG Celle rechtskräftig entschieden, das eine Kritik an Sachverständigen in familiengerichtlichen Verfahren zulässig ist, da die Berichterstattung im öffentlichen Interesse ist. Was für Sachverständige gilt, gilt dementsprechend auch für Verfahrensbeistände. Aus diesem Grund haben wir eine Liste mit Verfahrensbeiständen gestartet, in die wir auch den Verfahrensbeistand Bettina Seibert mit aufgenommen haben.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz hat uns mit Schreiben vom 28.07.2021 ebenfalls bestätigt, das die Veröffentlichung der in Rede stehenden personenbezogenen Daten der Verfahrensbeistände der Wahrung eines berechtigten Interessess dient. Als berechtigtes Interesse kommt jedes wirtschaftliche, rechtliche und ideele Interesse in Betracht. Rechtliche Interessen umfassen insbesondere Grundrechte der Europäischen Union (GRC). Art. 11 Abs 1 GRC schützt die Meinungsfreiheit. Unsere Website https://kindimmittelpunkt.de/verfahrensbeistand dient der Verwirklichung des Rechts auf Meinungsfreiheit, da sie (unter anderem) den Austausch Betroffener in Verfahren, in denen die aufgelisteten Verfahrensbeistände beteiligt waren bzw. sind, ermöglicht.

Gerne können Sie Ihre Erfahrungen mit dem Verfahrensbeistand Bettina Seibert hier veröffentlichen.

  • Welche Erfahrungen haben Sie mit Bettina Seibert gemacht?
  • Was hat dieser Verfahrensbeistand Ihrer Ansicht nach besonders gut gemacht?
  • Oder gibt es negative Erfahrungen mit der Arbeit dieses Verfahrensbeistandes?

Selbstverständlich laden wir auch den Verfahrenbeistand Bettina Seibert dazu ein, auf dieser Seite eigene Wünsche und Veränderungsvorschläge zu machen und sich an unseren Reformvorschlägen zu beteiligen. Dem Verfahrensbeistand steht es natürlich auch frei, sich zu etwaigen Kommentaren und Kritiken zu äussern.

Vorbereitung Anhörungstermin

In Ihrem Verfahren wurde ein Verfahrensbeistand bestellt und Sie möchten sich auf den Termin mit Bettina Seibert vorbereiten? Gerne können wir Sie auf diese Anhörung vorbereiten und Ihnen wichtige Fragen beantworten. Nehmen Sie dafür ganz bequem über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf.

4 thoughts on “Bettina Seibert

  1. Erwin Prüfert Mai 16, 2022 at 2:03 pm

    Frau RA Seibert ist gerichtlich bestellte Verfahrensbeiständin nach den Vorschriften des § 158 FamFG. Was Frau Seibert jedoch bis zur Perfektion versteht ist ihre persönliche Meinung in die Verfahren einzubringen. Dieses geschieht jedoch ohne die Möglichkeit einer nachträglichen Überprüfung, da Frau RA Seibert nicht ihrer Pflicht zur Auskunft nach der DSGVO nachkommt.
    Frau RA Seibert benennt keinen Datenschutzbeauftragten, nennt keine Beschwerdestelle. Auch ist stark zu bezweifeln ob Frau RA Seibert in ihrer Kanzlei die Normen des Kapitels IV der DSGVO umsetzt.
    Ich glaube nicht, dass es sich um den sogenannten „Einzelfall“ handelt. Denn warum verweigert Frau RA Seibert hier bewusst die Auskünfte, meines Erachtens nur um zu vernebel und/oder zu diskreditieren.
    Erwin Prüfert

  2. Erwin Prüfert April 7, 2023 at 1:42 pm

    Es gibt ja auch noch Verfahrensbeistände.

    Das ist wohl keine Seltenheit das Verfahrensbeistände in ihren Stellungnahmen-falsche Tatsachenbehauptungen von sich geben. So hier Frau RA Seibert aus Giessen, hatte sich im Verfahren 2022, in ihrer Stellungnahme auf eine Aussage der Lehrerin/Schule berufen.

    Sinn gemäß heißt es dort dass das Kind-im Herbst 2021- wenn es vom Vater aus, in die Schule kommt keine Hausaufgaben gemacht hätte.

    Auf Antrag nach § 15 der DSGVO erfolgte die Auskunft des Datenschutzbeauftragten der Schule dass seit dem Jahre 2018 keine Daten und Informationen betreffend den Vater in den Akten stehen.
    Leider erst im Nachgang nach der Anhörung- denn in der Anhörung steht ja Aussage gegen Aussage und eine RA hält sich ja auch „immer“ an ihre Wahrheitspflichten.

    Man denke logisch-Kind macht keine Hausaufgaben und es gibt nichts im Klassenbuch darüber-nicht einmal die allein Sorgeberechtigte Mutter hat irgendeine Reaktion von sich gegeben. Was sicher erfolgt wäre.

    Ach noch was, am Wochenende gibt es ja keine Hausaufgaben auf, für Schüler.

  3. Erwin Prüfert April 7, 2023 at 4:33 pm

    Der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat in seinen Schreiben vom 20.03.2023 einen Rechtsbehelf gegen Frau RA Seibert wegen einem Verstoß gegen die Auskunftspflichten nach § 15 der DSGVO erlassen.
    Quelle: https://dsgvo-gesetz.de/kapitel-8/

  4. .A. Sommer Juli 27, 2023 at 7:38 am

    SOS Bitte HELFEN KINDER-Zwang-Wegnahme!!!
    Danke

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