Interview mit einer Gutachterin im Familienrecht

Was wirklich in einem familienrechtlichen Gutachten passiert – Exklusives Interview mit einer Gutachterin

Wenn es im Familienrecht zu einem psychologischen Gutachten kommt, sind viele Eltern verunsichert:
Was passiert in den Gesprächen? Wird das Kind befragt? Nach welchen Kriterien wird beurteilt, was dem Kindeswohl entspricht?

In einem exklusiven Interview spreche ich mit einer erfahrenen Gutachterin, die regelmäßig im Auftrag von Familiengerichten arbeitet. Sie gibt Einblicke in ihre tägliche Praxis, räumt mit Missverständnissen auf und erklärt nachvollziehbar, worauf es in einem Gutachten wirklich ankommt und worauf sie als Gutachterin wert legt.

Besonders spannend:
Wir sprechen auch über einen wichtigen Unterschied, den viele Eltern (und leider auch manche Fachleute) nicht kennen:
Den Unterschied zwischen entscheidungsorientierten Gutachten, die dem Gericht eine klare Empfehlung geben sollen – und lösungsorientierten Gutachten, die eher auf eine gemeinsame elterliche Lösung abzielen.

Das erwartet Sie im Video:

  • Einblick in die Arbeit einer familienrechtlichen Gutachterin
  • Tipps worauf Eltern achten sollten
  • Unterschiede zwischen verschiedenen Gutachtentypen
  • Gedanken zur Verantwortung und zur Rolle des Eltern im Kindschaftsverfahren

Sehen Sie hier das vollständige Interview:
Hier klicken zum Video auf YouTube

Für wen ist dieses Video besonders hilfreich?

  • Für Mütter und Väter, die sich auf ein familiengerichtliches Verfahren vorbereiten
  • Für pädagogische Fachkräfte, Coaches
  • Für alle, die den Gutachterprozess besser verstehen und einordnen möchten

Ich danke meiner Gesprächspartnerin für das Vertrauen und ihre Offenheit.
Wenn auch Sie vor einem familiengerichtlichen Verfahren stehen und sich fragen, wie Sie sich optimal vorbereiten können – kontaktieren Sie mich gerne.

Ich unterstütze Sie – mit Erfahrung, Klarheit und Herz.


Keine Eltern, keine Stimme: Inobhutnahme aus Sicht eines betroffenen Kindes

Was passiert mit einem Kind, wenn es gegen seinen Willen aus der Familie gerissen wird?

Hannes war zwei Jahre alt, als er in Obhut genommen wurde. Der Grund? Bagatellen, wie er heute sagt. In einem eindrucksvollen Interview berichtet er von seiner frühesten Erinnerung, der plötzlichen Trennung von seiner Familie, den Gesprächen mit dem Jugendamt und dem Gefühl, nicht gehört worden zu sein. Ein Kind, das sich wünscht, dass jemand zuhört – und niemand tut es.

„Ich war derjenige, der keine Eltern hatte.“

Dieses Video ist keine Anklage – sondern ein Einblick. In das Innenleben eines Kindes, das durch das Raster gefallen ist. Hannes erzählt, wie schwer es war, in der Wohngruppe anzukommen, wie viele Jahre es dauerte, bis er wieder herauskam, und welche Spuren diese Zeit hinterlassen hat.

Warum dieses Video wichtig ist

Mehr als eine Million Kinder und Jugendliche sind in Deutschland von familiengerichtlichen Maßnahmen betroffen. Doch selten kommen sie selbst zu Wort. Dieses Gespräch mit Hannes ist ein Versuch, diese Lücke zu schließen.

Kindeswohl bedeutet mehr als Paragraphen und Verfahren. Es bedeutet zuhören. Verstehen. Und manchmal auch: Fehler eingestehen.

Sie möchten sich einbringen? Hinterlassen Sie gern einen Kommentar unter dem Beitrag. Wenn Sie selbst betroffen sind oder Fragen haben oder Unterstützung benötigen, schreiben Sie mir direkt unter: creydt@heinercreydt.de.

25. April – Internationaler Tag gegen Eltern-Kind-Entfremdung

Wenn Kinder einen Elternteil verlieren, obwohl dieser noch lebt.

Jedes Jahr am 25. April machen Menschen weltweit auf eine stille, oft unsichtbare Tragödie aufmerksam:
Eltern-Kind-Entfremdung.

In Deutschland sind schätzungsweise 30.000 bis 60.000 Kinder pro Jahr betroffen – manche Quellen sprechen sogar von weit über 100.000 Fällen jährlich. Kinder, die plötzlich keinen Kontakt mehr zum Vater oder zur Mutter haben.
Nicht wegen Krankheit, Unfall oder Tod.
Sondern weil ein Elternteil gezielt den Kontakt unterbindet – emotional, subtil oder offen.
Weil Konflikte zwischen den Eltern auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden.
Weil ein ganzes System oft wegschaut.

💔 Was ist Eltern-Kind-Entfremdung?

Eltern-Kind-Entfremdung (englisch: Parental Alienation) liegt vor, wenn ein Elternteil das Kind gegen den anderen Elternteil beeinflusst – durch Worte, Verhalten oder die bewusste Verweigerung des Kontakts.
Kinder geraten dabei in einen inneren Loyalitätskonflikt:
👉 „Wenn ich Mama liebe, verrate ich Papa?“
👉 „Wenn ich Papa vermisse, mache ich Mama traurig?“

Mit der Zeit lehnen sie den entfremdeten Elternteil ab – oft ohne objektiven Grund. Die Bindung wird zerschnitten. Der Kontakt bricht ab.

🤝 Nicht immer ist es Entfremdung – manchmal ist es Rückzug

So wichtig es ist, über Eltern-Kind-Entfremdung zu sprechen – genauso wichtig ist es, nicht vorschnell zu urteilen.

Es gibt auch Situationen, in denen sich ein Elternteil freiwillig oder aus Überforderung zurückzieht.
Manche Eltern schaffen es nach einer Trennung nicht, in der Nähe des Kindes zu bleiben – emotional oder räumlich.
Andere kämpfen mit eigenen Themen: psychische Erkrankungen, neue Partnerschaften, ungelöste Konflikte oder schlichtweg Überforderung.

Und ja – manchmal ist der zurückgezogene Elternteil nicht präsent, weil er sich nicht verantwortlich verhält. Auch das ist Realität.
Gerade Kinder erleben dann doppelt Schmerz: erst durch den Verlust – dann durch das Schweigen darüber.

Diese Fälle verdienen genauso Mitgefühl, ehrliche Auseinandersetzung und manchmal auch klare Grenzen.

🧠 Die Folgen für Kinder:

  • Verlust eines geliebten Elternteils
  • Schuldgefühle, Ängste, Identitätskonflikte
  • Depression, Rückzug oder Aggression
  • Spätere Probleme in Partnerschaften und im Umgang mit Nähe

Eltern-Kind-Entfremdung ist keine Bagatelle.
Sie ist eine Form von emotionalem Missbrauch – mit potenziell lebenslangen seelischen Narben.

🧭 Was wir tun können

Eltern-Kind-Entfremdung darf kein Tabu bleiben.
Wir müssen darüber reden.
Wir müssen hinsehen.
Und wir müssen handeln.

🔹 Informieren wir uns.
🔹 Hören wir Betroffenen zu.
🔹 Ermutigen wir zur Hilfe.
🔹 Und stärken wir die Kinder – mit einer klaren Botschaft:

„Du darfst beide Eltern lieben.“

📚 Weil Kinder keine Partei ergreifen sollten.

Eltern-Kind-Entfremdung ist ein sensibles, oft kontrovers diskutiertes Thema.
Umso wichtiger ist der offene Austausch – mit Respekt, Tiefe und echtem Interesse am Kindeswohl.

🗨️ Schreiben Sie gerne in die Kommentare:
Wie sind Ihre Erfahrungen? Was denken Sie über dieses Thema?
Wir freuen uns über Ihre Sichtweise – ob als betroffener Elternteil, Fachkraft oder Beobachterin.

📩 Und wenn Sie Unterstützung brauchen:
Senden Sie uns eine E-Mail an admin@kindimmittelpunkt.de – wir sind für Sie da.

Rechte Netzwerke im Familienrecht? Eine differenzierte Betrachtung

In einem aktuellen Beitrag des Deutschlandfunks – abrufbar auch in der ARD-Mediathek – wird die These aufgestellt, das deutsche Familienrecht werde zunehmend von rechten Netzwerken unterwandert.

Diese Aussage ist provokant – und sie trifft einen Nerv. Doch sie ist nicht so einfach einzuordnen, wie es auf den ersten Blick scheint. Deshalb möchte ich die Aussage aufgreifen und differenziert betrachten.


Wenn Mütter (oder Väter) auf Gewalt hinweisen

Es gibt zahlreiche Fälle – sehr viele –, in denen Mütter (und gelegentlich auch Väter) dem Jugendamt oder ihrem anwaltlichen Beistand gegenüber angeben, dass es zu Gewalterfahrungen durch den anderen Elternteil gekommen sei. Auf Empfehlung von Beratungsstellen, Rechtsanwälten oder auch Opferhilfeeinrichtungen werden daraufhin Kontakte zwischen Kind und dem beschuldigten Elternteil häufig eingeschränkt oder unterbunden.

Was in der Folge geschieht, wirkt paradox – und doch ist es Realität:
Kinder werden aus dem Haushalt des meldenden Elternteils herausgenommen und dem anderen Elternteil zugeführt – mit der Begründung, die meldende Mutter (oder der Vater) sei „bindungsintolerant“.

Genau diese Entwicklung beschreibt auch der Beitrag des Deutschlandfunks. Und tatsächlich kenne ich zahlreiche Fälle aus der Praxis, in denen dies zutrifft: Elternteile – meist Mütter – handeln aus echter Sorge, erleben mitunter tatsächlich Gewalt, und werden dafür bestraft.


Doch es gibt auch die andere Seite

Ebenso begegnen mir regelmäßig Fälle, in denen Gewaltvorwürfe erhoben werden, die sich nicht belegen lassen oder gar bewusst falsch sind. In diesen Fällen wird dem anderen Elternteil der Umgang mit dem Kind vollständig untersagt – teilweise für lange Zeiträume.

Auch diese Realität existiert:
Der Kontakt wird untersagt, das Kind entfremdet sich, und der betroffene Elternteil wird ausgegrenzt – unabhängig davon, ob Vorwürfe begründet waren oder nicht.


Die Wahrheit liegt wie so oft dazwischen

Es gibt keine einfache Wahrheit im Familienrecht – und schon gar keine einheitliche Praxis.
Was auffällt: Nicht nur die Faktenlage ist entscheidend. Oft geht es vielmehr um die Wirkung des Auftretens, um Kommunikation, um die Beziehung zu Jugendamt oder Gericht.

Eltern, die ruhig, strukturiert und kooperativ auftreten, erhalten oft mehr Vertrauen – unabhängig davon, ob ihre Aussagen zutreffen. Und das ist ein ernstzunehmender Missstand.


Wie haben Sie das erlebt?

Mich interessiert Ihre persönliche Erfahrung:
Wie haben Sie das Familienrecht erlebt?
Gab es Gewaltvorwürfe? Fühlten Sie sich ernst genommen – oder missverstanden?
Wurden Sie gehört – oder ausgegrenzt?


Teilen Sie Ihre Geschichte

Schreiben Sie mir gern Ihre Gedanken in die Kommentare – unabhängig davon, ob Sie Mutter oder Vater (oder betroffenes Kind) sind.
Ich kenne viele solcher Fälle – auf beiden Seiten.
Und ich bin überzeugt: Es geht nicht um politische Lager.
Es geht um Verantwortung, um Fairness – und um das Wohl der Kinder.

Vera Rosenzweig-Heyn

Vera Rosenzweig-Heyn ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Haßfurt und Umgebung

Vera Rosenzweig-Heyn ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Haßfurt und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.

Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.

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Anna Kavena

Anna Kavena ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Recklinghausen und Umgebung

Anna Kavena ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Recklinghausen und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.

Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.

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Susanne Witte

Susanne Witte ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Halberstadt und Umgebung

Susanne Witte ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Halberstadt und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.

Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.

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Uwe Surmann

Uwe Surmann ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Rheine und Umgebung Neuenkirchen

Uwe Surmann ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Neuenkirchen und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.

Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.

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Theresa Surmann

Theresa Surmann ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Salzbergen und Umgebung

Theresa Surmann ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Salzbergen und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.

Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.

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Beryth Hardt

Beryth Hardt ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Köln und Umgebung

Beryth Hardt ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Köln und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.

Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.

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