Rechte Netzwerke im Familienrecht? Eine differenzierte Betrachtung

In einem aktuellen Beitrag des Deutschlandfunks – abrufbar auch in der ARD-Mediathek – wird die These aufgestellt, das deutsche Familienrecht werde zunehmend von rechten Netzwerken unterwandert.

Diese Aussage ist provokant – und sie trifft einen Nerv. Doch sie ist nicht so einfach einzuordnen, wie es auf den ersten Blick scheint. Deshalb möchte ich die Aussage aufgreifen und differenziert betrachten.


Wenn Mütter (oder Väter) auf Gewalt hinweisen

Es gibt zahlreiche Fälle – sehr viele –, in denen Mütter (und gelegentlich auch Väter) dem Jugendamt oder ihrem anwaltlichen Beistand gegenüber angeben, dass es zu Gewalterfahrungen durch den anderen Elternteil gekommen sei. Auf Empfehlung von Beratungsstellen, Rechtsanwälten oder auch Opferhilfeeinrichtungen werden daraufhin Kontakte zwischen Kind und dem beschuldigten Elternteil häufig eingeschränkt oder unterbunden.

Was in der Folge geschieht, wirkt paradox – und doch ist es Realität:
Kinder werden aus dem Haushalt des meldenden Elternteils herausgenommen und dem anderen Elternteil zugeführt – mit der Begründung, die meldende Mutter (oder der Vater) sei „bindungsintolerant“.

Genau diese Entwicklung beschreibt auch der Beitrag des Deutschlandfunks. Und tatsächlich kenne ich zahlreiche Fälle aus der Praxis, in denen dies zutrifft: Elternteile – meist Mütter – handeln aus echter Sorge, erleben mitunter tatsächlich Gewalt, und werden dafür bestraft.


Doch es gibt auch die andere Seite

Ebenso begegnen mir regelmäßig Fälle, in denen Gewaltvorwürfe erhoben werden, die sich nicht belegen lassen oder gar bewusst falsch sind. In diesen Fällen wird dem anderen Elternteil der Umgang mit dem Kind vollständig untersagt – teilweise für lange Zeiträume.

Auch diese Realität existiert:
Der Kontakt wird untersagt, das Kind entfremdet sich, und der betroffene Elternteil wird ausgegrenzt – unabhängig davon, ob Vorwürfe begründet waren oder nicht.


Die Wahrheit liegt wie so oft dazwischen

Es gibt keine einfache Wahrheit im Familienrecht – und schon gar keine einheitliche Praxis.
Was auffällt: Nicht nur die Faktenlage ist entscheidend. Oft geht es vielmehr um die Wirkung des Auftretens, um Kommunikation, um die Beziehung zu Jugendamt oder Gericht.

Eltern, die ruhig, strukturiert und kooperativ auftreten, erhalten oft mehr Vertrauen – unabhängig davon, ob ihre Aussagen zutreffen. Und das ist ein ernstzunehmender Missstand.


Wie haben Sie das erlebt?

Mich interessiert Ihre persönliche Erfahrung:
Wie haben Sie das Familienrecht erlebt?
Gab es Gewaltvorwürfe? Fühlten Sie sich ernst genommen – oder missverstanden?
Wurden Sie gehört – oder ausgegrenzt?


Teilen Sie Ihre Geschichte

Schreiben Sie mir gern Ihre Gedanken in die Kommentare – unabhängig davon, ob Sie Mutter oder Vater (oder betroffenes Kind) sind.
Ich kenne viele solcher Fälle – auf beiden Seiten.
Und ich bin überzeugt: Es geht nicht um politische Lager.
Es geht um Verantwortung, um Fairness – und um das Wohl der Kinder.

3 thoughts on “Rechte Netzwerke im Familienrecht? Eine differenzierte Betrachtung

  1. Sylvia April 25, 2025 at 5:37 pm

    Ich danke dem Deutschlandfunk für diesen wunderbaren Beitrag. habe mir den Podcast angehört und musste immer wieder Pausen machen weil mir so viele Erinnerungen hochkamen. Ich habe es 1:1 so erlebt. Aber dass die Politiker sich mittlerweile auch kritische Stimmen anhören ist ein kleiner Hoffnungsfunken. Hoffentlich wird diesem Wildwuchs rechten Fanatikertums endlich Einhalt geboten und endich wieder das (bitte endlich einmal wissenschaftlich definierte und auch so im Gesetz verankerte) Wohl des Kindes in den Mittelpunkt gestellt!

  2. Michael April 27, 2025 at 7:09 pm

    Als betroffener Trennungsvater eines jugendlichen Sohnes, der sich das Sorgerecht mit seiner Mutter (Ex-Frau) teilt, möchte ich etwas dazu beitragen.
    Aufgrund einer Gefährdungsmeldung an das Jugendamt, die der Großvater mütterlicher Seits abgegeben hatte, folgte als Racheakt von der Mutter; eine Strafanzeige wegen „Sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen“ mir gegenüber.
    Wobei die Gefährdungsmeldung berechtigt gewesen war da unsser Sohn bei einem Spaziergang den Großeltern gegenüber sich anvertraute und ihnen berichtete , das er massiv von seiner Mutter ins Gesicht geschlagen wurde und das er schon öfters „ohne“ Abendbrot ins Bett gehen musste.
    Er zudem keinen Lebenswillen mehr hätte und er suizidale Gedanken hege.

    Als mir mein ehmaliger Schwiegervater dies am Telefon berichtete standen mir die Tränen in den Augen und ich war zutiefst entsetzt!
    Was folgte, war ein sehr belastender Weg für meinen Sohn und mich.
    Ich glaube ich brauche nicht zu erwähnen das ich meinen Sohn über alles Liebe und ihm niemals etwas schlimmes angetan habe oder werde.
    Seitens des Jugendamtes wurde darauf hin eine Familienhilfe als Unterstützung angeboten und für uns eingerichtet.
    Die aber letztendlich keine Hilfe für unseren Sohn gewesen war, und zudem aus meiner Sicht beide Sozialarbeiter ( männlich & weiblich) pateiisch der Mutter gegenüber verhalten haben.

    Über meine damalige Anwältin habe ich Akteneinsicht gefordert.
    Als ich die Kopien des Anhörungsprotokoll der Polizei zulesen bekam, war ich entsetzt darüber, was und wie meine Ex-Frau mich beschuldigt hatte.
    Sämtliche Anschuldigungen waren haltlos und gelogen bzw. erfunden.
    Aber dass Schlimmste für mich war die Tatsache das mein Sohn zu Gunsten seiner Mutter bei der Polizei auch noch lügen musste.
    Es folgte ein langer und psychisch sehr belastender Prozess für meinen Sohn und auch für mich, bei dem zwei Staatsanwaltschaften gegen mich ermittelten.
    Letztendlich hatte auf mehrfachen Anschreiben meines Anwaltes an die zuständige Staatsanwaltschaft diese die Ermittlungen gegen mich endgültig eingestellt.
    In seinem letzten Schreiben schrieb er u.a., das es aus seiner Sicht hier ganz offensichtlich der „Missbrauch mit dem Missbrauch“ vorliegt und sein Mandant sich nichts vorzuwerfen hätte mit dem er sich schuldig gemacht haben könnte.

    Es war ganz klar eine strafrelevante Falschbeschuldigung und Verleumdung zum Nachteil meiner Person und meines Ansehen.
    Aus meiner Sicht muß hier, um solche Fälle in Zukunft zu „würdigen“, das Strafrecht reformiert werden.
    Wenn offensichtlich aus „verfahrensrechtlichen und taktischen Gründen“ der andere Elterteil falsch beschuldigt wird, dann muss eine Staatsanwaltschaft auch in die andere Richtung ermitteln bzw. dies dann auch strafrechtlich ahnden.

    Und diese Elternteile, egal ob Mutter oder Vater, sind sich nicht bewußt was sie letztendlich ihren Kindern damit zumuten und vor allem antun!
    Wenn natürlich eine ECHTE Straftat vorliegt ist es rechtens hier Strafanzeige zu stellen….aber auch NUR dann!!!

    Soviel dazu aus meiner Sicht als betroffener Vater.
    Wünsche allen Eltern viel Kraft und Zuversicht und viel Liebe zu euren Kindern.

    LG Michael

  3. KV Mai 10, 2025 at 10:15 pm

    Der Deutschlandfunk-Beitrag ist großer Mist. Da wird ja wiederholt bestritten, dass es Eltern-Kind-Entfremdung gibt! Zudem wird die große These nicht belegt, es ist keine Verschwörung ersichtlich, schon gar nicht deren Erfolg bei Gerichten. Das ist ein weiterer Fall von schlechtem Journalismus, wo Fälle geschildert werden, die ins Propagandaschema passen. Es gibt verschieden gelagerte katastrophale Gerichtsverfahren, aber die großmäulige These dieser Sendung lässt sich nicht mit zwei Fällen belegen. Zudem ist in einem der Fälle offenbar der Gutachter das Problem gewesen. Dem wiederum eine Beziehung zur großen Väterverschwörung nicht mal unterstellt wird. Es war wohl einfach ein schlechter Gutachter.
    Wie auch immer, die von Heiner Creydt vertretene Darstellung: „Es gibt die eine und die andere Seite, und die Wahrheit liegt dazwischen“, ist fehl am Platz. Erst mal haben die Grundrechte zu gelten. Wenn der Vater dem Kind nix getan hat, und die Mutter trotzdem den Kontakt blockiert, ist sie der unfähige Elternteil. Wenn sie Angst vor Gewalt hat, kann sie eine Umgagspflegschaft beantragen, dann ist jemand bei den Übergaben dabei. Im Radiobeitrag wird an einer Stelle gesagt, der Gutachter habe bei der Mutter den Verdacht einer psychischen Störung, aber das könne nicht stimmen. Gegenargument? Fehlanzeige. Das ist parteiische Berichterstattung.

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