FAQ

Frequently Asked Questions – Häufige Fragen

Helpie FAQ

Familiengerichte

  • Wie kann ich meinen Richter bewerten?

    Sie können einzelne Richter nicht bewerten. Jedoch können Sie bei Ihrem Familiengericht einen Kommentar zu Ihrem Richter hinterlassen.

  • Newsletter

  • Wie oft wird der Newsletter versendet?

    Es gibt viele Newsletter in denen permanent die gleichen Sachen versendet werden und mit denen keine News verbreitet werden, sondern nur Werbung gemacht wird. Wir wollen Ihre Zeit nicht unnötig in Anspruch nehmen und versenden unseren Newsletter daher nur, wenn es auch etwas Berichtenswertes gibt.
    Unser Newsletter enthält News. Unser langjährigen Newsletterleser lesen unseren Newsletter auch sehr gerne, weil er News enthält, mit denen Sie auch was anfangen können.
    Daher erscheint unser Newsletter immer dann, wenn es Neuigkeiten gibt. Zum Beispiel, wenn wir neue interessante Gerichtsurteile, Artikel, Reformvorschläge oder Studien auf unserer Seite veröffentlicht haben. Das führt dazu, das Sie vielleicht auch mal 2 oder 3 Mails in einer Woche bekommen, aber es kann auch dazu führen, das Sie mal ein paar Wochen gar nichts von uns hören. Letzteres ist immer dann der Fall, wenn wir an interessanten Neuigkeiten arbeiten, die wir noch nicht veröffentlichen wollen.

  • Wie kann ich den Newsletter bestellen?

    Um unseren kostenlosen Newsletter zu erhalten, senden Sie uns entweder

    1.) Eine E-Mail mit dem Betreff „Newsletter“ an admin@kindimmittelpunkt.de

    oder

    2.) Nutzen Sie unser Kontaktformular um unseren Newsletter zu bestellen

  • Verfahrensbeistand

  • Wie kann ich einen Verfahrensbeistand melden?

    Bitte schauen Sie zunächst in die Liste, ob der Verfahrensbeistand schon enthalten ist. Wenn der Verfahrensbeistand noch nicht in der Liste enthalten ist, nehmen Sie bitte über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf und melden Sie uns Ihren Verfahrensbeistand.

  • Wie kann ich meinen Verfahrensbeistand bewerten?

    Schritt 1.) Um Ihren Verfahrensbeistand zu bewerten, suchen Sie Ihren Verfahrensbeistand unserer Liste heraus. Dazu haben Sie grundsätzlich 2 Möglichkeiten:

    a) Öffnen Sie unsere nach Postleitzahlen sortierte Liste der Verfahrensbeistand und suchen Sie dort Ihren Verfahrensbeistand, klicken Sie diesen an und dann öffnet sich die Seite mit dem Verfahrensbeistand.

    b) Gehen Sie oben rechts auf das Suchfeld und geben Sie dort den Namen des Verfahrensbeistandes ein, den Sie suchen möchten. Die Suche listet Ihnen dann alle Einträge mit dem Namen auf. Klicken Sie die Seite des Verfahrensbeistandes an. 

    den Sie suchen. Das ist in der Regel das Jugendamt, das Familiengericht und vielleicht finden Sie dort auch Anwälte und Verfahrensbeistände Ihrer Region. Klicken Sie nun das Jugendamt an, das Sie bewerten wollen. Die Seite Ihres Jugendamtes öffnet sich.

    Schritt 2.) Scrollen Sie bis an das Ende der Seite und schreiben Sie einen Bewertungskommentar zu Ihrem Jugendamt und schildern Sie Ihre Erfahrungen, die Sie mit Ihrem Jugendamt gemacht haben.

  • Welche Daten brauchen Sie, um einen neuen Verfahrensbeistand in die Liste aufzunehmen?

    Zur einwandfreien Identifizierung senden Sie uns bitte folgende Daten des Verfahrensbeistandes, sofern vorhanden:

    • Vorname, Name
    • Anschrift
    • Kontaktdaten (Tel/Mail)
    • Internetseite
  • Wie lange dauert es, bis ein neuer Verfahrensbeistand in die Liste aufgenommen wird?

    Leider können wir die Meldungen nicht immer in Echtzeit abarbeiten. Es kann daher ein paar Tage dauern, bis ein neuer Verfahrensbeistand in die Liste aufgenommen wurde. Wir informieren Sie, sobald Ihre Meldung integriert ist.

  • Anwälte im Familienrecht

  • Können Sie mir einen guten Anwalt empfehlen, der sich wirklich einsetzt für die Eltern und auch beim Gericht was bewirken kann?

    Wir haben Anwälte mit denen wir kooperieren unter https://kindimmittelpunkt.de/anwaelte/ erfasst.

    Alle Anwälte, die wir kennen, setzen sich für Ihre Mandanten ein. Wenn Ihr Anwalt nicht den gewünschten Erfolg hat, liegt das jedoch nicht immer nur ausschließlich am Anwalt. 

    Damit Ihr Anwalt vor Gericht erfolgreich ist, sollten auch Sie sich entsprechend verhalten. Lassen Sie sich gerne beraten, was Sie dazu beitragen können, das Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt Erfolg haben.

  • Brauche ich einen Anwalt?

    Ein Anwalt im Familienrecht ist zumindest in den meisten Kindschaftssachen nicht vorgeschrieben. Dennoch kann ein Anwalt sehr empfehlenswert sein.

  • Haben Sie einen Anwalt für mich, der Biss hat?

    Ob ein Anwalt Biss hat, ist im Familienrecht nicht immer ausschlaggebend. Bei Kindschaftssachen kommt es zum Großteil weniger darauf an, ob Ihr Anwalt “Biss hat“, sondern es kommt darauf an, wie Sie als Eltern (bzw. Elternteil) agieren. Hier zählt insbesondere die (gute) Kommunikation mit dem anderen Elternteil, dem Verfahrensbeistand, dem Jugendamt, Gutachtern usw… 
    Um dieses Dinge zu verbessern, können Sie z.B. gerne ein Coaching in Anspruch nehmen oder unsere Seminare besuchen.

  • Wenn ich einen Anwalt habe, warum sollte ich mich dann trotzdem coachen lassen?

    Der Anwalt ist Jurist. Der Anwalt steht Ihnen für juristische Fragen zur Verfügung und steht vor Gericht an Ihrer Seite. Aber es gibt viele Termine und Gespräche, die Sie alleine wahrnehmen. Ihr Anwalt coacht Sie nicht, sondern vertritt vor Gericht das, was Sie fordern oder wie Sie sich präsentieren. Ihr Anwalt hinterfragt grundsätzlich Ihre Ziele nicht.

    Ihr Anwalt begleitet Sie in der Regel nicht bei den Übergaben oder wenn Sie Ihr Kind abholen oder bei Gesprächen mit dem anderen Elternteil, dem Jugendamt, dem Verfahrensbeistand, dem Gutachter usw… Da Sie diese Termine alleine wahrnehmen, können Sie dort viele Fehler machen. Durch ein gezieltes Coaching können Sie an Ihrem Verhalten arbeiten und damit gemeinsam mit Ihrem Anwalt viel erfolgreicher auftreten.

  • Beratung und Hilfe

  • Wo finde ich den Youtube-Kanal?

    In 2020 haben wir regelmässig Onlineseminare angeboten. Diese Abend-Seminare haben wir im Anschluss auf usneren Youtubekanal hochgeladen und diese haben vielen Menschen erste Ideen und Hilfen gegeben. Vielleicht ist auch für Sie der Eine oder Andere neue Gedanke dabei, der Sie weiterbringt. Unseren Youtubekanal mit einigen Videos zum Familienrecht finden Sie unter https://www.youtube.com/channel/UCAWJa6SqK3RaZCogx1zUwRA

  • Wann bieten Sie wieder Seminare an?

    Wir bieten in Kürze wieder neue Seminare an. Abonnieren Sie unseren Newsletter, dann werden wir Sie rechtzeitig darüber informieren, wann wir wieder Seminare für Sie anbieten.

  • Wenn ich einen Anwalt habe, warum sollte ich mich dann trotzdem coachen lassen?

    Der Anwalt ist Jurist. Der Anwalt steht Ihnen für juristische Fragen zur Verfügung und steht vor Gericht an Ihrer Seite. Aber es gibt viele Termine und Gespräche, die Sie alleine wahrnehmen. Ihr Anwalt coacht Sie nicht, sondern vertritt vor Gericht das, was Sie fordern oder wie Sie sich präsentieren. Ihr Anwalt hinterfragt grundsätzlich Ihre Ziele nicht.

    Ihr Anwalt begleitet Sie in der Regel nicht bei den Übergaben oder wenn Sie Ihr Kind abholen oder bei Gesprächen mit dem anderen Elternteil, dem Jugendamt, dem Verfahrensbeistand, dem Gutachter usw… Da Sie diese Termine alleine wahrnehmen, können Sie dort viele Fehler machen. Durch ein gezieltes Coaching können Sie an Ihrem Verhalten arbeiten und damit gemeinsam mit Ihrem Anwalt viel erfolgreicher auftreten.

  • Kommentare-faq

  • Ich wurde in einem Kommentar beleidigt. Wie gehe ich vor?

    Leider kommt es manchmal vor, das Betroffene unwahre Tatsachenbehauptungen von sich geben oder beleidigend werden. Sollte dies der Fall sein und Sie sind tatsächlich zu Unrecht einer Tat bezichtigt worden oder Sie sind beleidigt worden, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und melden uns den Vorfall. Wir werden den Vorfall dann prüfen und den Kommentar gegebenenfalls löschen.

  • Wer liest die Kommentare und Bewertungen auf kindimmittelpunkt.de ?

    Die Kommentare werden unter anderen von Jugendamtsmitarbeitern, Verfahrensbeiständen und anderen Eltern gelesen. Wir wissen aber auch von vielen Richtern, die mit großem Interesse die Beiträge auf unserer Seite verfolgen.

  • Darf ich meine Kommentare anonym veröffentlichen?

    Grundsätzlich dürfen Sie Ihre Kommentare anonymisieren und z.B. ein Synonym benutzen.

  • Warum wurde mein Kommentar gelöscht?

    Es kommt immer wieder mal vor, das Kommentare Spam enthalten oder anstößige Inhalte enthalten. Wir behalten uns das Recht vor, solche Kommentare zu löschen.

  • Können andere Seitenbesucher meine Emailadresse bei den Kommentaren einsehen?

    Nein andere Seitenbesucher können Ihre Emailadresse nicht einsehen. Nur unsere Administratoren und Redakteure können bei Bedarf auf diese Daten zugreifen.

  • Warum muss ich meine Emailadresse bei den Kommentare angeben?

    Die E-Mailadresse dient unter anderem zur Verifikation und Identifizierung.

  • Bekomme ich von Ihnen eine Antwort auf meinen Kommentar?

    Nein. Grundsätzlich beantworten wir keine Kommentare. Ausnahmen bestätigen die Regel.

  • Wie kann ich mit anderen Kommentatoren Kontakt aufnehmen?

    Es tut uns leid. Die Kontaktaufnahme ist derzeit nicht vorgesehen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben wir hierfür keine Lösung parat. Sobald wir hierfür eine Lösung haben, werden wir diese präsentieren. Bitte besuchen Sie uns bald wieder

  • Warum ist es sinnvoll einen Kommentar zu schreiben? 

    Wir leben in einem freien Land. Sie haben das Recht auf freie Meinungsäußerung. Wenn Sie Ihre Meinung äußern, helfen Sie anderen Menschen, sich mit Ihren Gedanken auseinanderzusetzen. Vielleicht teilt nicht jeder Mensch Ihre Meinung und vielleicht teilen auch wir nicht unbedingt in allen Punkten Ihre Meinung, aber wir werden uns immer dafür einsetzen das Sie Ihre Meinung sagen dürfen. Es ist auch hilfreich zu lernen, seine eigene Meinung auszudrücken. Und manchmal bekommen Sie von anderen Lesern Feedback, was Ihnen auch hilft. Und da viele Betroffene und auch die Institutionen unsere Seite aufmerksam verfolgen, erreichen Sie mit Ihren Gedanken insbesondere die Menschen, denen Ihre Meinung helfen kann.

  • Worauf sollte ich beim Verfassen eines Kommentars achten? Was ist erlaubt und was nicht?

    Grundsätzlich ist alles erlaubt, was auch im normalen Alltag erlaubt ist und nicht anstößig ist und nicht gegen die guten Sitten verstößt. Insbesondere Meinungen sind erlaubt. Was beispielsweise nicht erlaubt ist, sind Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen, falsche Anschuldigungen oder Aufrufe zu Straftaten. Bitte machen Sie gegebenenfalls kenntlich, das es sich bei Ihrer Aussage um eine Meinung handelt. Bitte bleiben Sie höflich, so Sie es von anderen auch erwarten.

  • Können Sie mir die Kontaktdaten von Kommentatoren geben?

    Es tut uns sehr leid. Leider können wir Ihnen keine Kontaktdaten herausgeben. Die Weitergabe von Kontaktdaten ist nicht Datenschutzkonform

  • Können Sie meine Kontaktdaten an andere Kommentatoren weitergeben?

    Es tut uns sehr leid. Leider können wir Ihre Kontaktdaten nicht an andere Kommentatoren weitergeben, da dieses u.a. aus Datenschutzgründen nicht möglich ist.

  • Wie verfasse ich einen Kommentar? Was muss ich beim Schreiben eines Kommentars berücksichtigen?

    Einen Kommentar auf unserer Seite zu hinterlassen ist sehr einfach. Sie können unter jeden Artikel einen Kommentar erfassen. Dazu schreiben Sie in dem “Kommentarfeld” einfach Ihren Kommentar, geben Ihre E-Mail-Adresse an und klicken auf Senden

  • Ich habe einen Kommentar geschrieben, kann diesen jedoch noch nicht sehen. 

    Wir haben verschiedene Mechanismen eingebaut, um unter anderem Spam zu verhindern. Einige Kommentare bedürfen daher erst einer Freischaltung durch unser Team. 

    Sofern Ihr Kommentar nach 48 Stunden noch immer nicht veröffentlicht ist, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

  • Werde ich darüber informiert, wenn und warum mein Kommentar gelöscht wurde?

    Nein. Wir können Sie aus unterschiedlichsten Gründen leider nicht darüber informieren, wenn und warum Ihr Kommentar gelöscht wurde.

  • Jugendamt

  • Darf ich meine Erfahrungen mit dem Jugendamt veröffentlichen?

    Ja sehr gerne dürfen Sie Ihre Erfahrungen mit dem Jugendamt auf unserer Seite als Kommentar veröffentlichen

  • Wie kann ich das Jugendamt bewerten?

    Schritt 1.) Um ein Jugendamt zu bewerten, suchen Sie sich Ihr zuständiges Jugendamt aus. Dazu haben Sie grundsätzlich 2 Möglichkeiten:

    a) Öffnen Sie unsere nach Postleitzahlen sortierte Jugendamtliste und suchen Sie dort Ihr Jugendamt, klicken Sie das Jugendamt an und dann öffnet sich die Seite mit dem Jugendamt Ihrer Region.

    b) Gehen Sie oben rechts auf das Suchfeld und geben Sie dort den Ort des Jugendamtes ein, das Sie suchen und klicken Sie dann auf das “Suchen”-Icon. Dort werden Ihnen dann alle Suchbegriffe mit dem Ort angezeigt, den Sie suchen. Das ist in der Regel das Jugendamt, das Familiengericht und vielleicht finden Sie dort auch Anwälte und Verfahrensbeistände Ihrer Region. Klicken Sie nun das Jugendamt an, das Sie bewerten wollen. Die Seite Ihres Jugendamtes öffnet sich.

    Schritt 2.) Scrollen Sie bis an das Ende der Seite und schreiben Sie einen Bewertungskommentar zu Ihrem Jugendamt und schildern Sie Ihre Erfahrungen, die Sie mit Ihrem Jugendamt gemacht haben.

  • Wie kann ich mich gegen das Jugendamt zur Wehr setzen?

    Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich gegen das Jugendamt zur Wehr zur setzen.

    1.) Machen Sie Ihre Erfahrungen mit dem Jugendamt öffentlich
    Zunächst können Sie Ihre Erfahrungen mit dem Jugendamt schildern. Hierzu wählen Sie aus unserer Liste Ihr zuständiges Jugendamt aus und erfassen am Ende der Seite einen Erfahrungsbericht als Kommentar. Da auch die Jugendamtsmitarbeiter die Kommentare lesen und negative Erfahrungsberichte vermeiden wollen, führt dieses unter anderem bei den Jugendämtern dazu, das diese sich mehr Mühe geben. Desweiteren besteht die Möglichkeit, das andere Betroffene sich ebenfalls melden und Sie sich dann irgendwann vernetzen können. Damit wir dann deutlich, das Ihr Fall kein Einzelfalls ist.

    2.) Lernen Sie mit dem Jugendamt zu kommunizieren
    Auch wenn wir Ihrer Kritik gegenüber dem Jugendamt nicht widersprechen wollen und Sie mit Ihrer Kritik sehr wahrscheinlich recht haben, raten wir Ihnen die Kommunikation mit dem Jugendamt zu verbessern und sich etwas unterwürfiger zu zeigen und die Kompetenz des Jugendamtes anzuerkennen. Damit lassen sich viele Türen öffnen. Allerdings erfordert das auch ein bisschen Übung. Mit einem Coaching können Sie das gewünschte Verhalten schneller erreichen und können Ihre Kommunikation mit dem Jugendamt schneller verbessern. Gerne bereiten wir Sie auf lösungsorientierte Gespräche mit dem Jugendamt vor. Nehmen Sie hierzu gerne mit uns Kontakt auf.