Wissenschaftlicher Beirat des Bundesfamilienministeriums empfiehlt geteilte Betreuung im Gesetz zu verankern
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen sieht weitreichenden Reformbedarf, um die geteilte Kindesbetreuung im Rechtssystem zu verankern. Insbesondere der Kindesunterhalt sei nicht mehr zeitgemäß.
Geteilte Betreuung macht Väter, Mütter und Kinder zu Gewinnern
Das Bundesfamilienministerium hatte vor einiger Zeit den Wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen beauftragt, das Gutachten „Gemeinsam getrennt Erziehen“ zu erstellen. Das Gutachten ist seit März 2021 fertig gestellt. Ein aufmerksamer Vater hat das Gutachten in den Quellenangaben zu einem wissenschaftlichen Artikel entdeckt und über die Webseite „Frag den Staat“ die Veröffentlichung des Gutachtens erreicht.
Auf diesem Weg ist das Gutachten öffentlich geworden.
Inhalte des Gutachtens „Gemeinsam getrennt Erziehen“
Das Gutachten “ Gemeinsam getrennt Erziehen „beschreibt zunächst die Ist-Situation von Trennungsfamilien mit Kindern. Dann beschäftigt es sich mit der geteilten Kinderbetreuung und dem Wechselmodell.
Es wird festgestellt, dass beides bis dato keinen Niederschlag im deutschen Rechtssystem findet. Daraus ergeben sich grundlegende Fragen:
- Welche Formen geteilter Betreuung sollen berücksichtigt werden?
- Wie sind die Befugnisse der Eltern zu gestalten?
- Wie ist der Kindesunterhalt zu gestalten?
- Wie muss das Sozial- und Steuerrecht angepasst werden?
Unterhalt an die Lebensrealität anpassen
Der Vorschlag des Gremiums ist, dass künftig jeder Elternteil Kindesunterhalt zahlt. Der Anteil soll sich aus dem Betreuungsanteil und dem Nettoeinkommen ableiten. Es soll ein Stufenmodell eingeführt werden, welches die strikte 50/50 Regelung des Wechselmodells ablöst. Bei einer asymmetrischen Betreuung zwischen 56:44 bis 67:33 soll der Unterhalt aufgeteilt werden
Geteilte Betreuung wirkt sich positiv auf Elternkooperation aus
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden bei einer geteilten Betreuung weitere Rechtsgebiete berührt:
- Melderecht
- Kindergeld
- Kinderfreibetrag
- Sozialhilfe
- Wohngeld
Die Studie „Gemeinsam getrennt Erziehen“ kommt zu dem Ergebnis, dass eine geteilte Betreuung in Trennungsfamilien auch Auswirkungen auf nicht getrennte Paare hat. So würde auch in der Kernfamilie die Aufgaben- und Erziehungsteilung gefördert.
Gemäß der Studie sind für eine geteilte Betreuung Faktoren wie Bildung, Einkommen, geringe Distanz zwischen den Wohnungen und die Kooperation zwischen den Eltern positive Einflussfaktoren, die eine geteilte Betreuung begünstigen.
Geteilte Betreuung rückt das Wohlergehen der Kinder in den Mittelpunkt
Es wird untersucht, ob das Wechselmodell oder das Residenzmodell die bessere Lösung für die betroffenen Kinder ist. So sei die Qualität der gemeinsamen Zeit der Väter mit den Kindern wichtiger als die Quantität. Konflikte zwischen den Eltern gefährden die Entwicklung der Kinder. Auch wird in dem Gutachten auf familiäre Gewalt eingegangen. Überwiegend Männer seien die Täter. Auf Frauen als Täter wird nicht eingegangen.
(adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({});Fazit der Studie „Gemeinsam getrennt Erziehen“: Es besteht weitreichender Reformbedarf
Viele Studien zeigen Vorteile einer getrennten Betreuung gegenüber dem klassischen Residenzmodell auf. So sei die Vater-Kind-Beziehung im Wechselmodell besser als bei der Mütterresidenz. Jedoch habe ein häufiger Vater-Kind-Kontakt im Residenzmodell die gleichen positiven Auswirkungen.
Geteilte Betreuung verschafft Frauen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt
Das Ergebnis der Studie zeigt eindeutig auf, dass ein weitreichender Reformbedarf besteht. Ganz vorne steht eine Neuregelung des Unterhalts. Eine geteilte Betreuung sei auch ein wichtiges Instrument zur Arbeitsmarktintegration von Alleinerziehenden. Durch eine geteilte Betreuung und entsprechende Reformen könnte insbesondere die soziale Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt reduziert werden und Frauen hätten auch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Der Beirat spricht sich für eine getrennte Betreuung aus. Allerdings möchte er keine Priorisierung der geteilten Betreuung im Gesetz haben, da eine differenzierte Prüfung des Einzelfalles den Interessen des Kindes am ehesten gerecht würde.
Das vollständige Gutachten (172 Seiten) kann unter folgendem Link runtergeladen werden:
fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-des-wissenschaftlichen-beirats-fur-familienfragen-beim-bmfsfj/#nachricht-616864
(adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({});
Hallo Jens N.,
Das Wohlergehen der Kinder
Es wird untersucht, ob das Wechselmodell oder das Residenzmodell die bessere Lösung für die betroffenen Kinder ist. So sei die Qualität der gemeinsamen Zeit der Väter mit den Kindern wichtiger als die Quantität. Konflikte zwischen den Eltern gefährden die Entwicklung der Kinder. Auch wird in dem Gutachten auf familiäre Gewalt eingegangen. Überwiegend Männer seien die Täter.“ Auf Frauen als Täter wird nicht eingegangen.“
Und aus welchen Grund wird hier „nicht“ auf die durchaus vollübte „weibliche“ Gewalt“ im familiären Umfeld eigegangen?
Weil dieses Thema nach wie vor von der Politik „totgeschwiegen“ wird und ein Tabubruch wäre.
Ansonsten würde auch dieser ewige herschende „Mutterkult“ auch mal Infrage gestellt werden.
Bzw. diese ausufernde finanzielle Förderung der „Alleinerziehenden“ und „Getrennterziehenden“ überwiegend Mütter mal ganz deutlich hinterfragt werden.
Das gesamte Kartenhaus der beiden bisher SPD geführten Ministerien (Familie und Justiz) würde in sich zusammenfallen….so sieht es aus.
Zwei Ministerien die hier NUR ein Geschlecht kennen, fördern und unterstützen…..und dies ist NICHT männlich.
Hallo Michael,
du wirkst so verbittert wie ich. Habe vor einem halben Jahr mein Kind an den toxischen Vater komplett verloren. Es ist 11 Jahre als und ich bin eine Frau. Nix „vollübte, weibliche Gewalt“ nur der Trottel, der das Kind mit den Wünschen für ein schönes Wochenende zum Vater gebracht hat um es danach nicht wiederzusehen.
Hallo Tatjana,
ja das ist wirklich bitter und da kann ich dir nachempfinden das ist dass Schlimmste überhaupt wenn einem das Kind kommplett entzogen wird!
Und um den Begriff der „toxischen Beziehung“ geht es bei uns auch nur halt umgekeht.
Nur mit den kleinen Unterschied das ich unser Kind wenigstens noch sporadisch sehen „darf“.
Lies bitte mal meinen Erfahrungsbericht auf der Startseite dann bekommst du einen kleinen Einblick auf den Leidensweg meines Sohnes und mir.
Das hier in diesem Land solche „Sauereien“ überhaupt möglich sind ist der eigentliche Skandal!
Und alle Institutionen und Professionen schauen dem ganzen Treiben auch noch untätig zu.
Als „umgangsberechtigter“ Elternteil wirst du hier komplett „entrechtet“ und zum bloßen „Zahlesel“ degradiert.
Bist hier der Gnade des anderen Elternteil ausgeliefert bez. dem Umgang mit dem eigenen Kind bzw. Kindern.
An dem wahren „Kindeswohl“ ein Begriff der für alles herhalten muss ist keiner ernsthaft interessiert von diesen Damen und Herren.
Hier zählen nur die finanziellen Interessen und den Machterhalt dem anderen Elternteil zu erhalten (Kindesbesitz) bzw. zu sichern.
Hallo Mütter und Väter,
so wie ich das hier lese wäre eine getrennte Erziehung oder dieses Wechselmodell keine gute Idee. Hören Sie sich mal zu, soviel Neid und Unverständnis, was dann auch den Kindern genau so vermittelt wird.
Einer meiner Enkel hat Alpträume vor dem Umgang und nach dem Umgang mit seinem Vater, obwohl diese Umgänge begleitet sind. Nach dem ersten Umgang stand er in der Nacht am Bett seiner Mutter und fragte wo er bleiben soll wenn sie tot ist. Wer sich auskennt weiß was das bedeutet.
Mir ist der Fall einer heute über dreißig jährigen Frau bekannt die als Kind zum Umgang mit ihrem Vater gezwungen wurde. Diese ist heute selbst Mutter und befindet sich regelmäßig in psychiatrischer Behandlung. Während der Umgänge redete der Vater jeweils auf seine Tochter ein, machte die Mutter schlecht, gab dieser an allem die schuld und verlangte von seiner Tochter, dass sie sagen solle sie hasse ihre Mutter. Sie durfte bis spät in die Nacht nicht schlafen bevor sie nicht diesen Satz gesagt hatte.
Das Wechselmodell als Gewinn für die Kinder? Ganz sicher nicht, es wird heute schon ohne solch eine Gesetzesänderung genug Schaden angerichtet.
Ich war immer der Meinung jeder Mensch ist einzigartig, anders als jeder Andere und doch will man hier ein Gesetz was diese Erkenntnis ignoriert.
Ein Gewinn für die Kinder wäre es, wenn diese mal etwas sagen dürften. Hier fehlt es am Willen den Kindern zuzuhören, ihnen zu glauben. Jeder gut ausgebildete Psychotherapeut erkennt die Probleme der Kinder und findet auch heraus ob die Kinder die Wahrheit sagen. Hier fehlt es an qualifizierten Fachkräften.
Die eingesetzten Verfahrensbeistände sind das Geld nicht wert, was für sie bezahlt wird.
In Verfahren wird scheinbar immer eine Seite bevorzugt. So ist es hilfreich wenn ein Verfahrensbeistand mit dem Anwalt der einen Seite befreundet ist, da steht das Ergebnis bereits vor den Verhandlungen fest. Hier fehlt es an Kontrolle und es besteht auch keine Möglichkeit sich hier rechtliches Gehör zu verschaffen. Mauscheleien die dem Wohl der Kinder entgegen stehen.
Das wären die ersten Schritte die gegangen werden müssten. Vieles wäre nicht möglich, wenn Verantwortliche ihre Arbeit mit Verantwortung erledigen würden, die Rechte der Kinder beachten würden, sich ganz einfach an Gesetze halten würden.
Die Würde des Menschen ist antastbar in Deutschland, viele Menschen erleben es immer wieder. Hier bedarf es einer Änderung der Zustände die vor Gerichten herrschen. Ja vor den Gerichten, denn es geht vor den Gerichten all zu oft nicht um die Wahrheit, nicht um die Beweisfindung.
Zwei drittel der Bürger in Deutschland trauen dem Rechtssystem gar nicht oder nur teilweise. Das lässt tief blicken in einen Sumpf gegen den etwas getan werden muss.
Nun noch die Frage, wie hätten Sie das gefunden, wenn Sie plötzlich kein verlässliches zu Hause mehr gehabt hätten. Eine Woche hätten Sie es dem Einen und in der anderen Woche dem Anderen Recht machen müssen. In der einen Woche können Sie ihre Freunde sehen und in der anderen nicht. Hier gibt es gesundes Essen und dort Ungesundes. Hier wird auf die Schlafenszeit geachtet, dort nicht. Hier muss ich mich waschen und mir die Zähne putzen und dort nicht. Hier muss ich mir nach dem Gang zur Toilette die Hände waschen und dort nicht. Hier werden Hausaufgaben gemacht und es wird gelernt und dort nicht. Das ist nicht getrennt erziehen, sondern gegensätzlich erziehen. Was der Eine aufbaut reist der Andere wieder ein und das soll zum Wohle des Kindes sein? Eine nazistische Persönlichkeit z.B. wird niemals mit dem anderen Elternteil zusammen arbeiten, diese Störung verhindert einen Konsens, denn es hat nur einer die Macht, der Andere hat sich zu fügen.
Zunehmende Gewalt und eine Zunahme dieser nazistischen Persönlichkeitsstörung in der Bevölkerung sollte nicht vernachlässigt werden, wenn es um die Schwächsten der Gesellschaft geht.
Es war auch zu lesen Frauen hätten bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, wenn ein Wechselmodell besteht. Den Arbeitgeber müssten Sie mir zeigen der Kinder ignoriert, egal wo sie wohnen. Im Falle der Krankheit der Kinder trifft es letztlich wen? Bleibt man dann abwechselnd zu Hause und verzichtet auf sein Gehalt? Zehn Tage Kind krank sind schnell erreicht und dann gibt es keine Lohnfortzahlung mehr. Wen wird das treffen? Wer wird den Arbeitsplatz verlassen, das Kind aus Kindergarten oder Schule holen, mit ihm zum Arzt gehen, es pflegen und versorgen, in der Nacht aufstehen usw.
Meine Enkelin musste nach der Betreuung durch ihren Vater hoch fiebernd und völlig dehydriert ins Krankenhaus, auch hätte sie schon verblutet sein können, wenn die Mutter nicht da gewesen wäre. Der Mütterkult, diese Mütter die ihre Kinder einfach versorgen und sie nicht einfach sich selbst überlassen.
Wie wäre es mit Männerkult? Um die Gleichberechtigung wird von Frauen noch immer gekämpft. Im Gegenzug beklagen Männer nicht gleichberechtigt zu sein.
Da Männer die Forschungsabteilungen besetzen können sie vielleicht endlich mal damit beginnen herauszufinden wie sie in Zukunft selbst ihre Kinder gebären und stillen können. Ein Schritt zur Gleichberechtigung des Mannes und ein wichtiger Schritt gegen den Mütterkult. Mal bei den Seepferdchen schauen, bei denen bekommen die Männchen den Nachwuchs.
Kinderbesitz war zu lesen, dagegen steht der Besitz an Frau und Kind der mit Gewalt durchgesetzt wird.
Letztlich bringt es nichts dem / der Ex irgendeine Schuld zuzuweisen, auch Neid bringt einen nicht weiter. Zusammen für das Recht wäre doch ein erster guter Schritt.
Im Übrigen ein Elternteil der sich liebevoll um sein Kind gekümmert hat während der Ehe oder Beziehung, dieser Elternteil wird keine Probleme haben sein Kind zu sehen. Hier reagiert schon das Kind entsprechend und wird sich nichts erzählen lassen. So ein Kind ruft mal an oder schreibt einen Brief. Bei jüngeren Kindern natürlich nicht so einfach möglich.
Irgendwo wurde auch gefordert dem betreuenden Elternteil einen Umzug zu verbieten. Dann aber auch dem Unterhaltzahler. Wird dem Unterhaltzahler ein lukrativer Job angeboten in einer Zweigstelle seiner Firma die 500 km entfernt ist, dann darf die natürlich nicht angenommen werden. Oder der Unterhaltszahlende lernt im Urlaub eine Neue / einen Neuen kennen, dieser Mensch wohnt 500 km entfernt, dann muss diese Beziehung beendet werden, denn es darf nicht umgezogen werden. Nicht nur vom Anderen fordern sondern dann auch von sich selbst. Das Kind hat das Recht auf beide Elternteile, dann darf keiner weg ziehen.
Zahlesel ist auch so ein schönes Wort. Wie wäre es dagegen mit dem Wort Dauerdienstleister? Selbstverständlich nicht entlohnter Dauerdienstleister. Das ist immer noch selbstverständlich, zu Hause ohne Bezahlung und im Job zumindest bei den Frauen immer noch weniger Geld als die Herren.
Wer steht im Armutsbericht mit ganz oben? Ja die Alleinerziehenden, was aber hier dennoch zu Neid führt. Ausufernde finanzielle Förderung? Davon scheinen diese im Armutsbericht aufgeführten Alleinerziehenden nichts zu wissen.
Das Wohl des Kindes scheint nicht wirklich das Thema zu sein, eher die Abrechnung mit dem / der Ex. Damit ist wohl niemanden geholfen.
Liebe Maggi,
in einigen Punkten die Sie hier augeführt haben stimme ich ihnen zu……aber halt nicht in allen.
Sorry aber vielen Vätern geht es im Gegensatz zu den Müttern nicht um verletzte Gefühle oder um Rache an der Mutter zu verüben.
Zumindest bei mir nicht mir geht es hier um unser gemeinsames Kind.
Und zu dem Thema „Wechselmodell“ bzw. „Doppelresidenz“ kann ich nur sagen das dies mehrheitlich von den Müttern oder Frauen falsch verstanden wird.
Es geht um die paritätische Aufteilung der Sorge und auch Umgang mit den Kindern…..und nicht vordergründig das hier die Väter womöglich Geld u.a. dadurch einsparen wollen.
Das zum Wohl der Kinder hier sich auf Augenhöhe begegnet wird, Entscheidungen „zusammen getroffen“ werden und vorallem das die Kinder weiterhin am Leben BEIDER Elternteile weiter teilhaben können und dürfen.
Und mein Sohn hat mich z.B. in ca. 11 Jahren der Trennung noch nicht ein Einziges mal von sich aus angerufen.
Nun raten Sie mal warum er dies nicht getan hat?
Dem Kind mache ich hier absolut keinen Vorwurf.
In all den Jahren habe ich mal einen ganz kurzen Brief von ihm geschrieben bekommen und der wurde vermutlich auch noch von der Mutter diktiert?
Das deutete ich auch der Wortwahl in der unser Sohn dies geschrieben hatte…..diese Wortwahl war nicht altersgemäß getroffen.
Und dies ist für mich dann eindeutig das hier die Mutter Einfluss genommen hatte.
Und zu dem Wegzug und Entfernung zwischen den Wohnorten schaffen kann ich nur sagen das gilt natürlich für beide Seiten.
Fakt ist für mich als Vater das dies nun mal in der Mehrheit die Mütter vollziehen um hier möglichst Ruhe vor dem Ex zu haben und den Umgang zu mindest zu minimieren.
Damit auch das Kind zur „Ruhe“ kommen kann….was letztendlich auch eine „Friedhofsruhe“ bedeuten kann.
Also man sollte diese Sichtweise nicht immer einseitig sehen und mal auch versuchen sich in den anderen Elterteil zu versetzen…..aber dies gelingt wohl eher den wenigsten….wenn überhaupt gewollt?
Es geht nicht um den Umzug zu verbieten sondern das nach der Trennung der Eltern hier der Umgang mit BEIDEN Elternteilen ohne große Distanz (Km) gewährleistet ist und für die Kinder erhalten bleibt.
Und zu dem Begriff „Zahlesel“ kann ich nur sagen so empfinden es nun mal viele Trennungsväter in diesem Land….von uns wird nur gefordert und uns vieles in finanzieller Hinsicht aufgebürdet.
Wir werden ständig an unsere „Pflicht“ erinnert geht es aber um unsere Rechte stoßen wir hier überall auf „taube“ Ohren.
Glauben Sie mir ich schreibe hier auch aus eigener Erfahrung und beschäftige mich schon viele Jahre mit diesem „kranken“ und „kaputten“ System des Familienunrechtes.
Viele Grüße
Michael
Hallo Mütter und Väter,
ich möchte einen Zusatz schreiben zu meinem Kommentar vom 20.11.2021 der hier vorstehend zu lesen ist.
Die Zeilen 19, 20, 22, 26, 27, 28 beinhalten meine Meinung und meinen Eindruck den ich in den vergangenen 2 1/2 Jahren erlangt habe.
Die Zeile 29 beinhaltet das Ergebnis einer Umfrage, welches im TV öffentlich gemacht wurde.
Die Zeilen 29, 30 beinhalten meinen Eindruck den ich durch das Umfrageergebnis erhalten habe.
Ich hoffe ich habe alles erfasst. Es geht hier zwar darum seine Meinung zu sagen, aber eben mit aller größter Vorsicht, es kann teuer werden. Dazu kein weiterer Kommentar, es könnte teuer werden.
Hallo Michael,
es ist mir durchaus bewusst, dass alles was geschehen kann, beiden Elternteilen widerfahren kann.
Deswegen ist es wichtig endlich Rechtssicherheit zu schaffen, Kindern zu glauben, Kinder zu all ihren Belangen zu befragen und sie einzubeziehen, ( wie es so schön im Gesetz steht ), Kindern und Eltern eine Anlaufstelle zu schaffen, wenn es eben nicht rechtmäßig zugeht.
Was bislang immer wieder so halbherzig und für meine Begriffe mehr unüberlegt als überlegt von „oben“ beschlossen wurde, hilft keinen Meter weiter, es tritt eher das Gegenteil ein.
Probleme nach Trennungen gibt es immer dort wo diese schon immer bestanden haben und das lässt sich nicht mit guten Worten aus der Welt schaffen, oder gar mit Drohungen.
Der Staat muss endlich mehr Geld in die Hand nehmen und sich um seine Kinder kümmern, an denen dem Staat angeblich so viel liegt. Es fehlt an Personal, es fehlen gut ausgebildete Fachkräfte, es fehlt an Kontrolle . Überall herrscht Selbstkontrolle, das ist grad so als könne sich der Angeklagte vor Gericht selbst ein Urteil sprechen. So kann es nicht funktionieren.
Jeder verteidigt seine erlangte Position im System und wird auf keinen Fall irgendeinen Fehler zugeben, koste es was es wolle.
Ja ich habe auch schon so einiges erlebt nachdem ich mich für meine Enkelkinder eingesetzt habe. Man würde es nicht glauben, wenn man es nicht selber erlebt hätte. Da frage ich mich immer wieder wie ist so etwas möglich in einem Rechtsstaat, in einer Demokratie.
Warum Ihr Sohn Sie nicht anruft, dass kann ich Ihnen natürlich nicht beantworten. Ich weiß jetzt auch nicht was evtl. vom Gericht beschlossen wurde. Zu Hause traut er sich vielleicht nicht, aber er kann sich z.B. an den Vertrauenslehrer seiner Schule wenden. Vielleicht kann er dann sogar das Telefon in der Schule nutzen. Kann auch sein, dass er kein Geld hat für Telefonate oder Briefmarken. Seine Mutter wird ihn jedoch nicht 24 Stunden am Tag überwachen können.
Die Kinder werden älter und ich denke ab dem zwölften Lebensjahr haben die Kinder mehr Mitspracherecht. Kinder werden älter und entwickeln ein besseres Verständnis, werden unabhängiger, trauen sich mehr zu. Ich denke es ist noch nicht alles verloren, wenn es auch dauern kann. Ich denke Geduld zahlt sich aus. Die Kinder werden immer unsere Kinder bleiben, selbst wenn die Kindheit nicht ewig andauert. Es könnte durchaus sein, dass Ihr Sohn sich irgendwann von seiner Mutter löst und sich eher Ihnen zuwendet. Bleiben Sie präsent im Kopf Ihres Sohnes, aber eben positiv. Gehören Sie einer Kirche an können Sie sich auch dort Hilfe holen, Gespräche führen.
Ich weiß, wenn man in solch einem Schlamassel sitzt wird alles zur Herausforderung und man verliert die Hoffnung und den Mut oder man hat gar das Gefühl man dreht gleich durch.
Zeigen Sie sich Ihrem Sohn positiv, verständnisvoll und er wird wieder zu Ihnen finden. Dies kann ich Ihnen raten ohne Garantie, dafür aus dem Wissen was Psychologen angehäuft haben.
Viel Glück!
Liebe Maggi,
zu dem ersten Teil Ihrer Nachricht stimme ich Ihnen voll und ganz zu.
Zum zweiten Teil kann ich nur sagen das es hier bisher keinen Gerichtsbeschluss des Familiengerichtes gegeben hat.
Ich verwies ja schon in meiner vorherigen Nachricht auf die Startseite von „Väter und Mütter für Kinder“ und „Vater sein auf Distanz“ dort ist mein „Erfahrungsbericht“ als Trennungsvater zu lesen.
Genau das ist der Punkt aus meiner Sicht er „traut“ sich nicht weil er unter der Kontrolle ständig der Mutter steht.
Ich vermute das sein Handy ständig von ihr kontrolliert wird.
Verhalten von ihr ist vergleichbar mit dem Film „Weil Du mir gehörst“.
Ja die Hoffnung habe ich bei ihm auch das sich dies mit zunehmenden Alter verändert.
Eben dies werde ich weiterhin tun in seinem Leben präsent zu sein.
Ich danke Ihnen recht herzlich und wünsche Ihnen auch viel Glück!
Hallo, sehr interessante Beiträge und Tatsachenschilderungen. Könnte auch einen aus der Sicht eines Opas hinzufügen.
Aber: Viele haben ja die Hoffnung in die neue Koalition im Bund gehabt, dass sich da durch den Einfluss der FDP im Familienrecht etwas ändern würde. Diese Hoffnung habe ich seit heute nicht mehr.
Die neue Familienministerin in spe, Frau Spiegel, hat ja nichts besseres zum Besten zu geben gehabt, als „einmal Feministin, immer Faministin“. Das lässt nichts Gutes erwarten. In dem Interview werden die Männer mit keiner Silbe erwähnt und das Ministerium heißt weiterhin nur „Familie, Frauen und Senioren …“. Wann werden die Männer in Deutschland unter „Denkmalschutz“ gestellt?
Hallo, „aus dem echten Leben gerissen und berichtet“
ein 50-50% Wechselmodell sollte per Gericht als Basis vorgegeben werden. Denn wenn eine Mutter ihren Ex-Mann auf Verdacht des Kindesmissbrauchs beim Jugendamt anzeigt, wird automatisch die väterliche Schutzbehauptung per Gericht erwirkt, dass die Ex-Frau unter „Wahnvorstellungen“ leide. Egal wie das Kind mit blauen Flecken, Berichten über Drohungen wenn es redet, dass die Mutter stirbt, oder anderen Attesten der Ärzte, der Mutter vertrauensvoll von den Missständen beim Vater berichtet. Ein Abhauen des Kindes aus der Kita mit dem Schutzbedürfnis bei der Mutter zu sein, wird per Gericht als Beeinflussung der Mutter gewertet. Aus eigener Erfahrung kann ich daher nur allen Müttern, die aus einer toxischen Beziehung ausgestiegen sind raten, sich nur einfach zu trennen und den Ex_Mann nicht anzuzeigen. Denn so erhält die Mutter fast automatisch den Lebensmittelpkt. an den Kindern, ist vor Rufmord und evtl. Femizid durch den „drohenden Kindesvater“ geschützt. Ein gleichberechtigtes Wechselmodell ist auf der Basis von Lügen des tox. Ex-Partners nie zu erreichen, auch wenn die Beweise das Gegenteil bezeugen. Im Deutschen Rechtssystem gilt leider der Satz „im Zweifel für den Angeklagten“, denn wie soll ein Arzt oder eine Mutter nachweisen, wer genau wann, zu welcher Uhrzeit was genau mit dem Kind gemacht hat. Hier besteht per Gesetz und bei Gericht dringend Handlungsbedarf!
Ich habe davon gehört, dass selbst Kindeswohlgefährdungsmeldungen die Regierungsebene persönlich erreichten, aber die eben nicht interessierten. Das fiel mir gerade dazu ein, als ich las das Fam- und Justizministerium zusammen SPD-Ideologie durchpeitschen. Was ist da schon Kindeswohlgefährdung wichtig, wenn sie dadurch entsteht, dass einer Mutter nahezu mit Gewalt das Kind zugeschustert wird, und das Kind dank Staatsgewalt für immer schädigend seinen Vater verliert. Es ist auffällig in Deutschland, dass weder Familiengericht , noch Strafgesetz davon Notiz nehmen, dass Elternverlust laut WHO eine Körperverletzung/Krankheit darstellt. Das ist alles dem Fam- und Justizminsterium egal, auch wenn hochdekorierte Personen den Ministern in Verzweiflung schreiben weil ein Kind geschädigt wird.
@Ingrid: ich erlebe gerade alles anders herum, werde als Mutter degradiert, weil der toxische Ex das Kind so manipuliert, dass es auf Nachfrage, ob es denn seine Mutter sehen will, so vehement den Körper schüttelt, dass er Kopfschmerzen bekommt (Ausschnitt aus dem psychologischen Gutachten einer Gutachterin ohne Erfahrungen im Kinder- und Jugendlichenbereich). Und weil mein Sohn nun absolut nicht mehr mit mir verkehren will (ohne Nennung von Gründen!!!), bleibt er beim Vater, mit dem ich mir noch das Sorgerecht teile, aber nachdem ich keine Informationen erhalte, könnte ich das genauso gut in den Rhein werfen. Ich habe den Vater nie angezeigt, wobei er – meines Wissens nach – das Kind nicht körperlich missbraucht, außer um mich emotional und finanziell zu vernichten.
Und das Ludwigshafener Jugendamt will keine Kindeswohlgefährdung sehen, obwohl ich immer wieder darauf hinweise (Parentifizierung von Erziehungsbeistand und Psychologin bestätigt, PAS etc.). Sie verstecken sich hinter dem psychologischen Gutachten, das keine akute, jedoch eine latente Kindeswohlgefährdung sieht, weil die Eltern nicht miteinander reden… Dafür haben sie jetzt einen zweiten Erziehungsbeistand eingesetzt (der erste wurde im September von Vater und Sohn abgesetzt) und sie wollen Gespräche in der Elternberatung. Und im Juli wird mein Sohn 12 und wird bis dahin weiterhin manipuliert, sodass ich ab Juli gar keine Chancen mehr haben werde, meinen Sohn jemals wiederzusehen. Super Sache, was hier passiert, nur nicht zum Kindeswohl. Da ich nichts mehr zu verlieren habe, werde ich weiterhin das Jugendamt Ludwigshafen auf ihr Fehlverhalten aufmerksam machen, auch wenn ich sie nerve (ich solle doch meine Energie in den Beratungsprozess investieren und ihr (der Sachbearbeiterin des JA Ludwigshafen) nicht so viele Fragen stellen…).