Nach der Ankündigung des neuen Justizministers Dr. Buschmann (FDP) über eine groß angelegte Reform des Familienrechts, die bis zur Sommerpause vorliegen soll, gab es mehrere Interessierte die Herrn Dr. Buschmann persönlich angeschrieben haben und nach den Plänen und den aktuellem Status gefragt haben.
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Eltern und Kinder sind gegenseitig zu Unterstützung und Rücksicht verpflichtet. Aber Eltern und Kinder sind gegenseitig auch zu Unterhalt pflichtig. Zusammenlebende Eltern kommen ihrem Kind dieser Unterhaltsverppflichtung dahingehend nach, indem sie ihrem Kind „Naturalunterhalt“ gewähren. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das, das die Eltern ihr Kind Kost und Logis gewähren und dafür von einer Barunterhaltspflicht befreit sind.


