Heute beschäftigen wir uns mit der Frage, inwieweit es erlaubt und/oder moralisch vertretbar ist, wenn die Sachverständige und der Verfahrensbeistand gemeinsam ein Kinderheim leiten.
Aus rechtlicher Sicht ist es derzeit so, das es kein Gesetz gibt, was es verhindern würde, das Sachverständige und Verfahrensbeistände ein Kinderheim leiten. Aus moralischer Sicht ist dieses Verhalten jedoch äusserst fragwürdig. Nach unserer Auffassung können Verfahrensbeistände und Sachverständige ihre Aufgabe als Verfahrensbeistand bzw. Sachverständige nur sehr schwer neutral ausführen, wenn sie verschiedene Interessen vertreten.
Wenn Sachverständige und Verfahrensbeistand gemeinsam ein Kinderheim betreiben, dann ist es ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, das das Kinderheim voll ist
Ein Kinderheim ist ein Wirtschaftsunternehmen, so wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen auch. Und wenn ein Kinderheim nicht ausgelastet ist, erhält das Kinderheim (verständlicherweise) nicht genügend Einnahmen um die Mitarbeiter zu bezahlen und wäre irgendwann insolvent. Dementsprechend haben Kinderheimbetreiber ein entsprechendes wirtschaftliches Interesse, das das Kinderheim voll ist. Diese innere Einstellung ist auch bei der Leitung des Kinderheims vorhanden. Sie muss vorhanden sein.
Wenn nun aber das Führungspersonal eines Kinderheims auch als Sachverständige und/oder Verfahrensbeistand arbeitet, dann entsteht ein entsprechender Interessenskonflikt. Das wäre in etwa so, wenn man die Chefetage von Rheinmetall beauftragen würde den Nahostkonflikt zu lösen oder Friedensverhandlungen zwischen Russland und der Nato in die Wege zu leiten.
Sachverständige und Verfahrensbeistände, die gleichzeitig ein Kinderheim leiten haben ein Interessenkonflikt
Wir sind der Meinung, das entsprechende mögliche Interessenkonflikte aufgezeigt werden müssen. Diese Interessenkonflikte müssen gegenüber dem Gericht und aber auch gegenüber den Eltern eines Gerichtsverfahrens offengelegt werden, damit der Richter bei der Auswahl seiner Sachverständigen und Verfahrensbeistände im Vorfeld darauf achten kann.
Und das unser vorgenanntes Beispiel nicht nur graue Theorie ist, sondern durchaus gängige Praxis, zeigt sich an dem Beispiel der Sachverständigen Christiane Hertkorn und der Verfahrensbeiständing Monika Wendt, die gemeinsam ein Kinderheim leiten und die natürlich die entsprechende Auffassung vertreten, das alle Kinder in ihrem Kinderheim glücklich sind. Diese innere Einstellung, das die Kinder im Kinderheim besser aufgehoben sind, dürfte bei einer Kinderheimleitung verständlich sein.
Quelle: Kreisbote Garmisch Partenkirchen 05.04.2017
https://www.kreisbote.de/lokales/garmisch-partenkirchen/mauganest-mittenwald-8103867.html
Wer ein bisschen im Internet recherchiert, findet auch weitere Beispiele in denen Verfahrensbeistände und/oder Sacherständige nicht neutral sind, sondern Einkünfte dadurch erzielen, das die Kinder von ihren Eltern getrennt werden. Darüberhinaus dürfte es auch weitere Verfahrensbeistände geben, die dennoch einen Interessenskonflikt haben und beispielsweise kein Kinderheim leiten, aber vielleicht als Verfahrensbeistand oder Sachverständige dennoch dafür sorgen, das Kinder ins Heim kommen und dafür dann vielleicht als „Dankeschön“ für ein ordentliches Honorar eingeladen werden einen Vortrag in einem Kinderheim etc. zu halten und sie somit indirekt eine Belohnung dafür erhalten, das sie dem Kinderheim neue Kunden zuführen.
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Für Ihre Mitwirkung danken wir Ihnen recht Herzlich
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Ich finde es unglaublich das sowas möglich ist.
Aber in unseren Land ist vieles unglaublich!
Ich spreche aus eigener Erfahrung es geht nicht um die Kinder es geht um Macht und Geld und einen Posten der schön entspannt den Lebensunterhalt sichert.
Ich bin selber eine Betroffene, eins meiner Kinder lebt immer noch in einem Heim, trotz widriger Umstände dort. Es ist mehr als traurig, dass sowas in einem Land möglich ist, in dem Demokratie, Menschenrechte und das Kindeswohl tatsächlich an erster Stelle stehen sollten. Als Elternteil muss man gute Miene zum bösen Spiel machen, wenn man sein Kind überhaupt irgendwann wiederbekommen will. Zurück bleiben traumatisierte Kinder und Eltern, denen ein normales Familienleben einfach geraubt wurde. Trauriges Deutschland!! An alle Eltern, denen es genauso geht: Gebt Eure Kinder trotzdem nicht auf! Sie brauchen Euch und der Kampf gegen die Instanzen kostet oftmals viel Kraft, Mühe und Zeit, aber er lohnt sich dennoch! Eure Kinder werden es Euch irgendwann danken!!!
Langsam finde ich das Familiengericht System in Deutschland sehr Kriminal. Für mich ist so wieso meistens alles im Voraus vereinbart und
Verfahrensbeistaende sind zuerst nicht dementsprechend Qualifikatiert um die Kinderrecht und Interessen zu schützen und zweitens, machen die Sachverständige nur was Verfahrenbeistand /Richter sagt und keiner interessiert sich von Wohl des Kindes. Kein normaler Mensch wird ein Kind ins Heim schicken. Ich bin der Meinung dieses Amt von VB ist unnötig und sehr manipulative. Deutsche Richter müssen mehr auf die Kinder hören, den sie von Natur ehrlich und spontan sind und brauchen solche Verbrecher nicht um ihren Interessen angeblich zu vertreten, aber in der Realität mit dem Kindersschicksal spielen!
Hertkorn und die korrupten Strukturen im LKR GAP kenne ich zu gut. Ich weiß auch wie das mit dem Kinderheim zustandegekommen ist…. Da gibt es noch ganz andere Seilschaften hier im LRK GAP
Hallo miteinander,
ich kann hier dem „besorgten Vater“ nur vollumfänglich zustimmen und dieser Stellungnahme ist so gut wie nichts mehr hinzuzufügen.
Diese „sogenannten“ Verfahrensbeistände und/oder Sachverständige (bewußt Genderneutral) können somit gar nicht objektiv oder neutral werten und berichten bzw. formulieren.
Aber man sieht es ja auch in anderen Rechtsbereichen wir leben hier schon länger in einer Bananenrepublik und nicht nur in Bezug auf unsere Justiz.
Und was Frau Lein zu berichten hat spricht ja auch eine eindeutige Sprache.
Und solche Seilschaften gibt es noch viele in der BRD z.B. im LKR MKK spreche hier auch aus eigener Erfahrung.
Ich finde es haarsträubend und skandalös. Aber auch in der Schweiz gibt es Beistände die z.B. insofern nicht neutral sind, als dass sie im selben Ort,wie eine Partei vor Gericht, wohnen und die beiden Familien gar gemeinsam am Sonntag in die Kirche gehen. Da ist natürlich nur unschwer zu erraten auf welcher Seite die entsprechende Beiständin steht. Natürlich auf der Seite der Kirchengenossen. Die gegnerische Partei hat dementsprechend vor Gericht das Nachsehen bzw. guckt in die Röhre und das Kind, das ein Anrecht auf beide Eltern hätte, natürlich sowieso.
Die deutsche Verfassung garantiert jedem die Anrufung der Gerichte und ein unabhängiges Verfahren. Bislang war es schon Praxis dies zu umgehen indem Aufträge nur an Institutionen oder Menschen zu vergeben die ganz oder vorwiegend ihr Einkommen hierdurch bestreiten und daher nicht unabhängig sein können. Hier also gleich eine doppelte Abhängigkeit, das ist auf gar keinen Fall mit dem Grundgesetz vereinbar! Der Gesetzgeber muss hier unbedingt eingreifen und dafür sorgen dass solche Verfahren in Zukunft wieder verfassungsgemäß sprich unabhängig vonstatten gehen!
Und ob die Kinder dort glücklich sind bezweifle ich stark. Ich habe schon viele Kinderheime gesehen und dort alles nur keine glücklichen Kinder. Im Vergleich zu dem was da abgeht ist die Familie Bundy geradezu traumhaft normal. Man kann sich die Dinge auch schönreden!
Auch ich als betroffene Oma die ihre Enkel nicht mehr sehen darf, bin entsetzt was in unseren Jugendämtern passiert.
Ich bin auf Dinge gestoßen die ich nie für möglich gehalten hätte. Eine Amtsmacht die seines Gleichen sucht. Leider findet man kaum Menschen die einem auf dem Weg gegen solches Übel begleiten. Ich bin in der Realität angekommen und es hat mir schwere gesundheitliche Schäden zugefügt. Wer noch Unterstützung weiss kann mich gerne Anschreiben. Ich wohne in 47475 Kamp-Lintfort am Niederrhein.