Oberlandesgericht Zweibrücken
Das Oberlandesgericht Zweibrücken ist eins von zwei Oberlandesgerichten in Rheinland-Pfalz. Es ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit und steht im Gerichtsaufbau bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen direkt über den Familiengerichten und unterhalb des Bundesgerichtshofes.
Der Bezirk des OLG Zweibrücken umfasst das Gebiet der Pfalz. Das Oberlandesgericht Zweibrücken ist das Beschwerdegericht für Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte in den Landgerichtsbezirken Frankenthal (Pfalz), Laiserslautern, Landau in der Pfalz und Zweibrücken.
Im Bezirk des Oberlandesgerichts Zweibrücken gibt es 15 Familiengerichte. Der Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Zweibrücken umfasst ca 1,5 Mio Einwohner.

Das Hanseatische Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht des Landes und der freien Hansestadt Hamburg. Das hanseatische Oberlandesgericht ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit und steht im Gerichtsaufbau bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen direkt über den Familiengerichten und unterhalb des Bundesgerichtshofes.