OLG Frankfurt

Oberlandesgericht Frankfurt

Das Oberlandesgericht Frankfurt ist das einzige Oberlandesgericht in Hessen. Es ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit und steht im Gerichtsaufbau bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen direkt über den Familiengerichten und unterhalb des Bundesgerichtshofes.

Das Oberlandesgericht ist das Beschwerdegericht für Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte. Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat (für Familiensachen) insgesamt 3 Standorte. Neben der Hauptstelle in Frankfurt gehören die Außenstellen Darmstadt und Kassel ebenfalls zum Oberlandesgericht Frankfurt.
Die Außenstelle Darmstadt des OLG Frankfurt ist für die Familiengerichte im Landgerichtsbezirk Darmstadt zuständig.
Die Außenstelle Kassel des Frankfurter OLG ist für die Familiengerichte in den drei Landgerichtsbezirken Kassel, Marburg und Fulda zuständig. Die Hauptstelle des Oberlandesgerichts Frankfurt ist für die Landgerichtsbezirke Frankfurt, Gießen, Hanau, Limburg a.d. Lahn und Wiesbaden zuständig.

Im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt gibt es 40 Familiengerichte. Der Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Frankfurt umfasst ca 6,3 Mio Einwohner.

Familiengerichte im Gerichtsbezirk OLG Frankfurt

(alle Angaben ohne Gewähr)

Hauptstelle OLG Frankfurt

OLG Frankfurt Außenstelle Darmstadt

OLG Frankfurt Außenstelle Kassel

Kontaktdaten und Anschrift OLG Frankfurt


Oberlandesgericht Frankfurt
-Hauptstelle-

Zeil 42
60313 Frankfurt am Main

Tel.: 069-1367-01
Fax: 069-1367-2976 und  069-1367-2097
E-Mail: verwaltung@olg.justiz.hessen.de


Oberlandesgericht Frankfurt
-Außenstelle Darmstadt-

Mathildenplatz 14
64283 Darmstadt
Tel: 06151-992-0
Fax: 06151-992-4646


Oberlandesgericht Frankfurt
-Außenstelle Kassel-

Frankfurter Straße 7
34117 Kassel
Tel: 0561-9120
Fax: 0561-912-2800


Urteile OLG Frankfurt aus dem Bereich Familienrecht

zum gegenwärtigem Zeitpunkt können wir auf folgende Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt verweisen:

  • 04.05.2000 OLG Frankfurt: Entzug der elterlichen Sorge wegen Umgangsboykott 3 UF 146/99
  • 10.03.2016 OLG Frankfurt: Ablehnung eines Sachverständigen in Familiensachen bei Überschreitung des Gutachterauftrags 7 WF 15/16
  • 21.07.2016 OLG Frankfurt: ohne Zustimmung des Vaters kein Urlaub in der Türkei 5 UF 206/16
  • 27.03.2017 OLG Frankfurt: Prozesskostenhilfe auch ohne Einschaltung des Jugendamtes 2 WF/16
  • 16.01.2018 OLG Frankfurt: Wie stark ist der Wille zu berücksichtigen? Kindeswohl statt Kindeswille. Kinder sollen auch gegen den Willen bei ihrer Mutter leben  1 UF 74/18
  • 17.05.2018 OLG Frankfurt: Reise nach Thailand auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils möglich 1 U 202/17
  • 17.09.2018 OLG Frankfurt: Beschwerde gegen gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich möglich 4 UF 62/18
  • 27.02.2019 OLG FFM: kein alleiniges Sorgerecht bei bestehender Vollmacht 8 UF 61/18
  • 29.01.2020 OLG Frankfurt: Wechselmodell ist Sorgerecht kein Umgangsrecht 2 UF 301/19 
  • 26.02.2020 OLG Frankfurt: Mehrbedarf für private Krankenversicherung beim Kindesunterhalt. Wechsel in die private Krankenversicherung ist zumutbar.  6 UF 237/19
  • 22.05.2020 OLG Frankfurt: keine Abänderung des Umgangstitels wegen Corona 1 WF 102/20
  • 27.10.2020 OLG Frankfurt auch 7 Schlittenhunde rechtfertigen bei 2 jährigem Kind keinen Umgangsausschluss 1 UF 170/20
  • 11.11.2020 OLG Frankfurt: Eltern auch gegen ihren Willen zum Umgang verpflichtet 3 UF 156/20
  • 08.03.2021  OLG Frankfurt: Impffähigkeit benötigt kein medizinisches Gutachten  6 UF 3/21
  • 06.07.2021 OLG Frankfurt Kein Wechselmodell gegen den Willen der Kinder  3 UF 144/20

2 thoughts on “OLG Frankfurt

  1. Hans Hübotter September 18, 2021 at 2:37 pm

    Das OLG Frankfurt ist ebenso eine Katastrophe wie das Familiengericht Wiesbaden und das JA Wiesbaden. Es hat offensichtlich nicht im geringsten den Anspruch sich an Recht und Gesetz zu halten sondern offensichtlich nur den Anspruch, jede Fehlentscheidung eines Amtgerichtes abzusegnen. Das OLG Frankfurt ist sowohl bei Vätern als auch bei vielen Anwälten wegen seiner grausligen Entscheidungen verschrieen. In meinen Fällen hat es sich mehrfach ganz klar gesetzwidrig verhalten. Dies bezieht sich auf das in Frankfurt ansässige OLG. Es gibt zwei Außenstellen in Darmstadt und Kassel in denen es möglicherweise besser zugeht. Von Darmstadt habe ich auch schon vernünftige Entscheidungen gesehen.

  2. Max Mützenich Dezember 28, 2021 at 6:18 pm

    Die großen Hoffnungen auf Gerechtigkeit und ein faires Verfahren wurden bitter enttäuscht. Eine bereits rechtsfehlerhafte Entscheidung des AG Hanau wurde einfach durchgewunken. Auch hier konnte sich die befangene Verfahrensbeiständin Broens Gehör verschaffen. Das Jugendamt Hanau hat sich fein rausgehalten und trotz Kenntnis der Vorgänge lieber auch bei Gericht nichts gesagt. Sämtliche kindeswohlschädlichen Handlungen pp der Mutter wurden geflissentlich ignoriert. Ein tolles Signal an die Mütter, ihr könnt euch hier alles hemmungslos erlauben. Gleichberechtigung von Mann und Frau – ein Totalausfall. Auch hier gibts, selbst bei besten Voraussetzungen (Vorzeigevater) nur das Residenzmodell bei der Mutter. Verbunden mit der Folge, dass ihr Männer auf die Kinder verzichten müsst, aber dafür wenigstens zahlen dürft. Männer zieht euch warm an und habt einen stabilen und langen Atem. Ein Hoch auf den Rechtsstaat! P. S.: Bei den langen Verfahrensdauern stellt euch auf entsprechende Nachzahlungen ein.

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