Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen

Das hanseatische Oberlandesgericht Bremen ist das Oberlandesgericht des Landes Bremen mit den Städten Bremen und Bremerhaven. Das Oberlandesgericht Bremen ist in Bremen die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit und steht im Gerichtsaufbau bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen direkt über den Familiengerichten und unterhalb des Bundesgerichtshofes.
Das hanseatische Oberlandesgericht Bremen ist das Beschwerdegericht für Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte in Bremen und Bremerhaven. Der Bezirk des Oberlandesgerichts Bremen erstreckt sich auf das Gebiet des Bundeslandes Bremen (Bremen und Bremerhaven).
Im Bezirk des Oberlandesgerichts Bremen gibt es 3 Familiengerichte. Der Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Bremen umfasst ca 680.000 Einwohner. Mit diesem Zuständigkeitsbereich ist das Oberlandesgericht Bremen das kleinste Oberlandesgericht in Deutschland. Auch die Räumlichkeiten des hanseatischen Oberlandesgerichts Bremens fallen im Vergleich zu anderen deutschen Oberlandesgerichten dementsprechend weniger imposant aus. Das OLG Bremen ist im Justizzentrum am Wall in Bremen zusammen mit anderen Justizbehörden in einem sehr unauffälligem Gebäude untergebracht. Das hanseatische Oberlandesgericht Bremen ist im Vergleich zu anderen Oberlandesgerichten auch deutlich jünger. Es wurde erst 1947 errichtet. Continue reading „OLG Bremen“


