Oberlandesgericht Oldenburg

Das Oberlandesgericht Oldenburg ist eins von drei Oberlandesgerichten in Niedersachsen. Das Oberlandesgericht Oldenburg ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit und steht im Gerichtsaufbau über den Familiengerichten und unterhalb des Bundesgerichtshofes.
Das Oberlandesgericht ist das Beschwerdegericht für Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte. Im Bezirk des OLG Oldenburg gibt es 23 Familiengerichte und mehrere interessante Urteile, die wir nachfolgend aufgelistet haben. Der Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg umfasst die 3 Landgerichtsbezirke Aurich, Osnabrück und Oldenburg
Familiengerichte im Gerichtsbezirk OLG Oldenburg
- Familiengericht Aurich
- Familiengericht Bad Iburg
- Familiengericht Bersenbrück
- Familiengericht Brake
- Familiengericht Cloppenburg
- Familiengericht Delmenhorst
- Familiengericht Emden
- Familiengericht Jever
- Familiengericht Leer
- Familiengericht Lingen
- Familiengericht Meppen
- Familiengericht Norden
- Familiengericht Nordenham
- Familiengericht Nordhorn
- Familiengericht Oldenburg
- Familiengericht Osnabrück
- Familiengericht Papenburg
- Familiengericht Varel
- Familiengericht Vechta
- Familiengericht Westerstede
- Familiengericht Wildeshausen
- Familiengericht Wilhelmshaven
- Familiengericht Wittmund
Kontaktdaten und Anschrift OLG Oldenburg
Oberlandesgericht Oldenburg
Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg
Tel: 0441-220
Fax: 0441220-1155
E-Mail: olg-oldenburg@egvp.de-mail.de
Urteile OLG Oldenburg aus dem Bereich Familienrecht
Das OLG Oldenburg hat unter anderem folgende interessante Entscheidungen getroffen:
- 02.08.2017 OLG Oldenburg: Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge verletzt Grundrechte des Kindes 14 UF 39/17
- 23.10.2017 OLG Oldenburg: Kein Umgangsrecht der Großeltern erzwingbar 3 UF 120/17
- 24.05.2018 OLG Oldenburg Entscheidungsbefugnis und Unterlassungsanspruch Kinderfotos im Internet 13 W 10/18
- 19.11.2020 OLG Oldenburg: Ablehnung des Richters wenn dieser die Verweigerung an der Mitwirkung zur Begutachtung als Grund nimmt um Prozesskostenhilfe zu verweigern. 11 WF 259/20
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Guten Tag, bei mir hatte das Oberlandesgericht Oldenburg ohne persönliche Anhörung eine Entscheidung getroffen.
Als ich mein Anwalt darauf angesprochen habe, sagte er mir dass man da nichts mehr machen kann, weil das Urteil bereits gefallen ist.
Wenn man sich da nicht verarscht vorkommt, dann weiß ich auch nicht….
Die zuständigen Richter waren: Glahn, Schachtschneider von Logischen und Teichmann.