OLG Nürnberg

Oberlandesgericht Nürnberg

Das Oberlandesgericht Nürnberg ist eins von drei Oberlandesgerichten in Bayern. Das Oberlandesgericht Nürnberg ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit und steht im Gerichtsaufbau bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen direkt über den Familiengerichten und unterhalb des Bundesgerichtshofes.

Das Oberlandesgericht ist das Beschwerdegericht für Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte. Der Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg erstreckt sich auf das Gebiet Mittelfranken, Oberpfalz und zwei Amtsgerichtsbezirken aus Niederbayern und umfasst die 5 Landgerichtsbezirke Amberg, Ansbach, Nürnberg-Fürth, Regensburg und Weiden in der Oberpfalz.

Im Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg gibt es 17 Familiengerichte. Der Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Nürnberg umfasst ca 3 Mio Einwohner.

Familiengerichte im Gerichtsbezirk OLG Nürnberg

Kontaktdaten und Anschrift OLG Nürnberg

 

Oberlandesgericht Nürnberg
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg

Tel: 0911-321-01
Fax: 0911-3212880
E-Mail: poststelle@olg-n.bayern.de
Internet: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/nuernberg/

Urteile OLG Nürnberg aus dem Bereich Familienrecht

zum gegenwärtigem Zeitpunkt können wir auf folgende Urteile des Oberlandesgerichts Nürnberg verweisen:

  • 14.03.2012: OLG Nürnberg: Sorgerecht vor Umgangsrecht: Erhaltung des alleinigen Sorgenrechts beim Umzug ins Ausland 10 UF 1899/11
  • 22.08.2018 | OLG Nürnberg Hohe Sachverständigenkosten in Kindschaftssachen | 11 WF 900/18
  • 15.09.2020 OLG Nürnberg: Corona-Pandemie macht keine Umgangsneuregelung erforderlich 10 WF 622 / 20
  • 07.06.2021 OLG Nürnberg: Umgangsvoraussetzungen in Coronazeiten 10 UF 72/21

3 thoughts on “OLG Nürnberg

  1. Peter Hellmann August 28, 2022 at 1:07 pm

    Apropo Vorrang- und Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen nach § 155 (1) FamFG. Vom OLG Nürnberg habe ich am 03.08.2022 einen Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 03.01.2017 erhalten, d. h. nach 2038 Tagen bzw. nach 5 Jahren und 7 Monaten. So ernst nimmt also das OLG Nürnberg das Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen nach § 155 (1) FamFG

  2. JRS Oktober 26, 2022 at 12:59 pm

    Der 9. Senat des OLG Nürnberg ist ein sehr eingespieltes Team. Es läuft in Sorgerechtssachen immer nach dem gleichen Schema ab: Zunächst wird der eine Elternteil kritisiert (in dem Fall ich, wie ich es wagen könnte einer Mutter die Kinder wegnehmen zu wollen – gegen die Mutter wurden Ordnungsgelder verhängt, da sie den Umgang verweigerte, das Vorgericht stellte Bindungsintoleranz fest,..), danach wurde die Mutter heftig kritisiert, wie sie sich denn erlauben könne dem Vater die Kinder vorzuenthalten. Man könne nun die Kinder befragen und das wäre eine weitere Belastung, aber klar wäre, dass ich als Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht (trotz klarer Fakten und eindeutiger Präzedenzrechtsprechung) nicht bekommen würde. Man würde den Eltern aber eine Vereinbarung empfehlen, die der Senat dann auch gleich diktierte. Man drohte auch noch mit horrenden Kosten, wenn man sich nicht auf eine Vereinbarung einigen würde. Das hat mit ordentlicher Rechtsprechung rein gar nichts zu tun, sondern ist ein eingespieltes System, auf das man sich keinesfalls einlassen sollte. Leider ist das OLG faktisch das höchste Gericht im Familienrecht, weshalb man hier fast schon von Erpressung sprechen kann. Aber man muss konstatieren, dass man in Bayern ist und in Bayern bekommt ein Vater trotz noch so klarer Fakten keine Kinder zugesprochen.
    Beschämend für einen Rechtsstaat. Geholfen hat die Vereinbarung natürlich nicht. Ich habe immer noch keinen Umgang mit meiner Tochter. Eine festgestellte Bindungsintoleranz der Mutter wird sich auch nicht durch eine nette Vereinbarung auf dem Papier lösen lassen.

  3. Dr. Elisabeth Hofstädter September 27, 2023 at 9:48 am

    Amtsgericht Erlangen: Rechtsbeugung
    Quod est demonstrandum.

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