Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen
Das hanseatische Oberlandesgericht Bremen ist das Oberlandesgericht des Landes Bremen mit den Städten Bremen und Bremerhaven. Das Oberlandesgericht Bremen ist in Bremen die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit und steht im Gerichtsaufbau bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen direkt über den Familiengerichten und unterhalb des Bundesgerichtshofes.
Das hanseatische Oberlandesgericht Bremen ist das Beschwerdegericht für Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte in Bremen und Bremerhaven. Der Bezirk des Oberlandesgerichts Bremen erstreckt sich auf das Gebiet des Bundeslandes Bremen (Bremen und Bremerhaven).
Im Bezirk des Oberlandesgerichts Bremen gibt es 3 Familiengerichte. Der Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Bremen umfasst ca 680.000 Einwohner. Mit diesem Zuständigkeitsbereich ist das Oberlandesgericht Bremen das kleinste Oberlandesgericht in Deutschland. Auch die Räumlichkeiten des hanseatischen Oberlandesgerichts Bremens fallen im Vergleich zu anderen deutschen Oberlandesgerichten dementsprechend weniger imposant aus. Das OLG Bremen ist im Justizzentrum am Wall in Bremen zusammen mit anderen Justizbehörden in einem sehr unauffälligem Gebäude untergebracht. Das hanseatische Oberlandesgericht Bremen ist im Vergleich zu anderen Oberlandesgerichten auch deutlich jünger. Es wurde erst 1947 errichtet.
Familiengerichte im Gerichtsbezirk OLG Bremen
- Familiengericht Bremen
- Familiengericht Bremen-Blumenthal
- Familiengericht Bremerhaven
Kontaktdaten und Anschrift OLG Bremen
Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen
am Wall 198
28195 Bremen
Tel: 0421-3614522
Fax: 04213614451
E-Mail: office@oberlandesgericht.bremen.de
Urteile OLG Bremen aus dem Bereich Familienrecht
zum gegenwärtigem Zeitpunkt können wir auf folgende Urteile des Oberlandesgerichts Bremen verweisen:
- 14.10.2014 OLG Bremen: Voraussetzungen des Umgangsrechts von leiblichen Elternteilen 5 UF 89/14
- 10.11.2016 OLG Bremen: Unterhaltspflichtige müssen Nebenjob annehmen. AZ 4 UF 113/16
- 16.12.2016 OLG Bremen: Kein gemeinsames Sorgerecht bei mangelnder Elternkooperation 5 UF 110/16
- 04.01.2018 OLG Bremen: Sorgerechtsentzug bei mangelnder Kommunikation. Unzureichende Kooperation mit dem Jugendamt führt zum Entzug erheblicher Teile der elterlichen Sorge 4 UF 134/17
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Das hanseatische Oberlandesgericht in Bremen verfügt über zwei Familiensenate, die tatsächlich unterschiedlich agieren.Der 5, Zivilsenat für Familienangelegenheiten Spiegelt in seiner Prozessführung wieder, warum die Justiz dringest einer Reform bedarf. Der Fall „Tillmann aus Bremerhaven“, der kleine Junge der seit drei Jahren nicht zur Schule darf, weil diee Mutter um den Rechtsanspruch ihres Sohnes juristisch vorging wurde dieser im Dezember 2020 in Obhut genommen. Das entzogene Sorgerecht aus der mündlichen Anhörung vom 10.2.2021 befindet sich trotz mehrerer Beschleunigungsrügen, Erheblich in Verzug. Einstweilige Anordnungsanträge oder andere Begehren werden gar nicht mehr zur Kenntnis genommen und dementsprechend auch nicht bearbeitet. Die SPD Justizsenatorin Und Ehefrau des Vorsitzenden der Arbeiterwohlfahrt in Bremerhaven, Uwe Lissau, Saß 2014/2015 als Richterin in diesem Senat. Insider können sich vorstellen wie hiermit Recht gesprochen wird. Die Entscheidungsfindung des Senates hat in vielen Fällen“ Losbudencharakter“.
Die Verzögerungsrüge wurde nunmehr vom 5. Zivilsenat verworfen. Der Senat ist davon überzeugt dass gnadenlos im Eiltempo das Beschwerdeverfahren im Fall Tilmann durchgeführt wurde. Die restlichen Anträge auf Umgang und Aussetzung der Vollstreckung wurden gar nicht erst beschieden aber der 5. Senat beruhigt sein juristisches Tun. Nachdem das Amtsgericht Bremerhaven kein Sachverständigengutachten eingeholt hat, keine Kindeswohlgefährdung benannt hat, hat das OLG Bremen den 8-jährigen Jungen nach seiner geschlossenen Unterbringung in der Kinder und Jugendpsychiatrie Bremen-Ost und weiteren Zwangsmaßnahmen wie Fixierungen etc. einem Gutachten unterzogen (der Junge Ist behindert) Und erhält nicht seine Rechtsansprüche auf Teilhabeleistungen die ihm das Jugendamt verwehrt. Welche neuen Erkenntnisse werden erwartet? Es wurde kein Antrag der Mutter auf Entpflichtung des Verfahrensbeistandes oder auf Entpflichtung der Vormünderin die nachweislich zum Nachteil und Schaden ihres Mündels agierte reagiert!