Oberlandesgericht Dresden
Das Oberlandesgericht Dresden ist in familiengerichtlichen Verfahren das oberste Gericht in Sachsen. Das Oberlandesgericht Dresden ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit und steht im Gerichtsaufbau bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen direkt über den Familiengerichten und unterhalb des Bundesgerichtshofes.
Das Oberlandesgericht ist das Beschwerdegericht für Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte. Der Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden erstreckt sich auf den gesamten Freistaat Sachsen und umfasst die 5 Landgerichtsbezirke Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig und Zwickau.
Im Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden gibt es 25 Familiengerichte. Der Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Dresden umfasst ca 4 Mio Einwohner.
Familiengerichte im Gerichtsbezirk OLG Dresden
- Familiengericht Aue-Bad Schlema
- Familiengericht Auerbach
- Familiengericht Bautzen
- Familiengericht Borna
- Familiengericht Chemnitz
- Familiengericht Dippoldiswalde
- Familiengericht Döbeln
- Familiengericht Dresden
- Familiengericht Eilenburg
- Familiengericht Freiberg
- Familiengericht Görlitz
- Familiengericht Grimma
- Familiengericht Hohenstein-Ernstthal
- Familiengericht Hoyerswerda
- Familiengericht Leipzig
- Familiengericht Kamenz
- Familiengericht Marienberg
- Familiengericht Meißen
- Familiengericht Pirna
- Familiengericht Plauen
- Familiengericht Riesa
- Familiengericht Torgau
- Familiengericht Weißwaser
- Familiengericht Zittau
- Familiengericht Zwickau
Kontaktdaten und Anschrift OLG Dresden
Oberlandesgericht Dresden
Schloßplatz 1
01067 Dresden
Tel: 0351-446-0
Fax: 0351-446-1529
E-Mail: verwaltung@olg.justiz.sachsen.de
Internet: www.justiz.sachsen.de/olg/index.html
Urteile OLG Dresden aus dem Bereich Familienrecht
- 30.04.2013 Oberlandesgericht Dresden 7000€ Schmerzensgeld für Opfer von pflichtwidrigen Handeln des Jugendamtes 1 U 1306/10
- 19.02.2021 OLG Dresden Abänderung eines paritätischen Wechselmodells Sorgerecht oder Umgangsrecht? 21 UF 32/21
- 07.06.2021 OLG Dresden: Wechselmodell nur wenn es dem Wohl des Kindes dient 21 UF 153/21
- 14.04.2022 OLG Dresden Ein Wechselmodell kann gegen den Willen eines Elternteils auch bei einer erheblichen Störung der elterlichen Kommunikation gerichtlich angeordnet werden 21 UF 304/21
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Lassen Sie uns gemeinsam die Herausforderungen im Familienrecht meistern. Mit mir an Ihrer Seite sind Sie bestens gerüstet, um fundierte Entscheidungen zu treffen und tiefgreifende Kenntnisse in diesem spezialisierten Bereich zu erlangen.
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Wenn Sie wissen wollen, was Größenwahn bedeutet, dann besuchen Sie dieses „Gericht“… Ein Witz und eine Schande für die Bevölkerung.