Category: Familiengerichte und Oberlandesgerichte
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Familiengericht Alzenau
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht in Schleswig
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein und steht im Gerichtsaufbau bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen direkt über den Familiengerichten und unterhalb des Bundesgerichtshofes.
Das Oberlandesgericht ist das Beschwerdegericht für Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte. Der Bezirk des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts erstreckt sich auf das Bundesland Schleswig Holstein mit den 4 Landgerichtsbezirken Flensburg, Itzehoe, Kiel und Lübeck
Im Bezirk des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts gibt es 22 Familiengerichte. Der Zuständigkeitsbereich des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts umfasst ca 2,9 Mio Einwohner. Continue reading „Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht“
Saarländisches Oberlandesgericht
Saarländisches Oberlandesgericht in Saarbrücken
Das saarländische Oberlandesgericht ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Saarland und steht im Gerichtsaufbau bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen direkt über den Familiengerichten und unterhalb des Bundesgerichtshofes.
Das Oberlandesgericht ist das Beschwerdegericht für Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte. Der Bezirk des Saarländischen Oberlandesgerichts erstreckt sich auf das Bundesland Saarland, in dem es auch nur einen Landgerichtsbezirk (Saarbrücken) gibt.
Im Bezirk des saarländischen Oberlandesgerichts gibt es 10 Familiengerichte. Der Zuständigkeitsbereich des saarländischen Oberlandesgerichts umfasst ca 1 Mio Einwohner. Continue reading „Saarländisches Oberlandesgericht“
OLG Rostock
Oberlandesgericht Rostock
Das Oberlandesgericht Rostock ist in familiengerichtlichen Verfahren das oberste Gericht in Mecklenburg-Vorpommern. Das Oberlandesgericht Rostock ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit und steht im Gerichtsaufbau bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen direkt über den Familiengerichten und unterhalb des Bundesgerichtshofes.
Das Oberlandesgericht ist das Beschwerdegericht für Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte. Der Bezirk des Oberlandesgerichts Rostock erstreckt sich auf das gesamte Land Mecklenburg-Vorpommern und umfasst die 4 Landgerichtsbezirke Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund.
Im Bezirk des Oberlandesgerichts Rostock gibt es 10 Familiengerichte. Der Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Rostock umfasst ca 1,6 Mio Einwohner. Continue reading „OLG Rostock“
OLG Naumburg
Oberlandesgericht Naumburg
Das Oberlandesgericht Naumburg ist in familienrechtlichen Verfahren das oberste Gericht in Sachsen-Anhalt. Das Oberlandesgericht Naumburg ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit und steht im Gerichtsaufbau bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen direkt über den Familiengerichten und unterhalb des Bundesgerichtshofes.
Das Oberlandesgericht ist das Beschwerdegericht für Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte. Der Bezirk des Oberlandesgerichts Naumburg erstreckt sich auf das gesamte Land Sachsen-Anhalt und umfasst die 4 Landgerichtsbezirke Dessau, Halle, Mageburg und Stendal
Im Bezirk des Oberlandesgerichts Naumburg gibt es 23 Familiengerichte. Der Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Naumburg umfasst ca 2,2 Mio Einwohner. Continue reading „OLG Naumburg“
OLG Zweibrücken
Oberlandesgericht Zweibrücken
Das Oberlandesgericht Zweibrücken ist eins von zwei Oberlandesgerichten in Rheinland-Pfalz. Es ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit und steht im Gerichtsaufbau bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen direkt über den Familiengerichten und unterhalb des Bundesgerichtshofes.
Der Bezirk des OLG Zweibrücken umfasst das Gebiet der Pfalz. Das Oberlandesgericht Zweibrücken ist das Beschwerdegericht für Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte in den Landgerichtsbezirken Frankenthal (Pfalz), Laiserslautern, Landau in der Pfalz und Zweibrücken.
Im Bezirk des Oberlandesgerichts Zweibrücken gibt es 15 Familiengerichte. Der Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Zweibrücken umfasst ca 1,5 Mio Einwohner.
OLG Koblenz
Oberlandesgericht Koblenz
Das Oberlandesgericht Koblenz ist eins von zwei Oberlandesgerichten in Rheinland-Pfalz. Es ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit und steht im Gerichtsaufbau bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen direkt über den Familiengerichten und unterhalb des Bundesgerichtshofes.
Der Bezirk des OLG Koblenz umfasst die früheren Regierungsbezirke Koblenz und Trier, sowie den rheinheissischen Teils des ehemaligen Regierungsbezirks Rheinhessen-Pfalz.
Das Oberlandesgericht Koblenz ist das Beschwerdegericht für Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte in den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier.
Im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz gibt es 31 Familiengerichte. Der Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Koblenz umfasst ca 2,5 Mio Einwohner.
OLG Stuttgart
Oberlandesgericht Stuttgart
Das Oberlandesgericht Stuttgart ist eins von zwei Oberlandesgerichten in Baden-Württemberg. Es ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit und steht im Gerichtsaufbau bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen direkt über den Familiengerichten und unterhalb des Bundesgerichtshofes.
Das OLG Stuttgart ist das Beschwerdegericht für Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte in den folgenden 8 Landgerichtsbezirken:
- Landgerichtsbezirk Ellwangen
- Landgerichtsbezirk Hechingen
- Landgerichtsbezirk Heilbronn
- Landgerichtsbezirk Ravensburg
- Landgerichtsbezirk Rottweil
- Landgerichtsbezirk Stuttgart
- Landgerichtsbezirk Tübingen
- Landgerichtsbezirk Ulm
Im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart gibt es 56 Familiengerichte. Der Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Stuttgart umfasst ca 6 Mio Einwohner.
OLG Karlsruhe
Oberlandesgericht Karlsruhe

Foto © Heiderose Manthey
Das Oberlandesgericht Karlsruhe ist eines von zwei Oberlandesgerichten in Baden-Württemberg. Es ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit und steht im Gerichtsaufbau bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen direkt über den Familiengerichten und unterhalb des Bundesgerichtshofes, welcher ebenfalls in Karlsruhe seinen Sitz hat.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe fungiert als Beschwerdegericht für Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte in den folgenden Landgerichtsbezirken:
- Landgerichtsbezirk Baden-Baden
- Landgerichtsbezirk Freiburg
- Landgerichtsbezirk Heidelberg
- Landgerichtsbezirk Karlsruhe
- Landgerichtsbezirk Konstanz
- Landgerichtsbezirk Mannheim
- Landgerichtsbezirk Mosbach
- Landgerichtsbezirk Offenburg
- Landgerichtsbezirk Walshut-Tiengen
Im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe gibt es 52 Familiengerichte. Der Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts umfasst etwa 6 Millionen Einwohner.