Saarländisches Oberlandesgericht in Saarbrücken
Das saarländische Oberlandesgericht ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Saarland und steht im Gerichtsaufbau bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen direkt über den Familiengerichten und unterhalb des Bundesgerichtshofes.
Das Oberlandesgericht ist das Beschwerdegericht für Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte. Der Bezirk des Saarländischen Oberlandesgerichts erstreckt sich auf das Bundesland Saarland, in dem es auch nur einen Landgerichtsbezirk (Saarbrücken) gibt.
Im Bezirk des saarländischen Oberlandesgerichts gibt es 10 Familiengerichte. Der Zuständigkeitsbereich des saarländischen Oberlandesgerichts umfasst ca 1 Mio Einwohner.
Familiengerichte im saarländischen Oberlandesgerichtsbezirk
- Familiengericht Homburg
- Familiengericht Lebach
- Familiengericht Merzig
- Familiengericht Neunkirchen
- Familiengericht Ottweiler
- Familiengericht Saarbrücken
- Familiengericht Saarlouis
- Familiengericht St. Ingbert
- Familiengericht St. Wendel
- Familiengericht Völklingen
Kontaktdaten und Anschrift Saarländisches Oberlandesgericht
Saarländisches Oberlandesgericht
Franz-Josef-Röder-Straße 15
66119 Saarbrücken
Tel: 0681-501-05
Fax: 0681-501-5351
E-Mail: poststelle@solg.justiz.saarland.de
Internet: www.saarland.de/solg
Urteile Saarländisches Oberlandesgericht aus dem Bereich Familienrecht
zum gegenwärtigem Zeitpunkt können wir auf folgende Urteile des Saarländischen Oberlandesgerichts verweisen:
- 08.10.2012 OLG Saarbrücken: Ordnungsgeld bei Umgangsboykott 6 WF 381/12
- 23.01.2013 OLG Saarbrücken: Kleinkinder dürfen beim Umgangselternteil schlafen 6 UF 20/13
- 08.09.2014 OLG Saarbrücken: Sorgerechtsentzug bei negativer Kindesbeeinflussung 6 UF 70/14
- 05.01.2018 OLG Saarbrücken: Sorgerecht: Wann muss das Kind angehört werden? 9 UF 54/17
- 05.03.2018 OLG Saarbrücken: Übernachtungsumgang und Ferienumgang dient dem Kindeswohl 6 UF 116/17
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