Oberlandesgericht Rostock
Das Oberlandesgericht Rostock ist in familiengerichtlichen Verfahren das oberste Gericht in Mecklenburg-Vorpommern. Das Oberlandesgericht Rostock ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit und steht im Gerichtsaufbau bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen direkt über den Familiengerichten und unterhalb des Bundesgerichtshofes.
Das Oberlandesgericht ist das Beschwerdegericht für Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte. Der Bezirk des Oberlandesgerichts Rostock erstreckt sich auf das gesamte Land Mecklenburg-Vorpommern und umfasst die 4 Landgerichtsbezirke Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund.
Im Bezirk des Oberlandesgerichts Rostock gibt es 10 Familiengerichte. Der Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Rostock umfasst ca 1,6 Mio Einwohner.
Familiengerichte im Gerichtsbezirk OLG Rostock
- Familiengericht Güstrow
- Familiengericht Greifswald
- Familiengericht Ludwigslust mit Zweigstelle Parchim
- Familiengericht Neubrandenburg mit Zweistelle Demmin
- Familiengericht Pasewalk mit Zweigstelle Anklam
- Familiengericht Rostock
- Familiengericht Schwerin
- Familiengericht Stralsund mit Zweigstelle Bergen auf Rügen
- Familiengericht Waren (Müritz) mit Zweigstelle Neustrelitz
- Familiengericht Wismar
Kontaktdaten und Anschrift OLG Rostock
Oberlandesgericht Rostock
Wallstraße 3
18055 Rostock
Tel : 03831-331-0
Fax: 03831-4590991
E-Mail:
Internet: https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/ordentliche-gerichte/oberlandesgericht-rostock/Das-Gericht/
Urteile OLG Rostock aus dem Bereich Familienrecht
zum gegenwärtigem Zeitpunkt verweisen wir gerne auf folgende Urteile des OLG Rostock aus dem Bereich Familienrecht:
- 05.02.2015 OLG Rostock: keine willkürliche Zurechnung von fiktiven Einkommen. 11 UF 138/13
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