Michael Spott ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Karlsruhe und Umgebung
Michael Spott ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Karlsruhe und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.
Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.
Adresse und Kontaktdaten Verfahrensbeistand Michael Spott
Michael Spott
Hardenburgweg 22
76187 Karlsruhe
Mobil: 0176 20379695
E-Mail: post@institut-lebensprojekte.de
Welche Aufgabe hat der Verfahrensbeistand?
Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes besteht darin, das Interesse des Kindes festzustellen und im Gericht zur Geltung zu bringen. Der Verfahrensbeistand ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes, ist aber gleichwohl Verfahrensbeteiligter im familiengerichtlichen Verfahren und kann als solcher z.b. ausdrücklich Rechtsmittel einlegen.
Was macht ein Verfahrensbeistand?
Wie der Verfahrensbeistand arbeitet ist nicht verbindlich vorgeschrieben. In der Regel nimmt der Verfahrensbeistand mit allen anderen Verfahrensbeteiligten (im Normalfall die Eltern) und dem Kind Kontakt auf und informiert sich was diese wollen. Darüberhinaus ist der Verfahrensbeistand auch bei der Anhörung des Kindes vor Gericht anwesend, da das Kind vom Gericht nicht ohne Verfahrensbeistand angehört werden darf.
Da der Verfahrensbeistand die Interessen des Kindes zum Ausdruck bringen soll, ist der Verfahrenbeistand auch bei den Gerichtsprozessen als Verfahrensbeteiligter zu laden.
Interessenkonflikt Verfahrensbeistand
Der Verfahrensbeistand bekommt in den meisten Fällen zusätzlich die Aufgabe übertragen, mit den Eltern Gespräche zu führen und an einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken. Dieses stellt an den Verfahrensbeistand hohe Anforderungen und ist verständlicherweise in den meisten Fällen sehr zeitintensiv und komplex da Eltern ja meistens nicht bei Gericht wären, wenn die Sache einfach wäre.
Da der Verfahrensbeistand pauschal vergütet wird, ist es für den Verfahrensbeistand lohnenswerter möglichst viele Fälle zu bearbeiten, anstatt sich viel Zeit für einzelne Fälle zu nehmen. Dadurch wird der Verfahrensbeistand in einen Konflikt gebracht. (Näheres hierzu unter https://www.vaterlos.eu/der-verfahrensbeistand-und-sein-interessenkonflikt/
Erfahrungsberichte Verfahrensbeistand
Michael Spott
Am 27.07.2020 hat das OLG Celle rechtskräftig entschieden, das eine Kritik an Sachverständigen in familiengerichtlichen Verfahren zulässig ist, da die Berichterstattung im öffentlichen Interesse ist. Was für Sachverständige gilt, gilt dementsprechend auch für Verfahrensbeistände. Aus diesem Grund haben wir eine Liste mit Verfahrensbeiständen gestartet, in die wir auch den VerfahrensbeistandMichael Spott
mit aufgenommen haben.Die Landesbeauftragte für Datenschutz hat uns mit Schreiben vom 28.07.2021 ebenfalls bestätigt, das die Veröffentlichung der in Rede stehenden personenbezogenen Daten der Verfahrensbeistände der Wahrung eines berechtigten Interessess dient. Als berechtigtes Interesse kommt jedes wirtschaftliche, rechtliche und ideele Interesse in Betracht. Rechtliche Interessen umfassen insbesondere Grundrechte der Europäischen Union (GRC). Art. 11 Abs 1 GRC schützt die Meinungsfreiheit. Unsere Website https://kindimmittelpunkt.de/verfahrensbeistand dient der Verwirklichung des Rechts auf Meinungsfreiheit, da sie (unter anderem) den Austausch Betroffener in Verfahren, in denen die aufgelisteten Verfahrensbeistände beteiligt waren bzw. sind, ermöglicht.
Gerne können Sie Ihre Erfahrungen mit dem Verfahrensbeistand Michael Spott hier veröffentlichen.
- Welche Erfahrungen haben Sie mit Michael Spott gemacht?
- Was hat dieser Verfahrensbeistand Ihrer Ansicht nach besonders gut gemacht?
- Oder gibt es negative Erfahrungen mit der Arbeit dieses Verfahrensbeistandes?
Selbstverständlich laden wir auch den Verfahrenbeistand Michael Spott dazu ein, auf dieser Seite eigene Wünsche und Veränderungsvorschläge zu machen und sich an unseren Reformvorschlägen zu beteiligen. Dem Verfahrensbeistand steht es natürlich auch frei, sich zu etwaigen Kommentaren und Kritiken zu äussern.
sehr geehrte damen und herren,
von betroffenen eltern bin ich auf Ihre seite aufmerksam gemacht worden.
es verwundert mich, dass Sie mich und und meine tätigkeit erwähnen, ohne jemals mit mir in kontakt getreten zu sein. genauso erstaunt bin ich darüber, dass Sie schreiben: „…Selbstverständlich laden wir auch den Verfahrenbeistand Michael Spott dazu ein, auf dieser Seite eigene Wünsche und Veränderungsvorschläge zu machen…“
Zu keinem zeitpunkt haben Sie mich angesproche oder eingeladen, mit Ihnen in kontakt zu treten. Selbstverständlich sieht m. E. nach anders aus.
Freundliche Grüße
M. spott
Herr Spott ist ein super Verfahrensbeistand. Kümmert sich um seine Schützlinge und lässt sich von niemandem aus der Ruhe bringen. Super Mann.