Ann-Marie Steiger

Ann-Marie Steiger ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Berlin und Umgebung

Ann-Marie Steiger ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Berlin und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.

Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.

Adresse und Kontaktdaten Verfahrensbeistand Ann-Marie Steiger

 
Ann-Marie Steiger
 Dominicusstr. 5
10823 Berlin

Telefon: 0173 / 600 71 08
E-Mail: praxis@steiger-berlin.de

Welche Aufgabe hat der Verfahrensbeistand?

Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes besteht darin, das Interesse des Kindes festzustellen und im Gericht zur Geltung zu bringen. Der Verfahrensbeistand ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes, ist aber gleichwohl Verfahrensbeteiligter im familiengerichtlichen Verfahren und kann als solcher z.b. ausdrücklich Rechtsmittel einlegen.

Was macht ein Verfahrensbeistand?

Wie der Verfahrensbeistand arbeitet ist nicht verbindlich vorgeschrieben. In der Regel nimmt der Verfahrensbeistand mit allen anderen Verfahrensbeteiligten (im Normalfall die Eltern) und dem Kind Kontakt auf und informiert sich was diese wollen. Darüberhinaus ist der Verfahrensbeistand auch bei der Anhörung des Kindes vor Gericht anwesend, da das Kind vom Gericht nicht ohne Verfahrensbeistand angehört werden darf.

Da der Verfahrensbeistand die Interessen des Kindes zum Ausdruck bringen soll, ist der Verfahrenbeistand auch bei den Gerichtsprozessen als Verfahrensbeteiligter zu laden.

Interessenkonflikt Verfahrensbeistand

Der Verfahrensbeistand bekommt in den meisten Fällen zusätzlich die Aufgabe übertragen, mit den Eltern Gespräche zu führen und an einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken. Dieses stellt an den Verfahrensbeistand hohe Anforderungen und ist verständlicherweise in den meisten Fällen sehr zeitintensiv und komplex da Eltern ja meistens nicht bei Gericht wären, wenn die Sache einfach wäre.

Da der Verfahrensbeistand pauschal vergütet wird, ist es für den Verfahrensbeistand lohnenswerter möglichst viele Fälle zu bearbeiten, anstatt sich viel Zeit für einzelne Fälle zu nehmen. Dadurch wird der Verfahrensbeistand in einen Konflikt gebracht. (Näheres hierzu unter https://www.vaterlos.eu/der-verfahrensbeistand-und-sein-interessenkonflikt/

Erfahrungsberichte Verfahrensbeistand Ann-Marie Steiger

Am 27.07.2020 hat das OLG Celle rechtskräftig entschieden, das eine Kritik an Sachverständigen in familiengerichtlichen Verfahren zulässig ist, da die Berichterstattung im öffentlichen Interesse ist. Was für Sachverständige gilt, gilt dementsprechend auch für Verfahrensbeistände. Aus diesem Grund haben wir eine Liste mit Verfahrensbeiständen gestartet, in die wir auch den Verfahrensbeistand Ann-Marie Steiger mit aufgenommen haben.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz hat uns mit Schreiben vom 28.07.2021 ebenfalls bestätigt, das die Veröffentlichung der in Rede stehenden personenbezogenen Daten der Verfahrensbeistände der Wahrung eines berechtigten Interessess dient. Als berechtigtes Interesse kommt jedes wirtschaftliche, rechtliche und ideele Interesse in Betracht. Rechtliche Interessen umfassen insbesondere Grundrechte der Europäischen Union (GRC). Art. 11 Abs 1 GRC schützt die Meinungsfreiheit. Unsere Website https://kindimmittelpunkt.de/verfahrensbeistand dient der Verwirklichung des Rechts auf Meinungsfreiheit, da sie (unter anderem) den Austausch Betroffener in Verfahren, in denen die aufgelisteten Verfahrensbeistände beteiligt waren bzw. sind, ermöglicht.

Gerne können Sie Ihre Erfahrungen mit dem Verfahrensbeistand Ann-Marie Steiger hier veröffentlichen.

  • Welche Erfahrungen haben Sie mit Ann-Marie Steiger gemacht?
  • Was hat dieser Verfahrensbeistand Ihrer Ansicht nach besonders gut gemacht?
  • Oder gibt es negative Erfahrungen mit der Arbeit dieses Verfahrensbeistandes?

Selbstverständlich laden wir auch den Verfahrenbeistand Ann-Marie Steiger dazu ein, auf dieser Seite eigene Wünsche und Veränderungsvorschläge zu machen und sich an unseren Reformvorschlägen zu beteiligen. Dem Verfahrensbeistand steht es natürlich auch frei, sich zu etwaigen Kommentaren und Kritiken zu äussern.

Vorbereitung Anhörungstermin

In Ihrem Verfahren wurde ein Verfahrensbeistand bestellt und Sie möchten sich auf den Termin mit Ann-Marie Steiger vorbereiten? Gerne können wir Sie auf diese Anhörung vorbereiten und Ihnen wichtige Fragen beantworten. Nehmen Sie dafür ganz bequem über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf.

7 thoughts on “Ann-Marie Steiger

  1. Egal März 11, 2022 at 11:09 pm

    Sie ist eine kinderklauerin die nicht zum wohle des kindes handeln lieber das kind durch unterbringung noch mehr verstören das kann sie und lügen mehr auch nicht . Sie ist inkompetent und sollte in keinster weiße diesen beruf ausüben

  2. Schneider April 4, 2022 at 7:01 am

    Wie kann man so an seine Aufgaben herangehen? Sehr unfreundlich, unkooperativ, bereits vor dem Gespräch mit Vorurteilen, die ihr so durchrutschen: „Bei Ihnen glaube ich fast, dass….(Sie absichtlich Termine nicht wahrnehmen?)
    Wie soll da ein vertrauensvolles Gespräch entstehen? Sind Pflegeeltern nur dazu da, „ihren Job gut zu machen?“ und keine Familie, in der ein Kind zu Hause ist?

  3. Karpowski August 1, 2022 at 7:25 pm

    Sie hat mir einmal meine kinder genommen durch lügen und jetzt wieder und diesmal meine 3 kinder durch lügen diese Frau ist der teufel in person

  4. 2016 Januar 16, 2024 at 1:46 pm

    Frau Steiger verdreht die Worte in ihrem Bericht, ist sehr parteiisch und voreingenommen und hat befreundete Mitarbeiter beim Jugendamt, die sie gezielt bei Obhutnahmen unterstützt, selbst wenn Gerichtspsychologen und Richter nicht überzeugt sind. Sie arbeitet nicht zum Wohl des Kindes, sondern nutzt ihre Machtposition.

  5. Adem Türkel Februar 9, 2024 at 1:21 pm

    Frau Steiger ist eine sehr engagierte Streiterin für ihre eigenen Überzeugungen. Auch wenn sie der Rechtsprechung widersprechen. Hierfür ist sie auch bereit zu lügen und unwahre Berichte zu schreiben (was sie vor Gericht zugegeben hat). „Wenn du bei Papa schläfst, dann entführt er dich und du darfst nicht zurück“ (Antwort meiner Tochter bei Befragung durch Richter) ist keinerlei Anlass für Zweifel an Bindungstoleranz der Mutter. Gutachter hat hingegen eindeutig festgestellt, was Frau Steiger vehement und rigoros ausgeschlossen hatte. Frau Steiger scheut auch nicht davor sich illegal aufgenommene Tonbandmittschnitte anzuhören und ist davon geschockt (mündliche Aussage beim Termin).Im Bericht tauchen diese dann auch nicht auf. Sie hat mehr Beweismittel für die Mutter bei Gericht eingereicht, als die Anwältin. Ihr Lieblingswort ist Kontaktausschluss, dass sie immer wieder unterschwellig einfordert. Eine sehr unangenehme Person, die einem immer wieder ins Wort fällt. Kritik an ihrer Unparteilichkeit nimmt sie sehr persönlich. Insgesamt eine sehr rachsüchtige und sehr unangenehme Person, die ihre Befugnisse auskostet. Ich empfand sie als sehr demütigend und hinterhältig!

  6. PM April 10, 2024 at 10:58 am

    Frau Steiger hat uns für eine gemeinsame Besprechung mit unserem Kind in Ihrer Praxis empfangen. Die ersten 30 Minuten des Gesprächs liefen durchaus positiv ab. Einem durch mich angestrebten Wechselmodell stand nichts entgegen. Die taktische Hochstrittigkeit der Mutter wurde erkannt. Auch das Kind sprach sich für ein Wechselmodell aus, war aber bei der Nennung von 3 Gründen für das WM überfordert und geriet durch diese nicht altersgerechte und Kindgerechte Frage in einen Loyalitätskonflikt. Diese Frage hat Sie in der Gerichtsverhandlung geleugnet. Auch kam hier zum Vorschein, dass Frau Steiger dem Wechselmodell sehr kritisch gegenüber steht und eher die Mutter schützen möchte. Fängt man eine Diskussion an, wird sie pampig und oberlehrerhaft. Dabei überschreitet Sie gerne ihre Kompetenzen und möchte eine Einigung erzielen und übernimmt hier gerne Richterliche Aufgaben. Lehnt man diese Einigung ab, reagiert sie dünnhäutig, patzig und angreifend. Sie kennt nur ihre Gesetze (welche aus den 50er Jahren stammen) und hinterfragt diese offensichtlich nicht im Geringsten. Diskussionen sind weder erwünscht noch sinnvoll, auch wenn ihre diese gglfs. durch Studien oder belegbar begründet ist. Vor Gericht nimmt diese die Position der Mutter ein und kämpft als 2.te Anwältin für die Mutter. Akzeptiert ihre hoheitliche Meinung und Mund halten. Machttrunkene und voreingenommene Mütterrechtlerin im Kampf gegen Väter.

  7. Katja Altmann August 28, 2024 at 9:38 pm

    Im Mai 2022 wurde Frau Steiger vom Familiengericht Pankow als Verfahrensbeiständin für unseren Sohn (damals 2 Jahre) im Umgangsverfahren bestellt. Der Vater hatte dieses Verfahren eingeleitet. Bereits im Erstgespräch zwang sie uns ein Wechselmodell (50/50) auf, obwohl ich ihr mitteilte, dass wir uns bereits in einem von mir vorgeschlagenen Wechselmodell (50/50) befinden, dies aber aufgrund der fehlenden Kommunikations- und Kooperationbereitschaft des Kindesvaters nicht funktioniert. Die durch das Wechselmodell resultierenden, schwerwiegenden Probleme, wie massive Verlustängste und Aggressionsprobleme die unser Kleinkind in der Kita und zu Hause entwickelte, blieben von ihr unbeachtet. Das Wechselmodell blieb.

    Acht Monate vergingen, bevor Frau Steiger ihre erste Stellungnahme einreichte, in der sie ein Krisen-Clearing und Kind im Blick Kurs anordnete, während der Kindesvater weiterhin jegliche Absprachen und Kommunikation, sowie unzählige Gesprächsangebote meinerseits verweigerte.

    Trotz der anhaltenden Probleme, die unser Kind in der Kita zeigte, und eines eigens dafür angefertigten Kita-Entwicklungsberichts, hielt sie es während des gesamten Verfahrens nicht für notwendig, die Kita zu besuchen, sich mit jemandem dort zu unterhalten, oder den Bericht zu lesen. Auf meine zahlreichen E-Mails, in denen ich auf das problematische, ablehnende und ignorante Verhalten des Kindesvaters und die massiven Probleme in der Kita hinwies, erhielt ich nie eine Antwort.

    Die von Frau Steiger vorgeschlagene Maßnahme des Krisen-Clearings führte zu dem Ergebnis, dass das Wechselmodell aufgrund des Elternkonflikts und der fehlenden Kommunikation aufgelöst werden sollte. Doch auch auf dieses Gutachten reagierte sie nicht. Und demnach ließ auch das Gericht das Ergebnis des Gutachtens völlig außer acht.

    Ein späteres psychologisches Gutachten bestätigte, dass der Kindesvater kognitiv eingeschränkt ist, weder zu Kommunikation noch zu Absprachen fähig ist und keinerlei Konfliktlösungskompetenzen besitzt. Er müsste darüber hinaus in der Erziehung unterstützt werden. Eine von der Gutachterin geforderte Drogentestung beim Vater ergab den Konsum von THC und Kokain. Der Kindesvater hatte sich der ersten Testung durch das Abrasieren seiner Haare entzogen, doch auch dies führte zu keiner Reaktion oder Kritik seitens Frau Steiger am Kindsvater. Als ich ihre Arbeitsweise und ihre Ignoranz gegenüber den Bedürfnissen unseres Kindes kritisierte und forderte, das Wechselmodell zum Wohle unseres Kindes aufzulösen, sie dies ablehnte, und ich daraufhin drohte, dann zu gehen, weil ich offensichtlich bei niemandem Gehör finde, wurde ich von Ihr als psychisch labil abgestempelt. Ihre Diagnose in Bézug auf mich, stellte Sie auch vor Gericht immer wieder in den Vordergrund. Sie verteidigte wehement den Standpunkt, ich würde keine Hilfen annehmen und es wäre keine „sachliche Kommunikation“ mit mir möglich. Im gesamten Verfahren wurden uns jedoch, außer einem Kind im Blick Kurs, keinerlei Hilfen angeboten. Sowohl der Kindsvater (Student) als auch ich (Vollzeit berufstätig) nahmen beide nicht am Kind im Blick Kurs teil. Der Vater weil er es nicht hinbekam sich irgendwo anzumelden und ich, weil ich eben berufstätig bin und dieser Kurs sehr viel Zeit in Anspruch nimmt.

    Ich forderte Gesprächstermine mit dem Kindsvater als mögliche Hilfen, begeitete Mediation oder ähnliches. Doch darauf ging Frau Steiger nicht ein. Ich bekam wieder keine Antwort. Stattdessen unterstellte Sie mir auch weiterhin vor Gericht, ich würde keine Hilfen annehmen. Das aber auch der Vater den Kind im Blick Kurs nicht besuchte, war für Frau Steiger vor Gericht irrelevant.

    In einem von 2 persönlichen 10 minütigen Gesprächen die ich mit Frau Steiger und dem Jugendamt hatte, wurde mir vorgeworfen, ich würde gegenüber dem Vater „unfreundlich“ kommunizieren. Ich wollte ein Beispiel haben, für das was Sie mir vorwarfen. Daraufhin bekam ich die Antwort, „dass Sie nicht in der Beweispflicht wären“. Soviel zum Thema „sachliche Kommunikation“. Daraufhin platzte mir leider der Kragen und ich verließ das Gespräch. Das brachte Frau Steiger schließlich dazu, auch der psychologischen Gutachterin zu vermitteln, ich wäre psychisch labil. Das der Vater überhaupt nicht kommuniziert, spielte für Frau Steiger in keinem der Gerichtsverfahren eine Rolle und wurde von ihr nicht thematisiert.

    Besonders beunruhigend war, dass unser Kind in der psychologischen Begutachtung klar äußerte, mehr Zeit bei mir, seiner Mutter, verbringen zu wollen und die aktuelle Situation merklich als belastend empfand. Er berichtete der Gutachterin, dass der Kindesvater ihn anschreit und ihm zu verstehen gegeben hat, wie sehr er mich, die Mutter, nicht leiden kann. Auch diese deutlichen Aussagen unseres Kindes im Gutachten wurden von Frau Steiger ignoriert. Im Ergebnis des Gutachtens wurde festgehalten, dass der Kindeswillen nicht berücksichtigt werden soll. “ Unser Sohn wäre zwar bedürftig, könne aber die Gesamtsituation nicht abschätzen“. Auf die Frage, warum man ihn dann überhaupt (Anfangs gegen meinen Willen ) befragt hat, erhielt ich keine Antwort.

    Auch die Kita hatte beim Jugendamt mittlerweile eine Kinderschutzmeldung gemacht, doch auch das brachte Frau Steiger nicht dazu, sich für eine Auflösung des Wechselmodells auszusprechen.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Frau Steiger in keiner Weise die Interessen unseres Kindes vertreten hat. Ihre Arbeitsweise war geprägt von Untätigkeit, fehlendem Interesse an den weitreichenden Problemen, die durch das von ihr erzwungene Wechselmodell ohne Kommunikation entstanden sind und nach wie vor bestehen, und einer klaren Parteinahme für den Kindesvater, Es gab in drei Jahren, keinerlei geeignete Hilfsangebote in Bezug auf die fehlende Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft seitens des Vaters, weder von Frau Steiger, noch seitens des Jugendamtes Reinickendorf.

    Unser Kind wurde durch das Wechselmodell nachweislich geschädigt, wie sowohl im psychologischen Gutachten als auch im Kita-Entwicklungsbericht festgehalten wurde. Er wurde mit seinen 2 Jahren einem unfassbar hohem Stresslevel ausgesetzt, da er mit 2 Jahren Woche für Woche von seiner Hauptbezugsperson, der Mutter, getrennt wurde und bis heute hin und hergeschoben wird wie ein Gegenstand. Den Grundbedürfnissen eine Kindes, nach Sicherheit, Stabilität und Routinen, sowie einem harmonsichen Umfeld, wurde von Frau Steiger in keinster Weise Rechnung getragen. Ich betonte mehrfach, auch vor Gericht, dass der Vater jederzeit vorbeikommen könne, wenn unser Kind den Lebensmittelpunkt bei mir hätte, um sein Sohn zu sehen oder was mit ihm zu unternehemen. Das hier ein an den Bedürfnissen des Kindes orientiertes Umgangsmodell gefunden werden müsse. Und das es wichtig sei, den Elternkonflikt aus der Kita herauszuhalten. All dies fand bei Frau Steiger keinerlei Beachtung.

    Ohne Rücksicht darauf zu nehmen, dass in der realen Welt, Kommunikation eine wichtige Voraussetzung für eine gemeinsame und am Kindeswohl orientierte Erziehung, einen konfliktfreien Kitaalltag und die Ausübung eines gemeinsamen Umgangs – und Sorgerechts ist, hat Sie sich vor Gericht für die Aufrechterhaltung des Wechselmodells ohne Kommunikation, eingesetzt. Das Wechselmodell wurde letztlich, trotz Drogenproblematik beim Vater, gegen meinen Willen und den unseres Kindes, auch weiterführend beschlossen.

    In 3 Jahren haben wir jetzt dank Frau Steiger mittlerweile das dritte Wechselmodell. Zuerst wechselte unser Sohn wochenweise (7-7), dann wurde dies abgeändert in (2-2-5) Und jetzt wurde es festgesetzt auf (6-3-1-3). 6 Tage beim Vater, 3 Tage bei mir, einen Tag beim Vater, wieder 3 Tage bei mir und wieder von vorne. Meine Anwältin spricht mittlerweile von Systemversagen.

    In der ersten Stellungnahme des Jugendamtes steht folgender Satz:
    „Die essentielle Voraussetzung für ein Wechselmodell ist eine gute Elternbeziehung und Kommunikation“. Warum wir uns dann seit 3 Jahren in einem erzwungenen Wechselmodell ohne Kommunikation befinden, dazu wollte das Jugendamt Reinickendorf bis heute keine Stellung beziehen.

    Frau Steigers Antwort vor Gericht war: Weil unser Kind „ein gutes Verhältnis zu beiden Eltern und er bei beiden Elternteilen geeigneten Wohnraum hat“. Ich erwiederte, dass dies keine Antwort in Bezug auf den vom Jugendamt geschrieben Satz darstellt. Sie fand ihre Antwort aber ausreichend.

    Unser Kind wurde in seiner frühkindlichen Entwicklung (2-4 Jahre) durch das von Frau Steiger erzwungene Wechselmodell ohne jegliche Kommunikation, inmitten des Elternkonfliktes hin und her geschoben, definitiv traumatisiert und in seiner Entwicklung geschädigt.

    Die Kommentare anderer Eltern über ihre Arroganz und Selbstgefälligkeit kann ich nur bestätigen. Mit legitimer Kritik an Ihrer Arbeit, in unserem Falle absoluter Untätigkeit, ist Sie nicht in der Lage adäquat umzugehen. Meines Erachtens verfügt diese Frau über keinerlei psychologischen Sachverstand. Sie wirft mir vor mein Kind nicht im Bick zu haben, obwohl ich die Misstände permanent geschildert habe. Aber veranstaltet selber mit unserem Sohn das reinste Kinder – Roullete, nach dem Motto, irgendeine Form von Wechselmodell wird schon passen. Wir probieren einfach mal alles durch. Die Richterin hat letztendlich zu 100% genau das gemacht, was Frau Steiger gesagt hat. Die Zeit, das psychologische Gutachten im Umfang von 90 Seiten vollständig zu lesen hatten die Richterin, und Frau Steiger merklich nicht.

    Eltern, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, möchte ich dringend abraten, Frau Steiger als Verfahrensbeiständin zu akzeptieren.

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