Martina Imdahl ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Tübingen und Umgebung
Martina Imdahl ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Tübingen und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.
Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.
Adresse und Kontaktdaten Verfahrensbeistand Martina Imdahl
Martina Imdahl
Friedrich-Schaal-Straße 80
72074 Tübingen
Telefon: 070715667656
E-Mail:
Welche Aufgabe hat der Verfahrensbeistand?
Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes besteht darin, das Interesse des Kindes festzustellen und im Gericht zur Geltung zu bringen. Der Verfahrensbeistand ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes, ist aber gleichwohl Verfahrensbeteiligter im familiengerichtlichen Verfahren und kann als solcher z.b. ausdrücklich Rechtsmittel einlegen.
Was macht ein Verfahrensbeistand?
Wie der Verfahrensbeistand arbeitet ist nicht verbindlich vorgeschrieben. In der Regel nimmt der Verfahrensbeistand mit allen anderen Verfahrensbeteiligten (im Normalfall die Eltern) und dem Kind Kontakt auf und informiert sich was diese wollen. Darüberhinaus ist der Verfahrensbeistand auch bei der Anhörung des Kindes vor Gericht anwesend, da das Kind vom Gericht nicht ohne Verfahrensbeistand angehört werden darf.
Da der Verfahrensbeistand die Interessen des Kindes zum Ausdruck bringen soll, ist der Verfahrenbeistand auch bei den Gerichtsprozessen als Verfahrensbeteiligter zu laden.
Interessenkonflikt Verfahrensbeistand
Der Verfahrensbeistand bekommt in den meisten Fällen zusätzlich die Aufgabe übertragen, mit den Eltern Gespräche zu führen und an einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken. Dieses stellt an den Verfahrensbeistand hohe Anforderungen und ist verständlicherweise in den meisten Fällen sehr zeitintensiv und komplex da Eltern ja meistens nicht bei Gericht wären, wenn die Sache einfach wäre.
Da der Verfahrensbeistand pauschal vergütet wird, ist es für den Verfahrensbeistand lohnenswerter möglichst viele Fälle zu bearbeiten, anstatt sich viel Zeit für einzelne Fälle zu nehmen. Dadurch wird der Verfahrensbeistand in einen Konflikt gebracht. (Näheres hierzu unter https://www.vaterlos.eu/der-verfahrensbeistand-und-sein-interessenkonflikt/
Erfahrungsberichte Verfahrensbeistand Martina Imdahl
Am 27.07.2020 hat das OLG Celle rechtskräftig entschieden, das eine Kritik an Sachverständigen in familiengerichtlichen Verfahren zulässig ist, da die Berichterstattung im öffentlichen Interesse ist. Was für Sachverständige gilt, gilt dementsprechend auch für Verfahrensbeistände. Aus diesem Grund haben wir eine Liste mit Verfahrensbeiständen gestartet, in die wir auch den Verfahrensbeistand Martina Imdahl mit aufgenommen haben.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz hat uns mit Schreiben vom 28.07.2021 ebenfalls bestätigt, das die Veröffentlichung der in Rede stehenden personenbezogenen Daten der Verfahrensbeistände der Wahrung eines berechtigten Interessess dient. Als berechtigtes Interesse kommt jedes wirtschaftliche, rechtliche und ideele Interesse in Betracht. Rechtliche Interessen umfassen insbesondere Grundrechte der Europäischen Union (GRC). Art. 11 Abs 1 GRC schützt die Meinungsfreiheit. Unsere Website https://kindimmittelpunkt.de/verfahrensbeistand dient der Verwirklichung des Rechts auf Meinungsfreiheit, da sie (unter anderem) den Austausch Betroffener in Verfahren, in denen die aufgelisteten Verfahrensbeistände beteiligt waren bzw. sind, ermöglicht.
Gerne können Sie Ihre Erfahrungen mit dem Verfahrensbeistand Martina Imdahl hier veröffentlichen.
- Welche Erfahrungen haben Sie mit Martina Imdahl gemacht?
- Was hat dieser Verfahrensbeistand Ihrer Ansicht nach besonders gut gemacht?
- Oder gibt es negative Erfahrungen mit der Arbeit dieses Verfahrensbeistandes?
Selbstverständlich laden wir auch den Verfahrenbeistand Martina Imdahl dazu ein, auf dieser Seite eigene Wünsche und Veränderungsvorschläge zu machen und sich an unseren Reformvorschlägen zu beteiligen. Dem Verfahrensbeistand steht es natürlich auch frei, sich zu etwaigen Kommentaren und Kritiken zu äussern.
Netzfund facebook.
Gesucht werden BETROFFENE und OPFER von
VB MARTINA IMDAHL
– einer gerichtsbekannten und „verurteilten“ Lügnerin, Hetzerin und mutmaßlichen Prozessbetrügerin aus Tübingen-Pfrondorf. Hier ihre gerichtliche ENTPFLICHTUNG aus 3 Gerichtsverfahren:
BESCHLUSS AG TÜBINGEN:
Obwohl eine Begründung nicht vorgesehen ist, möchte das Gericht alle Beteiligten über die Überlegungen und Umstände, die zu dieser Entscheidung führten, informieren.
Das Gericht ist aufgrund der mündlichen Verhandlung im Verfahren 7 F 6XX/20 vom 16.11.2020 und nachdem es sich bei Erstellung des Beschlusses im Verfahren 7 F 6XX/19 gründlich und umfassend mit allen Verfahren betreffend die Familie XX / YY befasst hat, zu der Überzeugung gelangt, dass die Verfahrensbeiständin ihren Aufgaben gemäß § 158 Abs. 4 S. 1 FamFG im hiesigen Verfahren nicht mehr im ausreichenden Maß nachkommen kann.
Aufgabe des Verfahrensbeistandes gemäß § 158 Abs. 4 S. 1 FamFG ist es, sowohl das subjektiven Interessen (Wille das Kindes) als auch das objektive Interesse des Kindes (Kindeswohl) einzubeziehen. Ausgehend von der gesetzlichen Prämisse, dass es grundsätzlich dem Wohl der Kinder entspricht, mit beiden Eltern Umgang zu haben, entspricht es grundsätzlich dem objektiven Interesse von UU und ZZ, auch Umgang mit ihrer Elternperson 1 zu haben.
Von Elternperson 1 ist nicht bekannt, dass von dieser jemals körperliche Gewalt gegenüber den Kindern ausging oder die Kinder miterleben mussten, dass Elternperson 1 körperliche Gewalt gegenüber Elternperson 2 oder Dritten ausübte. Dennoch hat sich in den Köpfen der Kinder – objektiv weder aus Sicht des Sachverständigen noch aus Sicht des Gerichts nachvollziehbar – die Vorstellung verfestigt, Elternperson 1 habe Gewalt gegenüber ihnen ausgeübt („vergewaltigt“, s. Sachverständigengutachten vom 30.3.2020, S. 29, BI. 267 d.A.).
Die Verfahrensbeiständin (MARTINA IMDAHL) befürchtet Gewalt, ausgehend von Elternperson 1, gegenüber Verfahrensbeteigten. Sie hat im Verfahren 7 F 6XX/20 das Gericht am 27.10.20 gebeten, dafür zu sorgen, dass in der anberaumten Verhandlung ein Wachtmeister anwesend ist. Mit der Verfahrensbeiständin konnte das Gericht – das zu keinem Zeitpunkt die Befürchtungen der Verfahrensbeiständin teilte – den Kompromiss finden, dass die Verhandlung vom 16.11.20, 16.30 Uhr (zu dieser Zeit sind die meisten Wachtmeister im Feierabend) auf 11.30 Uhr „aus dienstlichen Gründen“ vorverlegt wird, das Gericht die Wachtmeister informiert, so dass gewährleistet ist, dass jederzeit auf Betätigung des Notrufsknopfs im Gerichtssaal Wachtmeister erscheinen.
Da die Verfahrensbeiständin (MARTINA IMDAHL) selbst die Befürchtung hat, dass Elternperson 1 gegenüber Verfahrensbeteiligten in der Gerichtsverhandlung Gewalt ausüben könnte, ist es nach Überzeugung des Gerichts nicht möglich, dass die Verfahrensbeiständin dazu beitragen könnte, dass diese ihre Ängste vor Elternperson 1 verlieren und somit eine Aussicht besteht, dass Umgangskontakte – in welcher Form auch immer – stattfinden können.
Hinzu kommt, dass das nonverbale Verhalten der Verfahrensbeiständin den Eindruck erwecken könnte, sie könnte die – für einen objektiven Blick auf beide Eltern notwendige – Distanz nicht einhalten und sich einseitig auf die Seite eines Elternteils stellen.
Zu Beginn der Verhandlung vom 16.11.2020 im Verfahren 7 F 6XX/20 zog die Verfahrensbeiständin (MARTINA IMDAHL) wie selbstverständlich einen weiter hinten im Gerichtssaal stehenden Stuhl nach vorne, um sich links neben die Elternperson 2 (deren Verfahrensbevollmächtigte saß rechts von der Elternperson 2) zu setzen. Die Mitarbeiter des Jugendamts hatten sich – wie allgemein üblich, auch für die Verfahrensbeistände – auf der Stuhlreihe hinten im Saal niedergelassen.
Erst auf Bitte des Gerichts, es möge coronabedingt Abstand gehalten werde, setzt sich die Verfahrensbeiständin (MARTINA IMDAHL) nach hinten.
Die Bestellung eines anderen Verfahrens bei Standes für die Kinder wird zeitnah erfolgen.
Ines HELBER
Richterin am Amtsgericht Tübingen
Tübingen, den 02.12.2020
https://www.cpstuttgart.de/imdahl-martina Martina Imdahl
Sehr geehrter Herr Prüfert,
auch ich und meine Tochter sind Opfer von Martina Imdahl. Über mich sind fürchterliche Lügen verbreitet worden, die in einer Kindeswohlgefährdungsmeldung gipfelten u.v.m. Wir sind Opfer hochgradiger Verleumdungen und ganz klarer Parteilich. Über zwanzig Zeugen, die ich angegeben habe, wurden von der Verhandlung richterlich ausgeschlossen.
Gerne würde ich mich mit Ihnen persönlich besprechen.
Sarah Dengler
Tübingen
Hallo Sarah,
ich habe genau dieselbe Situation mit Frau Imdahl.
Magst du mit mir in Kontakt treten? Vielleicht können wir uns unterstützen?
Grüße Cristina
Tübingen
cr7cr7gab@gmail.com