Oberlandesgericht Dresden
Das Oberlandesgericht Dresden ist in familiengerichtlichen Verfahren das oberste Gericht in Sachsen. Das Oberlandesgericht Dresden ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit und steht im Gerichtsaufbau bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen direkt über den Familiengerichten und unterhalb des Bundesgerichtshofes.
Das Oberlandesgericht ist das Beschwerdegericht für Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte. Der Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden erstreckt sich auf den gesamten Freistaat Sachsen und umfasst die 5 Landgerichtsbezirke Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig und Zwickau.
Im Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden gibt es 25 Familiengerichte. Der Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Dresden umfasst ca 4 Mio Einwohner. Continue reading „OLG Dresden“


