Automatisierter Schadenersatz bei überlanger Verfahrensdauer

Aus der Rubrik Reformen im deutschen Familienrecht.

Einführung eines verpflichtenden Schadensersatzes bei überlanger Verfahrensdauer

Zeit ist Geld

Wir fordern das Eltern und Kinder einen Schadensersatz erhalten, wenn das Verfahren zu lange dauert.

Bisherige Situation zum Thema Verfahrensdauer

Bisher ist es so, das der Gesetzgeber familienrechtliche Verfahren zwar als Verfahren ansieht, die beschleunigt behandelt werden müssen, aber in der Praxis ist es so das die Verfahrensdauer in familiengerichtlichen Verfahren zugenommen hat.

Zur Verkürzung der Verfahrensdauer hat der Gesetzgeber bei der letzten großen Familienrechtsreform das sogenannte Beschleunigte Verfahren eingeführt. Im dazugehörigem FamFG heisst es:

§ 155 (…) (2) ² Der Termin soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden.

Das ist zwar gut gemeint und in §155b ist auch ausdrücklich eine Möglichkeit für eine Beschleunigungsrüge gegeben, aber die Betroffenen Eltern und Kinder müssen quasi selbst aktiv werden und gegen das Gericht vorgehen. Damit laufen die Eltern natürlich Gefahr das das Gericht den Eltern gegenüber noch ungnädiger wird und ausserdem findet das Gericht in aller Regel genügend Gründe, weswegen es für die Verzögerungen im Verfahren nicht verantwortloch ist. Faktisch sind die Beteiligten damit der willkürlichen Verfahrensverschleppung ausgesetzt und dann ist es häufig so, das durch die Verfahrensverschleppung neue Fakten geschaffen werden, die dann selbstverständlich im Laufe des Verfahrens berücksichtigt werden und als neue Entscheidungsgrundlage herangezogen sind. Ein Beispiel ist hier z.b. eine geänderte Hauptbezugsperson, ein geänderters Lebensmittelpunkt, eine geänderte Schule, eine Ausgrenzung eines Elternteils usw…

Uns sind nicht wenige Verfahren bekannt, die mitunter jahrelang dauern. Durch diese überlange Verfahrensdauer werden neue Fakten geschaffen die eine neue Ausgangslage schaffen und damit das Gerichtsverfahren als obsolet darstellen. Betroffen davon sind dann diejenigen, die sich von einem fair geführtem Verfahren eine Verbesserung gewünscht hat.

Wir sind der Meinung, das der Staat dafür zu sorgen hat, das die Verfahren beschleunigt werden um hier den Druck auf die Gerichte effektiv zu erhöhen und die Verfahrensdauer endlich zu verkürzen.

Sind automatische Schadensersatzansprüche überhaupt möglich?

Geld (Symbolbild)

Wenn man sich mit der Frage von automatisierten Schadensersatzansprüchen beschäftigt, muss man sich ja erst mal damit beschäftigen, ob diese grundsätzlich überhaupt möglich sind. Dazu schauen wir einfach mal ein wenig über den Tellerrand hinaus und stellen fest: Ja automatisierte Schadensersatzansprüche sind möglich.

Beispiel 1: Wenn Steuerpflichtige ihre Steuererklärung zu spät abgeben und es dadurch zu Steuernachzahlungen kommt, erhält das Finanzamt dafür automatisch Entschädigungszinsen. Kommt es zu Steuerrückerstattungen, erhält der Steuerpflichtige auch entsprechende Zinsen.

Beispiel 2: Kommt es in Strafverfahren zu Verzögerungen, wird die überlange Verfahrensdauer „strafmildernd“ auf die Strafe angerechnet. (Aus diesem Grund versuchen viele Strafverteidiger Verfahren in die Länge zu ziehen)

Wie könnten automatisierte Schadensersatzansprüche aussehen?

Wir schlagen folgende sehr einfach umzusetzende Regelung vor:

  1. Dauert das Verfahren seit Eröffnung länger als 12 Monate, dürfen den Beteiligten keine Kosten für das Verfahren auferlegt werden.
  2. Für jeden vollendeten weiteren Monat ab Vollendung des 12. Monats seit Verfahrenseröffnung erhalten alle Beteiligten eine Entschädigung in Höhe von jeweils 250,–€
  3. Sofern Minderjährige einen Entschädigungsanspruch aus vorgenannter Regelung erzielen, so ist diese Entschädigung dem Minderjährigem mit Ablauf des Monats auszuzahlen, wenn dieser die Volljährigkeit erreicht. (Weil der Minderjährige ja was davon haben soll)

Durch die vorgenannte Regelung sollen Rechtsnachteile und Nachteile in der persönlichen Lebensentwicklung, die durch eine überlange Verfahrensdauer entstehen, ausgeglichen werden. Von einer überlangen Verfahrensdauer sind ja alle Beteiligten gleichermaßen betroffen, so das alle Beteiligten entsprechend entschädigt werden müssen. Zieht sich ein Verfahren also beispielsweise 3 Jahre hin (was durchaus gar nicht so selten ist!), würde das bedeuten das es keine Rechnung gibt und jeder der Beteiligten für 24 volle Monate einen Anspruch in Höhe von 250€ erwirbt, somit also 6.000€ erhält. Der tatsächliche Schaden dürfte für viele Beteiligte jedoch deutlich höher sein, so das eine entsprechende Entschädigung nicht verweigert werden darf.

 

5 thoughts on “Automatisierter Schadenersatz bei überlanger Verfahrensdauer

  1. Jens Oktober 8, 2021 at 5:57 pm

    Mein Verfahren läuft nun schon seit 2,5 Jahren. Jetzt läuft die Begutachtung, ohne dass ein Endtermin in der Beauftragung steht.
    Ich habe zu einem speziellen Sachverhalt einen zusätzlichen Antrag beim Gericht gestellt. Der wurde ohne Anhörung abgewiesen. Begründung: Es läuft ja bereits ein Umgangsverfahren in das nicht eingegriffen werden könne.

  2. Markus Witt Oktober 9, 2021 at 2:30 pm

    Die Grundidee ist nicht verkehrt – die Gerichte zu einer zügigen Verfahrensführung anhalten, so, wie es der Gesetzgeber beabsichtigt und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Kindschaftsverfahren immer wieder angemahnt hat. Allerdings hat der Vorschlag einige Haken, die man beachten sollte:

    1. Der Elternteil, der die Obhut über das Kind hat, würde durch Verzögerung der Verfahren durch Fristverlängerungen, Befangenheitsanträge etc. nicht nur den Umgang suchenden Elternteil benachteiligen, sondern dafür auch noch mit einer staatlichen Zahlung belohnt werden. Das dafür, dass er das Rechtssystem auf dem Rücken der Kinder ausnutzt. Das kann nicht Sinn und Zweck der Sache sein.
    2. Dieser vorsätzlich verzögernde Elternteil würde sogar zweifach belohnt werden, da der Schadenersatz ans Kind ebenfalls bei ihm landen würde.
    3. Den Gerichten wäre es letztlich egal, ob hier Schadenersatz gezahlt werden würde oder nicht – es ist ja nicht ihr Geld, sondern das Geld der Steuerzahler.

    Sinnvoller wäre es daher, wenn der verzögernde Elternteil einen Schadenersatzanspruch an den anderen Elternteil zahlen müsste und dies auch bei Ordnungsgeldern bei Verstößen gegen gesetzliche Umgangsregelungen gelten würde. Da wäre der Schmerz viel größer als bei einer häufig nicht einmal eingeforderten Leistung an den Staat (Ordnungsgeld).

    In letzter Konsequenz laborieren allerdings alle diese Ideen lediglich an den Symptomen herum – dass die Verfahren zu lange dauern. Diese müssen schneller werden, kindgerechter, zukunftsorientierter. Denn kein Schadenersatz der Welt kann die entgangene Zeit mit dem eigenen Kind ersetzen.

  3. Torsten H. Sommer Oktober 9, 2021 at 2:44 pm

    Was nützt der § 155 FamFG, wenn Richter sich nicht an Gesetze halten müssen? Sie halten sich ja nicht einmal an die Artikel 3 und 6 im Grundgesetz, obwohl in Artikel 97 steht, sie wären „dem Gesetze unterworfen“. Aber was kann man gegen Richter machen, die nicht sich dem Gesetz, sondern das Gesetz sich unterwerfen? Gar nichts kann man machen. Und so werden die Verfahren hinausgezögert. Erstens, um den Antragsteller zu zermürben, und zweitens, um zu erreichen, dass die betroffenen Kinder in der Zwischenzeit volljährig werden und sich die Anträge dadurch erübrigen.

  4. Bremer 28 Oktober 11, 2021 at 6:11 am

    Ich habe seit 1,5 Jahre meine Kinder nicht mehr gesehen.
    Trotzdessen verschiebt und verzögert das Familiengericht Leer (Richterin Felekidis) immer wieder meine Termine.
    Ich habe ein Eilantrag gestellt, trotzdem wurde mein Termin 3x hintereinander verschoben!

    Wie Torsten H. Sommer schon sagte, dass aller schlimmste ist dass die Richter sich selbst nicht an das Gesetz halten, und willkürliche Entscheidungen treffen.
    Das ist eigentlich dass aller schlimmste was wir beim Familiengericht haben.
    Verfahrensbeistand, Gutachter, Jugendamt kommen ihre Pflichten und Aufgaben nicht nach.
    Alle gehorchen dem korrupten Richter!

  5. Tatjana Strekalina November 13, 2021 at 8:52 pm

    Ich (Kindesmutter) stellte mein Antrag auf Regelung des Umgangs in Januar 2020. Es werden bald zwei Jahre sein. Es läuft die Begutachtung und Annäherung, da Kinder mir entfremdet wurden. In diesem Jahr habe ich meine Töchter gerade mal 2 mal gesehen. Davor wurde mir der Umgang über 3,5 Jahre verweigert. Mein Exmann möchte das nicht. Und das obwohl ich sowohl Erziehungsfähig als auch Bindungstolerant bin. Amtsgericht Aichach, Bayern bei Augsburg. Ich, als Erwachsene habe gelernt lange Atem zu halten. Wie sollen sich aber meine Töchter, inzwischen 11 und 13 fühlen. Einfach schlimm.

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