Sybille Kümmel ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Neuenhagen und Umgebung
Sybille Kümmel ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Neuenhagen und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.
Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.
Adresse und Kontaktdaten Verfahrensbeistand Sybille Kümmel
Sybille Kümmel
Hildesheimer Straße 14 a
15366 Neuenhagen
Telefon: 0163 7771303
E-Mail: skuemmel@t-online.de
Welche Aufgabe hat der Verfahrensbeistand?
Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes besteht darin, das Interesse des Kindes festzustellen und im Gericht zur Geltung zu bringen. Der Verfahrensbeistand ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes, ist aber gleichwohl Verfahrensbeteiligter im familiengerichtlichen Verfahren und kann als solcher z.b. ausdrücklich Rechtsmittel einlegen.
Was macht ein Verfahrensbeistand?
Wie der Verfahrensbeistand arbeitet ist nicht verbindlich vorgeschrieben. In der Regel nimmt der Verfahrensbeistand mit allen anderen Verfahrensbeteiligten (im Normalfall die Eltern) und dem Kind Kontakt auf und informiert sich was diese wollen. Darüberhinaus ist der Verfahrensbeistand auch bei der Anhörung des Kindes vor Gericht anwesend, da das Kind vom Gericht nicht ohne Verfahrensbeistand angehört werden darf.
Da der Verfahrensbeistand die Interessen des Kindes zum Ausdruck bringen soll, ist der Verfahrenbeistand auch bei den Gerichtsprozessen als Verfahrensbeteiligter zu laden.
Interessenkonflikt Verfahrensbeistand
Der Verfahrensbeistand bekommt in den meisten Fällen zusätzlich die Aufgabe übertragen, mit den Eltern Gespräche zu führen und an einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken. Dieses stellt an den Verfahrensbeistand hohe Anforderungen und ist verständlicherweise in den meisten Fällen sehr zeitintensiv und komplex da Eltern ja meistens nicht bei Gericht wären, wenn die Sache einfach wäre.
Da der Verfahrensbeistand pauschal vergütet wird, ist es für den Verfahrensbeistand lohnenswerter möglichst viele Fälle zu bearbeiten, anstatt sich viel Zeit für einzelne Fälle zu nehmen. Dadurch wird der Verfahrensbeistand in einen Konflikt gebracht. (Näheres hierzu unter https://www.vaterlos.eu/der-verfahrensbeistand-und-sein-interessenkonflikt/
Erfahrungsberichte Verfahrensbeistand Sybille Kümmel
Am 27.07.2020 hat das OLG Celle rechtskräftig entschieden, das eine Kritik an Sachverständigen in familiengerichtlichen Verfahren zulässig ist, da die Berichterstattung im öffentlichen Interesse ist. Was für Sachverständige gilt, gilt dementsprechend auch für Verfahrensbeistände. Aus diesem Grund haben wir eine Liste mit Verfahrensbeiständen gestartet, in die wir auch den Verfahrensbeistand Sybille Kümmel mit aufgenommen haben.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz hat uns mit Schreiben vom 28.07.2021 ebenfalls bestätigt, das die Veröffentlichung der in Rede stehenden personenbezogenen Daten der Verfahrensbeistände der Wahrung eines berechtigten Interessess dient. Als berechtigtes Interesse kommt jedes wirtschaftliche, rechtliche und ideele Interesse in Betracht. Rechtliche Interessen umfassen insbesondere Grundrechte der Europäischen Union (GRC). Art. 11 Abs 1 GRC schützt die Meinungsfreiheit. Unsere Website https://kindimmittelpunkt.de/verfahrensbeistand dient der Verwirklichung des Rechts auf Meinungsfreiheit, da sie (unter anderem) den Austausch Betroffener in Verfahren, in denen die aufgelisteten Verfahrensbeistände beteiligt waren bzw. sind, ermöglicht.
Gerne können Sie Ihre Erfahrungen mit dem Verfahrensbeistand Sybille Kümmel hier veröffentlichen.
- Welche Erfahrungen haben Sie mit Sybille Kümmel gemacht?
- Was hat dieser Verfahrensbeistand Ihrer Ansicht nach besonders gut gemacht?
- Oder gibt es negative Erfahrungen mit der Arbeit dieses Verfahrensbeistandes?
Selbstverständlich laden wir auch den Verfahrenbeistand Sybille Kümmel dazu ein, auf dieser Seite eigene Wünsche und Veränderungsvorschläge zu machen und sich an unseren Reformvorschlägen zu beteiligen. Dem Verfahrensbeistand steht es natürlich auch frei, sich zu etwaigen Kommentaren und Kritiken zu äussern.
In der Familiensache betreffend unserer minderjährigen Tochter hatte das Familiengericht Frau Kümmel als Verfahrensbeistand benannt.
Frau Sybille Kümmel hatte zuerst ein Gespräch mit der Mutter geführt und anschließend mit mir, dem Vater. Beim Gespräch mit der Mutter hatte sie beschlossen, dass ich als Vater der böse Mensch sein muss.
Bei der Wiedergabe des Gespräches mit mir wurde alles weggelassen, was die Mutter in einem schlechten Licht erscheinen lässt (Alkoholprobleme der Mutter, ihre Aggressivität sowie ihre Gewalttätigkeit und Bösartigkeit). Auch die Wiedergabe des Gespräches mit meiner Tochter kann nicht der Wahrheit entsprechen. Angeblich habe ich Formulierungen benutzt, die ich in meinem ganzen Leben noch nicht verwendet habe. Frau Sybille Kümmel ist als Verfahrensbeistand absolut ungeeignet. Sie vertritt nicht die Interessen des Kindes sondern nur die Interessen der Mutter.
ich kann dem Schreiber nur zustimmen. Was auch immer die Soziologin macht, fachlich gut und am Kind orientiert, den Kindeswillen zu vertreten, was ja der Auftrag wäre:das tut sie nicht. Auch hier Formulierungen der minderjährigen Teenager – Kinder in den Raum gestellt, wie die Kinder nie sprechen, mit absichtlichen Verdrehungen. Gibt ihre Berichte übrigens nicht vor der Verhandlung zur Kenntnis und sitzt dann in der Verhandlung zusammengekrümmt und liest leise Teile ihres Berichts vor. Ganz bestimmt vertritt sie nicht die Interessen der Kinder. Mich, die Kindmutter hat sie nie befragt, nur den Kindsvater….. Der Bericht liegt übrigens heute – 1 jahr nach der Verhandlung- immer noch nicht vor. Frau Kümmel ist als Soziologin, die sich unerlaubterweise Sozialpädagogin nennen lässt, nicht nur fachlich ungeeignet, denn wer als Elternteil das Erstgespräch führt, dessen Meinung vertritt sie dann auch nach Außen. Das Auftreten vor gericht läßt Defizite in der persönlichen Entwicklung vermuten, die sie dann über die Macht, die sie über einen Elternteil und den Kindswillen ausübt wahrscheinlich zu kompensieren versucht. Ganz ganz übler Mensch- und doch unerklärlicherweise von Richtern im Berliner Umland geschätzt.
Frau kümmel ist nicht geeignet als Verfahrenbeistand zu sein. Erstens mal würde sie als Verfahrenbeistand von meiner Töchter .sie schreibt keine Berichte. Und sie ist sehr einseitig. Sie ist bestimmt in einem falschen Job. Es geht um unsere Kinder nicht kartoffeln.
Ich habe Frau Kümmel als sehr aufmerksam, einfühlsam im Umgang mit den Kindern und zugleich als ausdauernd im Verfahren erlebt.
Auch wenn ich es sehr bedauerlich finde, dass meine Kinder überhaupt eine solche Erfahrung machen mussten, hat ihre liebevolle und zugewandte Art es mir erleichtert, sie in diesem Prozess begleitet zu wissen.
In dem langen und komplexen Verfahren vor Gericht war Frau Kümmel stets aufmerksam, strukturiert und brachte aus meiner Sicht tragfähige und gute Vorschläge ein.
Bis zum Schluss blieb sie ruhig, besonnen und deeskalierend.
Ich halte sie für eine sehr geeignete Besetzung für diese verantwortungsvolle Aufgabe.
Ich habe Frau Kümmel als sehr aufmerksam, einfühlsam im Umgang mit den Kindern und zugleich als ausdauernd im Verfahren erlebt.
Auch wenn ich es sehr bedauerlich finde, dass meine Kinder überhaupt eine solche Erfahrung machen mussten, hat ihre liebevolle und zugewandte Art es mir erleichtert, sie in diesem Prozess begleitet zu wissen.
In dem langen und komplexen Verfahren vor Gericht war Frau Kümmel stets aufmerksam, strukturiert und brachte aus meiner Sicht tragfähige und gute Vorschläge ein.
Bis zum Schluss blieb sie ruhig, besonnen und deeskalierend.
Ich halte sie für eine sehr geeignete Besetzung für diese verantwortungsvolle Aufgabe.