Wann gibt es Verfahrenskostenhilfe? Und muss man erst zum Jugendamt wenn man in einem Umgangsverfahren Verfahrenskostenhilfe beantragen möchte oder darf man direkt zum Gericht gehen und ein Umgangsverfahren starten und kann dann trotzdem Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen?
Auch hierzu gibt es natürlich entsprechende Rechtssprechungen.
2012 entschied das OLG Köln, das es Verfahrenskostenhilfe nur dann gewährt wird, wenn der Antragsteller erst beim Jugendamt war und sich dort um Umgang bemüht hat.
2016 entschied sodann das OLG Karlsruhe das Betroffene nicht erst zum Jugendamt müssen sondern direkt zum Gericht gehen können und dann trotzdem Verfahrenskostenhilfe bekommen.
Eine höchstrichterliche Rechtssprechnung ist uns diesbezüglich nicht bekannt, so das wir dazu raten auf jeden Fall erst zum Jugendamt zu gehen und nur in Ausnahmefällen direkt zum Familiengericht zu gehen.
Links zu den Urteilen:
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