Daniela Mühleis ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Hannover und Umgebung
Daniela Mühleis ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Hannover und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.
Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.
Adresse und Kontaktdaten Verfahrensbeistand Daniela Mühleis
Daniela Mühleis
Deisterstraße 32
30449 Hannover
Telefon: 0511451931
E-Mail:
Welche Aufgabe hat der Verfahrensbeistand?
Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes besteht darin, das Interesse des Kindes festzustellen und im Gericht zur Geltung zu bringen. Der Verfahrensbeistand ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes, ist aber gleichwohl Verfahrensbeteiligter im familiengerichtlichen Verfahren und kann als solcher z.b. ausdrücklich Rechtsmittel einlegen.
Was macht ein Verfahrensbeistand?
Wie der Verfahrensbeistand arbeitet ist nicht verbindlich vorgeschrieben. In der Regel nimmt der Verfahrensbeistand mit allen anderen Verfahrensbeteiligten (im Normalfall die Eltern) und dem Kind Kontakt auf und informiert sich was diese wollen. Darüberhinaus ist der Verfahrensbeistand auch bei der Anhörung des Kindes vor Gericht anwesend, da das Kind vom Gericht nicht ohne Verfahrensbeistand angehört werden darf.
Da der Verfahrensbeistand die Interessen des Kindes zum Ausdruck bringen soll, ist der Verfahrenbeistand auch bei den Gerichtsprozessen als Verfahrensbeteiligter zu laden.
Interessenkonflikt Verfahrensbeistand
Der Verfahrensbeistand bekommt in den meisten Fällen zusätzlich die Aufgabe übertragen, mit den Eltern Gespräche zu führen und an einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken. Dieses stellt an den Verfahrensbeistand hohe Anforderungen und ist verständlicherweise in den meisten Fällen sehr zeitintensiv und komplex da Eltern ja meistens nicht bei Gericht wären, wenn die Sache einfach wäre.
Da der Verfahrensbeistand pauschal vergütet wird, ist es für den Verfahrensbeistand lohnenswerter möglichst viele Fälle zu bearbeiten, anstatt sich viel Zeit für einzelne Fälle zu nehmen. Dadurch wird der Verfahrensbeistand in einen Konflikt gebracht. (Näheres hierzu unter https://www.vaterlos.eu/der-verfahrensbeistand-und-sein-interessenkonflikt/
Erfahrungsberichte Verfahrensbeistand Daniela Mühleis
Am 27.07.2020 hat das OLG Celle rechtskräftig entschieden, das eine Kritik an Sachverständigen in familiengerichtlichen Verfahren zulässig ist, da die Berichterstattung im öffentlichen Interesse ist. Was für Sachverständige gilt, gilt dementsprechend auch für Verfahrensbeistände. Aus diesem Grund haben wir eine Liste mit Verfahrensbeiständen gestartet, in die wir auch den Verfahrensbeistand Daniela Mühleis mit aufgenommen haben.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz hat uns mit Schreiben vom 28.07.2021 ebenfalls bestätigt, das die Veröffentlichung der in Rede stehenden personenbezogenen Daten der Verfahrensbeistände der Wahrung eines berechtigten Interessess dient. Als berechtigtes Interesse kommt jedes wirtschaftliche, rechtliche und ideele Interesse in Betracht. Rechtliche Interessen umfassen insbesondere Grundrechte der Europäischen Union (GRC). Art. 11 Abs 1 GRC schützt die Meinungsfreiheit. Unsere Website https://kindimmittelpunkt.de/verfahrensbeistand dient der Verwirklichung des Rechts auf Meinungsfreiheit, da sie (unter anderem) den Austausch Betroffener in Verfahren, in denen die aufgelisteten Verfahrensbeistände beteiligt waren bzw. sind, ermöglicht.
Gerne können Sie Ihre Erfahrungen mit dem Verfahrensbeistand Daniela Mühleis hier veröffentlichen.
- Welche Erfahrungen haben Sie mit Daniela Mühleis gemacht?
- Was hat dieser Verfahrensbeistand Ihrer Ansicht nach besonders gut gemacht?
- Oder gibt es negative Erfahrungen mit der Arbeit dieses Verfahrensbeistandes?
Selbstverständlich laden wir auch den Verfahrenbeistand Daniela Mühleis dazu ein, auf dieser Seite eigene Wünsche und Veränderungsvorschläge zu machen und sich an unseren Reformvorschlägen zu beteiligen. Dem Verfahrensbeistand steht es natürlich auch frei, sich zu etwaigen Kommentaren und Kritiken zu äussern.
Vor dreizehn Jahren ging ein dreizehnjähriger „Gerichtskrieg“ um das Umgangsrecht meines Ex-Mannes mit unseren gemeinsamen Zwillingen zu Ende. Erst nach so langer Zeit bestellte das Gericht einen Rechtspsychologen, um die eigentlichen Gründe festzustellen, warum meine Kinder und ich uns vehement gegen den vom Familiengericht und Frau Mühleis erzwungenen Umgang mit dem Kindesvater wehrten. Seit mehr als einem Jahrzehnt zuvor argumentierte ich vergeblich, dass mein Ex-Mann ein fanatischer Salafist war, der mir drohte, nach Belieben sein Verhalten vor anderen änderte, und unsere Kinder, weil ich sie im Sinne der hiesigen Gesellschaft erzog, so schlecht behandelte, dass mir das Herz blutete und meine Nerven blank lagen. Sogar der Verfassungsschutz besuchte mich einmal zu Hause, um mit Fotos nach dem Umgang meines Ex-Mannes zu fragen. Alles Sunniten der schlimmsten Art, und einen davon erkannte ich wieder. Obwohl ich davon vor Gericht berichtete, wurde ich, sogar unter Androhung von Zwangsgeldern und Freiheitsstrafe, angehalten, den Umgang zwischen dem Vater und unseren Jungs immer wieder in die Wege zu leiten und meinen Kindern gut zuzureden. Der Rechtspsychologe schrieb, nachdem er alle Streitparteien befragt und beobachtet hatte, dass er den sofortigen Abbruch des Umgangs befürworte, da es dem Kindesvater an Empathie für seine Kinder mangele.
Die ersten DREIZEHN LEBENSJAHRE MEINER KINDER VERPFUSCHT und mich immer wieder retraumatisiert – das ist auch das Ergebnis von Frau Mühleis‘ Tun. Später ist mir aufgegangen, dass unser Langzeitprozess ganz einfach aus (gesellschafts-) politischen Gründen so fortgeführt wurde. Hätte sich ein deutscher Vater so gegenüber seinen eigenen Kindern verhalten, wäre ihm das Umgangsrecht spätestens im Grundschulalter meiner Kinder entzogen worden.
Meine Kinder und ich mussten aus Gründen des Idealismus – nicht des Realismus! – der Entscheider dreizehn Jahre lang leiden und tun das heute noch, denn die Spuren bleiben gesundheitlich, seelisch und auch finanziell.
Keiner hat sich je für diesen harschen Justizirrtum entschuldigt – mir bleibt nur die Erinnerung an das betretene Schweigen des Gerichtssaals nach Verlesung des Gutachtens.
Frau Mühleis bleibt mir in Erinnerung als die Anna Baerbock der Familienjustiz: ihr war die Vorstellung vom Ideal wichtiger als die Fakten, und um diese idealistische Bild aufrecht zu erhalten und durchzusetzen, war ihr kein Zwang zu brutal, kein rhetorischer Trick zu billig. Um meine Kinder, die zu dem Zeitpunkt mehr als zehn Jahre alt waren, doch zum Umgang zwischen ihnen und ihrem Vater zu überreden und IHNEN, statt dem Vater, ein schlechtes Gewissen zu machen, sagte sie zu ihnen (Zitat aus meiner Erinnerung): „Ich kenne einen Mann, der hat ein Kind ermordet, und die Eltern haben ihm vergeben.“ Darauf einer meiner Söhne: „Trotzdem glaube ich nicht, dass sie noch gerne Umgang mit ihm gehabt hätten.“
Frau Mühleis, viel Spaß bei Ihrer Karriere in der SPD! Solche Leute wie Sie werden immer oben schwimmen, egal, welche Schicksale sie zerstört oder zum Teil zerstört haben. Gratuliere, Deutschland!
Gruß, D. Halbas