Familiengericht Potsdam

Das Familiengericht Potsdam ist 1 von 24 Familiengerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Brandenburg.

Das Familiengericht Potsdam ist die erste Instanz bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen.
Familiengerichtliche Verfahren gehören, sofern sie den Umgang oder die Herausgabe eines Kindes betreffen oder wegen Kindeswohlsgefährdung von Amts wegen gestartet sind, zu den beschleunigten Verfahren, die bevorzugt durchzuführen sind. In § 155 FamFg heisst es dazu:

Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen. (...) Der Termin soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden.

Adresse und Kontaktdaten Familiengericht Potsdam


Familiengericht Potsdam
Hegelallee 8
14467 Potsdam

Telefon: 0331 20170
Fax: 0331 20172960

Wichtige Infos zum Verfahrensablauf vor dem Familiengericht

Es wird ein Verfahrensbeistand bestellt

Kinder sind keine Gegenstände, die dem Hausrat angehören, sondern sie sind eigene Menschen mit eigenen Rechten und Pflichten. Aus diesem Grund bestellt das Familiengericht Potsdam dem Kind in der Regel einen Verfahrensbeistand, der die Interessen des Kindes vor Gericht wahrnehmen soll. Das Kind wird damit zum "Verfahrensbeteiligten". In der Regel wird dem Verfahrensbeistand der zusätzliche Auftrag übertragen

Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken.

Aus diesem Grund findet in der Regel sehr zeitnah ein Gespräch des Verfahrensbeistands mit den Beteiligten (in der Regel die Eltern) statt.

Brauche ich am Familiengericht Potsdam einen Anwalt?

Vor dem Familiengericht brauchen Sie -vereinfacht ausgedrückt- immer dann einen Anwalt wenn es um finanzielle Dinge geht, z.b. Unterhalt oder Scheidung. In Kindschaftsverfahren (Sorgerecht, Umgang, Kindeswohlgefährdung) besteht kein Anwaltszwang für die Verfahrensbeteiligten. Die Verfahrensbeteiligten haben jedoch das Recht, sich einen Anwalt zu nehmen. Gute Anwälte finden Sie z.b. hier auf unserer Seite

Zusätzlich zu einer anwältlichen Beratung empfiehlt es sich jedoch auch, sich psychologisch beraten zu lassen, da Anwälte "nur" die juristische Beratung durchführen und nur an den juristischen Aktionen beteiligt sind. Bei Terminen mit dem Verfahrensbeistand, dem Jugendamt oder Gutachtern sind die Anwälte normalerweise nicht dabei und dort sind Eltern auf sich allein gestellt. Aus diesem Grund bietet eine zusätzliche psychologische Beratung eine optimale Ergänzung der juristischen Beratung.

Mitwirkung des Jugendamtes am Familiengericht Potsdam

In Kindschaftsverfahren wird das Jugendamt vom Gericht über das Verfahren informiert und das Jugendamt ist am Verfahren zu beteiligten. Deswegen findet in der Regel vor dem ersten Anhörungstermin auch noch 1 Termin mit dem zuständigem Jugendamt statt

Typischer Ablauf bei Kindschaftsverfahren

Hiermit geben wir Ihnen eine (vereinfachte) Übersicht, wie Kindschaftsverfahren vor dem Familiengericht Potsdam im Normalfall ablaufen.

  1. Verfahrensbeginn (z.b. Antrag eines Elternteils)
  2. Richter/Richterin bestellt dem Kind einen Verfahrensbeistand
  3. Das Jugendamt wird über den Gerichtstermin informiert
  4. Die Beteiligten erhalten die Vorladung zum Anhörungstermin
  5. Der Verfahrensbeistand spricht noch vor dem Anhörungstermin mit den Verfahrensbeteiligten
  6. Das Jugendamt spricht mit den Verfahrensbeteiligten
  7. Spätestens 1 Monat nach Verfahrensbeginn findet der Anhörungstermin statt

Das vorgenannte ist eine stark vereinfachte Darstellung. Gegebenenfalls gibt es ja auch mehrere Termine und Gespräche mit weiteren Institutionen und Anwälten. Ziel dieser Auflistung ist, das Betroffene ungefähr erkennen, was auf sie zukommt und wie umfangreich eine familiengerichtliche Auseinandersetzung (nicht nur) am Familiengericht Potsdam ist.

Bis zum ersten Anhörungstermin geht alles sehr schnell. In vielen Fällen kommt es dann direkt in diesem Termin zu einem Vergleich zwischen den Beteiligten und das Verfahren ist dann auch schon beendet.

Sachverständigengutachten

Kommt es im Anhörungstermin zu keiner Einigung, wird das Familiengericht Potsdam in den meisten Fällen ein Gutachten in Auftrag geben, mit dem Ziel das der/die Sachverständige dem Richter/der Richterin eine Entscheidungsgrundlage liefert. Und obgleich am Anfang alles schnell geht, ist es dann häufig so das sich dann das Verfahren in die Länge zieht, was oftmals zu einer Belastung für die Verfahrensbeteiligten führt.

Urteil vor dem Familiengericht Potsdam

Wenn das Kindschaftsverfahren durch einen gerichtlich gebilligten Vergleich beendet wird, dann gibt es gegen diesen gerichtlich gebilligten Vergleich kein Rechtsmittel.
Wenn das Kindschaftsverfahren durch einen Beschluss (Entscheidung) des Familiengericht Potsdam beendet wird, dann haben die Beteiligten, die Möglichkeit gemäss § 63 (1) FamFG innerhalb einer Frist von einem Monat Beschwerde einzulegen, soweit gesetzlich keine andere Frist bestimmt ist. (Auch hier wieder: Ausnahmen bestätigen die Regel)

Das zuständige Beschwerdegericht für das Familiengericht Potsdam ist das Oberlandesgericht Brandenburg.

Aussergerichtliche Einigung im laufenden Verfahren

Artikel 6(2) Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 8 der europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte schützt das Recht der Eltern selbstbestimmt das Verfahren zu beenden und eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, sofern diese dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Dieses Recht ist in Artikel 156 FamFG näher geregelt.
Dort heisst es unter anderem:

Das Gericht soll (...) in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen (...) hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. (...) Erzielen die Beteiligten Einvernehmen (...) ist die einvernehmliche Regelung als Vergleich aufzunehmen, (...) wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Anregungen, Kommentare und weitere Infos über das Familiengericht Potsdam

Sie sehen also das ein Verfahren vor dem Familiengericht Potsdam (genauso wie vor jedem anderen Familiengericht in Deutschland) eine sehr komplexe Angelegenheit ist.
Klicken Sie Hier, wenn Sie weitere Hilfe benötigen.

Ebenfalls freuen wir uns über einen Kommentar (am Ende dieser Seite) und Ihren Erfahrungsbericht zum Familiengericht Potsdam.


One thought on “Familiengericht Potsdam

  1. Strauß Dezember 15, 2021 at 8:41 pm

    Die Besetzung des Geschäftsverteilungsplanes Familie am Amtsgericht Potsdam mit fast ausschließlich nur Frauen als Richterinnen ist ein Fall für die Antidiskriminierungsstelle. Die einzige positive Ausnahme ist der Gerichtspräsident Silvo Seidel selbst.
    Althergebracht steht am Amtsgericht Potsdam nicht die Sorge und die Gesundheit des Kindes im Vordergrund, sondern mit aller Entschiedenheit das ethische Recht der Mutter auf ihr Kind.
    Deutschem Familienrecht aus der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhundert erfährt am Amtsgericht Potsdam eine Renaissance.
    In seiner Grundhaltung, Trennungskinder ausschließlich von Ihren Müttern erziehen und bei diesen aufwachsen zu lassen steht und trägt das Amtsgericht Potsdam zur Verarmung der Gesellschaft bei.

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