Das Familiengericht Mönchengladbach ist eins von 28 Familiengerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf. In Mönchengladbach gibt es noch ein weiteres Familiengericht und zwar das Familiengericht Mönchengladbach-Rheydt.
Das Familiengericht Mönchengladbach ist die erste Instanz bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen.
Familiengerichtliche Verfahren gehören, sofern sie den Umgang oder die Herausgabe eines Kindes betreffen oder wegen Kindeswohlsgefährdung von Amts wegen gestartet sind, zu den beschleunigten Verfahren, die bevorzugt durchzuführen sind. In
§ 155 FamFg heisst es dazu:
Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen. (...) Der Termin soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden.
Adresse und Kontaktdaten Familiengericht Mönchengladbach
Familiengericht Mönchengladbach
Hohenzollernstraße 157
41061 Mönchengladbach
Tel.: 02161-276-0
Fax: 02161 276-488
E-Mail: poststelle@ag-Moenchengladbach.nrw.de
Internet: www.ag-Moenchengladbach.nrw.de
Wichtige Infos zum Verfahrensablauf vor dem Familiengericht
Es wird ein Verfahrensbeistand bestellt
Kinder sind keine Gegenstände, die dem Hausrat angehören, sondern sie sind eigene Menschen mit eigenen Rechten und Pflichten. Aus diesem Grund bestellt das Familiengericht Mönchengladbach dem Kind in der Regel einen Verfahrensbeistand, der die Interessen des Kindes vor Gericht wahrnehmen soll. Das Kind wird damit zum "Verfahrensbeteiligten". In der Regel wird dem Verfahrensbeistand der zusätzliche Auftrag übertragen
Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken.
Aus diesem Grund findet in der Regel sehr zeitnah ein Gespräch des Verfahrensbeistands mit den Beteiligten (in der Regel die Eltern) statt.
Brauche ich am Familiengericht Mönchengladbach einen Anwalt?
Vor dem Familiengericht brauchen Sie -vereinfacht ausgedrückt- immer dann einen Anwalt wenn es um finanzielle Dinge geht, z.b. Unterhalt oder Scheidung. In Kindschaftsverfahren (Sorgerecht, Umgang, Kindeswohlgefährdung) besteht kein Anwaltszwang für die Verfahrensbeteiligten. Die Verfahrensbeteiligten haben jedoch das Recht, sich einen Anwalt zu nehmen. Gute Anwälte finden Sie z.b. hier auf unserer Seite
Zusätzlich zu einer anwältlichen Beratung empfiehlt es sich jedoch auch, sich psychologisch beraten zu lassen, da Anwälte "nur" die juristische Beratung durchführen und nur an den juristischen Aktionen beteiligt sind. Bei Terminen mit dem Verfahrensbeistand, dem Jugendamt oder Gutachtern sind die Anwälte normalerweise nicht dabei und dort sind Eltern auf sich allein gestellt. Aus diesem Grund bietet eine zusätzliche psychologische Beratung eine optimale Ergänzung der juristischen Beratung.
Mitwirkung des Jugendamtes am Familiengericht Mönchengladbach
In Kindschaftsverfahren wird das Jugendamt vom Gericht über das Verfahren informiert und das Jugendamt ist am Verfahren zu beteiligten. Deswegen findet in der Regel vor dem ersten Anhörungstermin auch noch 1 Termin mit dem zuständigem Jugendamt statt
Typischer Ablauf bei Kindschaftsverfahren
Hiermit geben wir Ihnen eine (vereinfachte) Übersicht, wie Kindschaftsverfahren vor dem Familiengericht Mönchengladbach im Normalfall ablaufen.
- Verfahrensbeginn (z.b. Antrag eines Elternteils)
- Richter/Richterin bestellt dem Kind einen Verfahrensbeistand
- Das Jugendamt wird über den Gerichtstermin informiert
- Die Beteiligten erhalten die Vorladung zum Anhörungstermin
- Der Verfahrensbeistand spricht noch vor dem Anhörungstermin mit den Verfahrensbeteiligten
- Das Jugendamt spricht mit den Verfahrensbeteiligten
- Spätestens 1 Monat nach Verfahrensbeginn findet der Anhörungstermin statt
Das vorgenannte ist eine stark vereinfachte Darstellung. Gegebenenfalls gibt es ja auch mehrere Termine und Gespräche mit weiteren Institutionen und Anwälten. Ziel dieser Auflistung ist, das Betroffene ungefähr erkennen, was auf sie zukommt und wie umfangreich eine familiengerichtliche Auseinandersetzung (nicht nur) am Familiengericht Mönchengladbach ist.
Bis zum ersten Anhörungstermin geht alles sehr schnell. In vielen Fällen kommt es dann direkt in diesem Termin zu einem Vergleich zwischen den Beteiligten und das Verfahren ist dann auch schon beendet.
Sachverständigengutachten
Kommt es im Anhörungstermin zu keiner Einigung, wird das Familiengericht Mönchengladbach in den meisten Fällen ein Gutachten in Auftrag geben, mit dem Ziel das der/die Sachverständige dem Richter/der Richterin eine Entscheidungsgrundlage liefert. Und obgleich am Anfang alles schnell geht, ist es dann häufig so das sich dann das Verfahren in die Länge zieht, was oftmals zu einer Belastung für die Verfahrensbeteiligten führt.
Urteil vor dem Familiengericht Mönchengladbach
Wenn das Kindschaftsverfahren durch einen gerichtlich gebilligten Vergleich beendet wird, dann gibt es gegen diesen gerichtlich gebilligten Vergleich kein Rechtsmittel.
Wenn das Kindschaftsverfahren durch einen Beschluss (Entscheidung) des Familiengericht Mönchengladbach beendet wird, dann haben die Beteiligten, die Möglichkeit gemäss § 63 (1) FamFG innerhalb einer Frist von einem Monat Beschwerde einzulegen, soweit gesetzlich keine andere Frist bestimmt ist. (Auch hier wieder: Ausnahmen bestätigen die Regel)
Das zuständige Beschwerdegericht für das Familiengericht Mönchengladbach ist das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Aussergerichtliche Einigung im laufenden Verfahren
Artikel 6(2) Grundgesetz in Verbindung mit
Artikel 8 der europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte schützt das Recht der Eltern selbstbestimmt das Verfahren zu beenden und eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, sofern diese dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Dieses Recht ist in Artikel 156 FamFG näher geregelt.
Dort heisst es unter anderem:
Das Gericht soll (...) in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen (...) hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. (...) Erzielen die Beteiligten Einvernehmen (...) ist die einvernehmliche Regelung als Vergleich aufzunehmen, (...) wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Anregungen, Kommentare und weitere Infos über das Familiengericht Mönchengladbach
Sie sehen also das ein Verfahren vor dem Familiengericht Mönchengladbach (genauso wie vor jedem anderen Familiengericht in Deutschland) eine sehr komplexe Angelegenheit ist.
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Am 08.05.2018 fand unser Verfahren vor dem Landgericht Mönchengladbach statt, Es ging um den Betreuungswechsel. Richter Koewius sprach mit allen Verfahrensbeteiligten. Unsere behinderte Tochter konnte auf die Fragen des Richters nichtantworten, weil sie sie nicht verstand.Die Verfahrensbeiständin Sylvia Kaumanns sprach den Sprachcomputer unserer Tochter zwar an, hatte ihn aber nicht mitgebracht. Der Richter, der sich unsere Einwände von Verletzungen im Jahr 2015 unserer behinderten Tochter, die eine interne Versetzung der Gruppenleitung, Auflösung des Betreuungsbüros M. Krohn und gegnerische Anwälte zur Folge hatte, wir berichteten auf unsererArbeitsgemeinschaft Behindertenrecht darüber, hatte leider die Rückgabe unserer Tochter zu uns nicht im Sinn. Vielmehr war er so erbost, daß er uns eine falsche Rechtsmittelbelehrung zum BGH förmlich aufzwang. Um den Sprachcomputer mußten wir uns selber kümmern, er hatte ein defektes Display. Für die Bewilligung derAOK eines neuen Sprachcomputers gingen diese Auseiandersetzungen von 2018, 2019, bis im Juli 2020 ein mobiler Talker endlich bewilligt wurde. Dafür schalteten wir zuert die Online Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz ein (BGG), die empfahl uns den Justizminister Biesenbach des Landes NRW anzurufen, seine Staatsanwälte im Ministerium wiederum schrieben ans Landgericht(Familiengericht) und Staatsanwaltschaft. Der neue Präsident vom Landgericht Mönchengladbach S. Mielke schrieb uns dann lapidar, wir sollten bei unserer nächsten Eingabe ans Gericht den Talker erwähnen. Nun schrieben wir ans Verwaltungsgericht Düsseldorf. Der Richter bewilligte uns durch unseren Widerspruch eine Eingabe beim Sozialgericht Düsseldorf. Die AOK mußte unseren Widerspruch trotz der fehlenden Mitarbeit der gesetzlich bestellten Betreuerin M. Krohn hinnehmen und bestätigen, da sie den Brief und ihre Widerspruchsbelehrung der Betreuerin unserer Tochter M. Krohn zusandte, nicht uns und wir uns nachträglich verspätet zwar, aber zumindestens schriftlich wehren wollten und auch konnten. Parallel dazu schalteten wir noch die Aufsichtsbehörde über die Krankenkasse, das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ein, die die Akten der AOK anforderte.
Der Leidensweg unserer behinderten Tochter geht aber weiter. Sie hat zwar einen mobilen Talker für die Verbesserung ihrer Sprache, muß aber schon viele Monate ohne Sehhilfe und Hörgeräte auskommen. Die Betreuerin erfindet immer neue Ausreden. Es wäre nicht bedenklich ohne Brille am Straßenverkehr teilzunehmen (unsere Tochter ist drei Stunden am Tag mit öffentlichen Verkersmitteln unterwegs), in ihrem Behindertenausweis steht, G, gehbehindert, h hilflos, mit Begleitperson, sie darf eigentlich nur dreißig Minuten Wegstrecke am Tag zurücklegen.Wo ist die Begleitperson wenn sie sich wie 2018 bei einem Wegeunfall von derWerkstatt in die Einrichtung verletzt? Das konnten wir leider mit dem Richter Koewius am Landgericht am 08.05.2018 nicht klären, weil niemand der Verfahrensbeteiligten die Verletzungen ansprach. Tatsache ist aber, daß derWegeunfall vom 02.05.2018 der Berufsgenossenschaft, zwar nicht innerhalb von drei Tagen, aber zumindest von einem Arzt und dem Arbeitgeber gemeldet worden ist. Nun ist unsere Tochter im Juni 2021 in der Einrichtung schwer gestürzt. Wieder werden wir als Ursprungseltern in eine Sturzprophylaxe wegen schlechten sehens und hörens nicht mit einbezogen. Die grüne Behindertensprecherin (abgeordnete Politikerin sagt, ja die Betreuungssituation in Heimen soll verbessert werden, es sollen auch Beschwerdestellen wegen Benachteiligung eingerichtet werden…..die Eltern sollen mehr Mitsprache bekommen , die Frage ist, wann wird das sein?
Mit freundlichen Grüßen
Familie Simon und Andrea Martina
Huber