Das Familiengericht Leer ist 1 von 23 Familiengerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg.
Das Familiengericht Leer ist die erste Instanz bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen.
Familiengerichtliche Verfahren gehören, sofern sie den Umgang oder die Herausgabe eines Kindes betreffen oder wegen Kindeswohlsgefährdung von Amts wegen gestartet sind, zu den beschleunigten Verfahren, die bevorzugt durchzuführen sind. In
§ 155 FamFg heisst es dazu:
Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen. (...) Der Termin soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden.
Adresse und Kontaktdaten Familiengericht Leer
Familiengericht Leer
Wörde 5
26789 Leer
Telefon: 0491 6001-0
Fax: 0491 6001-500
E-Mail: ag-leer@egvp.de-mail.de
Internet: https://www.amtsgericht-leer.niedersachsen.de
Wichtige Infos zum Verfahrensablauf vor dem Familiengericht
Es wird ein Verfahrensbeistand bestellt
Kinder sind keine Gegenstände, die dem Hausrat angehören, sondern sie sind eigene Menschen mit eigenen Rechten und Pflichten. Aus diesem Grund bestellt das Familiengericht Leer dem Kind in der Regel einen Verfahrensbeistand, der die Interessen des Kindes vor Gericht wahrnehmen soll. Das Kind wird damit zum "Verfahrensbeteiligten". In der Regel wird dem Verfahrensbeistand der zusätzliche Auftrag übertragen
Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken.
Aus diesem Grund findet in der Regel sehr zeitnah ein Gespräch des Verfahrensbeistands mit den Beteiligten (in der Regel die Eltern) statt.
Brauche ich am Familiengericht Leer einen Anwalt?
Vor dem Familiengericht brauchen Sie -vereinfacht ausgedrückt- immer dann einen Anwalt wenn es um finanzielle Dinge geht, z.b. Unterhalt oder Scheidung. In Kindschaftsverfahren (Sorgerecht, Umgang, Kindeswohlgefährdung) besteht kein Anwaltszwang für die Verfahrensbeteiligten. Die Verfahrensbeteiligten haben jedoch das Recht, sich einen Anwalt zu nehmen. Gute Anwälte finden Sie z.b. hier auf unserer Seite
Zusätzlich zu einer anwältlichen Beratung empfiehlt es sich jedoch auch, sich psychologisch beraten zu lassen, da Anwälte "nur" die juristische Beratung durchführen und nur an den juristischen Aktionen beteiligt sind. Bei Terminen mit dem Verfahrensbeistand, dem Jugendamt oder Gutachtern sind die Anwälte normalerweise nicht dabei und dort sind Eltern auf sich allein gestellt. Aus diesem Grund bietet eine zusätzliche psychologische Beratung eine optimale Ergänzung der juristischen Beratung.
Mitwirkung des Jugendamtes am Familiengericht Leer
In Kindschaftsverfahren wird das Jugendamt vom Gericht über das Verfahren informiert und das Jugendamt ist am Verfahren zu beteiligten. Deswegen findet in der Regel vor dem ersten Anhörungstermin auch noch 1 Termin mit dem zuständigem Jugendamt statt
Typischer Ablauf bei Kindschaftsverfahren
Hiermit geben wir Ihnen eine (vereinfachte) Übersicht, wie Kindschaftsverfahren vor dem Familiengericht Leer im Normalfall ablaufen.
- Verfahrensbeginn (z.b. Antrag eines Elternteils)
- Richter/Richterin bestellt dem Kind einen Verfahrensbeistand
- Das Jugendamt wird über den Gerichtstermin informiert
- Die Beteiligten erhalten die Vorladung zum Anhörungstermin
- Der Verfahrensbeistand spricht noch vor dem Anhörungstermin mit den Verfahrensbeteiligten
- Das Jugendamt spricht mit den Verfahrensbeteiligten
- Spätestens 1 Monat nach Verfahrensbeginn findet der Anhörungstermin statt
Das vorgenannte ist eine stark vereinfachte Darstellung. Gegebenenfalls gibt es ja auch mehrere Termine und Gespräche mit weiteren Institutionen und Anwälten. Ziel dieser Auflistung ist, das Betroffene ungefähr erkennen, was auf sie zukommt und wie umfangreich eine familiengerichtliche Auseinandersetzung (nicht nur) am Familiengericht Leer ist.
Bis zum ersten Anhörungstermin geht alles sehr schnell. In vielen Fällen kommt es dann direkt in diesem Termin zu einem Vergleich zwischen den Beteiligten und das Verfahren ist dann auch schon beendet.
Sachverständigengutachten
Kommt es im Anhörungstermin zu keiner Einigung, wird das Familiengericht Leer in den meisten Fällen ein Gutachten in Auftrag geben, mit dem Ziel das der/die Sachverständige dem Richter/der Richterin eine Entscheidungsgrundlage liefert. Und obgleich am Anfang alles schnell geht, ist es dann häufig so das sich dann das Verfahren in die Länge zieht, was oftmals zu einer Belastung für die Verfahrensbeteiligten führt.
Urteil vor dem Familiengericht Leer
Wenn das Kindschaftsverfahren durch einen gerichtlich gebilligten Vergleich beendet wird, dann gibt es gegen diesen gerichtlich gebilligten Vergleich kein Rechtsmittel.
Wenn das Kindschaftsverfahren durch einen Beschluss (Entscheidung) des Familiengericht Leer beendet wird, dann haben die Beteiligten, die Möglichkeit gemäss § 63 (1) FamFG innerhalb einer Frist von einem Monat Beschwerde einzulegen, soweit gesetzlich keine andere Frist bestimmt ist. (Auch hier wieder: Ausnahmen bestätigen die Regel)
Das zuständige Beschwerdegericht für das Familiengericht Leer ist das Oberlandesgericht Oldenburg
Aussergerichtliche Einigung im laufenden Verfahren
Artikel 6(2) Grundgesetz in Verbindung mit
Artikel 8 der europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte schützt das Recht der Eltern selbstbestimmt das Verfahren zu beenden und eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, sofern diese dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Dieses Recht ist in Artikel 156 FamFG näher geregelt.
Dort heisst es unter anderem:
Das Gericht soll (...) in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen (...) hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. (...) Erzielen die Beteiligten Einvernehmen (...) ist die einvernehmliche Regelung als Vergleich aufzunehmen, (...) wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Anregungen, Kommentare und weitere Infos über das Familiengericht Leer
Sie sehen also das ein Verfahren vor dem Familiengericht Leer (genauso wie vor jedem anderen Familiengericht in Deutschland) eine sehr komplexe Angelegenheit ist.
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Meine Arbeit hat nicht nur die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, sondern auch die Anerkennung vor dem OLG Celle erlangt, ein Zeugnis meines Engagements und meiner Professionalität. Ich verbinde meine Leidenschaft und meine schriftstellerische Begabung mit einer aktiven Rolle in der Familienrechts-Community, indem ich einen regelmäßigen Dialog mit Fachleuten wie Jugendämtern, Richtern, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen pflege. Darüber hinaus teile ich mein Fachwissen durch inspirierende Vorträge und biete Mentoring für all jene an, die sich in diesem wichtigen Rechtsgebiet weiterentwickeln möchten oder die aktuell selber von einer Auseinandersetzung betroffen sind.
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