Familiengericht Fürstenwalde/Spree

Das Familiengericht Fürstenwalde/Spree ist 1 von 24 Familiengerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Brandenburg.

Das Familiengericht Fürstenwalde/Spree ist die erste Instanz bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen.
Familiengerichtliche Verfahren gehören, sofern sie den Umgang oder die Herausgabe eines Kindes betreffen oder wegen Kindeswohlsgefährdung von Amts wegen gestartet sind, zu den beschleunigten Verfahren, die bevorzugt durchzuführen sind. In § 155 FamFg heisst es dazu:

Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen. (...) Der Termin soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden.

Adresse und Kontaktdaten Familiengericht Fürstenwalde/Spree


Familiengericht Fürstenwalde/Spree
Eisenbahnstraße 8
15517 Fürstenwalde/Spree

Telefon: 03361 5096
Fax: 03361 509830

Wichtige Infos zum Verfahrensablauf vor dem Familiengericht

Es wird ein Verfahrensbeistand bestellt

Kinder sind keine Gegenstände, die dem Hausrat angehören, sondern sie sind eigene Menschen mit eigenen Rechten und Pflichten. Aus diesem Grund bestellt das Familiengericht Fürstenwalde/Spree dem Kind in der Regel einen Verfahrensbeistand, der die Interessen des Kindes vor Gericht wahrnehmen soll. Das Kind wird damit zum "Verfahrensbeteiligten". In der Regel wird dem Verfahrensbeistand der zusätzliche Auftrag übertragen

Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken.

Aus diesem Grund findet in der Regel sehr zeitnah ein Gespräch des Verfahrensbeistands mit den Beteiligten (in der Regel die Eltern) statt.

Brauche ich am Familiengericht Fürstenwalde/Spree einen Anwalt?

Vor dem Familiengericht brauchen Sie -vereinfacht ausgedrückt- immer dann einen Anwalt wenn es um finanzielle Dinge geht, z.b. Unterhalt oder Scheidung. In Kindschaftsverfahren (Sorgerecht, Umgang, Kindeswohlgefährdung) besteht kein Anwaltszwang für die Verfahrensbeteiligten. Die Verfahrensbeteiligten haben jedoch das Recht, sich einen Anwalt zu nehmen. Gute Anwälte finden Sie z.b. hier auf unserer Seite

Zusätzlich zu einer anwältlichen Beratung empfiehlt es sich jedoch auch, sich psychologisch beraten zu lassen, da Anwälte "nur" die juristische Beratung durchführen und nur an den juristischen Aktionen beteiligt sind. Bei Terminen mit dem Verfahrensbeistand, dem Jugendamt oder Gutachtern sind die Anwälte normalerweise nicht dabei und dort sind Eltern auf sich allein gestellt. Aus diesem Grund bietet eine zusätzliche psychologische Beratung eine optimale Ergänzung der juristischen Beratung.

Mitwirkung des Jugendamtes am Familiengericht Fürstenwalde/Spree

In Kindschaftsverfahren wird das Jugendamt vom Gericht über das Verfahren informiert und das Jugendamt ist am Verfahren zu beteiligten. Deswegen findet in der Regel vor dem ersten Anhörungstermin auch noch 1 Termin mit dem zuständigem Jugendamt statt

Typischer Ablauf bei Kindschaftsverfahren

Hiermit geben wir Ihnen eine (vereinfachte) Übersicht, wie Kindschaftsverfahren vor dem Familiengericht Fürstenwalde/Spree im Normalfall ablaufen.

  1. Verfahrensbeginn (z.b. Antrag eines Elternteils)
  2. Richter/Richterin bestellt dem Kind einen Verfahrensbeistand
  3. Das Jugendamt wird über den Gerichtstermin informiert
  4. Die Beteiligten erhalten die Vorladung zum Anhörungstermin
  5. Der Verfahrensbeistand spricht noch vor dem Anhörungstermin mit den Verfahrensbeteiligten
  6. Das Jugendamt spricht mit den Verfahrensbeteiligten
  7. Spätestens 1 Monat nach Verfahrensbeginn findet der Anhörungstermin statt

Das vorgenannte ist eine stark vereinfachte Darstellung. Gegebenenfalls gibt es ja auch mehrere Termine und Gespräche mit weiteren Institutionen und Anwälten. Ziel dieser Auflistung ist, das Betroffene ungefähr erkennen, was auf sie zukommt und wie umfangreich eine familiengerichtliche Auseinandersetzung (nicht nur) am Familiengericht Fürstenwalde/Spree ist.

Bis zum ersten Anhörungstermin geht alles sehr schnell. In vielen Fällen kommt es dann direkt in diesem Termin zu einem Vergleich zwischen den Beteiligten und das Verfahren ist dann auch schon beendet.

Sachverständigengutachten

Kommt es im Anhörungstermin zu keiner Einigung, wird das Familiengericht Fürstenwalde/Spree in den meisten Fällen ein Gutachten in Auftrag geben, mit dem Ziel das der/die Sachverständige dem Richter/der Richterin eine Entscheidungsgrundlage liefert. Und obgleich am Anfang alles schnell geht, ist es dann häufig so das sich dann das Verfahren in die Länge zieht, was oftmals zu einer Belastung für die Verfahrensbeteiligten führt.

Urteil vor dem Familiengericht Fürstenwalde/Spree

Wenn das Kindschaftsverfahren durch einen gerichtlich gebilligten Vergleich beendet wird, dann gibt es gegen diesen gerichtlich gebilligten Vergleich kein Rechtsmittel.
Wenn das Kindschaftsverfahren durch einen Beschluss (Entscheidung) des Familiengericht Fürstenwalde/Spree beendet wird, dann haben die Beteiligten, die Möglichkeit gemäss § 63 (1) FamFG innerhalb einer Frist von einem Monat Beschwerde einzulegen, soweit gesetzlich keine andere Frist bestimmt ist. (Auch hier wieder: Ausnahmen bestätigen die Regel)

Das zuständige Beschwerdegericht für das Familiengericht Fürstenwalde/Spree ist das Oberlandesgericht Brandenburg.

Aussergerichtliche Einigung im laufenden Verfahren

Artikel 6(2) Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 8 der europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte schützt das Recht der Eltern selbstbestimmt das Verfahren zu beenden und eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, sofern diese dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Dieses Recht ist in Artikel 156 FamFG näher geregelt.
Dort heisst es unter anderem:

Das Gericht soll (...) in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen (...) hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. (...) Erzielen die Beteiligten Einvernehmen (...) ist die einvernehmliche Regelung als Vergleich aufzunehmen, (...) wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Anregungen, Kommentare und weitere Infos über das Familiengericht Fürstenwalde/Spree

Sie sehen also das ein Verfahren vor dem Familiengericht Fürstenwalde/Spree (genauso wie vor jedem anderen Familiengericht in Deutschland) eine sehr komplexe Angelegenheit ist.
Klicken Sie Hier, wenn Sie weitere Hilfe benötigen.

Ebenfalls freuen wir uns über einen Kommentar (am Ende dieser Seite) und Ihren Erfahrungsbericht zum Familiengericht Fürstenwalde/Spree.


One thought on “Familiengericht Fürstenwalde/Spree

  1. Konstanze Utikal Dezember 15, 2022 at 3:04 pm

    Guten Tag,

    ich betreue seit März 2022 ukrainische Flüchtlinge, die in Reichenwalde Unterschlußf fanden und jetzt in eigene Wohnung ziehen konnten. Inzwischen ist häusliche Gewalt ein Thema geworden. Ein 17 jährige Tochter haben die beiden auch noch bei sich wohnen.Ich habe auch schon einen Polizei-Einsatz machen lassen. Besteht die Möglichkeit, bei Ihnen eine Beratung/Unterlassung gegenüber dem Vater zu bekommen ?
    Über eine Rückantwort würde ich mich sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Konstanze Utikal

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