
Heute beschäftigen wir uns mit der Frage, inwieweit es erlaubt und/oder moralisch vertretbar ist, wenn die Sachverständige und der Verfahrensbeistand gemeinsam ein Kinderheim leiten.
Aus rechtlicher Sicht ist es derzeit so, das es kein Gesetz gibt, was es verhindern würde, das Sachverständige und Verfahrensbeistände ein Kinderheim leiten. Aus moralischer Sicht ist dieses Verhalten jedoch äusserst fragwürdig. Nach unserer Auffassung können Verfahrensbeistände und Sachverständige ihre Aufgabe als Verfahrensbeistand bzw. Sachverständige nur sehr schwer neutral ausführen, wenn sie verschiedene Interessen vertreten.
Wenn Sachverständige und Verfahrensbeistand gemeinsam ein Kinderheim betreiben, dann ist es ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, das das Kinderheim voll ist
Ein Kinderheim ist ein Wirtschaftsunternehmen, so wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen auch. Und wenn ein Kinderheim nicht ausgelastet ist, erhält das Kinderheim (verständlicherweise) nicht genügend Einnahmen um die Mitarbeiter zu bezahlen und wäre irgendwann insolvent. Dementsprechend haben Kinderheimbetreiber ein entsprechendes wirtschaftliches Interesse, das das Kinderheim voll ist. Diese innere Einstellung ist auch bei der Leitung des Kinderheims vorhanden. Sie muss vorhanden sein.
Wenn nun aber das Führungspersonal eines Kinderheims auch als Sachverständige und/oder Verfahrensbeistand arbeitet, dann entsteht ein entsprechender Interessenskonflikt. Das wäre in etwa so, wenn man die Chefetage von Rheinmetall beauftragen würde den Nahostkonflikt zu lösen oder Friedensverhandlungen zwischen Russland und der Nato in die Wege zu leiten.

Sachverständige und Verfahrensbeistände, die gleichzeitig ein Kinderheim leiten haben ein Interessenkonflikt
Wir sind der Meinung, das entsprechende mögliche Interessenkonflikte aufgezeigt werden müssen. Diese Interessenkonflikte müssen gegenüber dem Gericht und aber auch gegenüber den Eltern eines Gerichtsverfahrens offengelegt werden, damit der Richter bei der Auswahl seiner Sachverständigen und Verfahrensbeistände im Vorfeld darauf achten kann.
Und das unser vorgenanntes Beispiel nicht nur graue Theorie ist, sondern durchaus gängige Praxis, zeigt sich an dem Beispiel der Sachverständigen Christiane Hertkorn und der Verfahrensbeiständing Monika Wendt, die gemeinsam ein Kinderheim leiten und die natürlich die entsprechende Auffassung vertreten, das alle Kinder in ihrem Kinderheim glücklich sind. Diese innere Einstellung, das die Kinder im Kinderheim besser aufgehoben sind, dürfte bei einer Kinderheimleitung verständlich sein.
Quelle: Kreisbote Garmisch Partenkirchen 05.04.2017
https://www.kreisbote.de/lokales/garmisch-partenkirchen/mauganest-mittenwald-8103867.html
Wer ein bisschen im Internet recherchiert, findet auch weitere Beispiele in denen Verfahrensbeistände und/oder Sacherständige nicht neutral sind, sondern Einkünfte dadurch erzielen, das die Kinder von ihren Eltern getrennt werden. Darüberhinaus dürfte es auch weitere Verfahrensbeistände geben, die dennoch einen Interessenskonflikt haben und beispielsweise kein Kinderheim leiten, aber vielleicht als Verfahrensbeistand oder Sachverständige dennoch dafür sorgen, das Kinder ins Heim kommen und dafür dann vielleicht als „Dankeschön“ für ein ordentliches Honorar eingeladen werden einen Vortrag in einem Kinderheim etc. zu halten und sie somit indirekt eine Belohnung dafür erhalten, das sie dem Kinderheim neue Kunden zuführen.
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