Yvonne Vekony ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Frankfurt und Umgebung
Yvonne Vekony ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Frankfurt am Main und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.
Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.
Adresse und Kontaktdaten Verfahrensbeistand Yvonne Vekony
Yvonne Vekony
Hasselhorstweg 41
60599 Frankfurt am Main
Telefon: 0171-4513120
Welche Aufgabe hat der Verfahrensbeistand?
Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes besteht darin, das Interesse des Kindes festzustellen und im Gericht zur Geltung zu bringen. Der Verfahrensbeistand ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes, ist aber gleichwohl Verfahrensbeteiligter im familiengerichtlichen Verfahren und kann als solcher z.b. ausdrücklich Rechtsmittel einlegen.
Was macht ein Verfahrensbeistand?
Wie der Verfahrensbeistand arbeitet ist nicht verbindlich vorgeschrieben. In der Regel nimmt der Verfahrensbeistand mit allen anderen Verfahrensbeteiligten (im Normalfall die Eltern) und dem Kind Kontakt auf und informiert sich was diese wollen. Darüberhinaus ist der Verfahrensbeistand auch bei der Anhörung des Kindes vor Gericht anwesend, da das Kind vom Gericht nicht ohne Verfahrensbeistand angehört werden darf.
Da der Verfahrensbeistand die Interessen des Kindes zum Ausdruck bringen soll, ist der Verfahrenbeistand auch bei den Gerichtsprozessen als Verfahrensbeteiligter zu laden.
Interessenkonflikt Verfahrensbeistand
Der Verfahrensbeistand bekommt in den meisten Fällen zusätzlich die Aufgabe übertragen, mit den Eltern Gespräche zu führen und an einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken. Dieses stellt an den Verfahrensbeistand hohe Anforderungen und ist verständlicherweise in den meisten Fällen sehr zeitintensiv und komplex da Eltern ja meistens nicht bei Gericht wären, wenn die Sache einfach wäre.
Da der Verfahrensbeistand pauschal vergütet wird, ist es für den Verfahrensbeistand lohnenswerter möglichst viele Fälle zu bearbeiten, anstatt sich viel Zeit für einzelne Fälle zu nehmen. Dadurch wird der Verfahrensbeistand in einen Konflikt gebracht. (Näheres hierzu unter https://www.vaterlos.eu/der-verfahrensbeistand-und-sein-interessenkonflikt/
Erfahrungsberichte Verfahrensbeistand Yvonne Vekony
Am 27.07.2020 hat das OLG Celle rechtskräftig entschieden, das eine Kritik an Sachverständigen in familiengerichtlichen Verfahren zulässig ist, da die Berichterstattung im öffentlichen Interesse ist. Was für Sachverständige gilt, gilt dementsprechend auch für Verfahrensbeistände. Aus diesem Grund haben wir eine Liste mit Verfahrensbeiständen gestartet, in die wir auch den Verfahrensbeistand Yvonne Vekony mit aufgenommen haben.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz hat uns mit Schreiben vom 28.07.2021 ebenfalls bestätigt, das die Veröffentlichung der in Rede stehenden personenbezogenen Daten der Verfahrensbeistände der Wahrung eines berechtigten Interessess dient. Als berechtigtes Interesse kommt jedes wirtschaftliche, rechtliche und ideele Interesse in Betracht. Rechtliche Interessen umfassen insbesondere Grundrechte der Europäischen Union (GRC). Art. 11 Abs 1 GRC schützt die Meinungsfreiheit. Unsere Website https://kindimmittelpunkt.de/verfahrensbeistand dient der Verwirklichung des Rechts auf Meinungsfreiheit, da sie (unter anderem) den Austausch Betroffener in Verfahren, in denen die aufgelisteten Verfahrensbeistände beteiligt waren bzw. sind, ermöglicht.
Gerne können Sie Ihre Erfahrungen mit dem Verfahrensbeistand Yvonne Vekony hier veröffentlichen.
- Welche Erfahrungen haben Sie mit Yvonne Vekony gemacht?
- Was hat dieser Verfahrensbeistand Ihrer Ansicht nach besonders gut gemacht?
- Oder gibt es negative Erfahrungen mit der Arbeit dieses Verfahrensbeistandes?
Selbstverständlich laden wir auch den Verfahrenbeistand Yvonne Vekony dazu ein, auf dieser Seite eigene Wünsche und Veränderungsvorschläge zu machen und sich an unseren Reformvorschlägen zu beteiligen. Dem Verfahrensbeistand steht es natürlich auch frei, sich zu etwaigen Kommentaren und Kritiken zu äussern.
Leider kann ich keine positive Erfahrung mit dieser Verfahrensbeiständin berichten. Sie zeigte von Anfang an keine neutrale Haltung, sondern ließ deutlich erkennen, dass sie stark parteiisch zugunsten der Mutter agierte. Der Vater wurde weder einbezogen noch angehört – seine Perspektive wurde vollständig ignoriert.
Besonders bedenklich empfand ich die abwertenden und rassistisch wirkenden Aussagen über den Vater, der keine deutschen Wurzeln hat. Solche Äußerungen haben in einem sensiblen familienrechtlichen Verfahren nichts zu suchen und werfen ernsthafte Fragen hinsichtlich ihrer professionellen Eignung auf.
Die Darstellung von Sachverhalten erfolgte einseitig und in Teilen sogar faktisch falsch. Eine Unterstützung oder ernsthafte Auseinandersetzung mit den Belangen des Vaters fand nicht statt. Auch der persönliche Eindruck war insgesamt sehr negativ: distanziert, wenig engagiert und in ihrem Auftreten alles andere als vertrauenserweckend.
Ich kann diese Verfahrensbeiständin daher nicht empfehlen.
Ein zutiefst primitiver Mensch, der lieber 2 Euro Parkgebühren spart, als sich um den Fall und die Kinder zu kümmern. Mitten im Gespräch rennt er weg, als er die Stadtpolizei sieht. Laut einem Psychologen schützt er außerdem eine Mutter, die nicht in der Lage ist, ein Kind zu erziehen, und körperliche Gewalt schadet den Kindern. Ich hoffe, ich finde eine Stelle, wo er zur Rechenschaft gezogen wird und keine weiteren Kinder mehr gefährdet.
Frau Vekony hat als verfahrenbeistand die Aufgabe, die Interessen des Kindes neutral, sorgfältig und unabhängig zu vertreten. Genau diese Neutralität habe ich in diesem Fall jedoch als nicht gegeben erlebt.
Im persönlichen Kontakt zeigte sich zunächst viel Verständnis, Besorgnis und der Eindruck, alle Seiten objektiv anhören zu wollen. Im gerichtlichen Verfahren stellte sich jedoch ein völlig anderes Bild dar: Dort wurde durchgehend Position zugunsten der Mutter bezogen, während sachliche, begründete und teils belegbare Argumente des Vaters keinerlei Berücksichtigung fanden.
Besonders problematisch ist, dass im schriftlichen Bericht Informationen enthalten sind, die nachweislich nicht korrekt sind oder wichtige Aspekte einseitig dargestellt bzw. ausgelassen wurden. Ein Bericht, der Grundlage gerichtlicher Entscheidungen ist, sollte höchste Sorgfalt und Neutralität erfüllen – genau das habe ich hier schmerzlich vermisst und ich zweifle an der Kompetenz dieser Dame in ihrer Aufgabe als Gerichtsbestand.
Zusätzlich irritierend ist, dass ähnliche Erfahrungen nicht nur von mir gemacht wurden. Sowohl andere Väter als auch Anwälte, die Väter vertreten haben, berichten unabhängig voneinander von vergleichbaren Vorgehensweisen: zunächst verständnisvoll im Gespräch, später klar einseitig im gerichtlichen Kontext. Wenn sich solche Eindrücke häufen, darf und muss man kritisch hinterfragen, wie unabhängig diese Rolle tatsächlich ausgeübt wird.
Ein Verfahrensbeistand sollte Brücken bauen und dem Kindeswohl dienen – nicht durch selektive Wahrnehmung, Ignorieren von Argumenten oder unzutreffende Darstellungen Vertrauen verspielen. Gerade in hochsensiblen familiengerichtlichen Verfahren ist Neutralität keine Option, sondern Pflicht.