Susanne Esser ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Düren und Umgebung
Susanne Esser ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Düren und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.
Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.
Patrick Wirtz ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Düren und Umgebung
Patrick Wirtz ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Düren und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.
Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.
In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit den möglichen Interessenkonflikten von Verfahrensbeiständen und Sachverständigen im Familienrecht.
Verfahrensbeistände und Sachverständige sind in der Regel selbständige Unternehmer, die in ihrer Funktion als Verfahrensbeistand oder als Sachverständige zunächst Geld verdienen. Daran ist grundsätzlich nichts daran auszusetzen. Auch meine Autowerkstatt verdient nur Geld, wenn sie mein Auto repariert und mein Lebensmittelmarkt um die Ecke verdient auch nur dann Geld, wenn er mir Lebensmittel verkauft.
Allerdings führt dies zu verschiedenen Interessenkonflikten.
1. Interessenkonflikt der Verfahrensbeistände und Sachverständigen: Die Abhängigkeit vom Gericht
Der offensichtlichste Interessenkonflikt besteht in der Abhängigkeit des Sachverständigen und des Verfahrensbeistandes durch das Familiengericht. Liefert der Sachverständige wiederholt Gutachten ab, die dem Familiengericht nicht gefallen, läuft der Sachverständige Gefahr, keine Aufträge vom Gericht mehr zu erhalten. Auch der Verfahrensbeistand ist davon abhängig, das das Familiengericht ihn bestellt. Der Verfahrensbeistand hat verschiedene Möglichkeiten, im gerichtlichen Verfahren zu agieren, traut sich dieses meistens jedoch nicht, da er dann ebenfalls vom Gericht nicht wieder bestellt werden könnte. Wir werden hierzu in Kürze nochmal einen gesonderten Artikel erfassen, um auf diesen Punkt detaillierter einzugehen.
2. Interessenkonflikt der Verfahrensbeistände und Sachverständigen: Eine Befriedung des Verfahrens schadet dem Geschäft
Ein weiterer grosser Interessenkonflikt der Verfahrensbeistände und Sachverständigen besteht darin, das eine Befriedung der Eltern dem Geschäft schadet. Ähnlich wie in einem Krieg die Waffenlieferanten von der Fortführung des Krieges profitieren, profitieren auch Verfahrensbeistände und Sachverständige von einer Fortführung der familienrechtlichen Auseinandersetzung, weil ihnen Folgeaufträge gesichert sind. Wie lukrativ dieses ist, haben wir bereits 2016 in einem Beitrag auf der Seite vaterlos.eu an einem Beispiel veröffentlicht, das Sie -hier- abrufen können.
3. Interessenkonflikt der Verfahrensbeistände und Sachverständigen: Verfahrensbeistände und Sachverständige können sich selbst für Folgeaufträge empfehlen.
Der dritte Interessenkonflikt besteht darin, das sowohl Gutachter als auch Verfahrensbeistände entsprechende Empfehlungen aussprechen können, die mit Kosten auf der einen Seite und mit Einkünften auf der anderen Seite verbunden sind.
Beispielsweise gibt es Verfahrensbeistände oder Sachverständige, die gleichzeitig als Ergänzungspfleger arbeiten oder von Einrichtungen bezahlt werden, die an der Fremdunterbringung von Kindern Geld verdienen. Wer an solchen Jugendhilfeeinrichtungen beteiligt ist, profitiert also davon, das er/sie entsprechende Empfehlungen ausspricht. Das ist in etwa so, als ob Ihr Hausarzt Großaktionär bei einem Pharmaunternehmen wäre. Was glauben Sie, wie neutral seine Empfehlungen wären?
Aber auch wer nicht an solchen Jugendhilfeeinrichtungen beteiligt ist, sondern als Arbeitnehmer oder Subunternehmer auf der Vergütungsliste solcher Jugendhilfeeinrichtungen steht, ist unserer Meinung nach einem möglichen Interessenkonflikt ausgesetzt.
Leider sind Verfahrensbeistände und Sachverständige bisher nicht verpflichtet, über solche potentiellen Interessenkonflikte aufzuklären. Deswegen haben wir uns dazu entschlossen, solche potentiellen Interessenkonflikte offenzulegen.
Alle Verfahrensbeistände und Sachverständige stehen in einem Interessenkonflikt
Wie wir zuvor schon geschrieben haben, sind alle Verfahrensbeistände und Gutachter einer entsprechenden Interessenkollision ausgesetzt. Im nachfolgenden möchten wir Ihnen jedoch einige (unserer Meinung nach) besondere Interessenskonflikte aufzeigen, in denen Sachverständige und Gutachter dem zuletzt beschriebenen Interessenkonflikt ausgesetzt sind.
Das Albert Schweitzer Kinderdorf Hessen e.V. wird als Jugendhilfeeinrichtung öffentlich subventioniert. Hier besteht die Gefahr einerseits das die Gutachterin direkt die Herausnahme des Kindes aus dem elterlichen Haushalt empfiehlt oder aber zumindest den Konflikt auf Elternebene verschärft, da von einer Herausnahme des Kindes aus dem elterlichen Haushalt die Daseinsberechtigung des Schweitzer Kinderdorf Hessen e.V. aufrecht erhalten würde. Siehe auch: https://ask-hessen.de/ueber-uns/kinderdoerfer-hanau-wetzlar
Dem Verfahrensbeistand kann unter anderem die Aufgabe übertragen werden, mit den Eltern und weiteren Beteiligten am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken (siehe § 158b FamFG ) Hierfür erhält er auch eine gesonderte Vergütung (siehe § 158c FamFG) Schafft der Verfahrensbeistand nicht, das der Konflikt befriedet wird, kann es auch sein, das ein Umgangspfleger benötigt wird. Zufälligerweise ist Herr von Roth auch gleichzeitig Verfahrenspfleger, so jedenfalls war es auf seiner Internetseite zu lesen. Quelle: https://www.assistenzbuero-vonroth.com/
Hier hat der Verfahrensbeistand David von Roth zumindest grundsätzlich die Möglichkeit, sich selbst als Umgangspfleger vorzuschlagen, oder aber sich mit einem anderen Umgangspfleger (der dann vielleicht auch als Verfahrensbeistand arbeitet) gegenseitig Aufträge zuzuschieben.
Patrick Wirtz und Sabine Esser sind beide Teil des Vereins Denken und Handeln in Systemen e.V. In diesem Verein bieten sie unter anderem Ergänzungspflegschaften und begleitete Umgänge an. Darüber hinaus werden die Vereinsmitglieder gerne als Sachverständige tätig. Bisher arbeitete der Verein unter anderem für die Familiengerichte in Köln, Bergheim, Prüm, Kerpen, Mönchengladbach-Rheydt, Moers, Jülich, Aachen, Eschweiler und das Oberlandesgericht in Köln. Als Verfahrensbeistand können sie einen Gutachter des eigenen Vereins empfehlen, der dann wiederum ein anderes Vereinsmitglied zur Durchführung von Ergänzungspflegschaften empfehlen kann. Dass hierbei ein Interessenkonflikt vorhanden ist, ist offensichtlich. Quelle: eigene Recherchen + Internetseite des Vereins: https://wirtz82.wixsite.com/duhis-1/familiengericht
Auch die Verfahrensbeiständin Frau Heydecke bietet neben ihrer Tätigkeit als Verfahrensbeiständin Umgangspflegschaften, Umgangsbegleitungen und Vormundschaften an. Auch hier besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Frau Heydecke sich positiv zu Gunsten beispielsweise von Umgangspflegschaften oder Umgangsbegleitungen aussprechen könnte, weil sie selbst davon profitieren könnte. Dies gilt auch dann, wenn die Aufträge nicht direkt an sie vergeben werden. Schließlich ist es möglich, das sich Verfahrensbeistände, die gleichzeitig solche weitere Leistungen anbieten, sich gegenseitig bei Gericht für solche Leistungen empfehlen.
Die Sachverständige Kathrin Straßer hat sich mit anderen Psychologen zu einem Team zusammengeschlossen. Dieses Team ist im Partnerschaftsregister beim Amtsgericht Saarbrücken offiziell eingetragen . Frau Straßer kann als Gutachterin genau die Leistungen empfehlen, die dann von ihr und ihrem Team angeboten werden, so dass sie genau von den Leistungen profitieren kann, die sie empfiehlt. Eine der Leistungen ist beispielsweise die Unterbringung von Kindern, die zuvor aus dem Elternhaus herausgenommen wurden. Folgende Leistungen werden unter anderem von Frau Straßer und ihrem Team zusätzliche angeboten: Familien- und Jugendhilfe im Auftrag der Jugendämter Stationäre Aufnahme von Kindern im Grundschulalter Umgangspflegschaften Alles Leistungen, die zuvor von der Gutachterin empfohlen werden können. Wie gut das Geschäft läuft, zeigt sich daran, dass demnächst eine weitere Wohngruppe eröffnet werden soll. Quelle: eigene Recherchen, Interviews mit zahlreichen Betroffenen und ein Blick auf die Internetseite http://www.swipp.eu/leistungen.html http://www.swipp.eu/team.html
Folgt
weitere Verfahrensbeistände mit offensichtlichen Interessenkonflikten folgen in Kürze
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weitere Verfahrensbeistände mit offensichtlichen Interessenkonflikten folgen in Kürze
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weitere Verfahrensbeistände mit offensichtlichen Interessenkonflikten folgen in Kürze
Gibt es weitere Verfahrensbeistände und Sachverständige, die Interessenskonflikte haben
Ja, wir sind uns sicher, das es auch bei weiteren Verfahrensbeiständen und Sachverständigen entsprechende Interessenkonflikte gibt. Einige Verfahrensbeistände und Sachverständige versuchen diese zu verschleiern, indem sie beispielsweise nicht offiziell in Erscheinung treten. Manche lassen sich beispielsweise nur für einen Vortrag engagieren, für den sie dann eine entsprechende Zahlung erhalten. Rein zufällig sind es dann die Einrichtungen, die von den Verfahrensbeiständen und Sachverständigen empfohlen werden. Wenn Ihnen weitere Fälle bekannt sind, in denen Verfahrensbeistände und Sachverständige einem Interessenkonflikt unterliegen, können Sie gerne die Kommentarfunktion am Ende der Seite nutzen und diese Liste eigenständig ergänzen.
Gerne können Sie unseren oben genannten Beispielen folgen. Wichtig ist, den Verfahrensbeistand / Sachverständigen klar zu benennen und auch klar zu benennen, welcher Interessenkonflikt vorliegt.
Profitieren alle Verfahrensbeistände und Sachverständigen von dem, was sie empfehlen?
Glücklicherweise nicht. Leider ist auf den ersten Blick nicht erkennbar, welche Sachverständigen und Verfahrensbeistände Einnahmen erzielen aus den Empfehlungen, die sie dem Gericht unterbreiten und welche Verfahrensbeistände seriös arbeiten. Hier muss der Gesetzgeber für mehr Transparenz sorgen, in dem Verfahrensbeistände und Sachverständige zu verpflichten, entsprechende Interessenkonflikte offenzulegen. Und auch die Richter und Richterinnen sollten zukünftig darauf achten, die Verfahrensbeistände und Sachverständigen zu beauftragen, bei denen es keine Interessenkonflikte gibt.
Kerstin Heuke ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Hoyerswerda und Umgebung
Kerstin Heuke ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Hoyerswerda und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.
Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.
Sybille Kümmel ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Neuenhagen und Umgebung
Sybille Kümmel ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Neuenhagen und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.
Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.
Anika Hannemann ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Berlin und Umgebung
Anika Hannemann ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Berlin und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.
Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.
Kerstin Hillmann ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Hamburg und Umgebung
Kerstin Hillmann ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Hamburg und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.
Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.
Ingrid Heydecke ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Mossautal und Umgebung
Ingrid Heydecke ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Mossautal und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.
Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.
Peter Pletz ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Bremerhaven und Umgebung
Peter Pletz ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Bremerhaven und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.
Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.
Agnes Kreuzer ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Lohmar und Umgebung
Agnes Kreuzer ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Lohmar und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.
Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.