Interessenkonflikte Verfahrensbeistände und Sachverständige im Familienrecht

In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit den möglichen Interessenkonflikten von Verfahrensbeiständen und Sachverständigen im Familienrecht. 

Verfahrensbeistände und Sachverständige sind in der Regel selbständige Unternehmer, die in ihrer Funktion als Verfahrensbeistand oder als Sachverständige zunächst Geld verdienen. Daran ist grundsätzlich nichts daran auszusetzen. Auch meine Autowerkstatt verdient nur Geld, wenn sie mein Auto repariert und mein Lebensmittelmarkt um die Ecke verdient auch nur dann Geld, wenn er mir Lebensmittel verkauft. 

Allerdings führt dies zu verschiedenen Interessenkonflikten.

1. Interessenkonflikt der Verfahrensbeistände und Sachverständigen: Die Abhängigkeit vom Gericht

Der offensichtlichste Interessenkonflikt besteht in der Abhängigkeit des Sachverständigen und des Verfahrensbeistandes durch das Familiengericht. Liefert der Sachverständige wiederholt Gutachten ab, die dem Familiengericht nicht gefallen, läuft der Sachverständige Gefahr, keine Aufträge vom Gericht mehr zu erhalten. Auch der Verfahrensbeistand ist davon abhängig, das das Familiengericht ihn bestellt. Der Verfahrensbeistand hat verschiedene Möglichkeiten, im gerichtlichen Verfahren zu agieren, traut sich dieses meistens jedoch nicht, da er dann ebenfalls vom Gericht nicht wieder bestellt werden könnte. Wir werden hierzu in Kürze nochmal einen gesonderten Artikel erfassen, um auf diesen Punkt detaillierter einzugehen.

2. Interessenkonflikt der Verfahrensbeistände und Sachverständigen: Eine Befriedung des Verfahrens schadet dem Geschäft

Ein weiterer grosser Interessenkonflikt der Verfahrensbeistände und Sachverständigen besteht darin, das eine Befriedung der Eltern dem Geschäft schadet. Ähnlich wie in einem Krieg die Waffenlieferanten von der Fortführung des Krieges profitieren, profitieren auch Verfahrensbeistände und Sachverständige von einer Fortführung der familienrechtlichen Auseinandersetzung, weil ihnen Folgeaufträge gesichert sind. Wie lukrativ dieses ist, haben wir bereits 2016 in einem Beitrag auf der Seite vaterlos.eu an einem Beispiel veröffentlicht, das Sie -hier- abrufen können.

3. Interessenkonflikt der Verfahrensbeistände und Sachverständigen: Verfahrensbeistände und Sachverständige können sich selbst für Folgeaufträge empfehlen. 

Der dritte Interessenkonflikt besteht darin, das sowohl Gutachter als auch Verfahrensbeistände entsprechende Empfehlungen aussprechen können, die mit Kosten auf der einen Seite und mit Einkünften auf der anderen Seite verbunden sind. 

Beispielsweise gibt es Verfahrensbeistände oder Sachverständige, die gleichzeitig als Ergänzungspfleger arbeiten oder von Einrichtungen bezahlt werden, die an der Fremdunterbringung von Kindern Geld verdienen. Wer an solchen Jugendhilfeeinrichtungen beteiligt ist, profitiert also davon, das er/sie entsprechende Empfehlungen ausspricht. Das ist in etwa so, als ob Ihr Hausarzt Großaktionär bei einem Pharmaunternehmen wäre. Was glauben Sie, wie neutral seine Empfehlungen wären? 

Aber auch wer nicht an solchen Jugendhilfeeinrichtungen beteiligt ist, sondern als Arbeitnehmer oder Subunternehmer auf der Vergütungsliste solcher Jugendhilfeeinrichtungen steht, ist unserer Meinung nach einem möglichen Interessenkonflikt ausgesetzt. 

Leider sind Verfahrensbeistände und Sachverständige bisher nicht verpflichtet, über solche potentiellen Interessenkonflikte aufzuklären. Deswegen haben wir uns dazu entschlossen, solche potentiellen Interessenkonflikte offenzulegen.

Alle Verfahrensbeistände und Sachverständige stehen in einem Interessenkonflikt

Wie wir zuvor schon geschrieben haben, sind alle Verfahrensbeistände und Gutachter einer entsprechenden Interessenkollision ausgesetzt. Im nachfolgenden möchten wir Ihnen jedoch einige (unserer Meinung nach) besondere Interessenskonflikte aufzeigen, in denen Sachverständige und Gutachter dem zuletzt beschriebenen Interessenkonflikt ausgesetzt sind.

Name und Funktionmöglicher Interessenkonflikte
Carmen Knittel
Verfahrensbeistand
verfahrensbeistand/carmen-knittel/
Frau Knittel arbeitet nicht nur als Verfahrensbeistand, sondern gehört auch zum Team der AgilEvent GmbH, die ihr Geld unter anderem mit der Herausnahme von Kindern aus dem elterlichen Umfeld (Wohngruppe) verdient und auch weitere Hilfen zur Erziehung anbietet.
Die Agilevent GmbH wies zum 31.12.2021 eine Bilanzsumme von über 600 Tsd € aus.
Quellen:
https://www.northdata.de/AgilEvent+GmbH,+Zell+a.+Harmersbach/Amtsgericht+Freiburg+HRB+480432
https://www.agilevent.de/index.php/menschen/in-hilfen-zur-erziehung
https://www.agilevent.de/index.php/wir/team
Christina Herr
Sachverständige
Gutachterin im Familienrecht
vaterlos.eu/christina-herr/
Frau Herr ist gleichzeitig die Erziehungsleiterin des Albert Schweitzer Kinderdorf Hessen e.V., welches Geld mit der Herausnahme der Kinder aus elterlichen Haushalten verdient.
Quelle: https://ask-hessen.de/user/pages/05.downloads/ASK_KIK_03_2015_RZ.pdf

Das Albert Schweitzer Kinderdorf Hessen e.V. wird als Jugendhilfeeinrichtung öffentlich subventioniert. Hier besteht die Gefahr einerseits das die Gutachterin direkt die Herausnahme des Kindes aus dem elterlichen Haushalt empfiehlt oder aber zumindest den Konflikt auf Elternebene verschärft, da von einer Herausnahme des Kindes aus dem elterlichen Haushalt die Daseinsberechtigung des Schweitzer Kinderdorf Hessen e.V. aufrecht erhalten würde.
Siehe auch: https://ask-hessen.de/ueber-uns/kinderdoerfer-hanau-wetzlar
David von Roth
Verfahrensbeistand
verfahrensbeistand/david-von-roth/
Dem Verfahrensbeistand kann unter anderem die Aufgabe übertragen werden, mit den Eltern und weiteren Beteiligten am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken (siehe § 158b FamFG ) Hierfür erhält er auch eine gesonderte Vergütung (siehe § 158c FamFG)
Schafft der Verfahrensbeistand nicht, das der Konflikt befriedet wird, kann es auch sein, das ein Umgangspfleger benötigt wird.
Zufälligerweise ist Herr von Roth auch gleichzeitig Verfahrenspfleger, so jedenfalls war es auf seiner Internetseite zu lesen.
Quelle: https://www.assistenzbuero-vonroth.com/

Hier hat der Verfahrensbeistand David von Roth zumindest grundsätzlich die Möglichkeit, sich selbst als Umgangspfleger vorzuschlagen, oder aber sich mit einem anderen Umgangspfleger (der dann vielleicht auch als Verfahrensbeistand arbeitet) gegenseitig Aufträge zuzuschieben.



Susanne Esser
Verfahrensbeistand
verfahrensbeistand/susanne-esser/

und

Patrick Wirtz
Verfahrensbeistand
verfahrensbeistand/susanne-esser/
Patrick Wirtz und Sabine Esser sind beide Teil des Vereins Denken und Handeln in Systemen e.V.
In diesem Verein bieten sie unter anderem Ergänzungspflegschaften und begleitete Umgänge an. Darüber hinaus werden die Vereinsmitglieder gerne als Sachverständige tätig.
Bisher arbeitete der Verein unter anderem für die Familiengerichte in Köln, Bergheim, Prüm, Kerpen, Mönchengladbach-Rheydt, Moers, Jülich, Aachen, Eschweiler und das Oberlandesgericht in Köln.
Als Verfahrensbeistand können sie einen Gutachter des eigenen Vereins empfehlen, der dann wiederum ein anderes Vereinsmitglied zur Durchführung von Ergänzungspflegschaften empfehlen kann. Dass hierbei ein Interessenkonflikt vorhanden ist, ist offensichtlich.
Quelle: eigene Recherchen + Internetseite des Vereins:
https://wirtz82.wixsite.com/duhis-1/familiengericht


Ingrid Heydecke
Verfahrensbeistand
verfahrensbeistand/ingrid-heydecke/
Auch die Verfahrensbeiständin Frau Heydecke bietet neben ihrer Tätigkeit als Verfahrensbeiständin Umgangspflegschaften, Umgangsbegleitungen und Vormundschaften an. Auch hier besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Frau Heydecke sich positiv zu Gunsten beispielsweise von Umgangspflegschaften oder Umgangsbegleitungen aussprechen könnte, weil sie selbst davon profitieren könnte. Dies gilt auch dann, wenn die Aufträge nicht direkt an sie vergeben werden. Schließlich ist es möglich, das sich Verfahrensbeistände, die gleichzeitig solche weitere Leistungen anbieten, sich gegenseitig bei Gericht für solche Leistungen empfehlen.

Quelle: eigene Recherchen / Meldung von Nutzern und https://www.11880.com/branchenbuch/mossautal/061460680B101241037/ingrid-heydecke-berufsbetreuerin.html
Monika Hewing
Sachverständige
vaterlos.eu/monika-hewing-2/
Auch die Gutachterin Monika Hewing befindet sich unserer Meinung nach in einem Interessenkonflikt.
Frau Hewing ist Mitarbeiterin des Caritas Kinder- und Jugendheims in Rheine. Das Kinder- und Jugendheim Rheine profitiert ebenfalls davon, dass Kinder von ihren Eltern getrennt werden.
Quelle: Broschüre der Caritas Rheine Seite 35
https://www.caritas-rheine.de/cms/contents/caritas-rheinede/medien/dokumente/hilfenundangebote/kinderjugendlicheund/konzeptbeteiligung/konzept_beteiligung.pdf?d=a&f=pdf
Wenn Eltern etwas gegen die Fremdunterbringung vorzubringen haben, kann sie sich mit ihren guten Kontakten bei Gericht oder vielleicht sogar als Gutachterin gegen die Einwände wehren. Gleichzeitig wird Frau Hewing auch als Mitarbeiterin des Beschwerdemanagements aufgeführt.
https://www.caritas-rheine.de/hilfeundberatung/kinderjugendlicheundfamilien/caritaskinderundjugendheim/beschwerdemanagement
Möglicherweise ist Frau Hewing auch mit Herrn Udo Hewing verwandt, der im Jugendhilfeausschuss sitzt und quasi (mit-)verantwortlich ist, das die Caritas finanzielle Zuwendungen erhält.
https://gruene-rheine.de/2021/09/03/expertinnengespraech-im-kinder-jugendheim-rheine-mit-alex-schoo/
Dr Sybille Kurz-Kümmerle
Gutachterin
www.vaterlos.eu/dr-sybille-kurz-kuemmerle/
Die Sachverständige Dr Sybille Kurz-Kümmerle arbeitet als Sachverständige und empfiehlt dort z.B. begleitete Umgänge, die sie über eine entsprechende GmbH praktischerweise auch anbietet.
https://web2.cylex.de/firma-home/dr–sibylle-kurz-kuemmerle-gmbh-5167600.html
Kathrin Straßer
Gutachterin
vaterlos.eu/kathrin-strasser/
Die Sachverständige Kathrin Straßer hat sich mit anderen Psychologen zu einem Team zusammengeschlossen. Dieses Team ist im Partnerschaftsregister beim Amtsgericht Saarbrücken offiziell eingetragen .
Frau Straßer kann als Gutachterin genau die Leistungen empfehlen, die dann von ihr und ihrem Team angeboten werden, so dass sie genau von den Leistungen profitieren kann, die sie empfiehlt. Eine der Leistungen ist beispielsweise die Unterbringung von Kindern, die zuvor aus dem Elternhaus herausgenommen wurden.
Folgende Leistungen werden unter anderem von Frau Straßer und ihrem Team zusätzliche angeboten:
Familien- und Jugendhilfe im Auftrag der Jugendämter
Stationäre Aufnahme von Kindern im Grundschulalter
Umgangspflegschaften
Alles Leistungen, die zuvor von der Gutachterin empfohlen werden können. Wie gut das Geschäft läuft, zeigt sich daran, dass demnächst eine weitere Wohngruppe eröffnet werden soll.
Quelle: eigene Recherchen, Interviews mit zahlreichen Betroffenen und ein Blick auf die Internetseite
http://www.swipp.eu/leistungen.html
http://www.swipp.eu/team.html
Folgtweitere Verfahrensbeistände mit offensichtlichen Interessenkonflikten folgen in Kürze
Folgtweitere Verfahrensbeistände mit offensichtlichen Interessenkonflikten folgen in Kürze
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Gibt es weitere Verfahrensbeistände und Sachverständige, die Interessenskonflikte haben

Ja, wir sind uns sicher, das es auch bei weiteren Verfahrensbeiständen und Sachverständigen entsprechende Interessenkonflikte gibt. Einige Verfahrensbeistände und Sachverständige versuchen diese zu verschleiern, indem sie beispielsweise nicht offiziell in Erscheinung treten. Manche lassen sich beispielsweise nur für einen Vortrag engagieren, für den sie dann eine entsprechende Zahlung erhalten. Rein zufällig sind es dann die Einrichtungen, die von den Verfahrensbeiständen und Sachverständigen empfohlen werden. Wenn Ihnen weitere Fälle bekannt sind, in denen Verfahrensbeistände und Sachverständige einem Interessenkonflikt unterliegen, können Sie gerne die Kommentarfunktion am Ende der Seite nutzen und diese Liste eigenständig ergänzen.

Gerne können Sie unseren oben genannten Beispielen folgen. Wichtig ist, den Verfahrensbeistand / Sachverständigen klar zu benennen und auch klar zu benennen, welcher Interessenkonflikt vorliegt.

Profitieren alle Verfahrensbeistände und Sachverständigen von dem, was sie empfehlen?

Glücklicherweise nicht. Leider ist auf den ersten Blick nicht erkennbar, welche Sachverständigen und Verfahrensbeistände Einnahmen erzielen aus den Empfehlungen, die sie dem Gericht unterbreiten und welche Verfahrensbeistände seriös arbeiten. Hier muss der Gesetzgeber für mehr Transparenz sorgen, in dem Verfahrensbeistände und Sachverständige zu verpflichten, entsprechende Interessenkonflikte offenzulegen. Und auch die Richter und Richterinnen sollten zukünftig darauf achten, die Verfahrensbeistände und Sachverständigen zu beauftragen, bei denen es keine Interessenkonflikte gibt.

3 thoughts on “Interessenkonflikte Verfahrensbeistände und Sachverständige im Familienrecht

  1. Simon Juni 30, 2023 at 12:56 pm

    Ich finde es sehr gut und wichtig, dass auf diese Interessenskonflikte aufmerksam gemacht wird! Auch selbstständig arbeitende UmgangsbegleiterInnen und ErgänzungspflegerInnen, ( u. U. vom Gericht bestellt und von den Eltern selbst zu bezahlen sind) , befinden sich in einem Interessenkonflikt. Einzig und allein schon durch die Tatsache, dass sie bezahlende Klienten verlieren, wenn sie dem Gericht melden würden, dass sie nicht mehr benötigt werden. So werden immer wieder Gründe gesucht , damit die bestehende Pflegschaft unbedingt weiter verlängert werden muss, auch wenn dies bei objektiver Betrachtung tatsächlich nicht nötig wäre. Zuletzt wurde schon argumentiert, dass eine Verlängerung rein zur Prävention erforderlich ist…

  2. M.E. Juli 1, 2023 at 12:31 pm

    Gesellschaft für sozialpädagogische Hilfen GbR, Schwäbisch Gmünd
    http://www.gfsh.de/impressum/index.php
    Diese Gesellschaft arbeitet eng mit Jugendamt und Familiengericht Schwäbisch Gmünd zusammen.
    Sie fungiert als Verfahrensbeistand und ganz zufällig bietet sie auch alle Leistungen an, die JAmt/FamGer in einem solchen Verfahren anordnen können.
    Aktuelles Beispiel: 2022 schlägt Jugendamt Gmünd den Eltern ein einjähriges Familienhilfsprogramm bei der GFSH bei. Eltern lehnen ab, da Vorschlag nicht sinnvoll. Jugendamt insistiert, Konflikt eskaliert bis vors Familiengericht. FamGer bestellt die GFSH sowohl zur Begutachtung der Familie, als auch zum Verfahrensbeistand für die Familie. GFSH begutachtet Familie und kommt, wenig überraschend, zum Ergebnis: Familienhilfsprogramm der GFSH und weitere Begutachtung notwendig. Familiengericht und Jugendamt beschließen entsprechend und bürden die Kosten der ersten Begutachtung 2022 (knapp über 1.000€) vollumfänglich der Familie auf.

  3. M.E. Juli 1, 2023 at 12:58 pm

    Zustand in 2023:
    Familie wurde gegen ihren erklärten Willen zum einjährigen Familienhilfsprogramm gezwungen, das von der GFSH durchgeführt wird. Nutzen gleich Null, dafür Streß und Unfrieden durch wöchentliche Hausbesuche durch den einstigen Verfahrensgegner.
    Familie muss sich erneuter Begutachtung durch neuen Gutachter stellen (diesmal GAST Stuttgart, mehrere Termine in Pfingst- und Sommerferien bis in den Herbst hinein, vorauss. Kosten 5.000-6.000€) und auch diese Kosten komplett selbst tragen.

    Das macht sprachlos. Man dachte ja bisher, in einem Rechtsstaat zu leben, in dem so grundlegende Prinzipien beachtet würden wie Verhältnismäßigkeit, Kindes- und Elternwillen, Unabhängigkeit, Ausschluss von Interessenskonflikten, Kostenaufteilung nach Verursacher- oder Bestellerprinzip…?

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