Nach der Ankündigung des neuen Justizministers Dr. Buschmann (FDP) über eine groß angelegte Reform des Familienrechts, die bis zur Sommerpause vorliegen soll, gab es mehrere Interessierte die Herrn Dr. Buschmann persönlich angeschrieben haben und nach den Plänen und den aktuellem Status gefragt haben.
Der diesbezügliche Schriftverkehr liegt uns vor. In einer Anfrage wurde unter anderem nachgefragt, inwieweit die seit Jahren immer wieder zurückgehaltene wissenschaftliche „Petra-Studie“ Eingang in die neue Familienrechtsreform findet. Ebenfalls wurde auf die Entscheidung vom 02.10.2015 der parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg hingewiesen in der alle Mitgliedsstaaten aufgefordert wurden, die Doppelresidenz/Wechselmodell, also die Betreuung von Trennungskindern durch beide Elternteile als bevorzugtes Modell im Gesetz zu verankern. (Die Resolution wurde mit 46 Stimmen dafür, 0 Gegenstimmen und 2 Abwesenden einstimmig verabschiedet und soll von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.)
Auch hier wurde gefragt, inwieweit diese Resolution Eingang in die Familienrechtsreform findet.
Zusätzlich wurde der Justizminister auf die VN-Kinderrechtskonvention hingewiesen, die letztlich auch Leitbild für den Europarat war.
Trennungsfamilien stehen in vielerlei Hinsicht im Fokus der Bundesregierung.
In der Ministeriumsantwort heisst es (im Original):
„Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben sich im Rahmen des Koalitonsvertrags auf eine Vielzahl von Vorhaben zur Modernisierung des Familienrechts geeinigt. Diese lassen sich nicht in einem Schwung verwirklichen, sondern nur Schritt für Schritt. Die ersten Schritte werden wir jetzt gehen. Noch bevor die Sommerferien beginnen, werden wir erste konkrete Reformvorschläge präsentieren.
Bei unseren Reformüberlegungen werden wir auch Studienergebnisse einbeziehen. Soweit Sie die „Petra-Studie“ ansprechen, gehen wir davon aus, das Sie die vom Bundesfamilienministerium 2015 in Auftrag gegebene Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ meinen. Die Ergebnisse dieser Studie sind hier noch nicht bekannt. Ob die Erkenntnisse aus den Daten für die Finalisierung und Veröffentlichung der Studie genutzt werden dürfen wird derzeit gerichtlich geklärt.“
Noch bevor die Sommerferien beginnen, werden wir erste konkrete Reformvorschläge präsentieren.
„Ihr auch in der Resolution 2079(2015) formuliertes Anliegen, eine gleichberechtigte und partnerschaftliche Betreuung der Kinder auch nach der Trennung zu ermöglichen, teile ich. Allen Familien soll eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglicht werden. Dafür sollen die erforderlichen Bedingungen geschaffen werden. Wir haben es uns für diese Legislaturperiode daher zum Ziel gemacht, die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung unter anderem dadurch zu fördern, dass die umgangs- und betreuungsbedingten Merhbelastungen im Sozial-und Steuerrecht besser berücksichtigt werden. Gemeinsam mit den Ländern verfolgen wir zudem das Ziel, die Erziehungs, sowie Trennungs- und Konfliktberatung zu verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt zu stellen. Diese Ziele zeigen Ihnen unsere Ambitionen für diese Legislaturperiode.“
Herausforderung liegt darin, die Bedürfnisse des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen
„Wie sich diese Ziele im Einzelnen umsetzen lassen, werden wir in der nächsten Zeit zunächst auf der Fachebene des Bundesministeriums der Justiz erarbeiten. In unsere Überlegungen werden wir miteinbeziehen, welcher Regelungen es bedarf, um eine partnerschaftliche Betreuung („Wechselmodell“) stärker zu fördern. Wir werden uns auch damit beschäftigen, wie wir sicherstellen können, dass das Kind gesunde Bindungen zu beiden ELtern und weiteren Bezugspersonen aufbauen und erhalten kann, durch welche Instrumente Eltern mehr Autonomie in der Gestaltung der Eltern-Kind-Beziehung erhalten und auf welche Weise Eltern noch besser darin unterstützt werden können, Erziehungskonzepte einvernehmlich zu erarbeiten und Meinungsverschiedenheiten aufzulösen. Bei alledem liegt die Herausforderung des Kindschaftsrechts darin, über die Individualinteressen der Eltern und weiterer erwachsender Personen hinaus in erster Linie das Kind mit seinen eigenen Rechten, Ressourcen und Bedürfnissen in den Mittelpunkt zu stellen. Neben der Reform des Kindschaftsrechts arbeiten wir zurzeit übrigens auch an einer Reform des Kindesunterhalts. Die Trennungsfamilien stehen mithin in vielerlei Hinsicht im Fokus dieser Bundesregierung.“
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Bei unseren Reformüberlegungen werden wir auch Studienergebnisse einbeziehen. Soweit Sie die „Petra-Studie“ ansprechen, gehen wir davon aus, das Sie die vom Bundesfamilienministerium 2015 in Auftrag gegebene Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ meinen. Die Ergebnisse dieser Studie sind hier noch nicht bekannt. Ob die Erkenntnisse aus den Daten für die Finalisierung und Veröffentlichung der Studie genutzt werden dürfen wird derzeit gerichtlich geklärt.“
Es mag ja durchaus lobenswert sein das sich unser derzeitige Justizminister Herr Dr. Buschmann (FDP) nun verstärkt dafür einsetzt nun endlich hier längst überfällige Reformen im Familienrecht umzusetzen.
Allerdings frage ich mich was in Bezug auf die „Petra-Studie“ noch alles gerichtlich geklärt werden muss?
Die Ergebnisse sollen angeblich noch IMMER nicht bekannt sein?
Wer das glaubt der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann.
Pure Verschleierungstaktik…..nichts weiter.
Und lieber Herr Dr. Buschmann lassen sie sich bitte nicht von den Ministerinnen von der SPD und den Grünen dreinreden oder beinflussen!
Und wenn jemals diese Studie endlich veröffentlicht werden sollte dann bitte in der „unbearbeiteten“ bzw. „unverfälschten“ Verfassung.
Das sollte ihnen die Steuerzahler wert sein die dies schließlich finanziert haben.
Die Hammer-Studie kommt zu dem Schluss, dass das Wechselmodell für die Kinder schädlich ist da diese (wie eigentlich jeder wissen müsste der sich mal mit Kinderpsychologie befasst hat) für eine gedeihliche Entwicklung eine stabilie Umgebung benötigen. Und wenn es dann schief geht wird die Schuld dafür der Mutter angelastet. Sie hätte ja dafür sorgen müssen dass das Kind nicht unter dem ständigen Wechsel der Bezugspersonen leidet. Wahrscheinlich sind es dann im Endeffekt die Kinder die falsch sind weil sie einfach nicht so funktionieren wie gewünscht…
Zum Thema Inobhutnahme wo laut der Hammer-Studie das Familienrecht und noch viel mehr seine Ausübung durch die Familiengerichte und Jugendämter nicht nur menschenrechts- sowie verfassungs- und frauenfeindlich ist sondern vor allem kindeswohlgefährdent (eine Einschätzung die sogar der Hochkommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen teilt) verliert diese Stellungnahme nicht ein einziges Wort. Dabei wären hier die Reformen am dringlichsten damit mehrere zigtausend Kindern nicht weiter unter der Trennung von ihren Familien leiden müssen sondern endlich dorthin zurückkehren können!
Die sogenannte „Hammerstudie“ ist nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden. Eine von vielen kritischen Betrachtungen dieser Arbeit kann man auf dieser Seite finden: https://kindimmittelpunkt.de/studien/familienerecht-in-deutschland-eine-bestandsaufnahme/
Hallo Silvia,
sorry wie kommst du zu der Erkenntnis wenn ich fragen darf dass das Wechselmodell für die Kinder schädlich ist?
Liegt dir hier die endgültige Verfassung bzw. das Ergebnis aus der „Petra-Studie“ exklusiv“ etwa vor?
Ja ich stimme dir hier voll und ganz zu das die Kinder für eine gedeihliche und gesunde Entwicklung eine stabile Umgebung benötigen.
Das möchte auch niemand bestreiten…..aber das Eine schließt das Andere halt nicht aus.
Es gibt mittlerweile genug Studien die eben genau zum gegenteiligen Ergebnis gelangt sind.
Nur Deutschland muss das Rat eben neu erfinden…..anscheinend sind hier die deutschen Kinder anders als die in anderen europäischen Ländern?
Z.B. in Belgien eines unseren Nachbarn da wird schon seit Jahren das Wechselmodell umgesetzt und dort funktioniert das komischer Weise gut und zum wahren Wohl der Kinder und deren Eltern.
Sorry wenn ich das so krass schreibe aber wenn einige Mütter nicht so egoistisch wären und ihr Kind oder Kinder als ihr Egientum berachten würden dann würde es vielen Trennungskindern auch besser ergehen.
Sie lieben nun mal beide Elternteile Vater und Mutter.
Leider spreche ich hier auch aus eigener Erfahrung.
Warum sich hier viele Mütter so wehement gegen das Wechselmodell sträuben ist mir vollkommen klar.
Die vorgebrachten Gründe (dagegen) sind nur vorgeschoben und dabei geht es nicht NUR um die Kinder.
Halli Hallo,
stoße heute zum 1. Mal auf diese Seite und ich muss sagen ich bin echt begeistert!
Gerne würde ich Vorschläge hinsichtlich der Familienrechtsreform unterbreiten wollen.
Kann und darf ich das überhaupt und wenn ja, wohin kann ich meine Vorschläge per E-Mail schicken?
Gruß an alle..
Natürlich darfst du das! Entweder hier oder an admin@kindimmittelpunkt.de
Ich habe die Seite auf die dein Link verweist jetzt mehrfach durchgelesen konnte aber nirgendwo eine Klage über fehlende wissenschaftliche Beweise entdecken geschweige denn die Beweise selbst! Wenn in dieser Studie etwas fehlt dann die Untersuchung der Fälle die es (meist aus Geldmangel) nicht bis zum BGH geschafft haben. Dann würde nämlich klar dass die Missstände die Dr. Hammer auflistet nur die Spitze des Eisbergs sind. Kein Wunder dass es immer mehr Menschen gibt die das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren haben. Und das gefährdet nicht nur die Kinder sondern die gesamte Demokratie weil eben immer die Gefahr besteht dass sich die Menschen dann verstärkt extremen Gruppierungen zuwenden die versprechen wieder für Recht und Ordnung zu sorgen.
Sorry das ist jetzt irgendwie falsch rein gerutscht. Es war als Antwort auf den Kommentar von Jens gedacht
Schon 2008, also vor fast fünfzehn Jahren wurden auf einer Pressekonferenz zum Thema zwölf verschiedene Forderungen zum Familienrecht aufgestellt. Diese wurden nicht nur nicht umgesetzt sprich Standards und Kontrollgremien eingesetzt sondern im Gegenteil die Hürden für Eingriffe durch das Jugendamt sogar beträchtlich herabgesetzt. Und ich habe es nicht nur einmal erlebt dass sich Mitarbeiter der Jugendämter dahingehend geäußert haben dass sie den Gerichten sagen was sie zu tun haben. Und allen anderen auch, O-Ton „wer hier nicht spurt fliegt raus!“. Was es braucht sind v.a. Kontrollgremien und auch die Abschaffung der Immunität dieser Leute!