Ihr Verfahrensbeistand wartet auf Ihre Bewertung

Liebe Leserinnen und Leser unserer Seite www.kindimmittelpunkt.de, heute möchten wir Sie daran erinnern, Ihren Verfahrensbeistand zu bewerten.

Wenn Sie Ihren Verfahrensbeistand schon bewertet haben, dann bedanken wir uns hierfür recht Herzlich bei Ihnen. Vielleicht möchten Sie dann aber noch mal einen neuen Kommentar abgeben? Vielleicht haben sich in der Zwischenzeit ja neue Gedanken bei Ihnen ergeben. Vielleicht schauen Sie auch mal wieder bei Ihrem Verfahrensbeistand vorbei und schauen ob es von anderen Betroffenen Erfahrungen gibt, mit denen Sie sich austauschen können.

Qualitätskontrolle

Wenn Sie Ihren Verfahrensbeistand noch nicht bewertet haben, möchten wir Ihnen mit unserer heutigen Anleitung behilflich sein, Ihren Verfahrensbeistand zu bewerten.

Es erreichen uns regelmässig Emails von Betroffenen, die ihren Verfahrensbeistand bewerten möchten, die aber nicht wissen, wie sie das machen sollen. Hierzu möchten wir Ihnen einige nützliche Informationen liefern.

Zunächst einmal stellt sich die Frage, warum Sie Ihren Verfahrensbeistand überhaupt bewerten sollten?

Die Bewertung Ihres Verfahrensbeistandes ist wichtig, weil..

  1. … Sie damit Ihrem Verfahrensbeistand ein wertvolles Feedback geben, was er/sie gut gemacht hat bzw. an welchen Punkten Sie Verbesserungspotenzial sehen. Zahlreiche Verfahrensbeistände verfolgen unsere Seite sehr aufmerksam und lesen auch die Kommentare/Bewertungen sehr aufmerksam. Die Verfahrensbeistände stehen damit unter qualitativer Beobachtung und durch das Feedback bemühen sich die Verfahrensbeistände mehr und mehr gute Arbeit abzuliefern. Das ist also in Ihrem eigenstem Interesse. Das machen Hotels und Restaurants ja ähnlich. Es gibt sogar immer mehr Verfahrensbeistände, die sich sehr gerne dem Dialog stellen und die auf die Kommentare der Betroffenen gerne antworten.
  2. … Sie damit Richtern und Richterinnen helfen, sich eine objektivere Meinung über die Verfahrensbeistände zu verschaffen. Zahlreiche Richter und Richterinnen lesen unsere Seite ebenfalls. Einige Richter und Richterinnen nutzen unsere Datenbank sogar dazu, um Verfahrensbeistände auszuwählen. Und dabei spielen die Erfahrungsberichte ein weiteres Auswahlkriterium. Ein Verfahrensbeistand mit guten Kommentaren wird sicherlich lieber ausgewählt, als ein Verfahrensbeistand der nur schlechte Kommentare hat. Genau so machen Sie das ja auch z.b. wenn Sie eine Urlaubsreise buchen. Das Hotel mit den guten Kommentaren buchen Sie warscheinlich lieber als wenn Sie ein Hotel haben, das nur negative Bewertungen aufweist.
  3. … Sie Ihre eigenen Erfahrungen damit aufarbeiten können. Manchmal hilft es, sich den Frust von der Seele zu schreiben, oder aber auch dankbar zu sein für gute Erfahrungen, die Sie mit einem Verfahrensbeistand gemacht haben. Und Sie helfen anderen Betroffenen ebenfalls, ihr Schweigen zu brechen.

Sie sehen, das Ihre Kommentare zum Verfahrensbeistand auf vielerlei Weise dazu beitragen, eine qualitative Verbesserung im deutschen Familienrecht zu erreichen.

Wie kann ich meinen Verfahrensbeistand bewerten?

Und nun zu der Frage, wie funktioniert das mit der Bewertung eines Verfahrensbeistandes?

Als erstes schauen Sie bitte nach, ob der Verfahrensbeistand schon in unserer Liste ist. Dazu haben Sie 2 Möglichkeiten:

  1. Klicken Sie die Verfahrensbeistandsliste einfach an (Hier klicken) und suchen Sie sich aus dieser Liste den Verfahrensbeistand raus. Unsere Liste ist nach Postleitzahlen sortiert.
  2. (Die etwas einfachere Variante) Nutzen Sie auf unserer Seite die Suchfunktion oben rechts und geben Sie dort den Namen des Verfahrensbeistandes ein.
Suchfunktion auf unserer Internetseite oben rechts

Wenn Sie Ihren Verfahrensbeistand in unserer Liste gefunden haben, so ist die Bewertung ganz einfach. Hierzu öffnen Sie die Seite Ihres Verfahrensbeistandes und scrollen an das Ende der Seite. Dort finden Sie ein „Kommentarfeld“, so wie Sie es im nachfolgendem Bild sehen:

(Bild Kommentarfunktion)

Und nun ist es ganz einfach. In das große freie Feld, erfassen Sie einfach Ihren individuellen Kommentar. Bitte achten Sie darauf, das Sie hier sachlich bleiben. Es ist natürlich erlaubt Kritik (positiv oder negativ) zu äussern und seine eigene Meinung kundzutun. Unwahre Tatsachenbehauptungen und üble Nachrede oder dergleichen müssen Sie jedoch unterlassen. In das Feld „Name“ tragen Sie bitte Ihren Namen ein. Dieser dient unter anderem dazu, das man bei mehreren Namen eben unterscheiden kann, von wem welcher Kommentar ist. Hierbei müssen Sie nicht Ihren vollständigen Namen benutzen. Viele Kommentatoren benutzen ein Synonym ihres Namens oder nur den Vornamen, aber es gibt auch viele Kommentatoren, die ihren ganzen Vor- und Zunamen benutzen. Der Namen den Sie in dieses Feld reinschreiben, kann von anderen Lesern gelesen werden. In das nächste Feld tragen Sie bitte Ihre E-Mailadresse ein. Diese dient im wesentlichen nur administrativen Zwecken und einer Identifizierung. Diese E-Mailadresse kann von anderen Lesern nicht gelesen werden. Optional können Sie in das nächste Feld noch eine Internetadresse eingeben. (Das ist z.b. der Fall, wenn Sie selber Blogger sind und auf Ihren eigenen Blog verlinken wollen, in der Regel brauchen Sie hier nichts einzutragen).

Wenn Sie diese Felder ausgefüllt haben, klicken Sie noch auf „Post comment“ (Kommentar posten) und dann wird der Kommentar an unser System übertragen. Es kann sein, das Ihr Kommentar nicht sofort veröffentlicht wird, sondern erst manuel freigeschaltet wird. Bitte wundern Sie sich daher also nicht, wenn Ihr Kommentar nicht sofort veröffentlich wird. Manche Kommentare werden auch automatisch veröffentlicht. (Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir hier nicht näher erläutern möchten)

Ja und dann ist es schon getan. Wie Sie sehen, ist es sehr einfach, Ihren Verfahrensbeistand zu bewerten. Nun freuen wir uns auf Ihren Kommentar. Legen Sie los.

PS: Schauen Sie dann gerne in unregelmässigen Abständen immer mal wieder vorbei. Vielleicht haben Sie sodann ja eine Antwort auf Ihren Kommentar erhalten. Manchmal melden sich die Verfahrensbeistände sogar selbst zu Wort (was wir selbstverständlich begrüssen).

Bittte teilen Sie diesen Artikel gerne auch in sozialen Netzwerken (Facebook usw…) um auch andere Betroffenene Eltern auf die Möglichkeit hinzuweisen, ihren Verfahrensbeistand zu bewerten. Für Ihre Mitwirkung danken wir Ihnen recht Herzlich

2 thoughts on “Ihr Verfahrensbeistand wartet auf Ihre Bewertung

  1. unbekannte Mutter Februar 10, 2023 at 12:39 pm

    Die VB Ch. Fischer aus Schwabach ist mit Vorsicht zu genießen. Sie übernimmt Lügen und übersieht Beweise. Sie stellt sich auf eine Seite und nimmt die Wünsche der/ des Kind/er nicht wahr. Vor und nach einem Gerichtstermin bespricht sie sich mit der Person, auf welche Seite sie sich gestellt hat.
    Meiner Meinung nach versteht sie ihre Arbeit nicht richtig.

  2. Jörg Juni 23, 2023 at 3:53 pm

    Kritik zum Verfahrensbeistand Sybille Kümmel aus 15366 Neuenhagen, tätig in Berlin
    Frau Sybille Kümmel aus Neuenhagen bei Berlin hatte zuerst ein Gespräch mit der Mutter geführt und anschließend mit mir, dem Vater. Beim Gespräch mit der Mutter hatte sie beschlossen, dass ich als Vater der böse Mensch sein muss.
    Bei der Wiedergabe des Gespräches mit mir wurde alles weggelassen, was die Mutter in einem schlechten Licht erscheinen lässt (Alkoholproblem der Mutter, ihre Aggressivität sowie ihre Gewalttätigkeit und Bösartigkeit). Auch die Wiedergabe des Gespräches mit meiner Tochter kann nicht der Wahrheit entsprechen. Angeblich habe ich Formulierungen benutzt, die ich in meinem ganzen Leben noch nicht verwendet habe. Frau Sybille Kümmel ist als Verfahrensbeistand des Kindes absolut ungeeignet. Sie vertritt nicht die Interessen des Kindes sondern nur die Interessen der Mutter.

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