Carola Eder ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Straßlach-Dingharting und Umgebung
Carola Eder ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Strachlach-Dingharting und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.
Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.
Adresse und Kontaktdaten Verfahrensbeistand Carola Eder
Carola Eder
Hugo-Hofmann-Str. 18 a
82064 Straßlach-Dingharting
Telefon: 08170998153
Fax: 081709981389
E-Mail:
Welche Aufgabe hat der Verfahrensbeistand?
Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes besteht darin, das Interesse des Kindes festzustellen und im Gericht zur Geltung zu bringen. Der Verfahrensbeistand ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes, ist aber gleichwohl Verfahrensbeteiligter im familiengerichtlichen Verfahren und kann als solcher z.b. ausdrücklich Rechtsmittel einlegen.
Was macht ein Verfahrensbeistand?
Wie der Verfahrensbeistand arbeitet ist nicht verbindlich vorgeschrieben. In der Regel nimmt der Verfahrensbeistand mit allen anderen Verfahrensbeteiligten (im Normalfall die Eltern) und dem Kind Kontakt auf und informiert sich was diese wollen. Darüberhinaus ist der Verfahrensbeistand auch bei der Anhörung des Kindes vor Gericht anwesend, da das Kind vom Gericht nicht ohne Verfahrensbeistand angehört werden darf.
Da der Verfahrensbeistand die Interessen des Kindes zum Ausdruck bringen soll, ist der Verfahrenbeistand auch bei den Gerichtsprozessen als Verfahrensbeteiligter zu laden.
Interessenkonflikt Verfahrensbeistand
Der Verfahrensbeistand bekommt in den meisten Fällen zusätzlich die Aufgabe übertragen, mit den Eltern Gespräche zu führen und an einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken. Dieses stellt an den Verfahrensbeistand hohe Anforderungen und ist verständlicherweise in den meisten Fällen sehr zeitintensiv und komplex da Eltern ja meistens nicht bei Gericht wären, wenn die Sache einfach wäre.
Da der Verfahrensbeistand pauschal vergütet wird, ist es für den Verfahrensbeistand lohnenswerter möglichst viele Fälle zu bearbeiten, anstatt sich viel Zeit für einzelne Fälle zu nehmen. Dadurch wird der Verfahrensbeistand in einen Konflikt gebracht. (Näheres hierzu unter https://www.vaterlos.eu/der-verfahrensbeistand-und-sein-interessenkonflikt/
Erfahrungsberichte Verfahrensbeistand Carola Eder
Am 27.07.2020 hat das OLG Celle rechtskräftig entschieden, das eine Kritik an Sachverständigen in familiengerichtlichen Verfahren zulässig ist, da die Berichterstattung im öffentlichen Interesse ist. Was für Sachverständige gilt, gilt dementsprechend auch für Verfahrensbeistände. Aus diesem Grund haben wir eine Liste mit Verfahrensbeiständen gestartet, in die wir auch den Verfahrensbeistand Carola Eder mit aufgenommen haben.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz hat uns mit Schreiben vom 28.07.2021 ebenfalls bestätigt, das die Veröffentlichung der in Rede stehenden personenbezogenen Daten der Verfahrensbeistände der Wahrung eines berechtigten Interessess dient. Als berechtigtes Interesse kommt jedes wirtschaftliche, rechtliche und ideele Interesse in Betracht. Rechtliche Interessen umfassen insbesondere Grundrechte der Europäischen Union (GRC). Art. 11 Abs 1 GRC schützt die Meinungsfreiheit. Unsere Website https://kindimmittelpunkt.de/verfahrensbeistand dient der Verwirklichung des Rechts auf Meinungsfreiheit, da sie (unter anderem) den Austausch Betroffener in Verfahren, in denen die aufgelisteten Verfahrensbeistände beteiligt waren bzw. sind, ermöglicht.
Gerne können Sie Ihre Erfahrungen mit dem Verfahrensbeistand Carola Eder hier veröffentlichen.
- Welche Erfahrungen haben Sie mit Carola Eder gemacht?
- Was hat dieser Verfahrensbeistand Ihrer Ansicht nach besonders gut gemacht?
- Oder gibt es negative Erfahrungen mit der Arbeit dieses Verfahrensbeistandes?
Selbstverständlich laden wir auch den Verfahrenbeistand Carola Eder dazu ein, auf dieser Seite eigene Wünsche und Veränderungsvorschläge zu machen und sich an unseren Reformvorschlägen zu beteiligen. Dem Verfahrensbeistand steht es natürlich auch frei, sich zu etwaigen Kommentaren und Kritiken zu äussern.
Frau Carola Eder war mir gegenüber recht sachlich und machte einen neutralen Eindruck auf mich. Ihre Stellungnahmen ans Gericht waren immer ziemlich kurz. Den Kindern gegenüber zeigte sie keine besondere Empathie, die Kinder fanden sie weder sympatisch noch unsympatisch. Dass Frau Eder vor Gericht den Wunsch der Kinder nach gleich viel Zeit bei beiden Eltern nicht vertrat, erzeugte allerdings im Nachhinein tiefe Ablehnung.
Sie stellte meinen 3 Kindern Fragen, mit denen sie offensichtlich dazu gedrängt werden sollten, sich für lediglich einen „hauptbetreuenden“ Elternteil zu entscheiden. Die Antwort meines damals 3,5 Jahre alten Kindes war: „Ich mag Papi mehr als Mama. Warum ich ihn mehr mag weiß ich nicht. […] Ich möchte mehr mit Mama zusammenleben. Warum, weiß ich nicht.“
Aus meiner Sicht ist diese Befragungsmethode falsch und für Kinder schädlich. Dass Frau Eder diese Methode angewendet hat, disqualifiziert sie für mich total.
Außerdem versuchte Carola Eder mehrfach, mit inhaltlich widersinnigen Äußerungen gleichberechtigte Elternschaft zu verhindern. Sie korrigierte ihre Auffassung zwar nach ca. einem Jahr, was ihr durchaus positiv anzurechnen ist, ich hatte aber das Gefühl, dass sie bei der Korrektur nicht eingestehen wollte, dass sie zuvor einen Fehler gemacht hatte. Die Korrektur beinhaltete daher auch einen „neuen“ Grund für die veränderte Einschätzung. Des Weiteren kam die Korrektur offensichtlich zu spät – die Richterin schenkte der korrigierten Einschätzung keine weitere Beachtung und fällte eine Entscheidung, die der Ersteinschätzung von Frau Eder entsprach, und die für die Kinder bedeutet, dass man ihnen mit aus meiner Sicht vorgeschobener, geradezu absurd klingender Begründung die Erziehung durch beide getrennt lebenden Eltern in Gleichberechtigung verwehrt. Der Anteil von Frau Eder an dieser Entscheidung ist naturgemäß erheblich, da sie eine von zwei „unabhängigen“ Meinungsbildnern für das Gericht war.
Von den Aufgaben, die Frau Eder im Rahmen der Verfahrensbeistandschaft eigentlich gemäß §158 FamFG gehabt hätte, hat sie aus meiner Sicht nur die die erste der dargestellten 3 Aufgaben erfüllt, und dies auch erst durch eine – evtl. nicht ganz unfreiwillige – Korrektur nach einem Jahr. Meine Kinder berichteten mir zumindest nicht darüber, dass sie informiert worden waren, und fühlten sich von Carola Eder gänzlich missverstanden.
Aufgaben:
1. (nach Korrektur erfüllt) Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er soll zu diesem Zweck auch eine schriftliche Stellungnahme erstatten.
2. (nicht erfüllt) Der Verfahrensbeistand hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren.
3. (nicht erfüllt) Endet das Verfahren durch Endentscheidung, soll der Verfahrensbeistand den gerichtlichen Beschluss mit dem Kind erörtern.
Hier sind meine bisherigen Erfahrungen noch einmal ausführlich dargestellt:
https://freifam.de/2021/07/05/rechtsanwaeltin-cornelia-eder-aus-strasslach-draengt-kinder-zur-entscheidung-zwischen-eltern/
https://freifam.de/2021/07/12/rechtsanwaeltin-carola-eder-begeht-als-verfahrensbeistand-interessenverrat-an-kindern/
https://freifam.de/2021/12/22/verfahrensbeistaendin-carola-eder-moechte-jetzt-doch-wechselmodell-fuer-3-kinder-aus-putzbrunn/