Anne Krause ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Meißen und Umgebung
Anne Krause ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Meißen und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.
Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.
Adresse und Kontaktdaten Verfahrensbeistand Anne Krause
Anne Krause
Kanzlei KOLODZIEJ-WINTER-KRAUSE
Dresdner Straße 2
01662 Meißen
Telefon: tel:0352171774003521-71774-0
Fax: 03521 71774-10
E-Mail: krause@kanzlei-meissen.de
Internet: www.kanzlei-meissen.de
Welche Aufgabe hat der Verfahrensbeistand?
Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes besteht darin, das Interesse des Kindes festzustellen und im Gericht zur Geltung zu bringen. Der Verfahrensbeistand ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes, ist aber gleichwohl Verfahrensbeteiligter im familiengerichtlichen Verfahren und kann als solcher z.b. ausdrücklich Rechtsmittel einlegen.
Was macht ein Verfahrensbeistand?
Wie der Verfahrensbeistand arbeitet ist nicht verbindlich vorgeschrieben. In der Regel nimmt der Verfahrensbeistand mit allen anderen Verfahrensbeteiligten (im Normalfall die Eltern) und dem Kind Kontakt auf und informiert sich was diese wollen. Darüberhinaus ist der Verfahrensbeistand auch bei der Anhörung des Kindes vor Gericht anwesend, da das Kind vom Gericht nicht ohne Verfahrensbeistand angehört werden darf.
Da der Verfahrensbeistand die Interessen des Kindes zum Ausdruck bringen soll, ist der Verfahrenbeistand auch bei den Gerichtsprozessen als Verfahrensbeteiligter zu laden.
Interessenkonflikt Verfahrensbeistand
Der Verfahrensbeistand bekommt in den meisten Fällen zusätzlich die Aufgabe übertragen, mit den Eltern Gespräche zu führen und an einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken. Dieses stellt an den Verfahrensbeistand hohe Anforderungen und ist verständlicherweise in den meisten Fällen sehr zeitintensiv und komplex da Eltern ja meistens nicht bei Gericht wären, wenn die Sache einfach wäre.
Da der Verfahrensbeistand pauschal vergütet wird, ist es für den Verfahrensbeistand lohnenswerter möglichst viele Fälle zu bearbeiten, anstatt sich viel Zeit für einzelne Fälle zu nehmen. Dadurch wird der Verfahrensbeistand in einen Konflikt gebracht. (Näheres hierzu unter https://www.vaterlos.eu/der-verfahrensbeistand-und-sein-interessenkonflikt/
Erfahrungsberichte Verfahrensbeistand Anne Krause
Am 27.07.2020 hat das OLG Celle rechtskräftig entschieden, das eine Kritik an Sachverständigen in familiengerichtlichen Verfahren zulässig ist, da die Berichterstattung im öffentlichen Interesse ist. Was für Sachverständige gilt, gilt dementsprechend auch für Verfahrensbeistände. Aus diesem Grund haben wir eine Liste mit Verfahrensbeiständen gestartet, in die wir auch den Verfahrensbeistand Anne Krause mit aufgenommen haben.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz hat uns mit Schreiben vom 28.07.2021 ebenfalls bestätigt, das die Veröffentlichung der in Rede stehenden personenbezogenen Daten der Verfahrensbeistände der Wahrung eines berechtigten Interessess dient. Als berechtigtes Interesse kommt jedes wirtschaftliche, rechtliche und ideele Interesse in Betracht. Rechtliche Interessen umfassen insbesondere Grundrechte der Europäischen Union (GRC). Art. 11 Abs 1 GRC schützt die Meinungsfreiheit. Unsere Website https://kindimmittelpunkt.de/verfahrensbeistand dient der Verwirklichung des Rechts auf Meinungsfreiheit, da sie (unter anderem) den Austausch Betroffener in Verfahren, in denen die aufgelisteten Verfahrensbeistände beteiligt waren bzw. sind, ermöglicht.
Gerne können Sie Ihre Erfahrungen mit dem Verfahrensbeistand Anne Krause hier veröffentlichen.
- Welche Erfahrungen haben Sie mit Anne Krause gemacht?
- Was hat dieser Verfahrensbeistand Ihrer Ansicht nach besonders gut gemacht?
- Oder gibt es negative Erfahrungen mit der Arbeit dieses Verfahrensbeistandes?
Selbstverständlich laden wir auch den Verfahrenbeistand Anne Krause dazu ein, auf dieser Seite eigene Wünsche und Veränderungsvorschläge zu machen und sich an unseren Reformvorschlägen zu beteiligen. Dem Verfahrensbeistand steht es natürlich auch frei, sich zu etwaigen Kommentaren und Kritiken zu äussern.
Frau Krause wurde vom Gericht Meißen zugeteilt. Nachdem Sie den Kindesvater und das Kind in dessen Wohnung besucht hat, teilte sie mir mit, dass sie nicht nochmal in meine Wohnung kommen muss, da sie schon eine Tendenz für ihre Entscheidung getroffen hat. Das Kind ist beim Vater während der Befragung zusammengebrochen und hat geheult, das Verhalten in meiner Wohnung ist nicht von Interesse. Auch im Gutachten steht mehrfach, dass das Kind bei der Befragung beim Vater ängstlich zur Tür schaut. Obwohl das Kind dem Verfahrensbeistand, dem Richter und auch der Sachverständigen immer wieder mitgeteilt hat, dass sie gern bei der Mutter sein möchte, hat Frau Krause den Kindeswillen mit keinem einzigen Wort vertreten. Die Aussagen, welche meine Tochter vor dem Oberlandesgericht im April 22 gemacht hat, wurden vom Vater negiert. Man hat weder dem Kind noch mir geglaubt. Meine Tochter wird laut Gutachten als intelligent und mit hoher Auffassungsgabe beschrieben, ihre Aussagen aber nicht ernst genommen. Sie lebt in zwei komplett getrennten Welten. Sie hasst es, wenn sie alle Ihre Kleidungsstücke sofort beim Wechsel zum Vater ausziehen muss, sie versteht nicht, wieso sie sogar zwei Turnbeutel benutzen muss und fragt immer, wieso alle ihre Freundinnen das andere Modell leben dürfen und sie nicht. Frau Krause unterstützt gemeinsam mit dem Kreisjugendamt Meißen den Vater, der seine Tochter trotz ärztlichem Attest nicht zur Mutter-Kind-Kur fahren lässt und der mit seiner 10jährigen Tochter jede Nacht im gleichen Bett schläft.
Warum bekommen Kinder einen Verfahrensbeistand, wenn sie nicht durch diesen vertreten werden?
Vier Jahre nach der Trennung. Mailnachrichten vom Vater enthalten widersprüchliche Aussagen, zu denen, welche er im Gutachten gemacht hat. Aber seine Lügen interessiert niemanden und mir wurde nicht geglaubt. Dem Kind geht es nicht gut, es verletzt sich selbst – aus Frust.
Das Kind heult auch noch nach vier Jahren, und die Angst ist geblieben. Wo bleibt da das Kindeswohl berücksichtigt?