Verfahrensbeistand – Aufgabe, Bedeutung und Vorbereitung auf das Gespräch
Was ist ein Verfahrensbeistand?
Der Verfahrensbeistand – auch als „Anwalt des Kindes“ bezeichnet – ist eine vom Familiengericht bestellte Person, die das Interesse eines Kindes in familienrechtlichen Verfahren vertritt. Die rechtliche Grundlage für seine Tätigkeit findet sich in § 158 FamFG. Ziel ist es, dass das Kind nicht nur Objekt, sondern Subjekt des Verfahrens wird – also eine eigenständige Stimme im familiengerichtlichen Verfahren erhält.
Warum ist der Verfahrensbeistand so wichtig?
In Trennungs- und Umgangsverfahren hängt viel davon ab, wie der Verfahrensbeistand das Kind erlebt – und welche Empfehlungen er später dem Gericht gegenüber abgibt. Diese Einschätzung kann maßgeblich Einfluss auf die Entscheidung des Richters haben.
Daher ist es sinnvoll, sich auf das Gespräch mit dem Verfahrensbeistand sorgfältig vorzubereiten – nicht nur für Eltern, sondern auch für Kinder, je nach Alter und Entwicklungsstand.
Der Verfahrensbeistand – auch als „Anwalt des Kindes“ bezeichnet – ist eine vom Familiengericht bestellte Person, die das Interesse eines Kindes in familienrechtlichen Verfahren vertritt. Die rechtliche Grundlage für seine Tätigkeit findet sich in § 158 FamFG. Ziel ist es, dass das Kind nicht nur Objekt, sondern Subjekt des Verfahrens wird – also eine eigenständige Stimme im familiengerichtlichen Verfahren erhält.
Unsere Mission: Transparenz, Aufklärung und konstruktive Kritik
Bis Anfang 2025 fanden Sie auf dieser Seite eine Liste mit hunderten Verfahrensbeiständen, sortiert nach Postleitzahl. Diese Datenbank ist inzwischen in die Suchfunktion unserer Webseite integriert, um die Übersichtlichkeit zu verbessern. Die reine Namensnennung war zu umfangreich – unser Fokus liegt heute auf inhaltlicher Tiefe, fundierter Kritik, interdisziplinärem Austausch und Aufklärungsarbeit.
Unser Ziel:
- Transparenz schaffen, wo bisher Intransparenz herrscht.
- Gute Arbeit sichtbar machen – aber auch Missstände benennen.
- Reformvorschläge für ein besseres System einbringen – im Interesse der Kinder UND der Verfahrensbeistände.
Vorschläge zur Verbesserung des Systems
Unsere Arbeit ist nicht nur kritisch – sondern auch konstruktiv. Einige unserer Reformansätze:
Ein Kind = ein Verfahrensbeistand: Kein Kind darf nur eine von vielen Aktennummern sein. Wir setzen uns dafür ein, dass Verfahrensbeistände nicht mehrere Kinder gleichzeitig vertreten. [Mehr dazu →]
Gerichtsurteile rund um den Verfahrensbeistand
OLG Braunschweig, 27.08.2018: Verfahrensbeistände können nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden. (Az: 2 UF 57/18)
BGH, 27.11.2013: Ein Verfahrensbeistand hat bereits dann Anspruch auf Vergütung, wenn er in irgendeiner Weise tätig war.
BGH XII ZB 682/12 →
Kritische Artikel zum Thema Verfahrensbeistand
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So bereiten Sie sich auf das Gespräch mit dem Verfahrensbeistand vor
Der Verfahrensbeistand ist nicht Ihr Gegner – aber er beobachtet genau. Es geht darum, Verantwortung zu zeigen, Zuverlässigkeit auszustrahlen und kindzentriert zu handeln.
Ein positiver erster Eindruck kann entscheidend sein, insbesondere wenn es später zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Bereiten Sie sich daher gezielt vor:
- Reflektieren Sie Ihre eigene Haltung zum Kind.
- Zeigen Sie Bereitschaft zur Kooperation.
- Seien Sie ehrlich, aber respektvoll im Ton.
- Nutzen Sie professionelle Unterstützung, um mögliche Fallstricke zu erkennen.
Tipp: Wir bieten gezielte Vorbereitungsgespräche an. Nutzen Sie unser Kontaktformular → für eine erste unverbindliche Anfrage.
Historie unserer Verfahrensbeistands-Datenbank
Wir dokumentieren seit Jahren die Entwicklungen rund um das Thema Verfahrensbeistand:
- 2020: Start der Datensammlung, bald über 350 Verfahrensbeistände erfasst.
- 2021: Erste Versuche, unsere Arbeit zu zensieren – doch auch viel Zuspruch.
- 2022: Über 444 Verfahrensbeistände gelistet. Zahlreiche positive Rückmeldungen – auch von Fachkräften.
- 2025: knapp 1.000 Verfahrensbeistände gelistet.
Wer das Kindeswohl ins Zentrum stellt, hat nichts zu befürchten. Wir machen weiter. Jetzt erst recht.
FAQ – Häufige Fragen
Wie kann ich einen Verfahrensbeistand melden?
Senden Sie uns eine Mail an admin@kindimmittelpunkt.de mit den verfügbaren Daten – wir prüfen und nehmen die Information auf.Kann ich meinen Verfahrensbeistand bewerten?
Ja. Besuchen Sie die Detailseite des jeweiligen Verfahrensbeistands und hinterlassen Sie dort Ihre Bewertung. Anonymisiert ist möglich. Hier geht’s zur Anleitung →Worauf sollte ich achten?
- Sachlich bleiben, keine Beleidigungen
- Meinungen kennzeichnen – keine unwahren Tatsachenbehauptungen
- Kritik ist erlaubt – wenn sie fair bleibt
Fazit
Ein Verfahrensbeistand ist eine Schlüsselfigur im Familienrecht. Je besser Sie vorbereitet sind, desto größer Ihre Chance, im Sinne Ihres Kindes zu handeln und wahrgenommen zu werden.
Wenn Sie unsicher sind oder individuelle Fragen haben:
📩 Nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns direkt. Wir helfen Ihnen dabei, sich und Ihr Kind bestmöglich auf das Verfahren vorzubereiten.