Jugendamt Königswinter

Infos und Erfahrungen mit dem Jugendamt Königswinter

Das Jugendamt Königswinter und alle wichtigen Informationen über das Jugendamt in Königswinter

Aufgaben Jugendamt Königswinter

Die Aufgaben des Jugendamtes Königswinter sind im Sozialgesetzbuch (SGB) achtes Buch (VIII) -Kinder- und Jugendhilfe- geregelt. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt hat demnach ein Jugendamt als Abteilung der Kommunalverwaltung einzurichten.

Die Aufgaben des Jugendamtes Königswinter sind unter anderem:


Mit diesem vielfältigen Aufgabenbereich gibt es für das Jugendamt natürlich ein Dilemma. Denn einerseits soll das Jugendamt Königswinter die Eltern vertrauensvoll beraten. Für eine gute Beratung ist aber normalerweise eine Vertrauensbasis erforderlich.
Das Jugendamt ist gleichzeitig auch verpflichtet bei Familiengerichtlichen Verfahren mitzuwirken und dort Bericht zu erstatten und kann hinterher sogar die Vormundschaft übernehmen oder die Kinder in Obhut nehmen. Häufig ist es für das Jugendamt natürlich einfacher Kinder in Obhut zu nehmen als den Eltern Beratung und Unterstützung anzubieten. Es kann grundsätzlich auch nicht ausgeschlossen werden, das das Jugendamt seine Beratung missbraucht um Schaden anzurichten um dann hinterher die Kinder in Obhut zu nehmen und als Retter in der Not dazustehen.
Eine repräsentative Umfrage zur Lage im Familienrecht in Deutschland kommt deswegen warscheinlich auch nicht zufällig zu dem vernichtenden Urteil das 3 von 4 Betroffenen mit dem Jugendamt unzufrieden sind.

Das Dilemma des Jugendamtes Königswinter

Wenn Jugendämter ihrer Beratungs- und Unterstützungspflicht nachkommen würden, dann wären Inobhutnahmen deutlich seltener. Mittlerweile ist es aber so das die Inobhutnahmen ein Level erreicht haben, das zumindest der Verdacht besteht das das Jugendamt entweder nicht gewillt oder eben nicht in der Lage ist, seiner primären Aufgabe dahingehend nachzukommen dem Kind sein Grundrecht aus Artikel 6 auf Erziehung durch die eigenen Eltern zu gewährleisten. Und wenn man sich anschaut was die Fremdunterbringen kosten, dann muss man sich ja auch mal fragen, wer davon profitiert. Das sind dann in der Regel die gleichen Organisationen die das Jugendamt im Jugendhilfeausschuss beraten.

Wer kontrolliert eigentlich das Jugendamt?

Da das Jugendamt Teil der Kommunalverwaltung ist, wird das Jugendamt durch die Verwaltung kontrolliert. Oberster Verantwortlicher ist dann der Chef der Verwaltung also der jeweilige Bürgermeister / Oberbürgermeister bzw. der entsprechende Landrat. Desweiteren werden die Angebote und Maßnahmen der Jugendhilfe im sogenannten Jugendhilfeausschuss (als Teil des Jugendamtes)besprochen. Hier werden auch entsprechende Gelder an die Beratungsorganisationen "verteilt". Das perfide hierbei ist das in diesen Ausschüssen oftmals sehr viele Organisationen aus der Helferindustrie beratend tätig sind und die lokalen Politiker dahingehend beraten können, ihnen die entsprechenden lukrativen Aufträge zukommen zu lassen. Das Kind steht hier nach unserer Meinung nicht im Mittelpunkt. Es besteht hier zudem die Möglichkeit der Korruption, weil Politiker häufig mit entsprechenden Posten in der Helferindustrie entschädigt werden. Deswegen ist einer unserer Reformvorschlägen auch, das die Kommunalverwaltungen offen legen müssen, an wen das Geld aus der Jugendhilfe fliesst. Da es keine übergeordnete neutrale Kontrollinstanz der deutschen Jugendämter gibt, wollen wir im Sinne unseres journalistischen Auftrags über das Jugendamt Königswinter berichten.

Jugendamt Königswinter unter Beobachtung

Hierzu werden wir uns unter anderem mit kritischen Fragen an das Jugendamt Königswinter wenden und werden auch (mögliche) Interessenkonflikte aufzeigen.
Wir werden selbstverständlich gerne auch über die positiven Dinge des Jugendamtes Königswinter berichten, da wir sachlich bleiben wollen.
Aber zur Sachlichkeit gehört es eben auch das Fehler ebenfalls angesprochen werden und das Jugendamt Königswinter selber schaut, wo es besser werden kann.
Wir laden das Jugendamt Königswinter daher ein, sich konstruktiv mit der Kritik auseinanderzusetzen.

Desweiteren bieten wir mit unserer Plattform insbesondere betroffenen Eltern eine Möglichkeit, über ihre Erfahrungen mit dem Jugendamt Königswinter zu berichten.
Mit dieser Vorgehensweise wollen wir die Transparenz über die Arbeit des Jugendamtes Königswinter erhöhen und zudem erreichen das jetzt und zukünftig die Interessen des Kindes mehr in den Mittelpunkt der Arbeit des Jugendamtes gestellt werden.

One thought on “Jugendamt Königswinter

  1. Dr. Nando Belardi November 28, 2023 at 5:48 p.m.

    Skandal im Jugendamt Königswinter
    Pflegekind von Jugendamts-Pflegemutter ermordet
    Diplom-Sozialpädagogin vom Jugendamt war auch angeklagt

    Ein Ehepaar welches noch niemals zuvor ein Pflegekind hatte, wurde von der zuständigen Abteilung des Jugendamtes von Königswinter mit der Pflege betraut. Den Berichten in den Medien zufolge soll es keine Weiterbildung und nur wenig Kontrolle durch das Jugendamt gegeben haben. Die Familie erhielt trotz enger Wohnverhältnisse die damals achtjährige „Anna“ als Pflegekind.
    Die etwa 130 Kilogramm schwere Pflegemutter wurde in den Medien und vor Gericht als dominant und herrschsüchtig beschrieben. Sie hatte wohl das Ziel, die „beste Mutter“ für das Kind sein zu wollen.

    Nach der Forschung (vgl. Wolfgang Schmidbauer: Die hilflosen Helfer 1977; 23. Auflage 2022) liegen „Helfer-Ehrgeiz“ und „Helfer-Versagen“ oft eng nebeneinander und enden nicht selten in Katastrophen. Weltweit bekannt wurde der Fall des Krankenpflegers und Massenmörders, Niels Högel (*1977), der hundertfach alten Menschen lebensgefährliche Medikamente spritzte, um sie dann zu „retten“ (vgl. Internet).

    Zurück zur Pflegemutter in Königswinter. Bald begann sie, wenn es nicht so lief, wie sie wollte, das Kind zu bestrafen, zu quälen und auch durch Untertauchen in der Badewanne zu foltern. Der Pflegevater war von seiner Frau abhängig; manchmal half er dem Mädchen heimlich.
    Die Folterspuren wurden sichtbar. Die Schreie des Kindes waren bei den Nachbarn zu hören. Diese informierten – ebenso wie die Schule – das Jugendamt.

    Kinderschutzbehörde?
    Die vermutlich schlecht ausgebildete und naive Diplom-Sozialpädagogin vom Jugendamt fiel auf Erklärungen und Ausreden der Pflegemutter herein und wurde zum Schutze des Kindes nicht aktiv.
    Gab es überhaupt zu diesem „Fall“ Team-Besprechungen im Amt? Wer waren die Vorgesetzten? Denen hätte doch etwas auffallen müssen! Bekanntlich gibt es keine externe Fach-Kontrolle für Jugendämter. Umso mehr sollte man sich intern wechselseitig kontrollieren – oder auch nicht.
    Am 22. Juli 2010 wurde Anna von der Pflegemutter in der Badewanne ertränkt. Am 24. November 2011 hatte ein Gericht die Pflegemutter wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe sowie den Pflegevater zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt.

    Jugendamts-Mitarbeiterin auch angeklagt
    Die zuständige Diplom-Sozialpädagogin vom Jugendamt der Stadt Königswinter soll nach Medienberichten zur Vertuschung Akten manipuliert haben. Im Dezember 2013 hatte man ein gerichtliches Verfahren gegen sie wegen „geringer Schuld“ für eine Geldbuße von 2.000 Euro eingestellt.
    Einem Medienbericht zufolge soll sie immer noch beim Jugendamt der Stadt Königswinter tätig sein.
    (Quellen: „schutzlos – wehrlos“, 2018; Bonner General-Anzeiger, Bild, WDR. Diese und weitere Berichte findet man im Internet wenn man eingibt:
    Jugendamt Königswinter, Skandal, Kleine Anna).

    Dieses Ende der Tragödie ist typisch für andere schwere Pflichtverletzungen und Straftaten von Mitarbeiterinnen deutscher Jugendämter.
    Wenn es überhaupt einmal zu einer Verurteilung kommt, dann erhalten die Täterinnen eine milde Bewährungs- oder Geldstrafe. Denn die „Schuld“ ist ja nicht so groß, weil sie arbeitsteilig in einem kommunalen Amt begangen wurde. Alle wollten ja nur das Beste für das Kind.

    Was war los in der Stadtverwaltung von Königswinter?
    Nach einer von mir mitbetreuten Doktorarbeit über die Leitungspersonen von Jugendämtern gelangten dort etwa die Hälfte über die sogenannte „Verwaltungsausbildung“ auf ihre Stellen. Sie waren fachfremd. Für die Karriere kann auch eine Parteimitgliedschaft hilfreich sein. Gerne würde ich einmal wissen, wie oft und mit welchen Zeitanteilen manche Leiter von kommunalen Ämtern während ihrer Arbeitszeit ihre Parteikarriere pflegen. Oder umgekehrt: Wie viele Behördenleiter verdanken ihre Posten einer Partei und weniger ihrer Qualifikation? Dabei spielt es meiner Meinung nach kaum eine Rolle, um welche Partei es sich handelt. Es gibt Opportunisten, die gehen zur Förderung ihrer Karriere in die Mehrheitspartei. Ich erinnere mich noch daran, dass ein stellvertretender Leiter eines Bauamtes mit Parteibuch dann Leiter eines Jugendamtes wurde, weil seine Partei das „Vorschlagsrecht“ für eine Leitungsposition hatte.
    (vgl. auch Kind im Mittelpunkt: Jugendamt Attendorn/Olpe).

    Königswinter ist eine Stadt mit etwa 40.000 Einwohnern und liegt gegenüber von Bonn auf der anderen Rheinseite.
    Im Jahre 2009 erhielt die Stadtverwaltung ein eigenes Jugendamt. Hier wäre es interessant zu klären, weshalb und wie das zustande kam, wer von den Kommunalpolitikern ein Interesse an einem eigenen Jugendamt hatte und wie die Stellenbesetzungen erfolgte. Sollten vielleicht Posten an verdiente Parteimitglieder vergeben werden? Wie viele Stellen gab es im neuen Jugendamt – und vor allem bei der Abteilung für Pflegekinder? Waren diese Leute überhaupt qualifiziert und erfahren?

    Systemmängel verschlechtern die Lebensqualität von Bürgern und gefährden jährlich tausendfach Kinder.
    Viele Skandale in der Öffentlichen Jugendhilfe gleichen sich, denn es handelt sich um Mängel im System. Eigentlich gehören
    Jugendämter aus der kommunalen Selbstverwaltung herausgenommen.
    Jugendämter, vor allem ASD-Aufgaben sowie Pflegekinder-Aufsicht, benötigen eine externe Fachaufsicht in einer fachbezogenen Mittelbehörde ohne Parteibuchwirtschaft.
    Doch das wäre ein großer politischer Wurf. Aber was kann man von der Bundespolitik erwarten, die 2021/2022 drei Ministerinnen für Familienpolitik verschlissen hatte?

    Vorsicht im Umgang mit dem Jugendamt und dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) von Königswinter.
    Hinweise über Ihre Rechte als Eltern
    Sie sollten deutschlandweit beim Umgang mit ASD vorsichtig sein. Denn Sie könnten, wie Tausende vor Ihnen, Opfer von Gesetzeslücken, Willkür und Vorurteilen von Mitarbeiterinnen der Jugendämter werden:
    Glauben Sie nicht, was Allgemeine Soziale Dienste der Ämter Ihnen sagen. Nach Aussagen der Bundesregierung nutzen diese ihr Machtgefälle den Bürgern gegenüber aus. Auch deshalb wurden Ombudstellen errichtet.
    Gehen Sie davon aus, dass man Sie nicht vollständig über Ihre Rechte informiert oder auf die Beschwerdestelle (Ombudstelle nach § 9a, SGB VIII) Ihres Bundeslandes hinweist. Diese Stellen finden Sie im Internet: Jeweiliges Bundesland, Ombudstelle Kinder- und Jugendhilfe. Allerdings haben diese nur Vermittlungsfunktion.
    Notieren Sie jeden Kontakt mit dem ASD.
    Sie sollten immer Begleitpersonen mitnehmen; auch bei Begutachtungen. Es kann sein, dass einige ASD behaupten, dass das nicht Ihr Recht wäre. Das ist falsch. Dazu gibt es Gerichtsurteile (vgl. Internet „Jugendamt Watch“).
    Manche Mitarbeiterinnen von Jugendämtern üben Druck auf Eltern aus, erniedrigen sie, geben falsche Auskünfte und neigen zur Manipulation, weil sie Vorurteile haben. Sie kennen die Familie nicht, glauben aber schon zu wissen, was „gut“ für die Kinder ist. Deshalb unterlaufen sie gesetzliche und fachliche Standards.
    Es gibt immer noch ASD, welche den Bürgern beim Erstkontakt kein Formblatt über Bürgerrechte mitgeben.
    Wenn Sie Geld haben, nehmen Sie sich eine Anwältin. Verfügen Sie über weniger Einkommen, so fragen Sie nach dem „Sozialschein“. Das ist Ihr Recht; auch wenn „ihr“ ASD etwas anderes sagt.
    Protokollieren Sie Gesprächsergebnisse und schicken Sie alles innerhalb von fünf Tagen mit Einschreiben an Ihre Stadt- oder Kreisverwaltung/Jugendamt.
    Geben Sie keine Entbindung von der Schweigepflicht ab. Das darf man Ihnen nicht negativ anlasten.
    Falls schon passiert, so können Sie diese Schweigepflichtentbindung schriftlich widerrufen.
    Manche ASD überraschen die Eltern ohne Anmeldung mit angeblich nur einer wichtigen Frage, um „Zeit zu sparen“. Glauben Sie das nicht. Die möchten Zeugen vermeiden. Lehnen Sie das ab. Außer bei Notfällen haben Sie folgendes Recht: Bestehen Sie auf angemeldeten Terminen, zu welchen Sie Begleitpersonen dazu nehmen können. Dann sollten Sie genau protokollieren. Denn solche Leute arbeiten nicht korrekt. Eltern dürfen auch Termine verschieben.
    Wenn negativ gegen Sie vorgegangen wird, hat man vielleicht Vorurteile gegen Sie und versuchen illegal, falsche „Beweise“ gegen Sie zu sammeln.
    Lassen Sie sich immer Dienstausweis und Visitenkarte zeigen (Fotokopie anfertigen).

    Eltern als Angeklagte des Jugendamtes?
    Manchmal werden Eltern behandelt wie Angeklagte in einer Diktatur. Sie müssen ihre „Unschuld“ beweisen! Da wird vom Amt versucht, in die gerichtlichen Protokolle unbewiesene Beschuldigungen hineinzubringen: Angebliche Drogenabhängigkeit, man habe ein „Hausverbot“ erhalten oder Schlimmeres. Man nennt das „Belastungseifer“. Eine perfide Strategie mancher Jugendämter. Eltern sollten heftig widersprechen und das zu Protokoll geben. Denn bei der nächsten Gerichtsverhandlung wird dann die Niederschrift der Vorangegangenen mit beachtet. So können Vorurteile und Erfindungen zu „Fakten“ werden.
    Noch ein neuer ASD-Trick: Eltern sollen sich gegenseitig verklagen!
    In den wenigen kritischen Schriften über Jugendämter (ASD) fand ich noch nichts darüber. Wenn die ASD nicht genug gegen Eltern für ein Gericht vorbringen können, ermuntern oder nötigen sie einen Elternteil, gegen den anderen zu klagen; später dann eventuell umgekehrt. Vorher versprechen sie Unterstützung bei Gericht. Aber sie möchten keine Zeugen dabei haben. Vorsicht! Das kann eine „Falle“ sein! Denn die ASD informieren die Eltern oft nicht darüber, dass Familiengerichte dazu neigen, Eltern schon deshalb das Sorgerecht zu entziehen, „weil sich die Eltern um das Sorgerecht stritten“. (vgl. Armand, in: Körner/Hörmann (Hg): „Staatliche Kindeswohlgefährdung“? Weinheim: Beltz/Juventa, 2019, S. 75). Natürlich gibt es keine Unterstützung. Die Eltern sind in eine „Jugendamts-Falle“ geraten. Das macht das Amt vor allem, wenn man – außer Vorurteilen – den Eltern nichts vorzuwerfen hat.

    Kindeswohlgefährdung durch das Jugendamt
    Außerdem haben ASD-Mitarbeiterinnen dann wieder die Gelegenheit, eine negative Stellungnahme für das Familiengericht zu schreiben.
    So werden manche schlecht ausgebildete und gewissenlose ASD-Mitarbeiterinnen selber zum Treiber von Elternkonflikten und Mit-Urheber von Gefährdungen bzw. Traumatisierungen von Kindern!
    Statt nach dem Gesetz Hilfe zur Erziehung, Unterstützung und Beratung zu gewähren, tun diese Mitarbeiterinnen dann das Gegenteil. Weshalb? Sie sind fachlich nicht qualifiziert, haben Vorurteile und die Macht, so zu handeln.
    Wie schon gesagt: Es gibt keine Kontrolle oder Fachaufsicht. Wo bleiben Scham und Schuldgefühl? Gutachter und Familienrichter haben von diesen Hintergründen oft keine Ahnung. Auch das erklärt die erhöhte Zahl von § 8a-Meldungen (Verdacht auf Kindeswohlgefährdung) und Herausnahmen in letzter Zeit.

    Schauen Sie sich einmal im Internet einige große Jugendamts-Skandale an:
    Name einer Stadt, Jugendamt, Kritik/Skandal. Etwa: Bonn, Attendorn/Olpe, Lügde, Landkreis Freiburg, Gelsenkirchen, Hamburg, Bremen und viele andere.
    Weitere schreckliche Nachrichten über Machtmissbrauch und Willkür von Jugendämtern findet man im Internet. Beispielsweise genügt es einzugeben:
    Dr. Wolfgang Hammer, Jugendamt, Untersuchungen. Kritik.
    Besonders gefährdet sind Kinder von Alleinerziehenden und/oder Menschen mit anderem kulturellen Hintergrund.

    Statistik über Pflichtverletzungen und Straftaten von Jugendamts-Mitarbeiterinnen?
    Schriftliche Nachfragen von mir bei den Bundes- und Landesministerien sowie den Landeskriminalämtern ergaben Fehlanzeigen. Auch beim Deutschen Jugendinstitut und der kooperierenden KommDat-Stelle der Universität Dortmund hat man keine Informationen. Gleiches gilt für die Fachzeitschriften und sonstige Fachliteratur.
    Suchen Sie einmal im Journal „Das Jugendamt“ nach den Orten der jüngsten Skandale: Gelsenkirchen, Bremen, Hamburg, Lügde, Freiburg oder halt Königswinter. Fehlanzeige!
    So kommt es, dass viele Mitarbeiterinnen von Jugendämtern nicht wissen, was anderswo alles passiert ist und beleidigt sind, wenn ihnen gesundes Misstrauen entgegengebracht wird.

    Abhilfe?
    In Deutschland gibt es über 630 Amtsgerichte, 139 Land- und Oberlandesgerichte; zusätzlich noch etwa 66 Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte. Normalerweise werden die Urteile anonymisiert im Internet veröffentlicht. Hier kann man bei den Urteilen über Familiensachen, aber auch bei den Strafgerichten, gezielt suchen. Allerdings werden nicht alle Urteile publiziert. Vor allem solche, welche blamabel für die Justiz waren verschwinden plötzlich. Ich erinnere mich noch an Fehlurteile, welche auf dem „Gutachten“ eines unqualifizierten selbsternannten „Experten“ beruhten.
    Hier gäbe es viel Gelegenheit zur Forschung. Doch wer würde sich das antun und eventuell seiner beruflichen Karriere schaden, indem man alle Straftaten von Mitarbeiterinnen der Jugendämter publiziert; einschließlich der milden Urteile?

    Dr. Nando Belardi
    Univ.-Professor für Sozialpädagogik (i. R.)
    Bergisch Gladbach

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