Sonja Howard ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Bonn und Umgebung
Sonja Howard ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Bonn und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.
Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.
Adresse und Kontaktdaten Verfahrensbeistand Sonja Howard
Sonja HowardHinter Hoben 149
53129 Bonn
Telefon:
E-Mail:
Welche Aufgabe hat der Verfahrensbeistand?
Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes besteht darin, das Interesse des Kindes festzustellen und im Gericht zur Geltung zu bringen. Der Verfahrensbeistand ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes, ist aber gleichwohl Verfahrensbeteiligter im familiengerichtlichen Verfahren und kann als solcher z.b. ausdrücklich Rechtsmittel einlegen.
Was macht ein Verfahrensbeistand?
Wie der Verfahrensbeistand arbeitet ist nicht verbindlich vorgeschrieben. In der Regel nimmt der Verfahrensbeistand mit allen anderen Verfahrensbeteiligten (im Normalfall die Eltern) und dem Kind Kontakt auf und informiert sich was diese wollen. Darüberhinaus ist der Verfahrensbeistand auch bei der Anhörung des Kindes vor Gericht anwesend, da das Kind vom Gericht nicht ohne Verfahrensbeistand angehört werden darf.
Da der Verfahrensbeistand die Interessen des Kindes zum Ausdruck bringen soll, ist der Verfahrenbeistand auch bei den Gerichtsprozessen als Verfahrensbeteiligter zu laden.
Interessenkonflikt Verfahrensbeistand
Der Verfahrensbeistand bekommt in den meisten Fällen zusätzlich die Aufgabe übertragen, mit den Eltern Gespräche zu führen und an einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken. Dieses stellt an den Verfahrensbeistand hohe Anforderungen und ist verständlicherweise in den meisten Fällen sehr zeitintensiv und komplex da Eltern ja meistens nicht bei Gericht wären, wenn die Sache einfach wäre.
Da der Verfahrensbeistand pauschal vergütet wird, ist es für den Verfahrensbeistand lohnenswerter möglichst viele Fälle zu bearbeiten, anstatt sich viel Zeit für einzelne Fälle zu nehmen. Dadurch wird der Verfahrensbeistand in einen Konflikt gebracht. (Näheres hierzu unter https://www.vaterlos.eu/der-verfahrensbeistand-und-sein-interessenkonflikt/
Erfahrungsberichte Verfahrensbeistand Sonja Howard
Am 27.07.2020 hat das OLG Celle rechtskräftig entschieden, das eine Kritik an Sachverständigen in familiengerichtlichen Verfahren zulässig ist, da die Berichterstattung im öffentlichen Interesse ist. Was für Sachverständige gilt, gilt dementsprechend auch für Verfahrensbeistände. Aus diesem Grund haben wir eine Liste mit Verfahrensbeiständen gestartet, in die wir auch den Verfahrensbeistand Sonja Howard mit aufgenommen haben.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz hat uns mit Schreiben vom 28.07.2021 ebenfalls bestätigt, das die Veröffentlichung der in Rede stehenden personenbezogenen Daten der Verfahrensbeistände der Wahrung eines berechtigten Interessess dient. Als berechtigtes Interesse kommt jedes wirtschaftliche, rechtliche und ideele Interesse in Betracht. Rechtliche Interessen umfassen insbesondere Grundrechte der Europäischen Union (GRC). Art. 11 Abs 1 GRC schützt die Meinungsfreiheit. Unsere Website https://kindimmittelpunkt.de/verfahrensbeistand dient der Verwirklichung des Rechts auf Meinungsfreiheit, da sie (unter anderem) den Austausch Betroffener in Verfahren, in denen die aufgelisteten Verfahrensbeistände beteiligt waren bzw. sind, ermöglicht.
Gerne können Sie Ihre Erfahrungen mit dem Verfahrensbeistand Sonja Howard hier veröffentlichen.
- Welche Erfahrungen haben Sie mit Sonja Howard gemacht?
- Was hat dieser Verfahrensbeistand Ihrer Ansicht nach besonders gut gemacht?
- Oder gibt es negative Erfahrungen mit der Arbeit dieses Verfahrensbeistandes?
Selbstverständlich laden wir auch den Verfahrenbeistand Sonja Howard dazu ein, auf dieser Seite eigene Wünsche und Veränderungsvorschläge zu machen und sich an unseren Reformvorschlägen zu beteiligen. Dem Verfahrensbeistand steht es natürlich auch frei, sich zu etwaigen Kommentaren und Kritiken zu äussern.
Dass Frau Howard jetzt auch Verfahrensbeiständin ist, das wird eine Katastrophe für alle Kinder im familienrechtlichen Verfahren im Bonner Umfeld sein. Besonders dann, wenn es um Sorgerecht und Umgangsrecht geht und ein Kind seinen Aufenthalt bereits bei der Mutter inne hat.
Begründung:
Ein Verfahrensbeistand muss fachlich und persönlich geeignet sein, um die Interessen eines Kindes oder Jugendlichen in einem familienrechtlichen Verfahren parteilich, unabhängig und gewissenhaft zu vertreten, was juristische, sozialpädagogische oder psychologische Kenntnisse sowie Empathie und Vertrauenswürdigkeit erfordert, um dem Kind eine Stimme zu geben und seine Wünsche dem Gericht zu vermitteln:
Da Frau Howard aber allgemein als Stimme für Mütter und gegen Väter agiert, was sie in den sozialen Medien ausreichend beweist, kann man ihr insbesondere Parteilichkeit für Mütter, aber niemals Parteilichkeit, Unabhängigkeit und Gewissenhaftigkeit einzig im Interesse von Kindern nachsagen, genauso wenig wie Empathie und Vertrauenswürdigkeit.
Mit ihrer eigenen Voreingenommenheit Vätern gegenüber wird sie, sobald sie von einem Familiengericht in und um Bonn herum bestellt wird, das bereits bestehende Systemversagen an unseren Familiengerichten noch weiter unterstützen. Pro Mütter und Contra Väter, ergo auch Contra den gemeinsamen Kindern dieser Eltern.
Schon jetzt kann jedem Richter und jeder Richterin abgeraten werden, Frau Howard jemals als Verfahrensbeiständin zu bestellen und auf Kinder in strittigen Familiensituationen loszulassen. Sollten sie es dennoch tun, werden sich die Beschwerden und negativen Beiträge zu Frau Howard hier auf dieser Seite rekordverdächtig ansammeln.
Oh Gott, sie ist jetzt nicht wirklich auch Verfahrensbeiständin? Auch ich hoffe besonders für die Kinder, die Gerichte sind gewarnt, sie nicht mit ins Boot zu nehmen. Die Folgen für die Kinder sind sonst vorprogrammiert. Wer wie sie lauthals Manipulation und Missbrauch mit dem Missbrauch unterstützt und nur einen Personenkreis als Schuldigen kennt, der darf solch einen wichtigen Job nicht ausführen dürfen.