Simone Kort

Simone Kort ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Groß Niendorf und Umgebung

Simone Kort ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Groß Niendorf und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.

Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.

Adresse und Kontaktdaten Verfahrensbeistand Simone Kort

 

Simone Kort
Grüne Straße 4
19374 Groß Niendorf

Telefon: 038723128437
Fax: 038723169940

Mobil: 01705806913
E-Mail: simone_kort@hotmail.com

Welche Aufgabe hat der Verfahrensbeistand?

Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes besteht darin, das Interesse des Kindes festzustellen und im Gericht zur Geltung zu bringen. Der Verfahrensbeistand ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes, ist aber gleichwohl Verfahrensbeteiligter im familiengerichtlichen Verfahren und kann als solcher z.b. ausdrücklich Rechtsmittel einlegen.

Was macht ein Verfahrensbeistand?

Wie der Verfahrensbeistand arbeitet ist nicht verbindlich vorgeschrieben. In der Regel nimmt der Verfahrensbeistand mit allen anderen Verfahrensbeteiligten (im Normalfall die Eltern) und dem Kind Kontakt auf und informiert sich was diese wollen. Darüberhinaus ist der Verfahrensbeistand auch bei der Anhörung des Kindes vor Gericht anwesend, da das Kind vom Gericht nicht ohne Verfahrensbeistand angehört werden darf.

Da der Verfahrensbeistand die Interessen des Kindes zum Ausdruck bringen soll, ist der Verfahrenbeistand auch bei den Gerichtsprozessen als Verfahrensbeteiligter zu laden.

Interessenkonflikt Verfahrensbeistand

Der Verfahrensbeistand bekommt in den meisten Fällen zusätzlich die Aufgabe übertragen, mit den Eltern Gespräche zu führen und an einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken. Dieses stellt an den Verfahrensbeistand hohe Anforderungen und ist verständlicherweise in den meisten Fällen sehr zeitintensiv und komplex da Eltern ja meistens nicht bei Gericht wären, wenn die Sache einfach wäre.

Da der Verfahrensbeistand pauschal vergütet wird, ist es für den Verfahrensbeistand lohnenswerter möglichst viele Fälle zu bearbeiten, anstatt sich viel Zeit für einzelne Fälle zu nehmen. Dadurch wird der Verfahrensbeistand in einen Konflikt gebracht. (Näheres hierzu unter https://www.vaterlos.eu/der-verfahrensbeistand-und-sein-interessenkonflikt/

Erfahrungsberichte Verfahrensbeistand Simone Kort

Am 27.07.2020 hat das OLG Celle rechtskräftig entschieden, das eine Kritik an Sachverständigen in familiengerichtlichen Verfahren zulässig ist, da die Berichterstattung im öffentlichen Interesse ist. Was für Sachverständige gilt, gilt dementsprechend auch für Verfahrensbeistände. Aus diesem Grund haben wir eine Liste mit Verfahrensbeiständen gestartet, in die wir auch den Verfahrensbeistand Simone Kort mit aufgenommen haben.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz hat uns mit Schreiben vom 28.07.2021 ebenfalls bestätigt, das die Veröffentlichung der in Rede stehenden personenbezogenen Daten der Verfahrensbeistände der Wahrung eines berechtigten Interessess dient. Als berechtigtes Interesse kommt jedes wirtschaftliche, rechtliche und ideele Interesse in Betracht. Rechtliche Interessen umfassen insbesondere Grundrechte der Europäischen Union (GRC). Art. 11 Abs 1 GRC schützt die Meinungsfreiheit. Unsere Website https://kindimmittelpunkt.de/verfahrensbeistand dient der Verwirklichung des Rechts auf Meinungsfreiheit, da sie (unter anderem) den Austausch Betroffener in Verfahren, in denen die aufgelisteten Verfahrensbeistände beteiligt waren bzw. sind, ermöglicht.

Gerne können Sie Ihre Erfahrungen mit dem Verfahrensbeistand Simone Kort hier veröffentlichen.

  • Welche Erfahrungen haben Sie mit Simone Kort gemacht?
  • Was hat dieser Verfahrensbeistand Ihrer Ansicht nach besonders gut gemacht?
  • Oder gibt es negative Erfahrungen mit der Arbeit dieses Verfahrensbeistandes?

Selbstverständlich laden wir auch den Verfahrenbeistand Simone Kort dazu ein, auf dieser Seite eigene Wünsche und Veränderungsvorschläge zu machen und sich an unseren Reformvorschlägen zu beteiligen. Dem Verfahrensbeistand steht es natürlich auch frei, sich zu etwaigen Kommentaren und Kritiken zu äussern.

Vorbereitung Anhörungstermin

In Ihrem Verfahren wurde ein Verfahrensbeistand bestellt und Sie möchten sich auf den Termin mit Simone Kort vorbereiten? Gerne können wir Sie auf diese Anhörung vorbereiten und Ihnen wichtige Fragen beantworten. Nehmen Sie dafür ganz bequem über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf.

5 thoughts on “Simone Kort

  1. Daniel Hahler Juli 31, 2024 at 5:12 p.m.

    Eine sehr schlechte Verfahrensbeiständin.
    Sie kennt ihre Phrasen vor Gericht, aber hält es bei zwei Terminen null mal für nötig den Vater und/mit der Tochter zu treffen.
    Beim zweiten Mal sogar nur die Mutter alleine. Sicher lecker bei Kaffee und Kuchen.

  2. Eine Oma April 15, 2025 at 12:08 a.m.

    Ich kann leider auch nichts Gutes über diese VB berichten. Der erste Besuchstermin fand seinerzeit nur beim Vater (mit den Kindern) statt, die Mama wurde am Telefon „abgefrühstückt“ und bis heute nicht besucht. Und obwohl es während des Besuches eine klare Äußerung des betreffenden Kindes gab, dass es zur Mama möchte, wurde das vor Gericht runtergespielt und letztlich ignoriert. Angeblich könne man die Äußerungen eines … jährigen Kindes noch nicht so ernst nehmen. Ich versichere aber, dass das Kind zu diesem Zeitpunkt alt genug war, um seinen Willen klar zu äußern, man hätte dies auf jeden Fall ernst nehmen müssen!
    Ich könnte hier jetzt – ein Jahr später – einen ganzen Roman schreiben, mit welchen Mitteln im Wohnumfeld der Kinder seither agiert wird, nur um diese „auf Spur zu halten“, damit sie nicht wieder auf die Idee kommen, zur Mama zu wollen. Und nochwas… von Eltern-Kind-Entfremdung, sollte eine VB zumindest schon mal was gehört haben und diese im besten Fall auch erkennen – aber weit gefehlt!

  3. Susanne April 17, 2025 at 7:02 p.m.

    Schade, dass hier Bewertungen zensiert (gelöscht) werden, die nicht wohlwollend geschrieben sind! Dann fasse ich mich eben etwas kürzer und unterstreiche das, was mein Vorredener hier schon im Juli 2024 geschrieben hat.
    Es scheint wohl die Regel zu sein, dass nur ein Elternteil von der Verfahrensbeiständin persönlich besucht wird und man dem anderen Elternteil dann mit einer gewissen Voreingenommenheit bei Gericht begegnet. Ein(e) VB sollte sich doch wohl von beiden Elternteilen im jeweiligen Wohnumfeld, auch im Umgang mit den Kindern, ein umfassendes Bild machen. Wie will man denn sonst objektiv und vor allem dem Kindeswohl entsprechend entscheiden?
    P.S. Ich werde hier so lange bewerten, bis nicht mehr gelöscht wird!

    • Heiner Creydt April 18, 2025 at 5:52 a.m.

      Guten Tag Frau Susanne,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, hierzu kurz Stellung zu nehmen:

      Auf kindimmittelpunkt.de finden sich mittlerweile fast 2.000 Erfahrungsberichte – darunter durchaus auch kritische Stimmen. Die Annahme, es würden ausschließlich wohlwollende Kommentare veröffentlicht, entspricht nicht den Tatsachen. Ich lade Sie herzlich ein, sich selbst ein umfassendes Bild zu machen.

      Mir liegt die Meinungs- und Pressefreiheit sehr am Herzen – und das nicht nur in der Theorie: Vor über zehn Jahren habe ich das erste Bewertungsportal für Gutachter gegründet (vaterlos.eu) und mich dabei auch juristisch gegen Versuche zur Löschung kritischer Inhalte verteidigt – u.a. mit einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Celle, das ich erfolgreich geführt habe. Mein Einsatz für ehrliche und faire Berichterstattung ist also dokumentiert und fundiert.

      Auch Ihre kritischen Anmerkungen zur Rolle des Verfahrensbeistands nehme ich ernst. Es stimmt: In der Praxis erleben viele Eltern, dass eine ausgewogene Betrachtung beider Elternteile nicht immer erfolgt – was ich persönlich ebenfalls kritisch sehe. Genau deshalb biete ich auf dieser Plattform Raum für Austausch und Reflexion, auch zu diesen strukturellen Problemen.

      Wenn Sie konkrete Erfahrungen schildern möchten, die über die pauschale Kritik hinausgehen, lade ich Sie gern ein, diese in einem neuen, sachlichen Kommentar zu schildern. Je konkreter, desto hilfreicher – für andere Betroffene ebenso wie für die Debatte.

      Mit freundlichen Grüßen
      Heiner Creydt
      Autor · Trainer · Gründer von kindimmittelpunkt.de

      • Susanne April 23, 2025 at 9:21 p.m.

        Hallo Herr Creydt

        Danke für Ihre Stellungnahme und auch dafür, dass mein Anliegen ernst genommen wird. Inzwischen sind ja auch beide Bewertungen von mir hier veröffentlicht worden.
        Da meine 1. Bewertung (Eine Oma) plötzlich weg war nahm ich an, dass sie gelöscht wurde – um so besser, dass es nicht so ist.
        Gerne würde ich hier auch konkreter berichten, das ist aber derzeit leider noch nicht möglich, da es sich noch um ein offenes Verfahren handelt und ich meine Angehörigen schützen möchte.
        Ich kann aber, wie in meinen beiden obigen Bewertungen noch einmal wiederholen, dass Frau Kort sich in unserem Fall nur eine Seite „der Geschichte“ persönlich angehört und angeschaut hat und dann mit ihrer vorgefertigten Meinung zu einer Fehlentscheidung beigetragen hat. Die Konsequenzen daraus trägt meine Familie bis heute, ganz besonders sind aber die Kinder die Leidtragenden.

        Mit freundlichen Grüßen
        Susanne T.

Schreibe einen Kommentar zu Susanne Cancel reply

Name *
E-Mail-Adresse *
Website