Waltraud Hinrichs ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Lilienthal und Umgebung
Waltraud Hinrichs ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Lilienthal und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.
Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.
Adresse und Kontaktdaten Verfahrensbeistand Waltraud Hinrichs
Waltraud Hinrichs
28865 Lilienthal
Telefon:
E-Mail:
Welche Aufgabe hat der Verfahrensbeistand?
Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes besteht darin, das Interesse des Kindes festzustellen und im Gericht zur Geltung zu bringen. Der Verfahrensbeistand ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes, ist aber gleichwohl Verfahrensbeteiligter im familiengerichtlichen Verfahren und kann als solcher z.b. ausdrücklich Rechtsmittel einlegen.
Was macht ein Verfahrensbeistand?
Wie der Verfahrensbeistand arbeitet ist nicht verbindlich vorgeschrieben. In der Regel nimmt der Verfahrensbeistand mit allen anderen Verfahrensbeteiligten (im Normalfall die Eltern) und dem Kind Kontakt auf und informiert sich was diese wollen. Darüberhinaus ist der Verfahrensbeistand auch bei der Anhörung des Kindes vor Gericht anwesend, da das Kind vom Gericht nicht ohne Verfahrensbeistand angehört werden darf.
Da der Verfahrensbeistand die Interessen des Kindes zum Ausdruck bringen soll, ist der Verfahrenbeistand auch bei den Gerichtsprozessen als Verfahrensbeteiligter zu laden.
Interessenkonflikt Verfahrensbeistand
Der Verfahrensbeistand bekommt in den meisten Fällen zusätzlich die Aufgabe übertragen, mit den Eltern Gespräche zu führen und an einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken. Dieses stellt an den Verfahrensbeistand hohe Anforderungen und ist verständlicherweise in den meisten Fällen sehr zeitintensiv und komplex da Eltern ja meistens nicht bei Gericht wären, wenn die Sache einfach wäre.
Da der Verfahrensbeistand pauschal vergütet wird, ist es für den Verfahrensbeistand lohnenswerter möglichst viele Fälle zu bearbeiten, anstatt sich viel Zeit für einzelne Fälle zu nehmen. Dadurch wird der Verfahrensbeistand in einen Konflikt gebracht. (Näheres hierzu unter https://www.vaterlos.eu/der-verfahrensbeistand-und-sein-interessenkonflikt/
Erfahrungsberichte Verfahrensbeistand Waltraud Hinrichs
Am 27.07.2020 hat das OLG Celle rechtskräftig entschieden, das eine Kritik an Sachverständigen in familiengerichtlichen Verfahren zulässig ist, da die Berichterstattung im öffentlichen Interesse ist. Was für Sachverständige gilt, gilt dementsprechend auch für Verfahrensbeistände. Aus diesem Grund haben wir eine Liste mit Verfahrensbeiständen gestartet, in die wir auch den Verfahrensbeistand Waltraud Hinrichs mit aufgenommen haben.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz hat uns mit Schreiben vom 28.07.2021 ebenfalls bestätigt, das die Veröffentlichung der in Rede stehenden personenbezogenen Daten der Verfahrensbeistände der Wahrung eines berechtigten Interessess dient. Als berechtigtes Interesse kommt jedes wirtschaftliche, rechtliche und ideele Interesse in Betracht. Rechtliche Interessen umfassen insbesondere Grundrechte der Europäischen Union (GRC). Art. 11 Abs 1 GRC schützt die Meinungsfreiheit. Unsere Website https://kindimmittelpunkt.de/verfahrensbeistand dient der Verwirklichung des Rechts auf Meinungsfreiheit, da sie (unter anderem) den Austausch Betroffener in Verfahren, in denen die aufgelisteten Verfahrensbeistände beteiligt waren bzw. sind, ermöglicht.
Gerne können Sie Ihre Erfahrungen mit dem Verfahrensbeistand Waltraud Hinrichs hier veröffentlichen.
- Welche Erfahrungen haben Sie mit Waltraud Hinrichs gemacht?
- Was hat dieser Verfahrensbeistand Ihrer Ansicht nach besonders gut gemacht?
- Oder gibt es negative Erfahrungen mit der Arbeit dieses Verfahrensbeistandes?
Selbstverständlich laden wir auch den Verfahrenbeistand Waltraud Hinrichs dazu ein, auf dieser Seite eigene Wünsche und Veränderungsvorschläge zu machen und sich an unseren Reformvorschlägen zu beteiligen. Dem Verfahrensbeistand steht es natürlich auch frei, sich zu etwaigen Kommentaren und Kritiken zu äussern.
Hallo,
also ich kann zu dieser Verfahrensbeiständin nur sagen, das bei ihr nicht die Kinder im Mittelpunkt stehen, sondern die Mütter. Alle Kinder die Frau Hinrichs zukünftig betreut, kann ich nur jetzt schon bemitleiden und die Väter dieser Welt, welche manchmal die besseren Mütter sind, haben bei ihr keine Chance.
Hallo, ich habe diese Märchenerzählerin gehabt, die mich nur 1 x gesehen hatte und dauernd zu dem Kindesvater rennt und auf dem Gerichtsparkplatz an seinem Auto angelehnt und gelacht hat. Sie hat meine Existenz zerstört und alles weggenommen. Hab sie beim Staatsanwalt angezeigt.
Die Dame ist eine Katastrophe und sollte diese Funktion nicht mehr ausüben! Sie ist leicht manipulierbar und vertritt nicht die Interessen des Kindes sondern nur des Elternteiles, den sie „lieber mag“! Wer sich besser verkaufen kann, gewinnt. Das Kind hat sich zu fügen. Der Aussage des Kindes werden auch Worte in den Mund gelegt, die das Kind so nie sagen würde
Hallo
Auch ich kann sagen daß es dieser Frau Hinrichs nicht um das Kindeswohl geht! Sie ist Manipulierbar und lässt sich schnelle auf eine Seite ziehen… In meinem Fall stand sie klar hinter der Meinung des Vaters. Auch vor dem Gerichtssaal ,sass sie neben dem Vater und dessen Frau und hat mit ihnen gelacht.mir hat sie jedes Wort im Mund umgedreht und mich als etwas dargestellt was ich nicht bin! Alles in allem,ist diese Frau zu alt,zu schnell Manipulierbar und wohl nicht klar ihres Amtes bewusst!
Könnte man Sie oder auch die anderen irgendwie erreichen? Um sich vielleicht mal auszutauschen.
Wäre Sehr Sehr wichtig ! Danke
Sie ist nur eine Freiberuflerin, die mit den Richtern gut vernetzt ist und hat mich nur 1 x gesehen und leistete Beihilfe zum Prozessbetrug und daher einfach eine Strafanzeige aufgeben. Dies habe ich gemacht und auch gegen dem Gutachter. Dies alles wird der Anwalt nicht erklären. Man benötigt kein Anwalt vor dem Amtsgericht. Ich habe keine Kosten von Frau Hinrichs bezahlt noch den Gutachter noch die Gerichtskosten.
ceelaa@gmail.com
Ich habe vor 14 Monaten das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht verloren ABER die Kinder leben bei mir. Frau Hinrichs hat vergessen zu erwähnen, dass im Haushalt des Kindesvaters gar kein Kinderzimmer gibt und ein Junge mit Diabetes ist ohne Aufsicht da beide in Bremen arbeiten in Vollzeit. Frau Hinrichs war abwesend als mein Sohn von 9 Jahren mit dem OLG Oldenburg sprechen musste. Sie verheimlicht sogar den Gerichtsbeschluss was sie selbst wegen Kindeswohlgefährdung unterstützte – der Inhaber des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts darf das Schulgelände nicht betreten seit Dezember 2020. Aber Deutschland denkt, dass alles korrekt abläuft hinter geschlossene Türen. Frau Hinrichs sprach mit niemanden. Sie würden sagen, dass ich eine gute Mama bin aus Indien. Der Sachbearbeiter vom Jugendamt, der mitmachte ist entlassen worden und das Jugendamt sogar geschlossen.
Ich kann die Erfahrungen meiner Vorredner leider nur bestätigen. Frau Hinrichs ist als Verfahrensbeiständin eine völlige Fehlbesetzung und dürfte dieses Amt gar nicht ausüben. Vor der ersten Anhörung vor dem Familiengericht erhielt Frau Hinrichs den Auftrag, sich ein Bild zu machen und mit beiden Elternteilen Gespräche zu führen. Sie führte aber lediglich ein Gespräch mit der Mutter und gab dann bei der Anhörung eine Beurteilung zugunsten der Kindesmutter ab. Zitat meines Anwalts: „Sie hat mit der Mutter in der Küche Kaffee getrunken und sich das Geseire der Mutter angehört. Danach war der Fall für sie klar.“ Als mein Anwalt vor Gericht darauf bestand, dass dieses Versäumnis von Frau Hinrichs mit ins Protokoll aufgenommen werden soll, erkrankte sie urplötzlich und verließ die Anhörung schon vorzeitig. Vor der ersten Anhörung kam es auch zu einer Befragung meines Sohnes (damals 3,5 Jahre alt, Sprachentwicklung verzögert). Als die Richterin meinen Sohn nach seinem Vater befragte, hat er wohl aufmerksam hochgesehen, in der Hoffnung seinen Vater irgendwo zu erblicken, da er ihn zuvor mehrere Wochen nicht mehr gesehen hatte. Das wurde von Frau Hinrichs als panischer Blick gewertet und sie meinte mein Sohn würde sich bei mir unwohl fühlen. Aus diesem Grund musste ich dann zunächst begleitete Umgänge über mich ergehen lassen. Als ich seinerzeit bei Gericht mehr Umgänge mit meinem Sohn durchsetzen wollte, sprach sich Frau Hinrichs in Abstimmung mit der Kindesmutter dagegen aus, mit der Begründung, das ein zusätzlicher Umgangstag in der Woche meinen Sohn irritieren würde. Daraufhin wurde dann ein Gutachter hinzugezogen, der dann die von Frau Hinrichs empfohlene Umgangsregelung stark kritisierte und attestierte, dass deutlich mehr Umgänge zwischen Vater und Sohn wesentlich besser gewesen wären und benannte diese Umgangsregelung sogar mit als eine mögliche Ursache für die Entwicklungsverzögerungen meines Sohnes. Als die Umgänge wieder stattfanden, stellte ich diverse Auffälligkeiten bei meinem Sohn fest. Beim umgehenden Gespräch mit dem Kindergarten erfuhr ich dann, dass seit über einem halben Jahr die Entwicklung meines Sohnes stagnierte und die Kindesmutter bereits 4 Monate zuvor darüber in Kenntnis gesetzt und ihr die Beantragung einer Frühförderung angeraten wurde, bislang aber nichts unternommen wurde. Bei meinem letzten Gespräch mit Frau Hinrichs erhob sie den Vorwurf, das die inzwischen angelaufene Frühförderung schon viel eher hätte stattfinden müssen. Als ich Ihr mitteilte, das dies das Versäumnis der Mutter gewesen ist, fragte sie mich vorwurfsvoll, warum ich denn nichts unternommen habe. Ich habe Ihr dann geantwortet, dass ich es ziemlich unfair von ihr finde, mir nun die Versäumnisse der Mutter vorzuwerfen. Zumal ich ein halbes Jahr lang keinen Kontakt zu meinem Sohn hatte und umgehend das Gespräch mit dem Kindergarten gesucht habe, woraufhin sich dann die Mutter dazu gezwungen sah, endlich den Kinderarzt aufzusuchen. Im Bericht verfasst Frau Hinrichs später, dass ich die Frage nach der Frühförderung als Schuldfrage empfunden und sie von mir keine Antwort erhalten hätte. Im Laufe des Verfahrens kommen schwerwiegende Probleme innerhalb des familiären Umfeldes der Kindesmutter zum Vorschein, die sich allesamt zeitlich mit diversen Verhaltensauffälligkeiten und Rückschritten meines Sohnes verknüpfen lassen. Dieses habe ich Frau Hinrichs mit Besorgnis in unserem Gespräch mitgeteilt. In Ihrem Bericht werden diese Probleme mit keiner Silbe erwähnt. Stattdessen schreibt Sie, Zitat: „Der Vater, das war deutlich, macht die Kindsmutter für die Entwicklungsverzögerung des Kindes verantwortlich.“ Das seinerzeit erstellte Gutachten sagt aus, dass ich über deutlich mehr Förderkompetenz im Umgang mit meinem Sohn verfüge und die Probleme meines Sohnes wahrnehme und angemessene Mittel kenne und anzuwenden weiß, um meinen Sohn anzuregen und zu unterstützen. Frau Hinrichs hingegen behauptet in Ihrem Bericht: „Ich hege Befürchtungen, dass der Vater das Kind überfordern könnte.“ Die Frage woran sie das festmacht, bleibt unbeantwortet. Ihre Berichte sind gespickt mit derartigen Behauptungen, die allesamt haltlos sind. Ich bin Frau Hinrichs in unserem Gespräch mit anerkannten Sachverhalten und überzeugenden Argumenten entgegengetreten. Ich konnte Ihr die Ursachen für die Probleme meines Sohnes plausibel darlegen. Dennoch wurde von Ihr alles konsequent ignoriert und es wurde nicht einmal in Ihrem Bericht erwähnt. Während des Gesprächs war Frau Hinrichs auch nicht in der Lage meine Argumente zu entkräften sondern äußerte abschließend lediglich, Zitat: „Ein Kind braucht doch seine Mutter.“ Frau Hinrichs hat nicht einmal begriffen, dass ich der letzte bin, der einen Bindungsabbruch meines Sohnes zu seiner Mutter erreichen möchte. Ganz im Gegenteil, ich habe sogar eine Familienhilfe beim Jugendamt beantragt, die inzwischen angelaufen ist und zusammen sind wir dabei, Strategien zu entwickeln die Loyalitätskonflikte meines Sohnes abzubauen. Hierzu sind bereits erste Maßnahmen gemeinsam mit der Kindesmutter umgesetzt worden. Ich könnte noch endlos Dinge anführen, die sich Frau Hinrichs geleistet hat und die Ihre Kompetenz als Verfahrensbeiständin mehr als in Frage stellen. Ich kann nur jedem empfehlen, der Frau Hinrichs als Verfahrensbeiständin zugewiesen bekommt, umgehend bei Gericht den Wunsch auf einen anderen Verfahrensbeistand zu äußern. Meines Wissens ist ein direkter Befangenheitsantrag leider nicht möglich und es liegt im Ermessen des Richters.
Könnten wir Kontakt aufnehmen bitte?
Leider wird meine Mailadresse nicht mit ausgewiesen. Diese wäre o.barnekow@blexer.de
Unsere Klage gegen Hinrichs beim Amtsgericht Osterholz-Schambeck ist nach 5 Monaten endlich zugestellt worden diese Woche. Sie hat zuviele falsche Berichte geschrieben und daher hat der Richter alles versucht aber wir haben den Gutachter ebenso verklagt. Die kopieren gegenseitig ihre falschen Angaben um weitere Verfahren zu machen um bezahlt zu werden. Widerlich auf Kosten unschuldige Kinder ihre inkompetentente Art zur Schau zur stellen… und dann halten sich noch für unantastbare Gestalten…