Virginia Kapteina-Walther

Virginia Kapteina-Walther ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Ulm und Umgebung

Virginia Kapteina-Walther ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Ulm und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.

Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.

Adresse und Kontaktdaten Verfahrensbeistand Virginia Kapteina-Walther

 

Virginia Kapteina-Walther
Donautalstraße 44
89079 Ulm

Telefon: 09731-88016278
Fax: 0731-5504194
E-Mail: v.kapteina-walther@posteo.de

Welche Aufgabe hat der Verfahrensbeistand?

Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes besteht darin, das Interesse des Kindes festzustellen und im Gericht zur Geltung zu bringen. Der Verfahrensbeistand ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes, ist aber gleichwohl Verfahrensbeteiligter im familiengerichtlichen Verfahren und kann als solcher z.b. ausdrücklich Rechtsmittel einlegen.

Was macht ein Verfahrensbeistand?

Wie der Verfahrensbeistand arbeitet ist nicht verbindlich vorgeschrieben. In der Regel nimmt der Verfahrensbeistand mit allen anderen Verfahrensbeteiligten (im Normalfall die Eltern) und dem Kind Kontakt auf und informiert sich was diese wollen. Darüberhinaus ist der Verfahrensbeistand auch bei der Anhörung des Kindes vor Gericht anwesend, da das Kind vom Gericht nicht ohne Verfahrensbeistand angehört werden darf.

Da der Verfahrensbeistand die Interessen des Kindes zum Ausdruck bringen soll, ist der Verfahrenbeistand auch bei den Gerichtsprozessen als Verfahrensbeteiligter zu laden.

Interessenkonflikt Verfahrensbeistand

Der Verfahrensbeistand bekommt in den meisten Fällen zusätzlich die Aufgabe übertragen, mit den Eltern Gespräche zu führen und an einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken. Dieses stellt an den Verfahrensbeistand hohe Anforderungen und ist verständlicherweise in den meisten Fällen sehr zeitintensiv und komplex da Eltern ja meistens nicht bei Gericht wären, wenn die Sache einfach wäre.

Da der Verfahrensbeistand pauschal vergütet wird, ist es für den Verfahrensbeistand lohnenswerter möglichst viele Fälle zu bearbeiten, anstatt sich viel Zeit für einzelne Fälle zu nehmen. Dadurch wird der Verfahrensbeistand in einen Konflikt gebracht. (Näheres hierzu unter https://www.vaterlos.eu/der-verfahrensbeistand-und-sein-interessenkonflikt/

Erfahrungsberichte Verfahrensbeistand Virginia Kapteina-Walther

Am 27.07.2020 hat das OLG Celle rechtskräftig entschieden, das eine Kritik an Sachverständigen in familiengerichtlichen Verfahren zulässig ist, da die Berichterstattung im öffentlichen Interesse ist. Was für Sachverständige gilt, gilt dementsprechend auch für Verfahrensbeistände. Aus diesem Grund haben wir eine Liste mit Verfahrensbeiständen gestartet, in die wir auch den Verfahrensbeistand Virginia Kapteina-Walther mit aufgenommen haben.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz hat uns mit Schreiben vom 28.07.2021 ebenfalls bestätigt, das die Veröffentlichung der in Rede stehenden personenbezogenen Daten der Verfahrensbeistände der Wahrung eines berechtigten Interessess dient. Als berechtigtes Interesse kommt jedes wirtschaftliche, rechtliche und ideele Interesse in Betracht. Rechtliche Interessen umfassen insbesondere Grundrechte der Europäischen Union (GRC). Art. 11 Abs 1 GRC schützt die Meinungsfreiheit. Unsere Website https://kindimmittelpunkt.de/verfahrensbeistand dient der Verwirklichung des Rechts auf Meinungsfreiheit, da sie (unter anderem) den Austausch Betroffener in Verfahren, in denen die aufgelisteten Verfahrensbeistände beteiligt waren bzw. sind, ermöglicht.

Gerne können Sie Ihre Erfahrungen mit dem Verfahrensbeistand Virginia Kapteina-Walther hier veröffentlichen.

  • Welche Erfahrungen haben Sie mit Virginia Kapteina-Walther gemacht?
  • Was hat dieser Verfahrensbeistand Ihrer Ansicht nach besonders gut gemacht?
  • Oder gibt es negative Erfahrungen mit der Arbeit dieses Verfahrensbeistandes?

Selbstverständlich laden wir auch den Verfahrenbeistand Virginia Kapteina-Walther dazu ein, auf dieser Seite eigene Wünsche und Veränderungsvorschläge zu machen und sich an unseren Reformvorschlägen zu beteiligen. Dem Verfahrensbeistand steht es natürlich auch frei, sich zu etwaigen Kommentaren und Kritiken zu äussern.

Vorbereitung Anhörungstermin

In Ihrem Verfahren wurde ein Verfahrensbeistand bestellt und Sie möchten sich auf den Termin mit Virginia Kapteina-Walther vorbereiten? Gerne können wir Sie auf diese Anhörung vorbereiten und Ihnen wichtige Fragen beantworten. Nehmen Sie dafür ganz bequem über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf.

2 thoughts on “Virginia Kapteina-Walther

  1. Christian Brunner September 22, 2021 at 3:27 pm

    Auf Freifam.de findet man einen Bericht:

    „Die vom Amtsgericht Ulm in mehreren Verfahren bestellte Verfahrensbeiständin Frau Virginia Kapteina-Walther hat sich nicht auf die Seite eines Kindes gestellt, dessen Interessen sie zu vertreten hatte, sondern agierte gesetzeswidrig gegen das Kind.

    Ein Verfahrensbeistand wird auch als “Anwalt der Kinder” umschrieben. Er hat die Aufgabe, Interessenvertreter eines Kindes in Verfahren am Familiengericht zu sein (§ 158 Abs. 1 FamFG). Frau Virginia Kapteina-Walther hat diese Aufgabe zum Schaden des ihr anvertrauten Kindes missbraucht. Freifam liegen Stellungnahmen und Emails der Verfahrensbeiständin vor, aus denen hervorgeht, dass Frau Virginia Kapteina-Walther durch Kompetenzanmaßung versuchte, das Gericht irrezuführen und dem Kind einzureden, es habe psychische Probleme.

    Frau Kapteina-Walther führte sich in ihrer Stellungnahme vom 08.08.2019 im Verfahren 1 F 792/19 wie ein Psychologe auf, obwohl sie keiner ist. Sie verstieg sich dabei in die folgende Empfehlung an das Gericht, in der sie einen teilweisen Sorgerechtsentzug beim Vater für nötig erachtete, zu dem das Kind erst 3 Monate zuvor vor der Gewalt ihrer Mutter geflohen war:

    “Bezogen auf [das Kind] ist für mich zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Eine Abklärung, z.B. durch therapeutische Anbindung und/oder eine Begutachtung wäre aus meiner Sicht sinnvoll. Da sich der Vater dazu vermutlich nicht bereiterklären wird, ist zu überlegen, ob eine Übertragung der Teilbereiche Gesundheitsfürsorge und Beantragung von Jugendhilfemaßnahmen auf das Landratsamt Alb-Donau-Kreis sinnvoll sein könnte.”
    Mit dieser küchenpsychologischen Einschätzung lag die Verfahrensbeiständin völlig daneben, wie ein echter promovierter Psychotherapeut mit medizinischer Approbation (Dr. med.) in dessen Stellungnahme vom 27.09.2019 festhielt:

    “Die Vermutung der Verfahrensbeiständin ist nachvollziehbar, wenn man Sie [Anm.: den Vater] als Übeltäter und Manipulator ansieht. Aufgrund meiner erhobenen Daten halte ich jedoch diese Version für falsch. Sie [Anm.: der Vater] gefährden das Kindeswohl nicht.”
    Die Verfahrensbeiständin versuchte mit ihrer psychologischen Inkompetenz nicht nur das Gericht in die Irre zu führen, sondern auch das betroffene Kind. Sie redete diesem Kind in einer Email vom 02.09.2019 ein, dass es therapeutische Hilfe benötige und drohte dem Kind die mögliche Entrechtung seines Vaters an:

    “Außerdem habe ich geschrieben, dass ich es gut fände, wenn du therapeutische Unterstützung bekommen würdest, da ich glaube, dass die Situation für dich nicht leicht ist. Es hat sich viel für dich verändert und es ist auch viel passiert. Dein Papa hat in einem der letzten Gerichtstermine gesagt, er sieht keinen Grund für eine therapeutische Anbindung und auch nicht für Unterstützung durch [eine Sozialpädagogische Familienhilfe]. Das finde ich nicht richtig. Deshalb habe ich vorgeschlagen, dass der Richter prüft, ob das Jugendamt diese Entscheidungen treffen kann.”
    Auch dieser inkompetenten Einschätzung der Verfahrensbeiständin Virgina Kapteina-Walther widerspricht der promovierte Psychotherapeut:

    “Aus meiner Sicht benötigt [das Kind] keine weitere Therapie […] da Sie als Vater einen guten, stabilisierenden und gesundheitsfördernden Einfluss erkennen lassen und ausüben.”
    Die aus sachverständiger Sicht vollkommen falschen Einschätzungen der Verfahrensbeiständin Frau Virginia Kapteina-Walther sind aus Sicht des betroffenen Kindes fatal. Im vorliegenden Fall ist das Kind im Mai 2019 vor der Gewalt der Mutter zum Vater geflohen. Drei Monate später musste dieses Kind Angst haben, dass ihrem Vater, dessen Schutz vor der Mutter sie gesucht und bekommen hatte, auf Drängen der Verfahrensbeiständin, die eigentlich ihre Interessen zu vertreten hatte, wesentliche Elternrechte genommen werden könnten.

    Wäre das Gericht den Empfehlungen der Verfahrensbeiständin gefolgt, dann wäre der Vater ohne das entsprechende Sorgerecht machtlos gewesen, was falsche Entscheidungen bezüglich der Gesundheit seines Kindes angeht – z.B. im Hinblick auf die von der Verfahrensbeiständin angeregte Therapie des Kindes, die nach Einschätzung des Sachverständigen ein völlig unnötiger ärztlicher Eingriff gewesen wäre.

    Angesichts dieses Gesamtzusammenhangs muss das Vorgehen der Verfahrensbeiständin Virginia Kapteina-Walther als Interessenverrat an dem Kind gewertet werden, was einen Verstoß gegen § 158 Abs. 1 FamFG darstellt.

    Außerdem ist das Vorgehen der Frau Kapteina-Walther womöglich auch als psychische Schädigung des Kindes zu werten: Der Vater hat alles richtig gemacht, wie sich der Stellungnahme des promovierten Psychotherapeuten entnehmen lässt. Indem jedoch die Verfahrensbeiständin inkompetent dem Vater fälschlicherweise Fehler vorwirft, und zwar auch per Email dem Kind gegenüber, löst sie in dem Kind die Angst aus, den Schutz des Vaters zu verlieren. Außerdem suggerierte sie dem damals elfjährigen Kind, dass es psychische Probleme habe und Hilfe brauche – dabei traf das Kind erst drei Monate zuvor die sehr gesunde Entscheidung, zum Vater zu fliehen, was auf die psychische Stärke des Kindes hinweist.

    Die Verfahrensbeiständin, die irreführend eine mögliche Kindeswohlgefährdung des Vaters in den Raum stellte und dem Kind psychische Probleme einredete, beging wohl selbst eine Kindeswohlgefährdung zusätzlich zum Interessenverrat, indem sie danach trachtete, dem Kind seine Rechte, seine psychische Stabilität und den Schutz des Vaters zu nehmen.

    Bildnachweis (v.l.n.r.): Links Symbolfoto eines Kindes, rechts Frau Kapteina-Walther in (S)Zenario Streetwork“

  2. Johanne B. September 22, 2021 at 3:29 pm

    Am 28.09.2020 Berichtete Freifam:

    „Ihre Stellung als “Anwalt der Kinder” vor Gericht missbrauchte Frau Virginia Kapteina-Walther dafür, Kindern ihre Rechte zu entziehen.

    Sie behauptete überraschend in mehreren Verfahren am Familiengericht Ulm, in denen sie als sogenannte Verfahrensbeiständin tätig war, dass es Kinder schädige, wenn sie von einem Elternteil über ihre Rechte aufgeklärt werden. Das kann jedoch grundsäztlich nicht sein, denn ein Grundprinzip in einem Rechtsstaat ist, dass jeder, auch Kinder, das Recht haben, ihre Rechte zu kennen.

    Damit missachtete Frau Kapteina-Walther in mehreren Fällen den Artikel 42 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Darin wird Kindern ausdrücklich zugebilligt, dass sie ihre Rechte kennen dürfen und sollen – das sogenannte Kinderrechtebildungsgebot.

    Die Folge des Interessenverrats der Frau Virginia Kapteina-Walther an den Kindern ist, dass drei Kinder nun schon seit 1,5 Jahren ihren Vater nicht sehen, der sie über ihr Recht auf beide Eltern aufklärte, wie es ihnen von der Kinderrechtskonvention garantiert wird.

    Zusätzlich zur rechtlichen Entwürdigung hat die Verfahrensbeiständin Virginia Kapteina-Walther wie berichtet mindestens ein Kind seelisch herabgewürdigt, indem sie ihm zu unrecht einredete, es habe womöglich psychische Probleme.

    Bildnachweis (v.l.n.r.): Links Symbolfoto eines Kindes, rechts Frau Kapteina-Walther in (S)Zenario Streetwork“

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