Dieter Dick ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Landstuhl und Umgebung
Dieter Dick ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Landstuhl und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.
Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.
Adresse und Kontaktdaten Verfahrensbeistand Dieter Dick
Dieter Dick
Gartenstraße 18c
66849 Landstuhl
Telefon: +49 (0) 6371 916143
Mobil: +49 (0) 152 31925771
Internet: https://www.dick-dieter-verfahrensbeistand.de/
Welche Aufgabe hat der Verfahrensbeistand?
Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes besteht darin, das Interesse des Kindes festzustellen und im Gericht zur Geltung zu bringen. Der Verfahrensbeistand ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes, ist aber gleichwohl Verfahrensbeteiligter im familiengerichtlichen Verfahren und kann als solcher z.b. ausdrücklich Rechtsmittel einlegen.
Was macht ein Verfahrensbeistand?
Wie der Verfahrensbeistand arbeitet ist nicht verbindlich vorgeschrieben. In der Regel nimmt der Verfahrensbeistand mit allen anderen Verfahrensbeteiligten (im Normalfall die Eltern) und dem Kind Kontakt auf und informiert sich was diese wollen. Darüberhinaus ist der Verfahrensbeistand auch bei der Anhörung des Kindes vor Gericht anwesend, da das Kind vom Gericht nicht ohne Verfahrensbeistand angehört werden darf.
Da der Verfahrensbeistand die Interessen des Kindes zum Ausdruck bringen soll, ist der Verfahrenbeistand auch bei den Gerichtsprozessen als Verfahrensbeteiligter zu laden.
Interessenkonflikt Verfahrensbeistand
Der Verfahrensbeistand bekommt in den meisten Fällen zusätzlich die Aufgabe übertragen, mit den Eltern Gespräche zu führen und an einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken. Dieses stellt an den Verfahrensbeistand hohe Anforderungen und ist verständlicherweise in den meisten Fällen sehr zeitintensiv und komplex da Eltern ja meistens nicht bei Gericht wären, wenn die Sache einfach wäre.
Da der Verfahrensbeistand pauschal vergütet wird, ist es für den Verfahrensbeistand lohnenswerter möglichst viele Fälle zu bearbeiten, anstatt sich viel Zeit für einzelne Fälle zu nehmen. Dadurch wird der Verfahrensbeistand in einen Konflikt gebracht. (Näheres hierzu unter https://www.vaterlos.eu/der-verfahrensbeistand-und-sein-interessenkonflikt/
Erfahrungsberichte Verfahrensbeistand Dieter Dick
Am 27.07.2020 hat das OLG Celle rechtskräftig entschieden, das eine Kritik an Sachverständigen in familiengerichtlichen Verfahren zulässig ist, da die Berichterstattung im öffentlichen Interesse ist. Was für Sachverständige gilt, gilt dementsprechend auch für Verfahrensbeistände. Aus diesem Grund haben wir eine Liste mit Verfahrensbeiständen gestartet, in die wir auch den Verfahrensbeistand Dieter Dick mit aufgenommen haben.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz hat uns mit Schreiben vom 28.07.2021 ebenfalls bestätigt, das die Veröffentlichung der in Rede stehenden personenbezogenen Daten der Verfahrensbeistände der Wahrung eines berechtigten Interessess dient. Als berechtigtes Interesse kommt jedes wirtschaftliche, rechtliche und ideele Interesse in Betracht. Rechtliche Interessen umfassen insbesondere Grundrechte der Europäischen Union (GRC). Art. 11 Abs 1 GRC schützt die Meinungsfreiheit. Unsere Website https://kindimmittelpunkt.de/verfahrensbeistand dient der Verwirklichung des Rechts auf Meinungsfreiheit, da sie (unter anderem) den Austausch Betroffener in Verfahren, in denen die aufgelisteten Verfahrensbeistände beteiligt waren bzw. sind, ermöglicht.
Gerne können Sie Ihre Erfahrungen mit dem Verfahrensbeistand Dieter Dick hier veröffentlichen.
- Welche Erfahrungen haben Sie mit Dieter Dick gemacht?
- Was hat dieser Verfahrensbeistand Ihrer Ansicht nach besonders gut gemacht?
- Oder gibt es negative Erfahrungen mit der Arbeit dieses Verfahrensbeistandes?
Selbstverständlich laden wir auch den Verfahrenbeistand Dieter Dick dazu ein, auf dieser Seite eigene Wünsche und Veränderungsvorschläge zu machen und sich an unseren Reformvorschlägen zu beteiligen. Dem Verfahrensbeistand steht es natürlich auch frei, sich zu etwaigen Kommentaren und Kritiken zu äussern.
Vorbereitung Anhörungstermin
In Ihrem Verfahren wurde ein Verfahrensbeistand bestellt und Sie möchten sich auf den Termin mit Dieter Dick vorbereiten? Gerne können wir Sie auf diese Anhörung vorbereiten und Ihnen wichtige Fragen beantworten. Nehmen Sie dafür ganz bequem über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf.Entdecken Sie die Welt des Familienrechts mit einem erfahrenen Spezialisten an Ihrer Seite! Mit über einem Jahrzehnt an Fachwissen stehe ich, Ihr Berater, Coach, Trainer und Mentor, bereit, Sie durch die komplexen Landschaften des Familienrechts zu führen. Meine Reise begann mit dem ambitionierten Projekt vaterlos.eu, einem Blog, der sich der Aufdeckung und Diskussion wichtiger Themen im Familienrecht widmete. Meine Leidenschaft und mein Engagement für die Materie haben mich dazu bewogen, kindimmittelpunkt.de zu gründen, eine Plattform, die sich ausschließlich dem deutschen Familienrecht verschrieben hat. Dort teile ich mein umfassendes Wissen und meine tiefgreifenden Einsichten mit einem breiten Publikum.
Meine Arbeit hat nicht nur die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, sondern auch die Anerkennung vor dem OLG Celle erlangt, ein Zeugnis meines Engagements und meiner Professionalität. Ich verbinde meine Leidenschaft und meine schriftstellerische Begabung mit einer aktiven Rolle in der Familienrechts-Community, indem ich einen regelmäßigen Dialog mit Fachleuten wie Jugendämtern, Richtern, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen pflege. Darüber hinaus teile ich mein Fachwissen durch inspirierende Vorträge und biete Mentoring für all jene an, die sich in diesem wichtigen Rechtsgebiet weiterentwickeln möchten oder die aktuell selber von einer Auseinandersetzung betroffen sind.
Lassen Sie uns gemeinsam die Herausforderungen im Familienrecht meistern. Mit mir an Ihrer Seite sind Sie bestens gerüstet, um fundierte Entscheidungen zu treffen und tiefgreifende Kenntnisse in diesem spezialisierten Bereich zu erlangen.
Weitere Informationen finden Sie auch in meinen Videokanälen
https://www.tiktok.com/@heinercreydt
https://www.youtube.com/@kindimmittelpunkt9404
Herr Dick ist als Verfahrensbeistand in unseren Augen und verständiger Dritter nicht geeignet und sogar schädlich für die Betroffenen!
Obwohl es keine gesetzlichen Mindestanforderungen an die Qualität der Ausbildung eines Verfahrensbeistandes gibt, widerspricht es unserer Meinung nach dem Kindeswohl in eklatanter Weise, gerade auf diesem hochsensiblen Gebiet Personen mit zweifelhaften, nicht universitären Ausbildungen einzusetzen.
Nach § 158 Abs. 1 FamFG ist ein „geeigneter“ Verfahrensbeistand zu bestellen.
Als Person soll vom Gericht nur eine Person zum Verfahrensbeistand bestimmt werden, die persönlich und fachlich geeignet ist, das Interesse des Kindes festzustellen und sachgerecht in das Verfahren einzubringen.
Was sagen die Gerichte zur Geeignetheit:
„Durch den Hinweis auf die Geeignetheit des Verfahrensbeistandes wollte der Gesetzgeber jedoch lediglich klarstellen, dass bestimmte Mindestanforderungen im Hinblick auf Aus- und Vorbildung des Verfahrensbeistandes und die von ihm bei der Arbeit zu beachtenden Standards einzuhalten sind.“
Nach den Ergebnissen des Forschungsprojekts „Die Geeignetheit von Verfahrensbeiständen gem. §158 FamFG“ der Frau Prof.Dr.iur. Sabine Dahme bewerten Familiengerichte die Kompetenz eines Verfahrensbeistandes nach seinen Kenntnissen über Erscheinungsformen der Kindeswohlgefährdung, der Gesprächsführung, u.a. mit dem Kind, die Kenntnisse über seine Rechtsstellung im familiengerichtlichen Verfahren und das Grundlagenwissen der Bindungstheorie, um die Eltern-Kin-Beziehung richtig beurteilen zu können.
Die Familiengerichte haben gar eine Prüfpflicht, ob eine Geeignetheit als Verfahrensbeistand vorliegt oder eben nicht.
Wie das Familiengericht Neustadt an der Weinstraße jedoch die Geeignetheit des Dieter Dick und das Vorhandensein der oben genannten Kenntnisse bei ihm geprüft hat, erschließt sich verständigen Menschen nicht.
Denn:
Dieter Dick aus Landstuhl hat weder Psychologie, noch Pädagogik oder Sozialpädagogik, noch Rechtswissenschaften oder etwa Soziologie studiert.
Angaben zu einer beruflichen Grundqualifikation liegen auch nicht vor.
Stattdessen hat Herr Dick beim Bildungswerk für therapeutische Berufe (BTB) nach einjährigem Kurs ein von ihm so bezeichnetes „Diplom“ für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz erworben.
Dann hat er sogar noch ein „Diplom“ nach einem Sechs-Monats-Kurs beim Bildungswerk für therapeutische Berufe (BTB)erworben:
Er ist nach seinen telefonisch vom Gericht im Verfahren erfragten Angaben, an „deren Richtigkeit zu zweifeln keine Veranlassung besteht“, „Diplom Entspannungspädagoge“
Was ist aber ein Diplom?
Unter einem Diplom in Deutschland wird nach allgemeinem Verständnis ein akademischer Grad verstanden, der nur von einer Hochschule verliehen wird.
Dieter Dick hat jedoch tatsächlich kein Hochschulstudium absolviert, noch nicht einmal eines, das mit einem anderen akademischen Grad als mit einem „Diplom“ abschlösse.
Wenn jemand, wie Dieter Dick es getan hat,
auf Nachfrage des Gerichts als Qualifikation angibt, er habe ein „Diplom für Psychotherapie nach HPG“ und ein „Diplom für Entspannungspädagogik“ erworben,
will er damit damit den Eindruck einer besonderen Qualifikation erwecken, die wiederum ein besonderes Vertrauen in seine Fähigkeiten und seinen Ruf begründen soll.
Das ist eine bewusste Irreführung und hoch unseriös.
Die Führung der Bezeichnung „Diplom Entspannungspädagoge“ und „Diplom für Psychotherapie nach HPG“ ist nach §132 a StGB auch strafrechtlich relevant.
Das macht aber alles nichts, wenn man noch mehr Kurse kauft und damit „Zertifikate“.
Dieter Dick hat ein solches für Verfahrensbeistandschaft, Kindschaftssachen und Umgangspfleger vom Weinberger Forum, Gesellschaft für Wissensarbeit und Kommunikation mbH und ist/war Vereinsmitglied im Verein „Anwalt des Kindes“.
Mit dieser Mitgliedschaft und diesem Zertifikat konnte man sich sogar „Anwalt“ nennen (bis zur Reform 2009, dann durfte man sich nur noch Verfahrensbeistand nennen) und macht es vielleicht immer noch.
Wieder eine Irreführung also, die das Vorhandensein besonderer fachllicher Qualifikation vorgaukelt, die jedoch tatsächllich gar nicht vorhanden ist.
Seinerzeit bewarb er sich auf seiner Homepage, indem er hervorhob, dass sein „Engagement weit über die Grenzen eines normalen Anwalt des Kindes“ hinausginge, obwohl er sein Zertifikat erst 2010 erworben hatte, also nach der Reform des FGG 2009, und sich demnach nie als „Anwalt des Kindes“ bezeichnen durfte.
Damit jedoch noch nicht genug der Irreführung:
Wer im Netz nach „Dieter Dick“ sucht, dem wird die Namensgleichheit mit einem Dieter Dick, der 1998 Jugendamtsdirektor im Bezirksamt Kreuzberg, Abt. Jugend, Bildung und Kultur, war, auffallen.
Weiter wird ein Dieter Dick als Mitautor eines Fachbuchs: „Schlüsseldienst -Ratgeber zur Kinder- und Jugendhilfe“ genannt. Unter den weiteren Autoren wird auch z.B. Johannes Münder genannt, der als Autor zahlreicher Standardwerke der Kinder- und Jugendhilfe bekannt ist.
Und vor diesem Hintergrund ist es besonders eindrucksvoll und ein schöner Zufall, wenn ein „Dieter Dick“ dann ein Zertifikat der Freien Universität Berlin vorlegt, das ihn als „Mediator“ bzw. Zertifikatsinhaber „Mediation und mediative Kommunikation“ ausweist.
Wieder wird man in die Irre geführt, indem man bei der Nennung der „Freien Unisversität Berlin“ meint, der Zertifikatsinhaber habe dort ein ordentlliches Studium absolviert, was nicht der Fall ist und sei vielleicht sogar der ehemalige Kreuzberger Jugendamtsdirektor…
Auf seiner Homepage (aktuell 2020) bezeichnet sich Dieter Dick als „Verfahrensbeistand – Therapeut – Mediator“
Er gibt an:
„Meine Berufung ist es, komplizierte Fälle bezüglich Sorgerechtsfragen, Unterbringungsfragen und Familienfälle aufzuklären und mich für das Wohl der Kinder einzusetzen. Anhand meiner jahrzehntelangen Erfahrung hinsichtlich dieser Thematik werde ich hierfür als unabhängiger Gutachter von Privatpersonen und von Gerichten beauftragt, mangelhafte Gutachten zu überprüfen und/oder selbst Gutachten zu verfassen.“
Schon da wird ersichtlich, dass da einer am Werk ist, der gerne zu schwammig und zu viel „Fachlichkeit“ von sich behauptet, was sich dann bei näherer Betrachtung als unwahr herausstellt.
Z.B. gibt er an, er habe „jahrzehntelange Erfahrung hinsichtlich dieser Thematik“.
Dass er jedoch keine „jahrzehntelange“ Erfahrung als Verfahrensbeistand hat, wie er mit dieser Angabe offenbar weismachen will, ergibt sich allein schon daraus, dass er erst 2010 das Zertifikat vom Weinsberg Forum, das ihn als „Verfahrensbeistand“ bezeichnet, erworben hat, wodurch die „Jahrzehnte“ damit auf ein Jahrzehnt zusammenschrumpfen. Vielleicht hatte er ja zuvor schon privat Erfahrungen gemacht, irgendwoher muss seine Motivation gegen Eltern ja herkommen…
Kaum vorstellbar, dass es Menschen gibt, die Dieter Dick freiwillig als „Privatgutachter“ beauftragen oder ihm angeblich mangelhafte Gutachten zur Überprüfung vorlegen würden.
Durch seine Tätigkeit als Vorstand eines unbedeutenden, nach seinen Angaben „von ihm gegründeten“ Vereins in Neustadt an der Weinstraße „Vereinigung Kindeswohl e.V.“ (2017) ist es jedoch möglich, dass arglose Betroffene ihm tatsächlich Gutachten aus ihren familiengerichtlichen Fällen etc. vorgelegt haben, in der Hoffnung, dort tatsächlich kompetente Hilfe zu finden.
Lt. Information über den Zweck und das Ziel des Vereins, setzt sich dieser „für die natürlichen Rechte der Kinder und Jugendlichen ein, damit die Betreuung, Versorgung, Förderung, Erziehung und Ausbildung, der Erhalt der Beziehung zu den Eltern und allen Bezugspersonen gewährleistet ist.“ Weiter tritt der Verein „für den Aufbau und Ausbau einer eigenständigen und interdisziplinären Interessenvertretung als Anwalt des Kindes ein, wenn um Hilfe ersucht wird ein.
Ein weitere Zweck des Vereins ist die Organisation und die Bereitstellung fachübergreifender Hilfen zur Vermeidung von Konflikten, die für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, sowie deren Familien auch in behördlichen Verfahren – gleich welcher Art – entstehen können, Zu diesem Zweck fördert und unterhält der Verein Einrichtungen, die Kinder, Jugendliche und ihre Bezugspersonen vorsorgend begleiten und nachsorgend zur Konflikvermeidung und- lösung sowie Beratung und Unterstützung gewähren.“
Inzwischen ist Dieter Dick erster Vorsitzender „seines“ Vereins – kein Wunder, kann man aus der Beschreibung der Vereinszwecke doch herauslesen, dass vor allem er und seine Tätigkeit beworben werden sollen.
Dass jedoch von Seiten des Gerichts Dieter Dick als Sachverständiger bestellt worden sein soll, ist für uns vollkommen unglaubwürdig, denn Dieter Dick hat noch nicht einmal die entsprechende Kompetenz, grammatikalisch und orthografisch korrekte Sätze niederzuschreiben, geschweige denn, komplexe Sachverhalte zu erfassen und zu bewerten, so unsere Meinung.
Auf seiner Homepage fanden sich seinerzeit (2014) Angaben über seine Laufbahn, worin er angab, dass er „meditative“ Arbeit leiste – der Unterschied zwischen Mediation und Meditation war ihm damals offenbar nicht ganz klar, was nicht verwundert, wenn man weiß, dass Dieter Dick Entspannungskurse für eine Krankenkasse durchführte – dass er „Vorträge und Kurse zur Burnaut-Prävention“ halte „wo sie sich jederzeit an mich wenden können, bzw. gebe ich auch Kurs zu Angst und Stressabbau und vieles mehr“.
Auf diese Fehler hingewiesen, behauptete Dieter Dick, dass sich an seiner Homepage „ein „Virusnager“ schadlos“ gehalten habe. Er werde dies „in zeitnah beheben lassen“.
Seinerzeit (2014) bewog ihn die Bestellung zum Verfahrensbeistand in Neustadt an der Weinstraße, sofort dazu, „Zweigstellen“ zu eröffnen, die er in Neustadt, „geschäftstüchtig“ in einer Gewerbeimmobilie im selben Haus mit einer Anwaltskanzlei, in Frankenthal und in Landstuhl unterhielt.
Auf eine Beschwerde wegen der Ungeeignetheit des Verfahrensbeistandes hin, in welcher auch dieser Umstand vorgehalten wurde, erklärte Dieter Dick dem Gericht:
“ Ich verwehre mich dagegen, dass hier und auch an anderer Stelle des oben genannten Scchriftstücks versucht wird, meine Reputation und mein Ansehen zu beschädigen. Gerichtliche Schritte dagegen behalte ich mir vor. Eine Adresse betrifft mein Wohnort, die beiden anderen Adressen betreffen meine beiden Büros.“
Wer weiß, wir können nur spekulieren, ob das die im Vereinszweck genannten „Einrichtungen“ sind, die angeblich vom Verein sogar unterhalten und gefördert wurden?
Inwischen unterhält er jedoch nur noch an seinem Wohnort in Landstuhl „alle“ Büros.
Ob da die Mitgliedsbeiträge reichen?
In unserem Verfahren hat er alles dafür getan, dass eine Familie zerstört wurde.
Es fand nie ein Gespräch mit den Eltern oder mit nahen Angehörigen und Bezugspersonen des Kindes statt, obwohl er den erweiterten Aufgabenbereich übertragen bekommen hatte, auf eine einvernehmliche Lösung hinzuarbeiten. Hauptsache, er wurde mit der „großen Pauschale“vom Gericht bedacht.
Er bewirkte gerade das Gegenteil einer einvernehmlichen Lösung, da wie es seinerzeit auch auf seiner Homepage zu lesen war, er den Eltern gegenüber große Vorurteile hegt und sich offenbar als „Kinderretter“ empfindet:
„Besonders leiden die Kinder immer wieder darunter was ihnen ihre Eltern bei Trennungen antun…“
Schon beim Anhörungstermin wurde plötzlich das Fehlen des Kindes bemerkt.
Verantwortlich dafür war Dieter Dick, der aufgrund fehlender Kenntnisse des Verfahrensrechts dem betroffenen Kind fälschlich mitgeteilt hatte, es müsse bei der Anhörung nicht anwesend sein.
Das Kind wurde dann herbeigeholt und war entsprechend nicht auf diesen wichtigen Termin eingestellt oder vorbereitet, sondern wurde quasi vorgeführt, was erheblich negativen Einfluss auf das Verhalten des Kindes hatte.
Dieter Dick führte nur selektiv Gespräche mit für die Beurteilung der Sachlage ungeeigneten Personen, die ihm jedoch, im Gegensatz zu den Eltern, genehm erschienen.
Er schloss sich ohne weitere oder halbwegs fundierte Begründung der Meinung des Gerichts und der Meinung der Sachverständigen an, die von Anfang an keine familienerhaltende Lösung vorsahen.
Seine Stellungnahme zum Gutachten lautet:
In Sachen … wird von meiner Seite her, die Entscheidung der Gutachterin … begrüßt, da eindeutig von ihr auch der Kindeswille hervorgehoben wird, und eine Rückführung des Jungen fatale Folgen mit sich bringen könnte. Auch stimme ich einem Entzug des Sorgerechts zu, und der Übertragung in vollem Umfang auf das Jugendamt da dadurch die Zukunft und das Wohl des Jungen gesichert ist“. (Alle Fehler sind im Original übernommen)
Diese Dürftigkeit und Böswilligkeit des sog. Verfahrensbeistandes für das Kind sagt schon alles über den Menschen, die „Fachperson“ Dieter Dick, die angeblich für das Kindeswohl tätig sein soll, und vor allem über ein Gericht, das sich dieser Person und Dürftigkeit für seine Zwecke bediente.
Wie schlecht dieser sog. Verfahrensbeistand Dieter Dick gearbeitet hat, kann ich als Fachperson beschreiben und meine Meinung darüber äußern:
Dieter Dick hat für das unprofessionelle und persönlich aversive Jugendamt Neustadt an der Weinstraße eine in nichts gerechtfertigte Inobhutnahme gut geheißen – man hatte gerade Plätze in Heimen frei… –
und
durch Willfährigkeit und wohlfeil (pro Fall, in dem keine Arbeit geschuldet wird, werden € 500 vergütet) als ein mit dem Richter durch dessen Gnaden Gleichgestellter eine Elternbeziehung und eine Famillie dauerhaft zerstört.
Er hat die naiven Wünsche des Kindes nicht gegen dessen Kindeswillen, der normalerweise das Kindeswohl im Auge hat, abgegrenzt:
Z.B. wollte das Kind ein Zimmer, in dem k e i n e Bücher in einem Regal stehen dürften.
(In der „freien“ Waldorfschule werden die Lehrmaterialien selbst hergestellt. Da kann ein
unverständiges Kind schon mal auf die Idee verfallen, „fremde“ Lehrmaterialien in Buchform“, seien feindlich und sollten nicht im Zimmer geduldet werden, aufkommen.)
Es wollte mehr fernsehen dürfen.
Der Fernsehkonsum war altersgerecht und zeitlich begrenzt – nur ausnahmsweise abends. Auch interessierten sich die Eltern dafür, ob die Sendungen für das Kind geeignet seien oder nicht, bevor die Sendung gesehen wurde
Das wurde als Bevormundung eines 13jährigen Kindes ausgelegt.
Es wollte niemals Aufräumaktionen in seinem Zimmer dulden.
Lieber wollte das Kind nichts aufräumen und alles durcheinander lagern.
Es sagte, es werde immer kontrolliert.
Dabei sollte das Kind lernen, seine eigene Ordnung zu halten, die das Wiederfinden von Dingen ermöglichen könnte.
Es wolle ein besseres Handy und dieses auch nachts nutzen. Das Kind hatte ein normales Handy mit allen Funktionen, doch konnte es nur über Prepaid-Kontingente verfügen. Das Kind konnte aber nichts einteilen und kam mit dem „normalen“ Taschengeld nicht zurecht. Daher stahl es der Mutter Geld.
Es wollte Energy-Drinks wann immer es wollte. Erwiesenermaßen sind Energy-Drinks für Kinder mehr noch als für Erwachsene auf Dauer ungesund.
Es wollte mehr als das übliche Taschengeld.
Das Taschengeld musste aber im Interesse des Kindes durch die Eltern beschränkt werden und wurde nur altersgemäß erhöht.
Es sei zum Tennisspielen gezwungen worden, obwohl es lieber Fußball spielen würde.
Das Kind wollte hauptsächlichTennis spielen. Die teure Ausrüstung wurde von der Familie beschafft.
Das Kind ging gerne auf den Platz, nahm an Turnieren teil und war erfolgreich. Die Familie war niemals im Verein, schaute gelegentlich den Turnieren (unerkannt) zu.
Worin hätte da ein Zwang bestanden?
Nach den Sommerferien wurde das Kind auch zum Fußball auf dessen Wunsch in einem Verein angemeldet, da es meinte, in zwei Sportarten erfolgreich sein zu können.
Sein Wunsch war ihm schon immer nicht versagt worden. Es spielte wann immer es wollte in der Schule und außerhalb mit seinen Freunden Fußball.
Dieter Dick sagte dem Gericht, das Kind sei „sozial isoliert worden“. Kann das nach den Tatsachen denn stimmen?
Richter und Verfahrensbeistand konnten leider nicht folgerichtig oder logisch denken, so lässt es sich nachweisen.
Es wollte die gesetzlich vorgesehenen Gesundheitsüberprüfungen nicht dulden. Warum wohl?
Anscheinend hatte es einiges zu verbergen.
Es müsse nicht mehr lernen, da die Klassenlehrerin (der Privatschule) gesagt habe, es genüge, was es für die Schule tue.
Tatsächlich sind Lernerfolge dort in dieser Schule nicht so wichtig. Was wichtig ist für die gute Entwicklung und den Wissenstand eines Kindes bestimmt also der Klass-Lehrer, ohne die Mitwirkung der Eltern.
Es wolle bestimmen, wann es raus gehe und wann es wieder komme.
So zu verfahren ist in einem funktionierenden Familienverband und der Berufstätigkeit der Eltern nicht möglich. Das Kind war aber nicht einsichtsfähig-
Es fühle sich ständig beobachtet, bevormundet, gedemütigt. Es habe keine Freiheiten, es werde geschlagen. Richtig ist, dass besonders die alleinerziehende Mutter, eine feinsinnige, gebildete, freundliche und liebevolle Person, alles dafür tat, dass das Kind gedeihlich aufwachsen konnte.
Dafür brachte sie selbst viele Opfer freiwillig und immer zugewandt.
Sie hat ihr Kind n i e geschlagen. Dafür wurde sie gelegentlich vom Kind geschlagen. Dafür gibt es Augenzeugen, die natürlich von diesem Gericht nie gehört wurden.
Von wegen Tatsachenerforschung.
Die Aufzählungen könnten fortgeführt werden. Da Dieter Dick jedoch niemals mit den Eltern gesprochen hat, brachte er vor Gericht nur das zur Geltung, was dort gehört bzw. interpretiert werden wollte.
Ein Verfahrensbeistand wie Dieter Dick, der „so arbeitet“, dürfte von einem seriösen Gericht nicht berufen werden. Es fehlt ihm jede Fachlichkeit, Erfahrung oder das Geschick, den Kindeswillen zu „erforschen“, wie das sein gesetzlicher Auftrag wäre.
Der Verfahrensbeistand ist Beteiligter im Verfahren. Er wirkt nur nach innen und hat nach Außen keine Wirkung.
Er hat keine Rechte am Kind. Er wird nicht an Stelle der Eltern tätig und tritt auch nicht gleichberechtigt neben sie, d.h. er übernimmt keine Rechte und Pflichten der Eltern. Und was so praktisch ist: Er übernimmt keine Haftung. Zweck seiner Bestellung als Beteiligter ist ausschließlich, dass er im Prozess Anträge stellen kann, Akten sichtet und an Gerichtsterminen teilnimmt.
Der Verfahrensbeistand wird vom Gericht bestellt, kann aber vom Gericht praktisch nicht entlassen werden. Die Eltern werden eingeschränkt, indem sie den Kontakt zwischen dem Kind und dem Verfahrensbeistand dulden müssen. Je nachdem wie der Verfahrensbeistand arbeitet,
kann er das Gesagte und Gehörte einfach aufschreiben und dem Gericht vorlegen, ohne die Eltern und das Kind je gesehen oder gesprochen zu haben Zu jedem Zeitpunkt kann er Verfahrensfehler, Grundrechtsverletzungen etc. rügen. Er darf aber nicht werten.
Dieter Dick hat die Eltern nie gesprochen, dem Gericht aber mitgeteilt, dass das Kind „aufblühe, seit es nicht mehr in der Familie sei“ und den Wunsch des Jugendamtes, den Eltern zunächst das Aufenthaltbestimmungsrecht und die Gesundheitssorge zu entziehen, bekräftigt.
Toll, ein solcher „Gehilfe“ des Gerichts! (Gehilfe des Gerichts ist der VB gesetzlich gesehen nicht, wird dort aber meistens so gehandelt und behandelt.)
Wie hat nun Dieter Dick sich Informationen beschafft und so aufbereitet, wie das Gericht dies wollte?
Er wurde bei der „Schuldirektorin“ – die Schule hat gar keine – vorstellig. Die so gesehene Frau hatte seinerzeit keine Kenntnisse über das Kind, da sie dieses nicht unterrichtete. Aus schulinternen Besprechungen durfte sie keine Informationen nach außen tragen.
Er sprach auch mit der Klasslehrerin. Die hatte ein „besonderes“ Verhältnis zum Kind, da sie dessen Familie nicht ausstehen konnte. Stichhaltige Gründe hierfür gab es jedoch nicht.
Diese Lehrerin trat ständig in Konkurrenz zur Familie des Kindes, indem sie ihr „Wissen“ verteidigte, das leider allzu oft nicht dem Lehrplan bzw. dem allgemeinen Wissensstand eines Mitmenschen entsprach, aber das Kind zur Kritik und Widerstand gegenüber den Eltern anspornte wenn diese das Kind oder auch sie behutsam korrigieren mussten.
Die Person „Lehrerin“ gefiel Dieter Dick sehr. Mit ihr ließ sich sein Vorhaben „gestalten“.
Das Personal eines Kindergartens, eines Kinderhortes oder einer vergleichbaren Einrichtung im Geltungsbereich des SGB VIII (KJHG) geht jedoch ein nicht kalkulierbares Risiko der Schadenersatzpflicht ein, wenn es sich gegenüber einem Verfahrensbeistand äußert.
Rein theoretisch aber leider nur. Was sollte man gegen geschwätzige, lügende, datenmissbrauchende Personen unternehmen können?
Sozialdaten dürfen nur zu dem Zweck erhoben und verwendet werden für den sie tatsächlich erhoben wurden oder im Rahmen der Tätigkeit zur Kenntnis gelangt sind. Für die Weitergabe zu einem anderen Zweck bedarf es einer Befugnisnorm oder die Einwilligung aller Betroffenen.
Dieter Dick hat nicht die Genehmigung der Eltern eingeholt, als er die Schul- und sonstigen Bediensteten über das Kind und die Familie befragte. Es gibt kein Gesetz, dass das Personal einer Kindertagesstätte bei Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Familiengerichtsbarkeit) von der Schweigepflicht derart entbindet und gar zur Auskunft verpflichtet.
Die Verfahrenshoheit liegt bei den Eltern, den Parteien. Die Arbeit in Kindergarten, Kinderhorten etc. bedingt Vertrauen zwischen den Eltern und dem Personal. Das Ausreichen von Informationen über den Lebensbereich des Kindes und der Familie ohne Wissen der Eltern oder gegen den Willen der Eltern zerstört das Vertrauensverhältnis und gefährdet eine weitere Leistung. Dies gilt auch dann, wenn man sich für einen Elternteil positioniert hat. (SGB VIII 64(2).
Dieter Dick hat auch das Kind nicht über sein Recht in Kenntnis gesetzt, dass es über seine Eltern keine Aussagen tätigen müsse. Er hat im Gegenteil das Kind sogar ermuntert, gegen seine Eltern Unwahres auszusagen, damit es im Heim alles das erreichen könne, nach dem ihm in der pubertären Phase gelüstete.
Der missverstandene Kindeswille bzw. das Kindeswohl nach Richtereinschätzung machten es möglich.
Er hat das Kind ermuntert, für immer mit seinen Eltern zu brechen und einen Umgang, der gerichtlich hätte gestaltet werden müssen, tätig vereitelt, indem er nicht erkannte, dass Eltern und Familie für die gute Entwicklung eines Kindes und ein ordentliches Erwachsenenleben wichtig sind und demnach auch nicht wollte, dass das Kind sich besinnen möge. Es sieht so aus, als hätten Richter und Verfahrensbeistand selbst große Schwierigkeiten, die positive Bedeutung der Familie für die Gesellschaft zu erfassen, weswegen sie nur darauf hinarbeiteten, die Familie zu zerstören.
Dieter Dick als Verfahrensbeistand sollte unmöglich werden. Zum Wohle der von ihm eingeschätzten Kinder, zum Wohle einer unparteiischen Gerichtsbarkeit, zum Wohle der Gemeinschaft, die mehr denn je wissen müsste, was Elternliebe und Solidarität bedeuten.
Ich stimme K-los zu- Herr Dick sollte nicht in diese Beruf tätig sein, Wie viele Familien hat er bereits geschädigt…. Herr Dick hat mit gewirkt in die Entfremdung meine Tochter. Aller Eltern sollte sich ihren Familien Hütten von dieser Mann. Herr Dick manipuliert die Gutachterin und die Umgangspflegern. Vorsichtig mit diesen Mensch – Dieter Dick aus Landstuhl hat weder Psychologie, noch Pädagogik oder Sozialpädagogik, noch Rechtswissenschaften oder etwa Soziologie studiert.
Angaben zu einer beruflichen . Definitiv nicht Interessiert an Kinder Wohl.