Astrid Seigies

Astrid Seigies ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Geilenkirchen und Umgebung

Astrid Seigies ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Geilenkirchen und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.

Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.

Adresse und Kontaktdaten Verfahrensbeistand Astrid Seigies

 

Astrid Seigies
Kreywäldchen 2
52511 Geilenkirchen

Telefon: 02451-9116978
Mobil: 0178-5199740
Fax: 02451-9116966
E-Mail: seigies-erziehungshilfen@gmx.de

Welche Aufgabe hat der Verfahrensbeistand?

Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes besteht darin, das Interesse des Kindes festzustellen und im Gericht zur Geltung zu bringen. Der Verfahrensbeistand ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes, ist aber gleichwohl Verfahrensbeteiligter im familiengerichtlichen Verfahren und kann als solcher z.b. ausdrücklich Rechtsmittel einlegen.

Was macht ein Verfahrensbeistand?

Wie der Verfahrensbeistand arbeitet ist nicht verbindlich vorgeschrieben. In der Regel nimmt der Verfahrensbeistand mit allen anderen Verfahrensbeteiligten (im Normalfall die Eltern) und dem Kind Kontakt auf und informiert sich was diese wollen. Darüberhinaus ist der Verfahrensbeistand auch bei der Anhörung des Kindes vor Gericht anwesend, da das Kind vom Gericht nicht ohne Verfahrensbeistand angehört werden darf.

Da der Verfahrensbeistand die Interessen des Kindes zum Ausdruck bringen soll, ist der Verfahrenbeistand auch bei den Gerichtsprozessen als Verfahrensbeteiligter zu laden.

Interessenkonflikt Verfahrensbeistand

Der Verfahrensbeistand bekommt in den meisten Fällen zusätzlich die Aufgabe übertragen, mit den Eltern Gespräche zu führen und an einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken. Dieses stellt an den Verfahrensbeistand hohe Anforderungen und ist verständlicherweise in den meisten Fällen sehr zeitintensiv und komplex da Eltern ja meistens nicht bei Gericht wären, wenn die Sache einfach wäre.

Da der Verfahrensbeistand pauschal vergütet wird, ist es für den Verfahrensbeistand lohnenswerter möglichst viele Fälle zu bearbeiten, anstatt sich viel Zeit für einzelne Fälle zu nehmen. Dadurch wird der Verfahrensbeistand in einen Konflikt gebracht. (Näheres hierzu unter https://www.vaterlos.eu/der-verfahrensbeistand-und-sein-interessenkonflikt/

Erfahrungsberichte Verfahrensbeistand Astrid Seigies

Am 27.07.2020 hat das OLG Celle rechtskräftig entschieden, das eine Kritik an Sachverständigen in familiengerichtlichen Verfahren zulässig ist, da die Berichterstattung im öffentlichen Interesse ist. Was für Sachverständige gilt, gilt dementsprechend auch für Verfahrensbeistände. Aus diesem Grund haben wir eine Liste mit Verfahrensbeiständen gestartet, in die wir auch den Verfahrensbeistand Astrid Seigies mit aufgenommen haben.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz hat uns mit Schreiben vom 28.07.2021 ebenfalls bestätigt, das die Veröffentlichung der in Rede stehenden personenbezogenen Daten der Verfahrensbeistände der Wahrung eines berechtigten Interessess dient. Als berechtigtes Interesse kommt jedes wirtschaftliche, rechtliche und ideele Interesse in Betracht. Rechtliche Interessen umfassen insbesondere Grundrechte der Europäischen Union (GRC). Art. 11 Abs 1 GRC schützt die Meinungsfreiheit. Unsere Website https://kindimmittelpunkt.de/verfahrensbeistand dient der Verwirklichung des Rechts auf Meinungsfreiheit, da sie (unter anderem) den Austausch Betroffener in Verfahren, in denen die aufgelisteten Verfahrensbeistände beteiligt waren bzw. sind, ermöglicht.

Gerne können Sie Ihre Erfahrungen mit dem Verfahrensbeistand Astrid Seigies hier veröffentlichen.

  • Welche Erfahrungen haben Sie mit Astrid Seigies gemacht?
  • Was hat dieser Verfahrensbeistand Ihrer Ansicht nach besonders gut gemacht?
  • Oder gibt es negative Erfahrungen mit der Arbeit dieses Verfahrensbeistandes?

Selbstverständlich laden wir auch den Verfahrenbeistand Astrid Seigies dazu ein, auf dieser Seite eigene Wünsche und Veränderungsvorschläge zu machen und sich an unseren Reformvorschlägen zu beteiligen. Dem Verfahrensbeistand steht es natürlich auch frei, sich zu etwaigen Kommentaren und Kritiken zu äussern.

Vorbereitung Anhörungstermin

In Ihrem Verfahren wurde ein Verfahrensbeistand bestellt und Sie möchten sich auf den Termin mit Astrid Seigies vorbereiten? Gerne können wir Sie auf diese Anhörung vorbereiten und Ihnen wichtige Fragen beantworten. Nehmen Sie dafür ganz bequem über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf.

5 thoughts on “Astrid Seigies

  1. F.R April 3, 2021 at 8:07 pm

    Absolute Katastrophe ! Geht völlig voreingenommen an die Sache dran . Sie ist mit schuld das ein Kind schreckliches bei seinem leiblichen Vater erleben musste ! Sie ist meiner Meinung nach nicht am Kindeswohl interessiert sondern von Anfang an auf der Seite des Jugendamtes !

  2. Wilhelm Mai 5, 2022 at 2:55 pm

    Frau Seigies hat ihr durch das Familiengericht übertragene Aufgabe bewusst unterlassen. Sie ging davon aus, dass es ausreichend ist, nur mit der Mutter und den Kindern in Anwesenheit der Mutter zu sprechen. Der Vater und seine Ahnen-Angehörige sind einfach ignoriert worden. Das Ergebnis war sichtbar. Zusammen mit dem Jugendmitarbeiter Herrn Pohl (Verwaltung Jugendamt Heinsberg) und der Richterin Frau Monika Loges (*1971, Mitglied beim JHA-Gremium der Stadt Heinsberg) ist der 4+2-jährige OLG-Beschluss (Wechselmodell 1/3zu2/3) auf eine brutale Art und Weise bis zum Ende 2022 ausgesetzt worden. Im gleichen Zug ist dem Vater auch das komplette Sorgerecht einstweilig geraubt worden, damit der Vater seinen Kindern beim Lernen nicht mehr helfen kann. Seinen beiden Mädchen droht der Rauswurf aus dem Gymnasium. Die Mutter hat komplett versagt und die Kinder gegen den Vater bewusst manipuliert und aufgebracht, weil sie eben ohne die Zustimmung des Vaters der gemeinsamen Kinder an einen anderen Ort umziehen konnte.

  3. Ben Juni 25, 2023 at 8:03 am

    Bei uns hat Frau Seigies ziemlich schnell gesehen was Phase ist und gut gehandelt. Ich fand toll das Frau Seigies sich mit unserer Tochter unterhalten hat und auf sie eingegangen ist.

  4. Möller Juni 20, 2024 at 1:24 pm

    Beistandschaft eine totale Katastrophe.
    Der Kindesvater kämpft für das Recht seines Sohnes gesund aufwachsen zu können. Der Sohn hat eine Pollen und Schimmelpilz Allergie.
    Der Kindesvater hat extra die gemeinsame Wohnung verlassen, damit die Kindesmutter in dieser Wohnung mit den Kindern verbleiben kann.
    Nun ist die Kindesmutter mit den Kindern wieder zurück in das Haus ihrer Mutter gezogen, wo ihr großer Sohn durchgängig krank ist wegen dem Schimmel im Haus der sich über Jahre geblildet hat, weil die alte Heizung zu schwach ist um das ganze Haus zu beheizen.
    Die Beistandschaft konnte sich auch daran erinnern das der Kindesmutter gerichtlich und nur mündlich untersagt wurde mit den Kindern in das Haus ihrer Mutter zu ziehen.
    Der Kindesvater einen Antrag vor Gericht gestellt zum Wohle seines Sohnes, weil dieser seitdem die Kindesmutter wieder in das Haus ihrer Mutter zurück gezogen ist, nur krank ist, schnupfen Husten, vereiterter Schnupfen, das er beide Kinder zu sich nimmt bis sie eine passende Wohnung gefunden hat.
    Die Beistandschaft hat die Kinder wieder nur im beisein der Mutter befragt und in diesen Fragen ging es nur um eine Wechselreglung, nicht ob er Medikamente bekommt, nicht ob er sich damit wohl fühlt das er durchgehend wieder krank ist. Der Sohn bekommt unter der Woche Medikamente gegen die Allergie verabreicht und diese werden jedes Wochenende wenn er zum Kindesvater geht abgesetzt, das heisst dann alles was durch das Antiallergika unterdrückt wird kommt dann raus. Daraus hat die Beistandschaft dem Kindesvater auch einen Strick gedreht.
    Hier geht es ums Kindeswohl und nicht um irgendwelche Wechselreglung!!!!!!!!
    Die Beistandschaft hat dem Gericht empfohlen den Antrag vom Kindesvater abzulehnen.
    Kindeswohl hat wohl keinen Bestand mehr, wenn man die falschen Fragen stellt bekommt man auch andere Antworten und kann dann einen Antrag auf Kindeswohl aussehen lassen als würde es um eine Wechselreglung gehen.
    Danke dafür das dieses Kind jetzt wieder durchgehend krank sein darf und von den Spätfolgen einer Schimmelpilz Allergie ganz abzusehen.
    Ich kann nur hoffen das man dann auf sie zurückgreifen kann, wenn dieser Junge Asthma COPD oder andere Folgeschäden beibehält.
    Mit herzlichen Dank

  5. Möller Juni 21, 2024 at 4:21 pm

    Ich wurde gestern unterbrochen.
    Der Junge hat ein Recht darauf gesund groß zu werden.
    Anscheinend ist Frau Seigies eine Ärztin im Bereich der Allergologie, sonst wüsste sie was dem Sohn dort gesundheitlich angetan wird.
    Meine mittlere Tochter hat diese Allergie auch auf Schimmelpilz, ich habe eine Wohnung gemietet wo im Mauerwerk Schimmelpilz war, den man leider nicht sieht. In diesen einen Jahr wo wir dort gewohnt haben kam eine Nasennebenhöhlen Vereiterung nach der anderen, dazu kam dann der chronische Schnupfen inklusive einer Operation an den Mandeln, weil diese durch die Nasen nebenhöhlen Vereiterungen mit angegriffen wurden und das war nur 1 Jahr in einer Schimmelpilz befallenen Wohnung. Meine Tochter ist der chronische Schnupfen peinlich und es nervt sie tierisch weil sie nur am schniefen ist.
    Aber das alles ist ja bei einem 9 jährigen Jungen anscheinend egal.
    Frau Seigies wird schon die fachliche Kompetenz was Allergien betrifft besitzen und sie weiß bestimmt auch das die Pollenallergie schon belastend genug ist, dazu kommt die Schimmelpilz Allergie wo der Junge genug durch die Umwelt belastet wird also darf er auch in einem Haus wohnen welches zusätzlich noch eine hohe Schimmelpilz Belastung aufweist.
    Ich denke das Frau Seigies diese Kompetenz besitzt, ohne sich überhaupt Auskunft bei einen Allerkologen zu holen.
    Sie hat den Jungen gesehen und mit ihm gesprochen im Haus, sie hat selbst festgestellt das er komplett näselt.
    „Aber das wird der Junge für die nächsten Jahre schon überstehen “
    In der Wohnung wo er vorher lebte war gar nix, was die Allergie betrifft. Da bekam er auch keine Antiallergika.
    Das Gutachter was der Kindesvater beantragt hat aufgrund der hohen Schimmelbelastung in diesem Haus, um seinen Sohn zu schützen, wurde von Frau Seigies komplett abgeschmettert.
    Ich bin selbst in Kinderheim groß geworden wegen sexuellen Kindesmissbrauch, weil wir geschlagen wurden von unserer Mutter und die beste Entscheidung die damals getroffen wurde, wir mussten unsere Mutter am Wochenende besuchen.
    Hier geht es um das Recht des Jungen gesund aufzuwachen und dieses Recht hat er.
    Wenn die Beistandschaft nicht in der Lage ist dieses Recht für ein Kind durchzusetzen, wer bitte setzt sich dann für dieses Recht ein, wenn dem Kindesvater nur Knüppel in den Weg geworfen werden. Wie vielen Vätern die um ihre Kinder kämpfen.
    Das es jetzt das 3te mal vor Gericht gewesen wäre, wenn sie sich kundig gemacht hätten dann wüßten sie, das die Kindesmutter den Vater vor Gericht gezogen hat wegen Kindesunterhalt den er jeden Monat bezahlt hat, anstatt zum Jugendamt zu gehen und ihn dort berechnen zu lassen.
    Falls ich Sie jetzt in Ihren fachlichen Kenntnissen was Allergien betrifft angegriffen haben sollte, entschuldige ich mich dafür.
    Ich hoffe für den Sohn des Kindesvaters, das es irgendwo irgendjemanden gibt der ihm hilft, wenn der Kindesvater nicht weiter kommt.
    Mit freundlichen Dank
    Möller

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