Andreas Michel ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Rosenheim und Umgebung
Andreas Michel ist Verfahrensbeistand im Familienrecht in Rosenheim und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt.
Ein Verfahrensbeistand ist immer dann vom Familiengericht zu bestellen, wenn dieses für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.
Adresse und Kontaktdaten Verfahrensbeistand Andreas Michel
Andreas Michel
Gabelsberger Straße 2
83022 Rosenheim
Telefon:
E-Mail:
Welche Aufgabe hat der Verfahrensbeistand?
Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes besteht darin, das Interesse des Kindes festzustellen und im Gericht zur Geltung zu bringen. Der Verfahrensbeistand ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes, ist aber gleichwohl Verfahrensbeteiligter im familiengerichtlichen Verfahren und kann als solcher z.b. ausdrücklich Rechtsmittel einlegen.
Was macht ein Verfahrensbeistand?
Wie der Verfahrensbeistand arbeitet ist nicht verbindlich vorgeschrieben. In der Regel nimmt der Verfahrensbeistand mit allen anderen Verfahrensbeteiligten (im Normalfall die Eltern) und dem Kind Kontakt auf und informiert sich was diese wollen. Darüberhinaus ist der Verfahrensbeistand auch bei der Anhörung des Kindes vor Gericht anwesend, da das Kind vom Gericht nicht ohne Verfahrensbeistand angehört werden darf.
Da der Verfahrensbeistand die Interessen des Kindes zum Ausdruck bringen soll, ist der Verfahrenbeistand auch bei den Gerichtsprozessen als Verfahrensbeteiligter zu laden.
Interessenkonflikt Verfahrensbeistand
Der Verfahrensbeistand bekommt in den meisten Fällen zusätzlich die Aufgabe übertragen, mit den Eltern Gespräche zu führen und an einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken. Dieses stellt an den Verfahrensbeistand hohe Anforderungen und ist verständlicherweise in den meisten Fällen sehr zeitintensiv und komplex da Eltern ja meistens nicht bei Gericht wären, wenn die Sache einfach wäre.
Da der Verfahrensbeistand pauschal vergütet wird, ist es für den Verfahrensbeistand lohnenswerter möglichst viele Fälle zu bearbeiten, anstatt sich viel Zeit für einzelne Fälle zu nehmen. Dadurch wird der Verfahrensbeistand in einen Konflikt gebracht. (Näheres hierzu unter https://www.vaterlos.eu/der-verfahrensbeistand-und-sein-interessenkonflikt/
Erfahrungsberichte Verfahrensbeistand Andreas Michel
Am 27.07.2020 hat das OLG Celle rechtskräftig entschieden, das eine Kritik an Sachverständigen in familiengerichtlichen Verfahren zulässig ist, da die Berichterstattung im öffentlichen Interesse ist. Was für Sachverständige gilt, gilt dementsprechend auch für Verfahrensbeistände. Aus diesem Grund haben wir eine Liste mit Verfahrensbeiständen gestartet, in die wir auch den Verfahrensbeistand Andreas Michel mit aufgenommen haben.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz hat uns mit Schreiben vom 28.07.2021 ebenfalls bestätigt, das die Veröffentlichung der in Rede stehenden personenbezogenen Daten der Verfahrensbeistände der Wahrung eines berechtigten Interessess dient. Als berechtigtes Interesse kommt jedes wirtschaftliche, rechtliche und ideele Interesse in Betracht. Rechtliche Interessen umfassen insbesondere Grundrechte der Europäischen Union (GRC). Art. 11 Abs 1 GRC schützt die Meinungsfreiheit. Unsere Website https://kindimmittelpunkt.de/verfahrensbeistand dient der Verwirklichung des Rechts auf Meinungsfreiheit, da sie (unter anderem) den Austausch Betroffener in Verfahren, in denen die aufgelisteten Verfahrensbeistände beteiligt waren bzw. sind, ermöglicht.
Gerne können Sie Ihre Erfahrungen mit dem Verfahrensbeistand Andreas Michel hier veröffentlichen.
- Welche Erfahrungen haben Sie mit Andreas Michel gemacht?
- Was hat dieser Verfahrensbeistand Ihrer Ansicht nach besonders gut gemacht?
- Oder gibt es negative Erfahrungen mit der Arbeit dieses Verfahrensbeistandes?
Selbstverständlich laden wir auch den Verfahrenbeistand Andreas Michel dazu ein, auf dieser Seite eigene Wünsche und Veränderungsvorschläge zu machen und sich an unseren Reformvorschlägen zu beteiligen. Dem Verfahrensbeistand steht es natürlich auch frei, sich zu etwaigen Kommentaren und Kritiken zu äussern.
Vorbereitung Anhörungstermin
In Ihrem Verfahren wurde ein Verfahrensbeistand bestellt und Sie möchten sich auf den Termin mit Andreas Michel vorbereiten? Gerne können wir Sie auf diese Anhörung vorbereiten und Ihnen wichtige Fragen beantworten. Nehmen Sie dafür ganz bequem über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf.Entdecken Sie die Welt des Familienrechts mit einem erfahrenen Spezialisten an Ihrer Seite! Mit über einem Jahrzehnt an Fachwissen stehe ich, Ihr Berater, Coach, Trainer und Mentor, bereit, Sie durch die komplexen Landschaften des Familienrechts zu führen. Meine Reise begann mit dem ambitionierten Projekt vaterlos.eu, einem Blog, der sich der Aufdeckung und Diskussion wichtiger Themen im Familienrecht widmete. Meine Leidenschaft und mein Engagement für die Materie haben mich dazu bewogen, kindimmittelpunkt.de zu gründen, eine Plattform, die sich ausschließlich dem deutschen Familienrecht verschrieben hat. Dort teile ich mein umfassendes Wissen und meine tiefgreifenden Einsichten mit einem breiten Publikum.
Meine Arbeit hat nicht nur die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, sondern auch die Anerkennung vor dem OLG Celle erlangt, ein Zeugnis meines Engagements und meiner Professionalität. Ich verbinde meine Leidenschaft und meine schriftstellerische Begabung mit einer aktiven Rolle in der Familienrechts-Community, indem ich einen regelmäßigen Dialog mit Fachleuten wie Jugendämtern, Richtern, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen pflege. Darüber hinaus teile ich mein Fachwissen durch inspirierende Vorträge und biete Mentoring für all jene an, die sich in diesem wichtigen Rechtsgebiet weiterentwickeln möchten oder die aktuell selber von einer Auseinandersetzung betroffen sind.
Lassen Sie uns gemeinsam die Herausforderungen im Familienrecht meistern. Mit mir an Ihrer Seite sind Sie bestens gerüstet, um fundierte Entscheidungen zu treffen und tiefgreifende Kenntnisse in diesem spezialisierten Bereich zu erlangen.
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In einem Verfahren beim Familiengericht Rosenheim in Sachen Sorgerecht meiner beiden Kinder wurde VB Andreas Michel vom FG bestellt. Er lud mich zu einem Gespräch am Spätnachmittag in seine Kanzlei in der Sedanstraße ein und nachdem er von seinem Doktor seine alle drei Tage notwendige Schmerzspritze wegen seinem Bandscheibenschaden erhielt, sprachen wir relativ normal bei minimaler Beleuchtung, da er nach der Spritze immer sehr lichtempfindlich sei.
Er las meinen Erstantrag nochmal durch und fragte mich, ob ich das wirklich selbst geschrieben habe oder mir ein Anwalt geholfen hat, denn so schreibt keine normale Privatperson. Ich bestätigte ihm , dass es von mir sei und er meinte nach der Frage meines früheren Studiums „Sie könnten bei mir anfangen!“
Gut, das Gespräch verlief dann weiter sachlich und freundlich aber am Ende meinte Herr Ra Michel „Wissen Sie Herr Hein, ich muss mich gegen Sie in meiner Stellungnahme ans Familiengericht stellen, da die gegnerische Anwältin RA Anja Grewe aus Raubling ziemlich resolut ist und ich sie seit Jahrzehnten kenne. Sie würde Ärger machen, wenn ich mich zu Ihrem Gunsten ausspreche und darauf habe ich keine Lust, weil ich in Zukunft weiter mit ihr vor dem Gericht arbeiten will und muss ohne Stress zu haben. Stress kann ich absolut nicht gebrauchen bei so kleinen Honoraren als Verfahrenbeistand, da müsste schon etwas mehr „Gerstl“ fliessen!“ er rieb dabei vor meinen Augen mit Zeigefinger und Daumen was schlicht bedeutete, dass er eine Zuwendung haben wolle um sich unter Umständen anders auszurücken…. Weiter erzählte er „Mei, sie haben es unglücklich mit Rosenheim getroffen, da ist das eben alles so und eine eingefahrene Gesellschaft in der Branche. Wenn Sie in Passau wären, dann würde das ganze ganz anders ausschauen, dort bekommen auch Väter manchmal Recht und das Sorgerecht zugesprochen, in Rosenheim – keine Chance“.
Seine Stellungnahme war dann entsprechend wie von der gegnerischen RA Grewe „erwartet“ oder „geleitet“ und ich reicht Beschwerde beim Gericht ein, trug obigen Sachverhalt vor, was zur Folge hatte, dass der Stellungnahme des RA Michel kein Gehör geschenkt wurde und er auch nicht mal mehr zum späteren Erörterungstermin geladen wurde.
Am Ende blieb es dann gegen den Willen der RA Grewe und den des RA Michel beim gemeinsamen Sorgerecht von Vater und Mutter per Beschluss.
als ehemalige Mitarbeiterin beim Familiengericht Rosenheim kann ich hier nur anfügen, dass es seit jeher üblich war, dass die von den Richtern bestellten Verfahrenbeistände für jedes Kind und Fall einen Obolus von 50 bis 100 als Dank an ihren Auftraggeber direkt ablieferten. Manche Beistände boten sogar höhere Provisionen damit sie mehr Mandate bekamen.
Herr Michel war da seit jeher keine Ausnahme.